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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,14357
OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22 (https://dejure.org/2024,14357)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.03.2024 - 5 U 128/22 (https://dejure.org/2024,14357)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. März 2024 - 5 U 128/22 (https://dejure.org/2024,14357)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 1 S 1 UWG, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 253 Abs 2 Nr 2 ZPO
    Rückzahlung infolge unwirksamer AGB vereinnahmter Entgelte an Verbraucher auf Grundlage des wettbewerbsrechtlichen Beseitigungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit einer AGB-Klausel für Servicepauschalen bei Bausparverträgen; Beseitigungsanspruch auf Rückzahlung der zu Unrecht einbehaltenen Servicepauschalen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 1188
  • MDR 2024, 921
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • BGH, 15.11.2022 - XI ZR 551/21

    Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Sogenannte Preisnebenabreden, welche keine echte Gegenleistung zum Gegenstand haben, sondern mit denen der Klauselverwender allgemeine Betriebskosten, Aufwendungen für die Erfüllung gesetzlich oder nebenvertraglich begründeter eigener Pflichten oder für sonstige Tätigkeiten auf den Kunden abwälzt, die der Verwender im eigenen Interesse erbringt, sind hingegen der Inhaltskontrolle unterworfen (BGH NJW 2023, 296 Rn. 17).

    Sie ist so auszulegen, wie ihr Wortlaut von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der regelmäßig beteiligten Verkehrskreise verstanden wird (BGH NJW 2023, 296 Rn. 19).

    Rn. 76 Ein Bausparvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein Darlehensvertrag, dessen vertragstypische Hauptleistungspflichten sich aus § 488 Abs. 1 BGB ergeben und die folglich die Überlassung von Kapital sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen beinhalten (…BGH NJW 2017, 2538 Rn. 28, 37; BGH NJW 2023, 296 Rn. 23).

    Dies gilt sowohl für die Anspar- als auch für die Darlehensphase, wobei der Bausparer in der Ansparphase der Darlehensgeber und die Bausparkasse die Darlehensnehmerin ist und sich dieses Verhältnis in der Darlehensphase umkehrt (BGH NJW 2023, 296 Rn. 23).

    Infolgedessen bestehen die Hauptleistungen der Bausparkasse in der Ansparphase einerseits gemäß § 488 Abs. 1 S. 2 BGB in der Zahlung der Zinsen auf das Bausparguthaben und andererseits nach § 1 Abs. 2 S. 1 BSpkG in der Verschaffung eines Anspruchs auf Gewährung eines niedrig verzinslichen Bauspardarlehens aus der Zuteilungsmasse (BGH NJW 2023, 296 Rn. 23).

    Rn. 82 (aa) Gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB wird eine unangemessene Benachteiligung indiziert, wenn mit der Klausel von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen abgewichen wird (BGH NJW 2023, 296 Rn. 34;… BGH NJW 2014, 2428, Rn. 69).

    Dies ist bei Vergütungsansprüchen für Tätigkeiten, zu denen der Verwender gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die er vorwiegend im eigenen Interesse erbringt, der Fall, weil nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGH NJW 2023, 296 Rn. 34).

  • BGH, 31.03.2021 - IV ZR 221/19

    Rechtsschutzversicherung: Klausel teilweise unwirksam

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Beseitigungsansprüche können aber aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 307 BGB bestehen (BGH NJW 2021, 2193 Rn. 51;… BGH GRUR 2018, 423 Rn. 45 ff. - Klauselersetzung).

    Die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen umfassen auch diejenigen, die der Beseitigung von fortdauernden Wirkungen eines Verstoßes gegen verbraucherschützende Vorschriften dienen (BGH NJW 2021, 2193 Rn. 54;… BGH GRUR 2018, 423 Rn. 51 - Klauselersetzung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Verstoß gegen § 307 BGB durch die Verwendung benachteiligender Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 Abs. 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs im Sinne des § 3a UWG darstellen (BGH NJW 2021, 2193 Rn. 57;… BGH GRUR 2018, 423 Rn. 41 - Klauselersetzung;… BGH GRUR 2012, 949 Rn. 45 ff - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… Köhler/Ödorfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 3a Rn. 1.288).

    Denn der Verstoß gegen § 307 BGB kann grundsätzlich einen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel darstellen, der geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen (BGH NJW 2021, 2193 Rn. 57).

    Der lauterkeitsrechtliche Beseitigungsanspruch ist darauf ausgerichtet, die unzulässige geschäftliche Handlung und insbesondere die von ihr ausgehende Gefahr für die Zukunft zu beseitigen (BGH NJW 2021, 2193 Rn. 55;… Köhler, WRP 2019, 269 Rn. 25).

