Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kriterien der Warenähnlichkeit; Verletzung einer nationalen Marke durch ein im Inland verwendetes Zeichen ; Bestehen eines unverjährter Bereicherungsanspruch auf Bezahlung einer angemessenen Lizenzgebühr nach Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen einer ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2006, 219
- GRUR-RR 2008, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (18)
- BVerfG, 18.10.2004 - 2 BvR 318/03
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichteinholung einer Vorabentscheidung …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Die Inhaberin der deutschen Wortmarke EVIAN für Mineralwasser kann von den ehemaligen Verwenderinnen des Zeichens REVIAN für Wein gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG auch die Unterlassung der Verwendung des Zeichens REVIAN's für Wein verlangen ( Fortführung von BGH GRUR 01, 507; Senat in GRUR-RR 03, 139; s. auch BVerfG GRUR 05, 52 ).Der Senat sieht sich auch durch die Entscheidung des BVerfG in GRUR 05, 52 nicht in seinem Vorlagerecht nach Art. 234 EG beschränkt .
Gestützt auf ihre deutsche Marke EVIAN hat die Beklagte in einem vorangegangenen, rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit gegen die Klägerinnen u.a. ein Verbot erwirkt, die Bezeichnungen REVIAN zur Kennzeichnung von Wein zu verwenden und außerdem in die Löschung weiterer für die Klägerin zu 1 eingetragener Marken einzuwilligen, nämlich REWIAN und REVAN ( Urteil des LG Hamburg v. 19.7.1997, Aktz. 315 O 548/96; BGH GRUR 01, 507 Evian./. Revian; Senat in GRUR-RR 03, 139; BVerfG GRUR 05, 52 ).
- BGH, 18.12.1986 - I ZR 111/84
Chanel No. 5; Bereicherungsansprüche des Berechtigten bei Nutzung eines fremden …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Bei diesen Vorschriften handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine besondere deliktsrechtliche Bereicherungshaftung des schuldhaft handelnden Verletzers, die nur hinsichtlich der Rechtsfolgen auf die §§ 812 ff BGB verweisen ; daneben kann der Verletzer auch direkt aufgrund Bereicherungsrechts nach § 812 Abs. 1 S.1 2.Alt. BGB in Anspruch genommen werden, auch dann, wenn er schuldlos in ein Kennzeichenrecht eingreift ( BGH GRUR 78, 493, 495 "Fahrradgepäckträger II"; GRUR 87, 520,523 "Chanel No.5"; GRUR 01, 1156,1158 "Der Grüne Punkt" ).b) Inhaltlich ist der Bereicherungsanspruch bei Kennzeichenverletzungen auf die Bezahlung einer angemessenen und üblichen Lizenzgebühr gerichtet ( BGH GRUR 87, 520 "Chanel No.5" ).
- BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98
EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Die Inhaberin der deutschen Wortmarke EVIAN für Mineralwasser kann von den ehemaligen Verwenderinnen des Zeichens REVIAN für Wein gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG auch die Unterlassung der Verwendung des Zeichens REVIAN's für Wein verlangen ( Fortführung von BGH GRUR 01, 507; Senat in GRUR-RR 03, 139; s. auch BVerfG GRUR 05, 52 ).Gestützt auf ihre deutsche Marke EVIAN hat die Beklagte in einem vorangegangenen, rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit gegen die Klägerinnen u.a. ein Verbot erwirkt, die Bezeichnungen REVIAN zur Kennzeichnung von Wein zu verwenden und außerdem in die Löschung weiterer für die Klägerin zu 1 eingetragener Marken einzuwilligen, nämlich REWIAN und REVAN ( Urteil des LG Hamburg v. 19.7.1997, Aktz. 315 O 548/96; BGH GRUR 01, 507 Evian./. Revian; Senat in GRUR-RR 03, 139; BVerfG GRUR 05, 52 ).
- OLG Hamburg, 24.04.2002 - 5 U 2/01
EVIAN/Revian II
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Die Inhaberin der deutschen Wortmarke EVIAN für Mineralwasser kann von den ehemaligen Verwenderinnen des Zeichens REVIAN für Wein gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG auch die Unterlassung der Verwendung des Zeichens REVIAN's für Wein verlangen ( Fortführung von BGH GRUR 01, 507; Senat in GRUR-RR 03, 139; s. auch BVerfG GRUR 05, 52 ).Gestützt auf ihre deutsche Marke EVIAN hat die Beklagte in einem vorangegangenen, rechtskräftig abgeschlossenen Rechtsstreit gegen die Klägerinnen u.a. ein Verbot erwirkt, die Bezeichnungen REVIAN zur Kennzeichnung von Wein zu verwenden und außerdem in die Löschung weiterer für die Klägerin zu 1 eingetragener Marken einzuwilligen, nämlich REWIAN und REVAN ( Urteil des LG Hamburg v. 19.7.1997, Aktz. 315 O 548/96; BGH GRUR 01, 507 Evian./. Revian; Senat in GRUR-RR 03, 139; BVerfG GRUR 05, 52 ).
