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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 26.02.2025

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,26879
OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24 (https://dejure.org/2024,26879)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 (https://dejure.org/2024,26879)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Mai 2024 - 5 U 11/24 (https://dejure.org/2024,26879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 242 BGB, § 254 Abs 1 BGB, § 670 BGB, § 675c S 1 BGB, § 675j Abs 1 S 1 BGB
    Authentifizierung eines Zahlungsvorgangs und Haftung eines Zahlungsdienstleisters beim Online-Banking; Verletzung der Geheimhaltungspflichten durch telefonische Weitergabe von generierten TANs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Authentifizierung eines Zahlungsvorgangs und Einstandspflicht im Zusammenhang mit einem Rückabwicklungsanspruch; Grob fahrlässige Verletzung der Geheimhaltungspflichten durch die telefonische Weitergabe von im manuellen Chip-TAN-Verfahren generierten TANs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Zur Haftung des Kontoinhabers bei Buchung im Rahmen eines Phishing-Angriffs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftung eines Zahlungsdienstleisters beim Online-Banking

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.01.2016 - XI ZR 91/14

    Zu Beweisgrundsätzen bei streitigen Zahlungsaufträgen im Online-Banking

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Diese Anforderungen kann der Zahler auch dadurch erfüllen, dass er außerhalb des Sicherheitssystems des Zahlungsdienstleisters liegende Indizien, die für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang sprechen, substantiiert darlegt und bei Bestreiten nachweist (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, XI ZR 91/14, Rn. 29 und 48, juris).

    Die Erklärung eines nicht vertretungsberechtigten Dritten kann dem Zahler nicht nach Rechtsscheingrundsätzen zugerechnet werden, weil die Regelungen in § 675j Abs. 1, § 675u Satz 1 BGB abschließend sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, XI ZR 91/14, Rn. 58, juris).

    Zudem ist der in § 675v Abs. 2 BGB (a.F.) festgelegte Grundsatz, dass der Kontoinhaber für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen habe, berührt, wenn daneben dessen Haftung nach den Regeln eines Handelns unter fremdem Namen auch für einfache Fahrlässigkeit in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, XI ZR 91/14, Rn. 58, juris sowie ausführlich OLG Dresden…, Urteil vom 13. Oktober 2022, 8 U 760/22, Rn. 58, juris zum chipTAN-Verfahren; Senat, Urteil vom 10. Januar 2024, 5 U 83/24, unveröffentl.).

    Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigt für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (BGH, Urteil vom 26. Januar 2016, XI ZR 91/14, Rn. 71, juris).

    Das hier bei den streitgegenständlichen Überweisungen zur Anwendung gelangte chipTAN-Verfahren ist im Ausgangspunkt ein Sicherungsverfahren, das nach bislang bekannt gewordenen Erkenntnissen grundsätzlich (noch) als unüberwindbar gilt (vgl. BGH, Urteil vom 26. Januar 2016 - XI ZR 91/14, Rn. 35;… Maihold, in: Ellenberger/Bunte, Bankrechtshandbuch, 6. Aufl. 2022, § 33 Rn. 37 f.).

  • OLG Dresden, 13.10.2022 - 8 U 760/22

    Wiedergutschrift eines ohne Autorisierung von einem Bankkonto abgebuchten …

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Rn. 39 Nach allgemeinen Grundsätzen trägt ein Zahlungsdienstnutzer, der einen Anspruch auf Wiedergutschrift nach § 675u Satz 2 BGB geltend macht, die Darlegungs- und Beweislast, dass er den in Rede stehende Zahlungsvorgang nicht autorisiert hat (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 13. Oktober 2022, 8 U 760/22, Rn. 42, juris;… Grüneberg/Sprau, BGB, 81. Aufl., § 675u Rn. 8;… § 675w Rn. 6).

