Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 84 Abs 3 AktG
Zum Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 84 III AktG - IWW
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Abberufung des Vorstands aus wichtigem Grund, hier: beabsichtigte Verkleinerung des Vorstands ("Commerzbank")
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AktG § 84 Abs. 3
Wirksamkeit der Abberufung des Personalvorstandes der Commerzbank AG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank ist unwirksam
- hessen.de (Pressemitteilung)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank für unwirksam erklärt
- hessen.de (Pressemitteilung)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank für unwirksam erklärt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds einer Bank für unwirksam erklärt
- spiegel.de (Pressebericht, 17.02.2015)
Commerzbank schasste Personalvorstand zu Unrecht
- das-gesellschaftsrecht-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
Neues zum "wichtigen Grund" im Aktienrecht
- audit-committee-institute.de
, S. 75 (Kurzinformation)
Verkleinerung des Vorstands - Kein Abberufungsgrund
- juve.de (Kurzinformation)
Ungerechtfertigte Entlassung: Personalvorstand gewinnt gegen Commerzbank
- juve.de (Kurzinformation)
Abberufungsstreit: Ex-Commerzbank-Vorstand volle Bezüge gesichert
- audit-committee-institute.de (Kurzinformation)
Verkleinerung des Vorstands kein Abberufungsgrund
- noerr.com (Kurzinformation)
Abberufung eines Vorstandsmitglieds aus wichtigem Grund (Commerzbank)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit der Abberufung des Personalvorstandes der Commerzbank AG
Besprechungen u.ä. (3)
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)
Allgemeiner Personalabbau rechtfertigt nicht die Abberufung eines Vorstandsmitglieds
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Abberufung des Vorstandsmitglieds einer Bank
- deloitte-tax-news.de (Entscheidungsbesprechung)
Abberufung eines Vorstands nach entsprechendem Beschluss des Aufsichtsrates zur Verkleinerung des Vorstands
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
- OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
- BGH - II ZR 73/15 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Papierfundstellen
- ZIP 2014, 921
- ZIP 2015, 519
- DB 2015, 730
- NZG 2015, 514
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.10.2006 - II ZR 298/05
Abberufung eines Vorstandsmitglieds auf Verlangen der Hausbank bei Insolvenzreife …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Ein wichtiger Grund ist gegeben, wenn die Fortsetzung des Organverhältnisses bis zum ordnungsgemäßen Ende der Amtszeit für die Gesellschaft unzumutbar ist (BGH, Beschluss vom 23.10.2006 - II ZR 298/05, juris Rn. 2 = NJW-RR 2007, 389).Rn. 22 Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, sind alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen, auch die (amtsbezogenen) Interessen des betroffenen Vorstandsmitglieds sind zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 23.10.2006 aaO, Urteil vom 07.06.1962 aaO Rn. 19 ff.;… Hölters/Weber, AktG, 2.Auflage 2014, § 84 Rn. 71 mwN auch zur Gegenmeinung).
- BGH, 07.06.1962 - II ZR 131/61
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Denn diese ist Gegenstand der Regelung des § 84 III AktG, wobei allerdings ein wirksamer Widerruf der Bestellung einen (wirksamen) Aufsichtsratsbeschluss voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.1962 - II ZR 131/61, juris Rn. 15 f. = BB 1962, 816 zu § 75 III AktG 1937;… Mertens/Cahn in Kölner Kommentar zum AktG, 3. Auflage 2010, § 84 Rn. 116), so dass die so verstandenen Anträge alle vom Kläger geltendgemachten Unwirksamkeitsgründe abdecken.Rn. 22 Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund gegeben ist, sind alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen, auch die (amtsbezogenen) Interessen des betroffenen Vorstandsmitglieds sind zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 23.10.2006 aaO, Urteil vom 07.06.1962 aaO Rn. 19 ff.;… Hölters/Weber, AktG, 2.Auflage 2014, § 84 Rn. 71 mwN auch zur Gegenmeinung).
- BGH, 12.07.1993 - II ZR 65/92
Keine Abberufung des GmbH-Geschäftführers aufgrund bekannter Umstände
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Vielmehr können Verzögerungen in der Willensbildung der Aktiengesellschaft der Abberufung nur unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung entgegenstehen (s. BGH, Urteil vom 12.07.1993 - II ZR 65/92 -, juris Rn. 12 = NJW-RR 1993, 1253;… Fleischer in Spindler/Stilz, AktG 2. Aufl. 2010, § 84 Rn. 98;… MüKo-AktG/Spindler, aaO § 84 Rn. 121;… Mertens/Cahn in Kölner Kommentar aaO § 84 Rn. 113).
