Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 138 BGB, § 305 BGB, §§ 305 ff BGB, § 307 Abs 1 BGB, § 611 BGB
Künstlermanagement- und Bookingvertrag: Sittenwidrigkeit vereinbarter Provisionshöhe; Begründung eines Dienstverhältnisses; formularmäßiger Ausschluss eines Kündigungsrechts - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611 ; BGB § 675 ; BGB § 138 Abs. 1
Sittenwidrigkeit eines Management- und eines gleichzeitig abgeschlossenen Booking-Vertrages - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 30.08.2013 - 310 O 37/13
- OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
- LG Hamburg, 21.06.2018 - 310 O 37/13
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (23)
- BGH, 13.06.2001 - XII ZR 49/99
Sittenwidrigkeit eines Gaststättenpachtvertrages bei auffälligem Mißverhältnis …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist ein Vertrag als wucherähnliches Geschäft nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn Leistung und Gegenleistung in einem auffälligen Missverhältnis zueinander stehen und weitere sittenwidrige Umstände hinzutreten, beispielsweise eine verwerfliche Gesinnung des durch den Vertrag objektiv Begünstigten (vgl. BGHZ 141, 257, 263, BGH NJW 2002, 55, 56 f., je m.w.N.).Eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten soll nicht nur dann zu bejahen sein, wenn er als der wirtschaftlich oder intellektuell Überlegene die schwächere Lage des anderen Teils bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt hat, sondern auch (schon) dann, wenn er sich leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sein Vertragspartner sich nur wegen seiner schwächeren Lage auf den ungünstigen Vertrag eingelassen hat (vgl. BGH, NJW 1980, 2076, 2077; BGH, NJW 2002, 55).
Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung soll für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten sprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 2669, 2670; NJW 2002, 55, 57).
- BGH, 11.02.2010 - IX ZR 114/09
Steuerberatervertrag: Jederzeitige Kündbarkeit trotz Vereinbarung dauerhaft …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Allerdings war der Klägerin - unabhängig davon, ob der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit nach § 627 BGB (Anlage K 1, § 9, letzter Absatz) als wirksam oder wegen Verstoßes gegen § 307 BGB als unwirksam angesehen werden muss (vgl. hierzu BGH, NJW 2010, 1520 m.w.N. sowie näher u., (3)) - nicht jede Möglichkeit, sich von den Verträgen zu lösen, abgeschnitten.Rn. 83 Ist demzufolge davon auszugehen, dass es sich bei dem Ausschluss der Kündigung gem. § 627 BGB um eine AGB-Klausel i.S.d. §§ 305 ff. handelt, so ist er unwirksam, denn ein formularmäßiger Ausschluss dieses Kündigungsrechts verstößt nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, grundsätzlich gegen § 307 BGB (vgl. nur BGH, NJW 2010, 1520, 1522 m.w.N.), was auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2005, 09590).
- BGH, 02.10.1991 - VIII ZR 21/91
Feststellungsklage bei Streit zweier Forderungsprätendenten
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Unter einem Rechtsverhältnis ist die rechtlich geregelte Beziehung einer Person zu anderen Personen oder Gegenständen zu verstehen (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 252, 253).Nicht feststellungsfähig sind hingegen einzelne Elemente oder Vorfragen eines Rechtsverhältnisses, insbesondere nicht die Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einzelner Willenserklärungen oder sonstiger Rechtshandlungen wie einer Kündigung (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 252 m.w.N.; zum Mietvertrag BGH, NJW 2000, 354, 356 m.w.N.).
- BGH, 08.11.2016 - XI ZR 552/15
Zu Formularklauseln über Darlehensgebühren in Bausparverträgen
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Es handelt sich um eine Preisvereinbarung und nicht - wie die Klägerin allerdings meint - um eine von dispositivem Gesetzesrecht abweichende und daher kontrollfähige Preisnebenabrede (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB), denn mit der Pauschale soll die ggf. in Anspruch zu nehmende Betreuungsleistung als eine im Interesse der Klägerin liegende echte Gegenleistung abgegolten werden (vgl. zur Abgrenzung von Preisvereinbarungen und kontrollfähigen Preisnebenabreden BGH, NJW 2017, 1461, 1462 m.w.N). - OLG Koblenz, 14.07.2005 - 2 U 974/04
Kommissionsgeschäft: Wirksame grundlose Kündigung eines Kommissionsvertrages
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Rn. 83 Ist demzufolge davon auszugehen, dass es sich bei dem Ausschluss der Kündigung gem. § 627 BGB um eine AGB-Klausel i.S.d. §§ 305 ff. handelt, so ist er unwirksam, denn ein formularmäßiger Ausschluss dieses Kündigungsrechts verstößt nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, grundsätzlich gegen § 307 BGB (vgl. nur BGH, NJW 2010, 1520, 1522 m.w.N.), was auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr gilt (vgl. OLG Koblenz, BeckRS 2005, 09590). - OLG Köln, 20.10.2011 - 7 U 65/11
Wirksamkeit eines Bierlieferungsvertrages