    Dabei steht die Ausgestaltung des Authentifizierungsverfahrens im Organisationsermessen des Zahlungsdienstleisters (vgl. ausführlich: OLG Dresden, Urteil vom 13. Oktober 2022, 8 U 760/22, Rn. 43, juris).

    Rn. 42 Mit dieser Authentifizierung nach § 675w Satz 1 BGB stehen allerdings lediglich die Grund- bzw. Mindestvoraussetzungen für die Anwendung eines Anscheinsbeweises für eine ordnungsgemäße Autorisierung des Zahlungsvorgangs durch die Kläger fest (vgl. Schnauder/Beesch, jurisPR-BKR 4/2019 Anm. 4, juris, S. 5, m.w.N.; OLG Dresden, Urteil vom 13. Oktober 2022, 8 U 760/22, Rn. 48, juris; Senat, Urteil vom 10. Januar 2024, 5 U 83/23 , unveröffentl.).

    Zudem ist der in § 675v Abs. 2 BGB (a.F.) festgelegte Grundsatz, dass der Kontoinhaber für einen nicht autorisierten Zahlungsvorgang nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einzustehen habe, berührt, wenn daneben dessen Haftung nach den Regeln eines Handelns unter fremdem Namen auch für einfache Fahrlässigkeit in Betracht kommt (BGH…, Urteil vom 26. Januar 2016, XI ZR 91/14, Rn. 58, juris sowie ausführlich OLG Dresden, Urteil vom 13. Oktober 2022, 8 U 760/22, Rn. 58, juris zum chipTAN-Verfahren; Senat, Urteil vom 10. Januar 2024, 5 U 83/24, unveröffentl.).

  • BGH, 17.11.2020 - XI ZR 294/19

    Rechtsstreit um die Haftung eines Zahlers im Falle der Ausführung eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Art und Weise der Zustimmung sind zwischen dem Zahler und dem Zahlungsdienstleister zu vereinbaren, § 675j Abs. 1 Satz 3 BGB (BGH, Urteil vom 17. November 2020, XI ZR 294/19, BGHZ 227, 343-365, Rn. 13, juris).

    Besteht ein Schadensersatzanspruch des Zahlungsdienstleisters, kann in Höhe des Anspruchs eine Gutschrift nach § 675u Satz 2 BGB gemäß den Grundsätzen von Treu und Glauben verweigert werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2020 - XI ZR 294/19, Rn. 25; juris).

  • OLG Bremen, 15.04.2024 - 1 U 47/23

    Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Zahlungsdienstleisters bei nicht …

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Die Haftungsverlagerung nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB setzt voraus, dass bei dem konkreten Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde (im Anschluss an Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 32, juris).

    Dementsprechend setzt die Haftungsverlagerung nach § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB voraus, dass bei dem konkreten Zahlungsvorgang keine starke Kundenauthentifizierung verlangt wurde (im Ergebnis ebenso: Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 15. April 2024 - 1 U 47/23, Rn. 32, juris).

  • OLG München, 22.09.2022 - 19 U 2204/22

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Schließlich ist aufgrund der umfangreichen Berichterstattung in den letzten Jahren in den öffentlichen Medien zu den vielfachen und mannigfaltigen Angriffen beim Internet-Banking, insbesondere dem Phishing allgemein bekannt, dass man die TAN niemals außer zur Bestätigung eines in Auftrag gegebenen Vorgangs verwenden soll (zum Phishing: OLG München, Urteil vom 22. September 2022, 19 U 2204/22, Rn. 99, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.04.2022 - 17 U 823/20

    Rückzahlungsansprüche eines Bankkunden wegen angeblich nicht autorisierter …

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Ist nämlich die Autorisierung eines ausgeführten Zahlungsvorgangs streitig, hat der Zahlungsdienstleister nach § 675w Satz 1 BGB nachzuweisen, dass eine Authentifizierung erfolgt ist und der Zahlungsvorgang ordnungsgemäß aufgezeichnet, verbucht sowie nicht durch eine Störung beeinträchtigt wurde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 12. April 2022, 17 U 823/20, Rn. 59 ff., juris).
  • OLG Naumburg, 10.01.2024 - 5 U 83/23

