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Rechtsprechung
   BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8526
BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,8526)
BGH, Entscheidung vom 23.01.2020 - 5 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,8526)
BGH, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 (https://dejure.org/2020,8526)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 2339 Abs. 1 BGB
    Keine Abschöpfung der durch die Tötung des Erblassers erlangten Vermögenswerte (Vorrang der Regelungen über die Erbunwürdigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, §§ 73 ff StGB, § 1922 BGB, § 2339 Abs 1 Nr 1 BGB, § 2340 BGB
    Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 73 Abs. 1 StGB, § 211 StGB, § 1922 BGB, §§ 73 ff. StGB, § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB, § 2342 BGB, § 73 StGB, § 2344 Abs. 1 BGB, § 1967 Abs. 1 BGB, § 2344 Abs. 2 BGB, § 459h Abs. 1 StPO, § 1990 Abs. 1 BGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit

  • rechtsportal.de

    Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Ausnahmsweise Subsidiarität der Einziehung

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung: Ausnahmsweise Subsidiarität der Einziehung

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Einziehung des Nachlasses - Erbrecht geht vor

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 477
  • StV 2021, 103
  • FamRZ 2021, 1666
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95

    Erweiterter Verfall

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
    a) Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66; BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
  • BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17

    Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
    a) Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66;… BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …

    Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
    Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist aber ausgeschlossen, wenn - wie hier - der Anwendungsbereich der Vorschriften über die strafrechtliche Vermögenabschöpfung nicht eröffnet ist (vgl. zur Einziehung des Geldwäscheobjekts BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …

    Wenn aber im Vollstreckungsverfahren Zahlungen von Gesamtschuldnern zu verzeichnen wären, müssten diese dem Angeklagten S. und der Einziehungsbeteiligten zugutekommen; denn der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 58, 66; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 Rn. 5 mwN); sie soll aber keinen Strafcharakter haben und bezweckt auch keine Überkompensation des geschädigten Fiskus.
  • BGH, 09.03.2021 - 1 StR 487/20

    Einziehung (erlangtes Etwas: keine Einziehung eines Erbanteils bei …

    Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Fall einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 Rn. 4 ff. …sowie vom 29. September 2020 - 5 StR 230/20 Rn. 4).
  • BGH, 29.09.2020 - 5 StR 230/20

    Vorrangige und abschließende Regelung des Erbschaftsrechts gegenüber der …

    Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist aber ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19, NStZ 2020, 477, 478).
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