  • BGH, 09.05.2017 - XI ZR 308/15

    Formularklausel betreffend eine bei Gewährung eines Bauspardarlehens zu zahlende …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Ebenfalls ohne Beanstandung ist die Feststellung des Landgerichts, dass eine Spezialkontrolle der ABB durch die BaFin gem. §§ 3, 8 und 9 BSpkG zu keiner Einschränkung der Kontrollfähigkeit von ABB nach den allgemeinen Vorschriften führt (BGH NJW 2017, 2538 Rn. 20).

    Danach ist die scheinbar kundenfeindlichste Auslegung im Ergebnis regelmäßig die dem Kunden günstigste, soweit sie erst die Inhaltskontrolle eröffnet bzw. zu einer unangemessenen Benachteiligung und damit der Unwirksamkeit der beanstandeten Klausel führt (BGH NJW 2017, 2538 Rn. 25 m.w.N.).

    Rn. 76 Ein Bausparvertrag ist seiner Rechtsnatur nach ein Darlehensvertrag, dessen vertragstypische Hauptleistungspflichten sich aus § 488 Abs. 1 BGB ergeben und die folglich die Überlassung von Kapital sowie die Zahlung der vereinbarten Zinsen beinhalten (BGH NJW 2017, 2538 Rn. 28, 37;… BGH NJW 2023, 296 Rn. 23).

    In der Darlehensphase zählt gemäß § 488 Abs. 1 BGB die Kapitalüberlassung zu den gesetzlich geregelten Hauptleistungspflichten des Darlehensgebers, die ebenso wie dessen Verpflichtung zur fortdauernden Belassung der Darlehensvaluta im synallagmatischen Verhältnis zur Zinszahlungspflicht steht (BGH NJW 2017, 2538 Rn. 28).

  • BGH, 14.12.2017 - I ZR 184/15

    Folgenbeseitigungsanspruch: Versicherer müssen Kunden über fehlerhafte Klauseln …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Beseitigungsansprüche können aber aus § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 3 UWG, §§ 3, 3a UWG i.V.m. § 307 BGB bestehen (…BGH NJW 2021, 2193 Rn. 51; BGH GRUR 2018, 423 Rn. 45 ff. - Klauselersetzung).

    Die in der Richtlinie geforderten Maßnahmen umfassen auch diejenigen, die der Beseitigung von fortdauernden Wirkungen eines Verstoßes gegen verbraucherschützende Vorschriften dienen (…BGH NJW 2021, 2193 Rn. 54; BGH GRUR 2018, 423 Rn. 51 - Klauselersetzung).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Verstoß gegen § 307 BGB durch die Verwendung benachteiligender Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 Abs. 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs im Sinne des § 3a UWG darstellen (…BGH NJW 2021, 2193 Rn. 57; BGH GRUR 2018, 423 Rn. 41 - Klauselersetzung;… BGH GRUR 2012, 949 Rn. 45 ff - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… Köhler/Ödorfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 3a Rn. 1.288).

  • BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01

    Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Zudem muss es sich um Leistungen im Rechtssinne handeln, die im Interesse der anderen Partei liegen und daher eine eigene Vergütung rechtfertigen (BGH NJW 2002, 2386 (III.1.a)); Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Recht, 13. Aufl., § 307 BGB Rn. 79).

    Vielmehr ist, wie sich auch aus der Verweisung auf § 13 Abs. 1 UWG in § 5 UKlaG ergibt, grundsätzlich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erforderlich (BGH NJW 2002, 2386 (I.2.);… Köhler/Alexander in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., UKlaG § 1 Rn. 10).

  • LG Leipzig, 10.12.2015 - 5 O 1239/15

    Keine pauschale Gebühr für Kontopfändung

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Weiter wird geltend gemacht, dass ein solcher auf Rückzahlung an die Verbraucher gerichteter Folgenbeseitigungsanspruch als Mittel der effektiven Durchsetzung von Verbraucherrechten geeignet sei und zugleich im Sinne des UWG den durch die zu Unrecht einbehaltenen finanziellen Mittel geschaffenen wirtschaftlichen Vorteil beseitigen könne (OLG Dresden VuR 2018, 266, 269; Rott, VuR 2016, 109, 113).

    Dies sei insbesondere auch deswegen konsequent, da der Gesetzgeber zwar das Problem bereits schon länger erkannt, jedoch nur unzureichend über den Gewinnabschöpfungsanspruch aus § 10 UWG gelöst habe (Rott, VuR 2016, 109, 113).