    Phishing-Attacke beim Online-Banking: Haftung des Zahlers bei Online-Banking im …

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.05.2024 - 5 U 11/24
    Rn. 42 Mit dieser Authentifizierung nach § 675w Satz 1 BGB stehen allerdings lediglich die Grund- bzw. Mindestvoraussetzungen für die Anwendung eines Anscheinsbeweises für eine ordnungsgemäße Autorisierung des Zahlungsvorgangs durch die Kläger fest (vgl. Schnauder/Beesch, jurisPR-BKR 4/2019 Anm. 4, juris, S. 5, m.w.N.; OLG Dresden…, Urteil vom 13. Oktober 2022, 8 U 760/22, Rn. 48, juris; Senat, Urteil vom 10. Januar 2024, 5 U 83/23 , unveröffentl.).
  • OLG Dresden, 05.06.2025 - 8 U 1482/24

    Autorisierung von Zahlungsvorgängen und einer Limiterhöhung durch mehrfache …

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zum Teil eine Akzessorietät des Zivil- gegenüber dem Aufsichtsrecht vertreten (OLG Brandenburg…, Urteil vom 15.01.2025 - 4 U 32/24, juris Rn. 55; OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, juris Rn. 60; OLG Frankfurt/Main…, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23, juris Rn. 55), aber - soweit es entscheidungserheblich auf die Reichweite des Haftungsausschlusses ankommt - angenommen, dass die geforderte "Akzessorietät" keinen gänzlichen normativen Gleichlauf gebiete, sondern in Ansehung des Gesamtzusammenhangs und systematischen Kontexts im Rahmen des § 675v Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BGB nur auf den konkreten Zahlungsvorgang abzustellen sei (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, juris Rn. 71;… Urteil vom 10.01.2024 - 5 U 83/23, juris Rn. 59).
  • OLG Brandenburg, 15.01.2025 - 4 U 32/24

    Wirksamkeit eines Zahlungsvorgangs gegenüber dem Zahler durch Zustimmung …

    Die Zustimmung nach § 675j Abs. 1 S. 1 BGB muss höchstpersönlich vom Zahler stammen (BGH, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14; OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 45).

    Vor diesem Hintergrund ist die zivilrechtliche Haftungsbefreiung nach § 675v Abs. 4 BGB akzessorisch zum Aufsichtsrecht auszulegen (OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24, Rn. 60; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 06.12.2023 - 3 U 3/23).

  • OLG Naumburg, 30.10.2024 - 5 U 35/24

    Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen durch nicht autorisierte …

    Die Zurücksetzung der pushTAN-App auf dem Mobiltelefon des Zahlers und die Freischaltung einer neuen pushTAN-Verbindung erfordern daher eine starke Kundenauthentifizierung (Fortführung von OLG Naumburg, Urteil vom 22. Mai 2024 - 5 U 11/24 , juris).
  • LG Heidelberg, 13.05.2025 - 2 O 233/24

    Schadensersatzanspruch der Bank gegenüber Kunden bei nichtautorisierten Zahlungen

    Dasselbe gilt, wenn ein Bankkunde einer ihm unbekannten Person am Telefon den Freischaltcode zur Nutzung des aktualisierten SecureGo plus-Verfahrens weitergibt (OLG München…, Beschluss vom 4. September 2023 - 19 U 1508/23 e -, juris Rn. 89) oder er sich - nachdem er sich auf die telefonische Installation eines "neuen Sicherheitsprogrammes" eingelassen hatte - im Anschluss die mittels dieses Programms erzeugte chipTAN an den Anrufer preisgibt (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. Mai 2024 - 5 U 11/24 -, juris Rn. 51).
  • LG Halle, 24.12.2024 - 4 O 143/24

