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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,40559
OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23 (https://dejure.org/2023,40559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.12.2023 - 5 U 107/23 (https://dejure.org/2023,40559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. Dezember 2023 - 5 U 107/23 (https://dejure.org/2023,40559)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 489 Abs 1 Nr 2 BGB, § 502 Abs 2 Nr 2 BGB, § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 814 BGB
    Ausschluss eines Anspruchs einer Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bei unzureichenden Angaben

  • RA Kotz

    Vorfälligkeitsentschädigung Ausschluss einer Bank bei unzureichenden Angaben

  • juris.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 ; BGB § 432
    Rückzahlung einer gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Darlehensvertrag; Auszahlungsanspruch an die Mitdarlehensnehmerin

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank muss 17.797,14 Euro Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bank muss Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung - Bank zur Rückzahlung verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vorfälligkeitsentschädigung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.02.2022 - VII ZR 13/20

    Hemmung der Verjährung durch Klageerhebung: Begriff der "Berechtigung"; Hemmung …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Maßgebend für die "Berechtigung" ist die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis (für die Klageerhebung als Hemmungstatbestand: BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, Rn. 25).

    Entscheidend ist nicht die Rechtsinhaberschaft, sondern die Befugnis zur klageweisen Geltendmachung des Anspruchs (…Ellenberger in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 204 Rn. 9, 19; Grothe, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, NJW 2022, 1959).

    Der Schuldner muss erkennen können, dass er nicht von einer beliebigen Person verklagt wird, sondern vom Gläubiger selbst oder einem anderweitig materiell Berechtigten (Grothe, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, NJW 2022, 1959).

    Rn. 63 Wie vom Landgericht ausgeführt, liegt der Grund dafür, dass nur die Klage des Berechtigten die Verjährung hemmen kann, darin, dass nur bei einem Tätigwerden des Berechtigten der Schuldner ausreichend gewarnt wird und sich darauf einstellen kann, noch in Anspruch genommen zu werden (Grothe, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, NJW 2022, 1959).

    Maßgebend für die "Berechtigung" ist die materiell-rechtliche Verfügungsbefugnis (für die Klageerhebung als Hemmungstatbestand: BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, Rn. 25).

    Entscheidend ist nicht die Rechtsinhaberschaft, sondern die Befugnis zur klageweisen Geltendmachung des Anspruchs (…Ellenberger in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, § 204 Rn. 9, 19; Grothe, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, NJW 2022, 1959).

    Rn. 82 Der Schuldner muss lediglich erkennen können, dass er nicht von einer beliebigen Person in Anspruch genommen wird, sondern vom Gläubiger selbst oder einem anderweitig materiell Berechtigten (Grothe, Anmerkung zu BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - VII ZR 13/20, NJW 2022, 1959).

  • BGH, 20.08.2015 - III ZR 57/14

    Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhafter Beratung über einen …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Eine Hemmung der Verjährung tritt im Fall der Mitgläubigerschaft auch dann ein, wenn ein Mitgläubiger - wie vorliegend - nur auf Leistung an sich allein klagt (BGH, Urteil vom 20. August 2015 - III ZR 57/14, Rn. 32).

    Auch wenn der einzelne Mitgläubiger unzulässigerweise auf Leistung an sich allein klagt (bzw. hier den Streitbeilegungsantrag stellt), wird man auch das genügen lassen müssen (vgl. BGH…, Urteil vom 21. März 1985 - VII ZR 148/83, juris Rn. 12 ff. zum Falle des § 744 Abs. 2 BGB; BGH, Urteil vom 20. August 2015 - III ZR 57/14, Rn. 32).

    Eine Hemmung der Verjährung tritt im Fall der Mitgläubigerschaft auch dann ein, wenn ein Mitgläubiger - wie vorliegend - nur auf Leistung an sich allein klagt (BGH, Urteil vom 20. August 2015 - III ZR 57/14, Rn. 32).