- BGH, 12.07.1957 - I ZR 52/55
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Insoweit ergibt sich im vorliegenden Fall keine andere Situation, als diejenige, die der Rechtsprechung des BGH in der Sache "ei-fein/ei wie fein" (BGH GRUR 58, 86, 89 - ei-fein) zugrunde lag. - BGH, 14.02.1978 - X ZR 19/76
Fahrradgepäckträger II
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Nach der Entscheidung "Fahrradgepäckträger II" des BGH ( GRUR 78, 492,495 ) wäre dies auch nicht erforderlich gewesen, sondern es wären durch den Vortrag der Kennzeichenverletzung als einem einheitlichen Lebenssachverhalt auch die bereicherungsrechtlichen Ansprüche erfasst gewesen. - BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01
"Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Soweit der BGH für diese Fallgruppe verlangt, dass das Zeichen zugleich Unternehmenskennzeichen des älteren Zeicheninhabers sein müsse ( BGH WRP 04, 1281, 1284 "Mustang" ), so ist auch diese Voraussetzung erfüllt, denn EVIAN ist zugleich der prägende Bestandteil des Firmennamens der Beklagten, der im Übrigen nur aus Angaben zur Rechtsform und beschreibenden Angaben besteht, so dass EVIAN sich als Schlagwort für die Benennung des Unternehmens der Beklagten jedenfalls anbietet ( BGH GRUR 2002, 898 "defacto" ). - BGH, 21.02.2002 - I ZR 230/99
Defacto.de
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Soweit der BGH für diese Fallgruppe verlangt, dass das Zeichen zugleich Unternehmenskennzeichen des älteren Zeicheninhabers sein müsse ( BGH WRP 04, 1281, 1284 "Mustang" ), so ist auch diese Voraussetzung erfüllt, denn EVIAN ist zugleich der prägende Bestandteil des Firmennamens der Beklagten, der im Übrigen nur aus Angaben zur Rechtsform und beschreibenden Angaben besteht, so dass EVIAN sich als Schlagwort für die Benennung des Unternehmens der Beklagten jedenfalls anbietet ( BGH GRUR 2002, 898 "defacto" ). - BGH, 26.11.1987 - I ZR 123/85
"Gaby"; Zeichenmäßiger Gebrauch eines aus einem weiblichen Vornamen bestehenden …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
d) Die Beklagte kann Auskunft und Schadensersatzfeststellung jedoch erst ab September 1999 beanspruchen, denn seit diesem Zeitpunkt verwenden die Klägerinnen unstreitig das Kennzeichen REVIAN's. Der Senat folgt in ständiger Rechtsprechung dem I.Zivilsenat des BGH, wonach Auskunft erst ab dem ersten bekannten Verletzungsfall begehrt werden kann, denn der Auskunftsanspruch dient nicht der Ausforschung unter Vernachlässigung normaler und allgemeiner Beweisregeln ( seit BGH GRUR 88, 307 "Gaby" ). - BGH, 15.03.2001 - I ZR 163/98
Der Grüne Punkt; Bereicherungsanspruch bei rechtsgrundloser Inanspruchnahme des …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 1/05
Bei diesen Vorschriften handelt es sich nach der Rechtsprechung des BGH um eine besondere deliktsrechtliche Bereicherungshaftung des schuldhaft handelnden Verletzers, die nur hinsichtlich der Rechtsfolgen auf die §§ 812 ff BGB verweisen ; daneben kann der Verletzer auch direkt aufgrund Bereicherungsrechts nach § 812 Abs. 1 S.1 2.Alt. BGB in Anspruch genommen werden, auch dann, wenn er schuldlos in ein Kennzeichenrecht eingreift ( BGH GRUR 78, 493, 495 "Fahrradgepäckträger II"; GRUR 87, 520,523 "Chanel No.5"; GRUR 01, 1156,1158 "Der Grüne Punkt" ). - EuG, 07.02.2002 - T-88/00
Mag Instrument / HABM (Forme de lampes de poche)
- BGH, 13.10.1959 - I ZR 58/58
Rechtsmittel
- BGH, 27.01.1961 - I ZR 95/59
Anforderungen an die Beurteilung zeichenrechtlicher Gleichartigkeit von Waren - …
- BGH, 17.03.1959 - I ZR 21/58
Rechtsmittel
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 293/00
"Kellogg's/Kelly's"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke
- BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97
Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke
- BGH, 28.08.2003 - I ZR 9/01
"Kelly"; Deutung einer Bezeichnung als Personenname
- BGH, 16.03.1966 - Ib ZB 11/64
- BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 93/02 Für ihre Rechtsauffassung beruft sie sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs "EVIAN/REVIAN" (…a. a. O.) sowie auf die ebenfalls zwischen den Beteiligten in einem weiteren Markenverletzungsprozess ergangenen, die beiden hier verfahrensgegenständlichen Marken betreffenden Urteile des Landgerichts Hamburg (…Urt. v. 25.11.2004 - 315 O 468/03) und des Oberlandesgerichts Hamburg (3.3. 2006 - 5 U 1/05), in denen jeweils eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "EVIAN" und "REVIAN's" bei erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke bejaht worden ist.