  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 562/15

    Zur Zulässigkeit formularmäßig vereinbarter Bearbeitungsentgelte bei …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Hiervon ist insbesondere auszugehen, wenn die Abweichung vom gesetzlichen Leitbild sachlich gerechtfertigt oder der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt ist (BGH NJW 2017, 2986 Rn. 41).
  • LG Berlin, 28.10.2021 - 16 O 43/21

    Keine Verwahrentgelte auf Girokonten/Tagesgeldkonten

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Rn. 95 (1) Einerseits wird vertreten, dass der Beseitigungsanspruch auch die Rückzahlung umfasse, da die Störung in der Vereinnahmung der Gelder aufgrund unwirksamer AGB bestehe und mithin solange andaure, wie die Gelder nicht zurückgezahlt seien (LG Berlin BKR 2022, 109 Rn. 59).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 45/11

    Missbräuchliche Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kann der Verstoß gegen § 307 BGB durch die Verwendung benachteiligender Allgemeiner Geschäftsbedingungen eine unlautere geschäftliche Handlung gemäß § 3 Abs. 1 UWG unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs im Sinne des § 3a UWG darstellen (…BGH NJW 2021, 2193 Rn. 57;… BGH GRUR 2018, 423 Rn. 41 - Klauselersetzung; BGH GRUR 2012, 949 Rn. 45 ff - Missbräuchliche Vertragsstrafe;… Köhler/Ödorfer in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 42. Aufl., § 3a Rn. 1.288).
  • BGH, 27.01.2015 - XI ZR 174/13

    Entgeltklausel für Buchungen bei der Führung privater Girokonten

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.03.2024 - 5 U 128/22
    Letzterem steht das in ständiger Rechtsprechung des BGH und in Art. 6. der Klausel-Richtlinie 93/13 EGW anerkannte Verbot der geltungserhaltenden Reduktion (BGH NJW 2015, 1440 Rn. 18, EuGH NJW 2014, 2335 Rn. 77) entgegen.
  • OLG Dresden, 10.04.2018 - 14 U 82/16

    Kein Anspruch einer Bank auf pauschale Aufwandsgebühr für die Durchführung einer …

  • EuGH, 30.04.2014 - C-26/13

    Verbraucher, die ein Fremdwährungsdarlehen aufnehmen, müssen die wirtschaftlichen …

  • LG Hamburg, 29.03.2016 - 312 O 211/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Internetbank: Entgeltregelung für die …

  • BGH, 13.10.2015 - VI ZR 271/14

    Anspruch auf Löschung intimer Bilder nach Beziehungsende

  • BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08

    Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …

  • BGH, 11.09.2024 - I ZR 168/23

    Wettbewerbsrechtlicher Beseitigungsanspruch umfasst nicht die Rückzahlung zu …

    Rn. 13 aa) In beiden Anträgen individualisiert der Kläger die Kunden nicht, an die die Rückzahlung erfolgen soll (…vgl. dazu OLG Düsseldorf, NJOZ 2024, 14 [juris Rn. 76], auch mit Abgrenzung zu kartell- und energieaufsichtsrechtlichen Anordnungen [juris Rn. 77 f.]; LG Köln…, Urteil vom 20. Oktober 2022 - 33 O 155/22, juris Rn. 111;… LG Düsseldorf, ZIP 2022, 368 [juris Rn. 30 f.];… Büscher, WRP 2023, 639 Rn. 6 bis 9; Büdenbender, EWiR 2023, 734, 736;… gegen ein Individualisierungserfordernis OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2023, 455 [juris Rn. 37];… GRUR 2024, 145 [juris Rn. 79 bis 81]; OLG Hamburg, Urteil vom 21. März 2024 - 5 U 128/22, juris Rn. 56 bis 59; Dehne-Niemann, jurisPR-BKR 1/2023 Anm. 1 unter E I;… Stadler in Festschrift Schilken, 2015, S. 481, 493; offen gelassen von OLG Nürnberg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 3 U 3203/22, juris Rn. 89).

    Ein verschuldensunabhängiger Anspruch, der auf Zahlung an die Verbraucher gerichtet sei, passe nicht in das Anspruchssystem des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und konterkariere die gesetzgeberische Konzeption des kollektiven Rechtsschutzes (…vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2023, 455 [juris Rn. 39];… OLG Düsseldorf, GRUR 2024, 145 [juris Rn. 89]; OLG Nürnberg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 3 U 3203/22, juris Rn. 69 bis 88;… OLG Düsseldorf, NJOZ 2024, 14 [juris Rn. 79]; OLG Hamburg, Urteil vom 21. März 2024 - 5 U 128/22, juris Rn. 88 bis 104;… Ohly in Ohly/Sosnitza aaO § 8 Rn. 70;… Büscher/Hohlweck, UWG, 3. Aufl., § 8 Rn. 99;… MünchKomm.HGB/Herresthal, 5. Aufl., Bd. 6 A. Das Giroverhältnis Rn. 570; Bunte, ZIP 2016, 956, 960; Baldus/Siedler, BKR 2018, 412, 415 bis 420; Gsell/Rübbeck, ZfPW 2018, 409, 428; Schultheiß, WM 2019, 9, 15; Osburg, ZBB 2019, 384, 389 bis 392;… Köhler, WRP 2019, 269 Rn. 48; im Ergebnis Dehne-Niemann, jurisPR-BKR 1/2023 Anm. 1).

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