    Schadensersatzanspruch der Bank trotz Zulassung des chip-TAN-Verfahrens manuell …

    Der Zahlungsdienstenutzer könne sich entsprechend dem gesetzlichen Haftungssystem gemäß § 675 v BGB auf eine Haftungsbegrenzung in Gestalt eines vereinbarten Verfügungslimits nicht berufen, wenn die Änderung des Verfügungslimits auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zahlungsdienstenutzers wie bei einer telefonischen Weitergabe von TANS an einen Anrufer beruhe (vgl. hierzu im Ergebnis auch OLG N., Urteil vom 30.10.2024 - 5 U 35/24 , S. 20-21 Ziffer II. 2 d); Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 , Seite 21 lit. d; Urteil vom 21.02.204 - 5 U 113/23, Seite 22 lit. c; Urteil vom 10.01.2024 - 5 U 83/23 , Seite 18 lit. c).

    Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß soll für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden rechtfertigen ( OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 -).

    Es wird auf die den Parteien bekannten o.g. Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 - in den Entscheidungsgründen Ziffer 2c Bezug genommen.

  • OLG Brandenburg, 27.05.2026 - 4 U 131/25

    Anspruch des Klägers gegenüber beklagter Bank auf Rückzahlung eines durch einen …

    Eine Zurechnung nach Rechtsscheinsgrundsätzen kommt nicht in Betracht, sodass es auch nicht auf den von der Beklagten insoweit thematisierten objektiven Empfängerhorizont ankommt (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 -, Rn. 45, juris).
  • LG Halle, 17.12.2024 - 4 O 6/24

    Schadensersatzanspruch der Bank trotz Zulassung des chip-TAN-Verfahrens manuell …

    Der Zahlungsdienstenutzer könne sich entsprechend dem gesetzlichen Haftungssystem gemäß § 675 v BGB auf eine Haftungsbegrenzung (auf ein vereinbartes Verfügungslimit) nicht berufen, wenn die Änderung des Verfügungslimits auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zahlungsdienstenutzers wie bei einer telefonischen Weitergabe von TAN an einen Anrufer beruhe (vgl. hierzu im Ergebnis auch OLG Naumburg, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 , Seite 21 lti.

    Selbst ein objektiv grober Pflichtenverstoß rechtfertigst für sich noch keinen zwingenden Schluss auf ein entsprechend gesteigertes personales Verschulden (OLG N, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 -).

    Es wird auf die den Parteien bekannte Entscheidung des Oberlandesgerichts N vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 - in den Entscheidungsgründen Ziffer 2c Bezug genommen.

  • LG Halle, 27.09.2024 - 4 O 93/23

    Begrenzung eines Schadensersatzanspruchs der Bank durch Vereinbarung eines …

    Der Zahlungsdienstenutzer könne sich entsprechend dem gesetzlichen Haftungssystem gemäß § 675 v BGB auf eine Haftungsbegrenzung (auf ein vereinbartes Verfügungslimit) nicht berufen, wenn die Änderung des Verfügungslimits auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Zahlungsdienstenutzers wie bei einer telefonischen Weitergabe von TANS an einen Anrufer beruhe (vgl. hierzu im Ergebnis auch OLG N, Urteil vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 , Seite 21 lti.

    Denn die Regelungen in § 675 j Abs. 1, 675 u Satz 1 und 2 sowie 675 v Abs. 3 Ziff. 2 BGB sind abschließend (vgl. BGH…, Urteil vom 26.01.2016 - XI ZR 91/14 - Rz. 58 juris; OLG N. Urteil vom 22.05.2024, 5 U 11/24 - Ziffer II. 1 b).