Im Hinblick auf das in der angegriffenen Marke vorhandene Genitiv-"s" neigt der Senat zwar - insoweit abweichend von der Auffassung des Oberlandesgerichts Hamburg (Urt. v. 3.3. 2006 - 5 U 1/05) - nicht zu der Annahme, dass es in relevantem Umfang nachlässig ausgesprochen, weggelassen und überhört wird.
Danach bleibt nach Auffassung des Senats kein Raum für die Anwendung der Grundsätze einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (vgl. aber BGH GRUR 2001, 507, 509 - EVIAN/REVIAN;… OLG Hamburg, Urt. v. 24.4. 2002 - 5 U 2/01 -, S. 13 f.; Urt. v. 3.3.2006 - 5 U 1/05, S 13 f.), weil diese Fallgruppe die Kollision unterschiedlicher Kennzeichnungen betrifft, bei denen der Verkehr - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, aber wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (EuGH, GRUR 1994, 286 - quattro/Quadra; BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - MUSTANG).
Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.10.2004 (2 BvR 318/03), das von einer Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage ausgegangen ist, vermag der Senat daher nicht zu folgen, denn die Ausgangslage des Verfahrens "CANON" war im Hinblick auf die Merkmale der Kennzeichnungskraft, der Zeichenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit sowie deren Wechselbeziehung miteinander mit dem vorliegenden Fall in vollem Umfang vergleichbar (ebenso OLG Hamburg, Urt. v. 3.3. 2006 - 5 U 1/05).
- BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 23/02 Für ihre Rechtsauffassung beruft sie sich auf das Urteil des Bundesgerichtshofs "EVIAN/REVIAN" (…a. a. O.) sowie auf die ebenfalls zwischen den Beteiligten in einem weiteren Markenverletzungsprozess ergangenen Urteile des Landgerichts Hamburg (…Urt. v. 25.11.2004 - 315 O 468/03) und des Oberlandesgerichts Hamburg (3.3. 2006 - 5 U 1/05), in denen jeweils eine Verwechslungsgefahr zwischen den Zeichen "EVIAN" und "REVIAN's" bei erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke bejaht worden ist.
Danach bleibt nach Auffassung des Senats kein Raum für die Anwendung der Grundsätze einer Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne (vgl. aber BGH GRUR 2001, 507, 509 - EVIAN/REVIAN;… OLG Hamburg, Urt. v. 24.4. 2002 - 5 U 2/01 -, S. 13 f.; Urt. v. 3.3.2006 - 5 U 1/05, S. 13 f.), weil diese Fallgruppe die Kollision unterschiedlicher Kennzeichnungen betrifft, bei denen der Verkehr - im Gegensatz zum vorliegenden Fall - die Unterschiede zwischen den Zeichen erkennt, aber wegen ihrer teilweisen Übereinstimmung von wirtschaftlichen oder organisatorischen Zusammenhängen zwischen den Markeninhabern ausgeht (EuGH, GRUR 1994, 286 - quattro/Quadra; BGH GRUR 2004, 598, 599 - Kleiner Feigling; GRUR 2004, 865 - MUSTANG).