  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Die Beendigung des Vertrages kann vom Darlehensnehmer sowohl im Fall eines Verkaufs aus privaten Gründen (Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, erhebliche negative Veränderung der Einkommensverhältnisse oder Überschuldung, Umzug) als auch dann geltend gemacht werden, wenn er lediglich eine günstige Verkaufsgelegenheit wahrnehmen möchte (BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, juris Rn. 17 ff.;… Berger in: MüKoBGB, 8. Aufl. 2019, § 490 Rn. 26 mwN)..

    Auch wenn die Beklagte eine vorbehaltlose Zahlung durchgesetzt hat, kann sie sich darauf dann nicht berufen, wenn sie auf diese Weise eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung erzwungen und so ihrer Vertragspflicht zur Einwilligung in die Kreditablösung gegen angemessene Entschädigung zuwidergehandelt hätte (BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, Rn. 23)..

    Auch wenn die Beklagte eine vorbehaltlose Zahlung durchgesetzt hat, kann sie sich nämlich darauf dann nicht berufen, wenn sie auf diese Weise eine überhöhte Vorfälligkeitsentschädigung erzwungen und so ihrer Vertragspflicht zur Einwilligung in die Kreditablösung gegen angemessene Entschädigung zuwidergehandelt hätte (BGH, Urteil vom 1. Juli 1997 - XI ZR 267/96, Rn. 23).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1, 1 Alt. BGB hat diese Kenntnis, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, Rn. 35 mwN; BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, Rn. 85).

    Auf dieser Grundlage muss dem Anspruchsberechtigten die Erhebung einer Klage Erfolg versprechend, wenn auch nicht risikolos möglich sein (BGH…, Urteil vom 23. September 2008 - XI ZR 262/07, Rn. 14 mwN; BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, Rn. 85)..

    Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH…, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, Rn. 35 mwN; BGH, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, Rn. 86)..

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs aus § 812 Abs. 1 Satz 1, 1 Alt. BGB hat diese Kenntnis, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, Rn. 35 mwN; BGH…, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, Rn. 85).

    Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2014 - XI ZR 348/13, Rn. 35 mwN; BGH…, Urteil vom 4. Juli 2017 - XI ZR 562/15, Rn. 86)..

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Auch wenn der einzelne Mitgläubiger unzulässigerweise auf Leistung an sich allein klagt (bzw. hier den Streitbeilegungsantrag stellt), wird man auch das genügen lassen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1985 - VII ZR 148/83, juris Rn. 12 ff. zum Falle des § 744 Abs. 2 BGB; BGH…, Urteil vom 20. August 2015 - III ZR 57/14, Rn. 32).
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2024 - 3 U 22/23

    Unfallregulierung: Verdienstausfallschaden und Schadensminderungspflicht eines …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Rn. 74 Die entgegenstehende Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil zum Aktenzeichen 13 U 177/22, Anlage BK 1; ähnlich: OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2023 - 3 U 22/23, Anlage BK 2; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 37 U 122/23 e, Anlage BK 3) überzeugt den Senat nicht.
  • OLG Köln, 24.05.2023 - 13 U 177/22

    Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung eines vorzeitig gekündigten …

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Rn. 74 Die entgegenstehende Auffassung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil zum Aktenzeichen 13 U 177/22, Anlage BK 1; ähnlich: OLG Celle, Beschluss vom 2. Juni 2023 - 3 U 22/23, Anlage BK 2; OLG München, Beschluss vom 27. Juni 2023 - 37 U 122/23 e, Anlage BK 3) überzeugt den Senat nicht.
  • BGH, 07.11.2000 - XI ZR 27/00

    Nichtabnahmeentschädigung bei Annuitätendarlehen

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Dies ist bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen mit einer zehnjährigen Zinsbindung nach zehn Jahren unter Einhaltung einer weiteren Kündigungsfrist von sechs Monaten, also nach zehn Jahren und sechs Monaten nach dem vollständigen Bezug des Darlehens der Fall (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB; BGH, Urteil vom 7. November 2000 - XI ZR 27/00, juris Rn. 27;… Samhat in: Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, 6. Aufl. 2022, § 54 Rn. 170)..
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.12.2023 - 5 U 107/23
    Rn. 54 Die Darlegungs- und Beweislast für Beginn und Ablauf der Verjährungsfrist trägt derjenige, der sich als Schuldner auf sie beruft (BGH, Urteil vom 3. Juni 2008 - XI ZR 319/06, Rn. 25;… Ellenberger in: Grüneberg, BGB, 82. Aufl. 2023, vor § 194 Rn. 24), hier die Beklagte..
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