- LG Frankfurt/Main, 22.04.2014 - 5 O 8/14
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank ist nichtig
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Rn. 5 die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Frankfurt am Main vom 22. April 2014, Az. 3-05 O 8/14, abzuweisen. - OLG Düsseldorf, 24.02.2012 - 16 U 177/10
Kündigung des Anstellungsvertrages mit dem Vorstand einer Aktiengesellschaft aus …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Rn. 16 Jedenfalls bei einer Satzungsregelung, durch die - wie im Streitfall - dem Schutzgedanken des § 174 BGB, dem Erklärungsempfänger Gewissheit darüber zu verschaffen, ob der Erklärende wirklich zur Abgabe der Erklärung bevollmächtigt ist, Genüge getan ist, bedarf es keines Nachweises der Vertretungsmacht (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2012 - I-16 U 177/10, juris Rn. 43 = AG 2012, 511;… MüKo-AktG/Spindler, 4. Auflage 2014, § 84 Rn. 123;… Hölters/Weber, AktG, 2. Auflage 2014, § 84 Rn. 67). - BGH, 22.05.1995 - II ZR 247/94
Antrag auf Erhöhung der Beschwer auf mehr als 60.000 DM; Wirksamkeit der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Hinsichtlich der Kosten I. Instanz bemisst der Senat den wegen wirtschaftlicher Identität - maßgeblich ist hier wie dort das Interesse des Klägers, wieder Leitungsmacht auszuüben (vgl. für den Streit um die Wirksamkeit der Abberufung: BGH, Beschluss vom 22.05.1995 - II ZR 247/94, juris = NJW-RR 1995, 1502) - nicht streitwerterhöhenden Weiterbeschäftigungsantrag als mit den übrigen Anträgen gleichwertig, wie es auch das Landgericht unangegriffen getan hat. - BGH, 17.05.1962 - VII ZR 224/60
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2015 - 5 U 111/14
Denn diese ist Gegenstand der Regelung des § 84 III AktG, wobei allerdings ein wirksamer Widerruf der Bestellung einen (wirksamen) Aufsichtsratsbeschluss voraussetzt (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.1962 - II ZR 131/61, juris Rn. 15 f. = BB 1962, 816 zu § 75 III AktG 1937;… Mertens/Cahn in Kölner Kommentar zum AktG, 3. Auflage 2010, § 84 Rn. 116), so dass die so verstandenen Anträge alle vom Kläger geltendgemachten Unwirksamkeitsgründe abdecken.
- OLG Frankfurt, 07.07.2015 - 5 U 187/14
Prozessführung durch vollmachtlosen Vertreter
Rn. 70 Der entsprechende Beschluss (§ 108 AktG), den der Aufsichtsrat der Beklagten gefasst hat, führt aber nicht unmittelbar zum Widerruf der Bestellung, sondern er bedarf der Bekanntgabe an den Abzuberufenden, dem eine entsprechende Willenserklärung zugehen muss (§ 130 Abs. 1 Satz 1 BGB;… vgl. Hüffer/Koch, AktG, 11. Aufl. 2014, § 84, Rn. 33; BGH…, Urteil vom 07.06.1962 - II ZR 131/61, BB 1962, 816, Rn. 15 bei juris;… OLG Stuttgart, AG 2003, 211, Rn. 59, juris; Senatsurteil vom 17.02.2015 - 5 U 111/14, AG 2015, 363, Rn. 10, juris). - LG München I, 30.06.2022 - 5 HKO 5649/21
Anforderungen an Abberufung (mit sofortiger Wirkung) eines Vorstandsmitglieds …
Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, sind alle Umstände des Einzelfalls gegeneinander abzuwägen; dabei sind auch die amtsbezogenen Interessen des betroffenen Vorstandsmitglieds zu berücksichtigen (vgl. BGH NZG 2007, 189 = AG 2007, 125 = ZIP 2007, 119 = WM 2007, 164 = DB 2007, 158 = BB 2007, 174 = DZWIR 2007, 157 = NZI 2007, 168; OLG Frankfurt NZG 2015, 514, 515 = AG 2015, 363, 365 = ZIP 2014, 519, 521 = DB 2015, 730, 731; OLG Stuttgart AG 2013, 599, 603;… Kort in: Großkommentar zum AktG, 5. Aufl., § 84 Rdn. 140;… Koch, AktG a.a.O., § 84 Rdn. 54;… Mertens/Cahn in: Kölner Kommentar zum AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 121;… Ihrig/Schäfer in: Ihrig/Schäfer, Rechte und Pflichten des Vorstands, 2. Aufl., § 9 Rdn. 132;… a.A. Fleischer in: BeckOGK AktG, a.a.O., § 84 Rdn. 134;… Spindler in: Münchener Kommentar zum AktG, 5. Aufl., § 84 Rdn. 131; Schockenhoff ZIP 2017, 1785, 1787, die nur auf die Interessen der Gesellschaft abstellen wollen).