Der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 18.10.2004 (2 BvR 318/03), das von einer Unvollständigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu dieser Frage ausgegangen ist, vermag der Senat daher nicht zu folgen, denn die Ausgangslage des Verfahrens "CANON" war im Hinblick auf die Merkmale der Kennzeichnungskraft, der Zeichenähnlichkeit und der Warenähnlichkeit sowie deren Wechselbeziehung miteinander mit dem vorliegenden Fall in vollem Umfang vergleichbar (ebenso OLG Hamburg, Urt. v. 3.3. 2006 - 5 U 1/05).
- LG Hamburg, 14.07.2011 - 327 O 168/10
Rechtserhaltende Benutzung einer Klagemarke für Leuchtmittel
Für die Feststellung einer Schadensersatzpflicht genügt es bereits, wenn der Eintritt eines Schadens entfernt möglich ist (Hans. OLG, Urt. v. 3.3.2006 - 5 U 1/05 - EVIAN/REVIAN's).
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Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05 - 1 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Versicherers bei Streitigkeit über den Grundstückskaufpreis nach dessen vorsätzlicher Falschbeurkundung und über die Löschung einer Grundschuld wegen Rückabwicklung des nichtigen Kaufvertrages
- Judicialis
ARB 75 § 1 Abs. 1 S. 1; ; ARB 75 § 1 Abs. 1; ; ARB 75 § 4 Abs. 1 h; ; ARB 75 § 4 Abs. 2a; ; ARB 75 § 14; ; ARB 75 § 14 Abs. 3; ; BGB § ... 117; ; BGB § 125; ; BGB § 305c Abs. 2; ; BGB § 313 a.F.; ; BGB § 313 S. 2 a.F.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Fall 1; ; BRAGO § 6; ; BRAGO § 26; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 528
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausschluss des Deckungsschutzes aus Rechtsschutzversicherung bei Verstoß gegen Rechtspflichten
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur Deckung bei Falschbeurkundung eines Immobilienkaufs
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Abschluss eines Rechtsschutzversicherungsvertrages; Ausschluss der Deckung für Streitigkeiten aus der Bestellung einer Grundschuld; Falschbeurkundung eines Grundstückskaufpreises; Eintritt eines Versicherungsfalles; Verstoß gegen Rechtspflichten bei der Durchführung des ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 10.12.2004 - 14 O 448/02
- OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05 - 1
Papierfundstellen
- VersR 2006, 692
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- LG Darmstadt, 08.03.1996 - 1 O 27/95
Eigentumswohnung; Kaufvertrag; Falschbeurkundung; Kaufpreis; Restkaufpreis; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05
Da dieser jederzeit den "Schein des notariellen Kaufvertrages" ausnutzen konnte, konnte der Kläger nicht darauf vertraut haben, dass es nicht dazu kommen werde, mag er dies auch gehofft und gewünscht haben (allgemein: OLG Nürnberg, ZfS 1987, 273; LG Darmstadt, VersR 1997, 693; LG Düsseldorf, ZfS 1991, 19;… Versicherungsrechts-Handbuch/Obarowski, a.a.O., § 37 Rn. 307;… Harbauer/Maier, a.a.O., § 4 ARB 75 Rn. 149). - BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05
Zu berücksichtigen ist darüber hinaus, dass bei AVB, die Risiken vom Versicherungsschutz ausschließen oder diese begrenzen, der erkennbare Sinn unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der jeweiligen Klausel und der gewählten Ausdrucksweise die Auslegungsgrenze bildet (BGH, VersR 2003, 454). - BGH, 26.02.1997 - IV ZR 118/96
Annahme einer Revision über den Schaden bei einem Verkehrsunfall
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05
Nicht erforderlich ist, dass der Versicherungsnehmer die Vorstellung hatte, es werde nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu einer Kostenbelastung des Versicherers kommen (BGH, Beschl. v. 26.02.1997 - IV ZR 118/96 -, VersR 1997, 1142;… Prölss/Martin, a.a.O., § 4 ARB 75 Rn. 40). - OLG Oldenburg, 01.11.1995 - 2 U 214/95
Risikoausschluß; Versicherungsvertrag; Bürgschaftsvertrag; Garantievertrag; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.11.2005 - 5 U 1/05
Das gilt im übrigen auch nach dem allgemeinen Sprachverständnis des Alltags, das in einer persönlichen Haftungsübernahme etwas anderes als die Bestellung einer dinglichen Sicherheit sieht (OLG Oldenburg VersR 1996, 622).