  • LG Halle, 06.05.2025 - 4 O 43/23

    Begrenzung eines Schadensersatzanspruchs der Bank durch Vereinbarung und …

    Es wird auf die den Parteien bekannten o.g. Entscheidungen des Oberlandesgerichts Naumburg vom 22.05.2024 - 5 U 11/24 - in den Entscheidungsgründen Ziffer 2c Bezug genommen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.02.2025 - 5 U 11/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,10990
OLG Hamburg, 26.02.2025 - 5 U 11/24 (https://dejure.org/2025,10990)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.02.2025 - 5 U 11/24 (https://dejure.org/2025,10990)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Februar 2025 - 5 U 11/24 (https://dejure.org/2025,10990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Irreführung durch Online-Werbung mit "klimaneutrales Gas", wenn über 100% Kompensation informiert wird

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2025 - 5 U 11/24
    Auch bei einem auf das Verbot der konkreten Verletzungsform gerichteten Klageantrag kann ein Kläger sein Rechtsschutzbegehren aufgrund der im Zivilprozess geltenden Dispositionsmaxime (§ 308 ZPO) dahin fassen, dass aus einem bei natürlicher Betrachtungsweise einheitlichen Lebenssachverhalt nur bestimmte Teile zur Beurteilung herangezogen werden sollen (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 16 - Tiegelgröße).

    Im Hinblick auf die Dispositionsmaxime darf das Gericht ein Verbot nur auf solche Beanstandungen stützen, die der Kläger vorgetragen hat (BGH GRUR 2018, 431 Rn. 16 - Tiegelgröße;… Köhler/Feddersen in Köhler/Feddersen, UWG, 43. Aufl., § 12 Rn. 1.23f. m.w.N.).

  • BGH, 27.06.2024 - I ZR 98/23

    Zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2025 - 5 U 11/24
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es nicht erfahrungswidrig, anzunehmen, dass dem Durchschnittsverbraucher bekannt ist, dass eine Klimaneutralität in der Praxis sowohl durch Vermeidung von Emissionen als auch durch Kompensationsmaßnahmen (z.B. Zertifikatehandel) erreicht werden kann (vgl. BGH GRUR 2024, 1122 Rn. 33 - klimaneutral).
  • OLG Frankfurt, 10.11.2022 - 6 U 104/22

    Verwendung eines Gütesiegels "Klimaneutral"

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2025 - 5 U 11/24
    Eine Aufklärung über weitere Details der Klimabilanzierung, etwa über den Gegenstand des zur Kompensation unterstützten Klimaprojekts, ist hingegen grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2023, 177 Rn. 31 - klimaneutral).
  • LG Hamburg, 25.01.2024 - 312 O 80/22

    Lauterkeitsrechtlicher Unterlassungsantrag gegen Werbung für klimaneutrales Gas …

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.02.2025 - 5 U 11/24
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25.01.2024, Az. 312 O 80/22 , wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 04.12.2025 - 20 U 38/25

    Irreführende Werbung einer Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Kompensation …

    Rn. 41 Nichts anderes gilt für den dem Urteil des OLG Hamburg (Urt. v. 26.02.2025, Az. 5 U 11/24, GRUR-RS 2025, 9364) zugrunde liegenden Sachverhalt.
  • OLG Köln, 08.07.2026 - 6 U 68/25
    Vielmehr erscheint es je nach den Umständen als ausreichend, wenn über die Art und Weise, wie die behauptete Klimaneutralität erreicht wird (Kompensation oder Reduktion) informiert und klargestellt wird, welche Kriterien etwa bei einem Gütesiegel verwendet wurden (vgl. OLG Frankfurt GRUR 2023, 177, 180 Rn. 31 - klimaneutral; OLG Hamburg, Urteil vom 26.02.2025, 5 U 11/24, GRUR-RS 2025, 9364 Rn. 22 - klimaneutrales Gas; OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.12.2025, 20 U 38/25, GRUR-RS 2025, 33480 Rn. 37 f. - CO²-neutrales Fliegen).
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