Rechtsprechung
| BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 15 StGB; § 16 Abs. 1 S. 1 StGB
Mord (Ursächlichkeit und Vorsatz bei vom Täter nicht konkret vorhergesehenem Kausalverlauf, hier Anfahren des verletzten panischen Opfers auf der Autobahn) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§§ 211, ... 22 StGB, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 227 StGB, § 211 Abs. 1 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 211 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 1
Tötung der flüchtenden Ehefrau durch einen Unfall mit einem Lkw als unwesentliche Abweichung vom vorgestellten Kausalverlauf der Tötung mit weiteren Messerstichen durch den Ehemann - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Vollendeter Mord durch tödliche Messerattacke gegen Ex-Frau auf der A 7
- lawblog.de (Kurzinformation)
Rechtsfragen zu einem schrecklichen Mord
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- LG Flensburg, 26.03.2024 - I Ks 106 Js 27046/21
- BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 174
- NZV 2026, 372
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BGH, 20.01.2016 - 1 StR 398/15
Raub (Finalzusammenhang zwischen Einsatz des qualifizierten Nötigungsmittels und …
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Rn. 17 (1) Eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf ist für die rechtliche Bewertung regelmäßig dann unbeachtlich, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20, NStZ 2022, 224; vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 146 jeweils mwN). - BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93
Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach …
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Rn. 15 (3) Um eine diesen Zusammenhang etwa durchbrechende bewusste eigenverantwortliche Selbstgefährdung handelte es sich bei der panikartigen Flucht der schwer verletzten Geschädigten auf die Autobahn nicht (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 8. September 1993 - 3 StR 341/93, BGHSt 39, 322). - BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07
Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges; …
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Die ursprüngliche Bedingung war damit nicht beseitigt, sondern wirkte fort (vgl. BGH, Urteil vom 10. Januar 2008 - 3 StR 463/07 Rn. 21).
- BGH, 06.12.2022 - 5 StR 479/22
Niedrige Beweggründe bei Tötung des Partners (Trennung; übersteigertes …
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Rn. 19 cc) Zutreffend hat das Landgericht angenommen, dass der Angeklagte aus niedrigen Beweggründen gehandelt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 5 StR 479/22, NStZ 2023, 231 mwN). - BGH, 04.03.2021 - 5 StR 509/20
Urteil zu tödlichem Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis aufgehoben
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Rn. 17 (1) Eine Divergenz zwischen dem eingetretenen und dem vom Täter gedachten Geschehensablauf ist für die rechtliche Bewertung regelmäßig dann unbeachtlich, wenn sie sich innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren hält und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 4. März 2021 - 5 StR 509/20, NStZ 2022, 224; vom 20. Januar 2016 - 1 StR 398/15, BGHSt 61, 141, 146 jeweils mwN). - BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90
Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Er ist hieran nicht durch das Verschlechterungsverbot gehindert, weil sich dieses nach § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO nur auf die Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat, nicht aber auf den Schuldspruch bezieht (vgl. BGH, Urteil vom 10. April 1990 - 1 StR 9/90, BGHSt 37, 5, 8 f. mwN). - BGH, 10.08.2021 - 3 StR 394/20
Verurteilungen im Zusammenhang mit Erschießungen auf einer Mülldeponie nahe Tabka …
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Ob die weitere Ursache durch das Opfer, einen Dritten oder den Täter selbst gesetzt wird, ist dabei ohne Bedeutung (vgl. BGH, Beschluss vom 10. August 2021 - 3 StR 394/20 mwN). - BGH, 05.12.2023 - 5 StR 546/23
Verwerfung der Revision des Nebenklägers
Auszug aus BGH, 12.08.2025 - 5 StR 688/24
Die Begründung seiner Revision muss daher erkennen lassen, dass er mit dem Rechtsmittel ein zulässiges Ziel verfolgt, also einen bisher unterbliebenen Schuldspruch des Angeklagten (auch) wegen einer Straftat, welche die Berechtigung zum Anschluss an das Verfahren begründet; wird eine derartige Präzisierung bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist nicht vorgenommen, ist das Rechtsmittel unzulässig (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 2023 - 5 StR 546/23 mwN).
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