Rechtsprechung
| BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 73 StGB; § 2339 Abs. 1 BGB
Keine Abschöpfung der durch die Tötung des Erblassers erlangten Vermögenswerte (Vorrang der Regelungen über die Erbunwürdigkeit) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, §§ 73 ff StGB, § 1922 BGB, § 2339 Abs 1 Nr 1 BGB, § 2340 BGB
Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 73 Abs. 1 StGB, § 211 StGB, § 1922 BGB, §§ 73 ff. StGB, § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB, § 2342 BGB, § 73 StGB, § 2344 Abs. 1 BGB, § 1967 Abs. 1 BGB, § 2344 Abs. 2 BGB, § 459h Abs. 1 StPO, § 1990 Abs. 1 BGB, § 473 Abs. 1, 4 StPO
- Wolters Kluwer
Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit
- rechtsportal.de
Regelung der Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben; Anordnung der Einziehung des Nachlasses des Getöteten hinsichtlich Eintritts der Folgen der Erbunwürdigkeit
- datenbank.nwb.de
Einziehung des Nachlasses bei Tötung des Erblassers durch den angeklagten Erben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Ausnahmsweise Subsidiarität der Einziehung
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung: Ausnahmsweise Subsidiarität der Einziehung
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Einziehung des Nachlasses - Erbrecht geht vor
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 14.06.2019 - 1 Ks 3/19
- LG Lübeck, 14.06.2019 - 705 Js 46145/18
- BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 477
- StV 2021, 103
- FamRZ 2021, 1666
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
a) Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66; BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241). - BGH, 15.05.2018 - 1 StR 651/17
Einziehung von Taterträgen (Berücksichtigung des Wegfalls der Bereicherung erst …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
a) Der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der sämtliche Rechtsgebiete übergreifende Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks 18/9525, S. 58, 66;… BVerfGE 110, 1, Rn. 20; BGH, Urteil vom 15. Mai 2018 - 1 StR 651/17, NStZ-RR 2018, 241). - BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18
Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine …
Auszug aus BGH, 23.01.2020 - 5 StR 518/19
Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist aber ausgeschlossen, wenn - wie hier - der Anwendungsbereich der Vorschriften über die strafrechtliche Vermögenabschöpfung nicht eröffnet ist (vgl. zur Einziehung des Geldwäscheobjekts BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182, 2183).
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20
Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten …
Wenn aber im Vollstreckungsverfahren Zahlungen von Gesamtschuldnern zu verzeichnen wären, müssten diese dem Angeklagten S. und der Einziehungsbeteiligten zugutekommen; denn der Abschöpfung deliktisch erlangten Vermögens liegt der Gedanke zugrunde, eine nicht mit der Rechtsordnung übereinstimmende Vermögenslage zu berichtigen (…vgl. BT-Drucks. 18/9525, S. 58, 66; BGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 Rn. 5 mwN); sie soll aber keinen Strafcharakter haben und bezweckt auch keine Überkompensation des geschädigten Fiskus. - BGH, 09.03.2021 - 1 StR 487/20
Einziehung (erlangtes Etwas: keine Einziehung eines Erbanteils bei …
Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Fall einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19 Rn. 4 ff. …sowie vom 29. September 2020 - 5 StR 230/20 Rn. 4). - BGH, 29.09.2020 - 5 StR 230/20
Vorrangige und abschließende Regelung des Erbschaftsrechts gegenüber der …
Eine Einziehung nach den §§ 73 ff. StGB ist aber ausgeschlossen, weil die Rechtslage betreffend die Erbschaft im Falle einer Tötung des Erblassers durch dessen Erben vorrangig und abschließend in § 2339 Abs. 1 Nr. 1, §§ 2340 ff. BGB geregelt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 5 StR 518/19, NStZ 2020, 477, 478).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".