  • OLG Stuttgart, 23.02.2022 - 9 U 168/21

    Rückzahlung einer unter Vorbehalt geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2025 - 17 U 142/23

    Darlehen; Vorzeitige Rückzahlung während der Sollzinsbindung; …

    Rn. 70 Die von den Klägern angeführte abweichende Bewertung anderer Gerichte, u.a. des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 21.12.2023 - 5 U 107/23, Rn. 19, 23 ff.; ähnlich auch Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 20.03.2024 - 4 U 35/23, Rn. 45, 52 zu einer ähnlichen Angabe in einem Bauspardarlehensvertrag) überzeugt den Senat nicht.
  • OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 4 U 35/23

    Rückzahlung einer nach vorzeitiger Beendigung eines …

    Jedenfalls aber vermittelt die in 1.5.1 gegebene Erklärung dem Verbraucher das bei einem Darlehensvertrag mit einer über 10 Jahre und 6 Monate hinausgehenden Sollzinsbindung - bei dem streitgegenständlichen Vertrag handelt es sich um einen solchen, da nach den Vereinbarungen in dem Bausparvertrag der Mindestansparbetrag von 40 % der Bausparsumme von 350.000 EUR mit den vereinbarten Bausparbeiträgen von 1032 EUR/Monat erst nach 11 Jahren und 3 Monaten erreicht worden wäre - unzutreffende Verständnis, der Darlehensgeber erhalte eine Entschädigung bis zum Ablauf der im Vertrag vereinbarten Zinsbindung (wie hier: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht - Urteil vom 21.12.2023 - 5 U 107/23 - Rn. 40 ff.; Saarländisches Oberlandesgericht…, Urteil vom 26.01.2023 - 4 U 134/21 - Rn. 61 f. zur Formulierung "für die Restlaufzeit"; a.A. OLG Stuttgart…, Urteil vom 18.05.2022 - 9 U 237/21 - Rn. 51 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.09.2025 - 5 U 107/23   

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OLG Brandenburg, 18.09.2025 - 5 U 107/23 (https://dejure.org/2025,33733)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2025 - 5 U 107/23 (https://dejure.org/2025,33733)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2025 - 5 U 107/23 (https://dejure.org/2025,33733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    BbgNRG § 28 Nr. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Herausgabe des mit einem Zaun überbauten Teils des Grundstücks; Verjährung des Anspruchs auf Entfernung des Zaunfundaments; Abweisung des Klageantrags auf Unterlassung der Anwendung körperlicher Gewalt mangels Bestimmtheit

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.2018 - V ZR 302/17

    Nachbarrecht in Hessen: Anspruch des Grundstückseigentümers gegen den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2025 - 5 U 107/23
    Wer als Nachbar von seinem einfriedungspflichtigen Nachbarn die Herstellung einer solchen Einfriedung verlangt, kann gestützt auf § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn und soweit dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist (BGH NJW-RR 2019, 649; NJW 1979, 1409, 1410).
  • BGH, 23.03.1979 - V ZR 106/77

    Ortsübliche Einfriedigung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2025 - 5 U 107/23
    Wer als Nachbar von seinem einfriedungspflichtigen Nachbarn die Herstellung einer solchen Einfriedung verlangt, kann gestützt auf § 1004 Abs. 1 BGB die Beseitigung einer bereits vorhandenen Einfriedung verlangen, wenn und soweit dies zur Erfüllung seines gesetzlichen Einfriedungsanspruchs erforderlich ist (BGH NJW-RR 2019, 649; NJW 1979, 1409, 1410).
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