- OLG Jena, 05.07.2019 - 4 U 359/18
Rechtsschutzversicherung: Haftungsklage gegen den Prozessbevollmächtigten des …
Über diesen grundsätzlich für jedes Schuldanerkenntnis geltenden Einwendungsausschluss hinaus kann sich ein Versicherungsnehmer aber auch dann auf die Deckungszusage berufen, wenn der Rechtsschutzversicherer aufgrund des ihm bekannten Sachverhalts die Einwendungen hätte erkennen müssen (…OLG Köln, Urt. v. 8.11.2016, 9 U 38/16, RuS 2017, 472, 476r.Sp.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.11.2005, 5 U 1/05, RuS 2006, 151, 153;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.1994, 7 U 33/94, NJW-RR 1995, 1524, 1525;… Rüffer/Halbach/Schimikowski/Münkel, Hk-VVG, § 17 ARB, Rn. 24: "hätte erkennen oder erfragen können";… Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, § 17 ARB 2010, Rn. 10a;… Schneider, in: Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 17: "Einwendungen hätte kennen müssen";… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl. 2019, § 125, Rn. 7: "bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten";… Obarowski, in: Münch-Komm-VVG, Band 3, Rechtsschutzversicherung Rn. 137: "hätte kennen müssen", Rn. 401: "rechnen musste";… Obarowski, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 37 Rn. 524; Spies, RuS 2019, 70ff., 73). - OLG Karlsruhe, 20.09.2007 - 12 U 27/07
Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für die Wahrnehmung …
Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt somit nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (so im Ergebnis ebenfalls: BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284;… Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.). - OLG Karlsruhe, 30.12.2011 - 12 U 122/11
Rechtsschutzversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei Leistungsablehnung …
Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt somit nur dann in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (so im Ergebnis ebenfalls: BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284).
- OLG Jena, 31.01.2020 - 9 U 845/18
Rechtsanwaltshaftung: Regress eines Rechtsschutzversicherers wegen Nichtabraten …
Über diesen grundsätzlich für jedes Schuldanerkenntnis geltenden Einwendungsausschluss hinaus kann sich ein Versicherungsnehmer aber auch dann auf die Deckungszusage berufen, wenn der Rechtsschutzversicherer aufgrund des ihm bekannten Sachverhalts die Einwendungen hätte erkennen müssen (…OLG Köln, Urt. v. 08.11.2016, 9 U 38/16, RuS 2017, 472, 476 r.Sp.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 16.11.2005, 5 U 1/05, RuS 2006, 151, 153;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.12.1994, 7 U 33/94, NJW-RR 1995, 1524, 1525;… Rüffer/Halbach/Schimikowski/Münkel, Hk-VVG, § 17 ARB, Rn. 24: "hätte erkennen oder erfragen können";… Prölss/Martin/Armbrüster, VVG, § 17 ARB 2010, Rn. 10 a;… Schneider, in: Harbauer, Rechtsschutzversicherung, 9. Aufl. 2018, ARB 2010 § 17 Rn. 17: "Einwendungen hätte kennen müssen";… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG, 6. Aufl. 2019, § 125, Rn. 7: "bekannte oder erkennbare Einwendungen abgeschnitten";… Obarowski, in: Münch- Komm-VVG, Band 3, Rechtsschutzversicherung Rn. 137: "hätte kennen müssen", Rn. 401: "rechnen musste";… Obarowski, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 37 Rn. 524; Spies, RuS 2019, 70 ff., 73). - OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06
Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die …
Demgemäß kommt ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis nur in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284;… Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.). - OLG Karlsruhe, 25.04.2006 - 12 U 278/05
Rechtsschutzversicherung: Zeitliche Begrenzung der Kostenübernahme für die …
Ein von der Rechtssprache abweichendes Verständnis kommt nur in Betracht, wenn das allgemeine Sprachverständnis von der Rechtssprache in einem Randbereich deutlich abweicht oder wenn der Sinnzusammenhang der Versicherungsbedingungen etwas anderes ergibt (BGH VersR 2003, 1122; OLGR Saarbrücken 2006, 284;… Harbauer-Bauer Rechtsschutzversicherung 7. Aufl. (2004) vor § 1 ARB 1975 § 48 m.w.Nachw.). - KG, 22.10.2021 - 6 U 1023/20
Rechtsschutzversicherung: Kondiktion oder Widerruf einer Deckungszusage
Gleiches gilt für Einwendungen, die der Rechtschutzversicherer bei gehöriger Prüfung des Sachverhaltes hätte erkennen können (OLG Saarbrücken, Urteil vom 16.11.2005 zu 5 U 1/05, zitiert nach juris, dort Rdz. 32 m.w.N.).
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