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Rechtsprechung
| KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 UWG vom 03.03.2010, § 4 Nr 11 UWG vom 03.03.2010, § 5 UWG vom 03.03.2010, § 312c BGB, § 312g Abs 1 BGB
Wettbewerbsverstoß im Internet: Werbung eines Online-Händlers mit 30-tägigem Rückgaberecht bei gleichzeitigem vollständigen Ausschluss des Widerrufsrechts beim Kauf von Kompletträdern - rechtsportal.de
- rechtsportal.de
Wettbewerbswidrigkeit des Auschlusses des Widerrufsrechts für fertig montierte Komplett-Räder
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit des Auschlusses des Widerrufsrechts für fertig montierte Komplett-Räder
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 22.07.2014 - 15 O 497/13
- KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 295/01
Zum Widerrufsrecht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
Auszug aus KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14
Aus europarechtlichen Gründen greift ein solcher Ausschluss des Widerrufsrechts aber nicht ein, wenn sich die in Rede stehende Ware ohne Einbuße an Substanz und Funktionsfähigkeit ihrer Bestandteile mit verhältnismäßig geringem Aufwand wieder in den Zustand vor der Anfertigung versetzen lässt (BGHZ 154, 239, 244 f.).Darüber hinaus muss, um den Ausschluss des Widerrufsrechts nach dieser Vorschrift durchgreifen zu lassen, für den Unternehmer die Ware im Falle ihrer Rücknahme deshalb (wirtschaftlich) wertlos sein, weil er sie wegen ihrer vom Verbraucher veranlassten besonderen Gestalt anderweitig nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen absetzen kann (BGHZ 154, 239, 244 f.).
- KG, 27.06.2014 - 5 U 162/12
konfigurierte Notebooks - Wettbewerbsrechtliche Irreführung durch Leugnung eines …
Auszug aus KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14
Der Beklagten ist unbenommen, bzw. es obliegt ihr sogar, so über den Ausschluss des Widerrufsrechts (abstrakt) zu informieren, wie es dem Gesetz (in höchstrichterlicher Auslegung) entspricht, und auch darf sie sich im konkreten Widerrufsfall gegenüber dem Kunden unter Hinweis auf die Gesetzeslage (in höchstrichterlicher Auslegung) gegebenenfalls auf einen Ausschluss berufen, wenn die Voraussetzungen dafür (nach ihrem Dafürhalten) aktuell vorliegen (vgl. hierzu und zu den diesbezüglichen Grenzen Senat GRUR 2015, 83 ). - LG Hannover, 20.03.2009 - 13 S 36/08
Ausschluss des Widerrufsrechts beim Online-Verkauf von Reifen und Felgen
Auszug aus KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14
Rn. 38 Dass ein Auseinanderbauen aber stets, generell, immer und ausnahmslos mit einem nicht geringen Aufwand oder einer Einbuße besagter Art einherginge (dagegen sprechen etwa LG Hannover, Urt. v. 20.03.2009 - 13 S 36/08 - oder auch das vom Kläger auf Seite 4 ihrer Replik [Bl. 67 d.A.] angeführte Youtube-Video zum Auseinanderbau eines Ballonreifens), behauptet so auch die Beklagte nicht (sagt also nicht beispielsweise auf Seite 2 ihrer Klageerwiderung [Bl 37 d.A.], das Landgericht Hannover habe den dortigen Einzelfall aufgrund falschen Sachverhalts entschieden, oder auf S. 2 f. ihrer Duplik [Bl. 75 f. d.A.], besagtes Youtube-Video sei eine Fälschung). - LG Berlin, 22.07.2014 - 15 O 497/13
Auszug aus KG, 14.04.2015 - 5 U 111/14
Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung des weiter gehenden Rechtsmittels - das Urteil der Zivilkammer 15 des Landgerichts Berlin vom 22. Juli 2014 - 15 O 497/13 - teilweise abgeändert:.
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Rechtsprechung
| SG Schwerin, 20.04.2017 - S 5 U 111/14 |
Verfahrensgang
- SG Schwerin, 20.04.2017 - S 5 U 111/14
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 17.03.2021 - L 5 U 49/17
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