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Daraus, dass ein die eine Seite benachteiligender Vertragsinhalt von der anderen Seite vorformuliert worden ist, kann daher allenfalls in Ausnahmefällen auf die Sittenwidrigkeit des Vertrages geschlossen werden (vgl. zum Verhältnis zwischen §§ 305 ff. BGB und § 138 BGB auch OLG Köln, BeckRS 2012, 15923). - BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10
Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Dabei ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass vor dem Hintergrund des Prinzips der Privatautonomie, wie sie durch Art. 2 Abs. 1 GG auch grundrechtlich abgesichert ist, die Annahme einer zur Unwirksamkeit führenden Sittenwidrigkeit nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGH, JR 2012, 155, 157). - BGH, 15.03.2017 - XII ZB 109/16
Sittenwidrigkeit eines Ehevertrags: Objektive und subjektive Voraussetzungen; …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Daneben kann der Sittenwidrigkeitsvorwurf aber auch dann gerechtfertigt sein, wenn zwar die Einzelregelungen eines Vertrags bei isolierter Betrachtung den Vorwurf nicht tragen, ihr Zusammenwirken aber erkennbar auf eine einseitige Benachteiligung eines der Vertragspartner abzielt und das Geschäft daher bei einer Gesamtwürdigung seines Inhalts als insgesamt sittenwidrig erscheint (vgl. BGH, MDR 2017, 576, 577 m.w.N.;… BeckOK-BGB-Wendtland, 43. Ed., § 138 Rn. 21, je m.w.N.). - BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90
Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung - …
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Den hieraus folgenden Anschein für das Vorliegen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat die Beklagte nicht entkräftet (vgl. zur Bedeutung des äußeren Anscheins eines Vertrages BGHZ 118, 229, 238;… Palandt-Grüneberg, BGB, 76. Aufl., § 305 Rn. 23 m.w.N.). - BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99
Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt
Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2017 - 5 U 136/13
Ein besonders auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung soll für eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten sprechen (vgl. BGH, NJW 2000, 2669, 2670; NJW 2002, 55, 57). - BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
- BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85
Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>, …
- BGH, 28.04.1999 - XII ZR 150/97
Bewertung einer Gaststättenpacht
- BGH, 23.10.2012 - XI ZB 25/11
Berufungsverfahren: Inhaltliche Anforderungen an eine ordnungsgemäße …
- BGH, 10.10.1997 - V ZR 74/96
Wirksamkeit einer unter Ausschaltung des Rechtsanwalts einer Vertragspartei …
- BGH, 04.02.2000 - V ZR 146/98
Wucherähnliches Rechtsgeschäft bei Grundstückskaufverträgen über Grundstücke in …
- OLG Hamburg, 30.07.2007 - 5 U 198/06
Wirksamkeit einer nachvertraglichen Vergütungsvereinbarung zwischen einem …
- BGH, 01.12.1988 - I ZR 190/87
"Künstlerverträge"; Sittenwidrigkeit eines Künstlervertrages
- BGH, 27.01.1988 - VIII ZR 155/87
Sittenwidrigkeit eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Möbelkaufvertrages
- OLG Hamburg, 12.12.2008 - 1 U 143/07
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Widerlegung des Anscheins einer …
- BGH, 17.04.1980 - III ZR 96/78
Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrages wegen eines wucherähnlichen Tatbestands …
- LG Hamburg, 30.08.2013 - 310 O 37/13
Ansprüche des Mitglieds einer Pop-Band in Bezug auf einen Managementvertrag, …
- KG, 20.05.2021 - 4 U 222/19
Wirksamkeitsprüfung eines Künstler-Managementvertrags an den Maßstäben der …
Bei einem Vertragswerk, mit dem die Parteien umfangreich gegenseitige Rechte und Pflichten regeln, kann sich die Sittenwidrigkeit bereits aus dem anstößigen Inhalt einzelner Klauseln ergeben (OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2017 - 5 U 136/13, Rn. 54, juris).Die mit der Beklagten vereinbarte Vergütung beträgt nach Ziffer 4.2 des zwischen den Parteien geschlossenen Managementvertrages 20% der Nettoeinnahmen des Künstlers und liegt damit grundsätzlich im Rahmen dessen, was angemessen ist (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2017 - 5 U 136/13, Rn. 57, juris; OLG Brandenburg…, Urteil vom 16. März 2016 - 4 U 151/13, Rn. 22, juris).
Die zu Ziffer 8.1 des Managementvertrages vereinbarte feste Vertragslaufzeit von drei Jahren bindet den Kläger nicht über einen unangemessen langen Zeitraum hinweg und ist daher nicht zu beanstanden (vgl. OLG Brandenburg…, Urteil vom 16. März 2016 - 4 U 151/13, Rn. 37, juris; OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2017 - 5 U 136/13, Rn. 74, juris).
Zwar können gegen die Wirksamkeit einer solchen Vereinbarung nach den für allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Grundsätzen gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB Bedenken bestehen (OLG Hamburg, Urteil vom 30. November 2017 - 5 U 136/13, Rn. 83, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".