Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,35697
LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22 (https://dejure.org/2022,35697)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2022 - 5 Ta 293/22 (https://dejure.org/2022,35697)
LAG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2022 - 5 Ta 293/22 (https://dejure.org/2022,35697)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,35697) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine nachträgliche Anordnung von PKH-Ratenzahlungen wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 120 ; ZPO § 120a; InsO § 36 ; InsO § 87
    Keine nachträgliche Anordnung von Ratenzahlungen für die vor Insolvenzeröffnung der Partei entstandene Ansprüche der Staatskasse auf zu erstattende Leistungen der Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de

    ZPO § 120 ; ZPO § 120a; InsO § 36 ; InsO § 87
    Gerichtskosten bei Insolvenz des Schuldners; Ratenzahlung bei der Prozesskostenhilfe und Insolvenzeröffnung des Schuldners

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.08.2019 - XII ZB 119/19

    Zur Frage, ob die Eröffnung des Insolvenzverfahrens der nachträglichen Anordnung …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Rn. 11 Für die bereits bei Insolvenzeröffnung angefallenen Gerichtskosten ist die Staatskasse ebenso Insolvenzgläubigerin wie für auf sie gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 RVG übergegangene, vor Insolvenzeröffnung entstandene Rechtsanwaltsgebühren (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, juris, Rn. 15).

    Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über verfahrenskostenhilferechtlich einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, a.a.O., Rn. 23).

    Aus diesem Grund bleibt der für § 38 InsO maßgebliche Zeitpunkt der Begründung des Vermögensanspruchs von der Ratenzahlungsanordnung unberührt (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, a.a.O., Rn. 16).

    Rn. 18 a) Die Kammer folgt aber insoweit der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, a.a.O) der ausgeführt hat, dieses Ergebnis entspreche dem gesetzgeberischen Zweck, den das mit einer Restschuldbefreiung verbundene Insolvenzverfahren verfolgt, dem gescheiterten Schuldner einen wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.

    Deshalb sei es folgerichtig, dass für bereits bestehende Verbindlichkeiten nur die Insolvenzmasse (§ 35 Abs. 1 InsO) zur Verfügung stehe, zu der gemäß § 36 Abs. 1 InsO das während des Insolvenzverfahrens erzielte Arbeitseinkommen nur insoweit gehöre, als es pfändbar sei (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, Rn. 21, juris).

    Dies widerspräche aber der Zielrichtung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, a.a.O., Rn. 22).

  • BGH, 13.10.2011 - IX ZB 80/10

    Insolvenzverfahren: Anspruch aus schuldrechtlichem Versorgungsausgleich als …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO (BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2016, IX ZR 250/16, Rn. 2, juris unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. April 2005, IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538; vom 13. Oktober 2011, IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184 Rn. 7).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 250/16

    Abgrenzung von Insolvenzgläubigern und Neugläubigern: Kostenerstattungsanspruch …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO (BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2016, IX ZR 250/16, Rn. 2, juris unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. April 2005, IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538;… vom 13. Oktober 2011, IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184 Rn. 7).
  • BGH, 07.04.2005 - IX ZB 129/03

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Feststellung der Rücknahme eines …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Künftig entstehende Ansprüche fallen nicht unter § 38 InsO (BGH…, Beschluss vom 13. Oktober 2016, IX ZR 250/16, Rn. 2, juris unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 7. April 2005, IX ZB 129/03, ZInsO 2005, 537, 538;… vom 13. Oktober 2011, IX ZB 80/10, ZInsO 2011, 2184 Rn. 7).
  • BGH, 28.06.2012 - IX ZR 211/11

    Kostenfestsetzung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Justizfiskus als von …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Diese sind keine Insolvenzforderungen und daher auch nicht von der Durchsetzungssperre des § 87 InsO erfasst (so schon BGH, Beschluss vom 28. Juni 2012, IX ZR 211/11, juris, Rn. 4).
  • LAG Hamm, 24.09.2021 - 14 Ta 178/21

    Anordnung einer Ratenzahlung im Nachprüfungsverfahren im Insolvenzfall; Nicht …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Rn. 16 Rechtsanwaltsgebühren entstehen mit der Beauftragung des Bevollmächtigten, was vorliegend mit der Meldung bei Gericht als beizuordnender Rechtsanwalt gegeben ist (siehe hierzu LAG Hamm, Beschluss vom 24.09.2021, 14 Ta 178/21, ZVI 2022, 73, 74 unter II.3.b.bb)(1) der Gründe.
  • LAG Hamm, 14.09.2022 - 5 Ta 133/22

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe; Rückforderung von Leistungen …

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Die Kammer schließt sich daher der Rechtsprechung des BGH unter Aufgabe der bisherigen, davon abweichenden Rechtsprechung an (so auch schon durch Beschluss vom 14.09.2022, 5 Ta 133/22, juris).
  • ArbG Herne, 22.07.2022 - 1 Ca 1771/19

    PKH, Insolvenzverfahren

    Auszug aus LAG Hamm, 24.11.2022 - 5 Ta 293/22
    Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 16.08.2022 gegen den Prozesskostenabänderungsbeschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 22.07.2022 - 1 Ca 1771/19 - wird der Beschuss aufgehoben.
  • LAG Hamm, 30.06.2026 - 10 Ta 119/26

    Privatinsolvenz, nachträgliche Ratenzahlungsanordnung, Insolvenzforderung

    Fortführung von LAG Hamm, 5 Ta 293/22.

    Dies widerspräche aber der Zielrichtung des Insolvenzverfahrens (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19; LAG Hamm, Beschluss vom 24. November 2022, 5 Ta 293/22).

    Rn. 16 Obiges gilt allerdings nur für Insolvenzforderungen, also solche, die auf einem zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Insolvenzschuldner beruhen (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, LAG Hamm, Beschluss vom 24. November 2022, - 5 Ta 293/22; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2021, - 14 Ta 178/21).

    Aus diesem Grund bleibt der für § 38 InsO maßgebliche Zeitpunkt der Begründung des Vermögensanspruchs von der Ratenzahlungsanordnung unberührt (BGH, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, LAG Hamm, Beschluss vom 24. November 2022, - 5 Ta 293/22).

  • LAG Hamm, 16.02.2024 - 5 Ta 225/23

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Privatinsolvenz; Kostenübernahme seitens …

    Maßgeblich dafür, ob ein Beteiligter über verfahrenskostenhilferechtlich einzusetzendes Einkommen verfügt, bleibt insoweit allein § 115 ZPO (BGH…, Beschluss vom 28. August 2019, XII ZB 119/19, a.a.O., Rn. 23, so auch die erkennende Kammer, Beschluss vom 24. November 2022, 5 Ta 293/22, Rn. 10, juris im Anschluss an BGH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LAG Hamm
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht