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Weitere Entscheidung unten: KG, 27.09.2011

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,39339
OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,39339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,39339)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. März 2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,39339)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Streitwert bei Räumungsklage richtet sich nach dem Jahresmietwert; §§ 33 RVG, 41, 42, 45 GKG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitwert einer Räumungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Streitwert einer Räumungsklage

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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (22)

  • OLG Düsseldorf, 11.05.2009 - 24 W 16/09

    Streitwert eines nicht anhängige Streitgegenstände miterledigenden …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
    Davon geht auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus, die formuliert, Gegenstandswert eines Vergleichs sei, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigten (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09, WuM 2009, 543; OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Karlsruhe, B. v. 30.01.2008, 4 U 145/07, NJW-RR 2009, 444; OLG Düsseldorf, B. v. 12.04.2005, 24 U 66/04, JurBüro 2005, 479; OLG Saarbrücken, B. v. 06.09.2004, 4 W 232/04, MDR 2005, 179; OLG Frankfurt, B. v. 09.07.1985, 5 W 12/85, JurBüro 1985, 1857 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; LG Stuttgart, B. v. 04.11.2008, 19 T 417/08, JurBüro 2009, 86 je m.w.N.).

    Rn. 30 cc) Gesondert zu bewerten ist der Verzicht der Beklagten auf Räumungsschutz, weil es sich dabei um einen selbständigen und werthaltigen prozessualen Anspruch handelt (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, a.a.O.;… Schneider/Herget, Streitwertkommentar a.a.O. Rn. 3610 m.wN.).

    Die in diesem zweiten Verfahren geltend gemachten Mietminderungen sind nach ihrem Jahreswert in Ansatz zu bringen (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09 a.a.O.), d.h. mit der Jahresmiete, weil die Beklagte auf Null gemindert hat.

  • OLG Düsseldorf, 09.06.2008 - 24 W 17/08

    Zur Bestimmung des Gegenstandswertes eines Prozessvergleichs - Kein …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
    Davon geht auch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte aus, die formuliert, Gegenstandswert eines Vergleichs sei, worüber und nicht worauf sich die Parteien verständigten (OLG Düsseldorf, B. v. 11.05.2009, 24 W 16/09, WuM 2009, 543; OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Karlsruhe, B. v. 30.01.2008, 4 U 145/07, NJW-RR 2009, 444; OLG Düsseldorf, B. v. 12.04.2005, 24 U 66/04, JurBüro 2005, 479; OLG Saarbrücken, B. v. 06.09.2004, 4 W 232/04, MDR 2005, 179; OLG Frankfurt, B. v. 09.07.1985, 5 W 12/85, JurBüro 1985, 1857 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; LG Stuttgart, B. v. 04.11.2008, 19 T 417/08, JurBüro 2009, 86 je m.w.N.).

    Rn. 23 Dass die Parteien einen Streit über einen befristeten Vertrag dadurch lösen, dass sie eine Vereinbarung mit längerer Laufzeit schließen, führt in den Fällen der Kostenprivilegierung nach §§ 41, 42 GKG grundsätzlich nicht zu einem Vergleichsmehrwert (OLG Düsseldorf, B. v. 09.06.2008, 24 W 17/08, NJW-RR 2008, 748; OLG Frankfurt, B. v. 10.10.1962, 6 W 457/62, JurBüro 1962, 685;… Hartmann, Kostengesetze, 40. Aufl., Ziff. 1900 KV Rn. 8).

  • OLG Saarbrücken, 11.11.2009 - 9 W 340/09

    Erfallen der Terminsgebühr bei Abschluss eines Vergleichs gem. § 278 Abs. 6 ZPO

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.03.2011 - 5 U 137/10
    Die vom Beklagtenvertreter in Bezug genommene Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 11.11.2009 (9 W 340/09) dürfte nicht einschlägig sein, weil die höheren Terminsgebühren nach der dortigen Sachverhaltsgestaltung dadurch verdient waren, dass die Prozessbevollmächtigten im Rahmen der (schriftlichen) Auseinandersetzung vor Gericht sich inhaltlich über die Ansprüche ausgetauscht haben.
  • LG München I, 17.06.2024 - 14 S 14780/23

    Vergleichsmehrwert eines Räumungsvergleichs

    Hierbei handele es sich um einen werthaltigen prozessualen Anspruch, der mithin bei der Bemessung des Streitwerts selbständig in Ansatz zu bringen sei (vgl. etwa OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.05.2009 - 24 W 16/09 Rn. 18 (AGS 2009, 496); OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 Rn. 30).

    Gleiches gilt für die weiter genannte Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10.

    Völlig zutreffend lehnt daher auch Kurpat (…in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Mietstreitigkeiten, Rn. 2_3122) die hier von der Beschwerde ins Feld geführte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 mit der Begründung ab, das OLG stelle dabei auf ein entsprechendes Titulierungsinteresse ab und verkenne dabei, dass davon nur vor Vergleichsschluss entstandene Ansprüche erfasst würden.

  • LG München I, 16.01.2026 - 14 T 16279/25

    Streitwertfestsetzung

    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10.

    Völlig zutreffend lehnt daher auch Kurpat (…in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Mietstreitigkeiten, Rn. 2_3122) die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 mit der Begründung ab, das OLG stelle auf ein entsprechendes Titulierungsinteresse ab und verkenne dabei, dass davon nur vor Vergleichsschluss entstandene Ansprüche erfasst würden.

  • OLG Schleswig, 17.08.2022 - 12 W 14/22

    Gewerberaummiete: Streitwertbestimmung bei Räumungs- und Zahlungsklage des …

    (Vgl. etwa OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011, 5 U 137/10, BeckRS 2012, 5924) Maßgeblich ist auch hier für den Räumungsantrag der o.g. Wert, nicht der Untermietzins.
  • LG München I, 16.01.2026 - 14 T-16279/25
    Gleiches gilt für die Entscheidung des OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10.

    Völlig zutreffend lehnt daher auch Kurpat (…in: Schneider/Kurpat, Streitwert-Kommentar, 15. Aufl. 2021, Mietstreitigkeiten, Rn. 2_3122) die Entscheidung des OLG Stuttgart vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 mit der Begründung ab, das OLG stelle auf ein entsprechendes Titulierungsinteresse ab und verkenne dabei, dass davon nur vor Vergleichsschluss entstandene Ansprüche erfasst würden.

  • AG Hamburg, 27.06.2016 - 25a C 44/16

    Streitwertfestsetzung bei einer Räumungsklage: Vergleichsmehrwert bei Verzicht …

    Zwar wird in der Rechtsprechung vertreten, dass einem solchen Verzicht ein eigener Gegenstandswert zukomme, da es sich bei dem Räumungsfristantrag um einen werthaltigen, prozessualen Anspruch handele, der mithin bei der Bemessung des Streitwertes selbstständig in Ansatz zu bringen sei (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.5.2009, Az. 24 W 16/09, Rdnr. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3.2011, Az. 5 U 137/10, Rdnr. 30).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2018 - L 11 KR 4427/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitwertfestsetzung - Festsetzung eines …

    Die subsidiäre Vorschrift des § 33 RVG ist nicht anwendbar, weil sich die Anwaltsgebühren gem § 32 RVG nach dem Wert der Gerichtsgebühren richten (OLG Stuttgart 02.03.2011, 5 U 137/10, BeckRS 2012, 05924).
  • LG Lübeck, 28.02.2020 - 10 T 18/20

    Übertragungsverbot eines Einzelrichters bei Entscheidungsreife; Mehrwert eines …

    Allerdings wird in der Rechtsprechung vertreten, dass einem Verzicht auf Räumungsschutzanträge ein eigener Mehrwert zukomme, da es sich bei dem Räumungsschutzantrag um einen werthaltigen, prozessualen Anspruch handele, der mithin bei der Bemessung des Streitwertes selbständig in Ansatz zu bringen sei (…so OLG Düsseldorf BeckRS 2009, 23459, Rn. 18; OLG Stuttgart BeckRS 2012, 5924; AG Saarbrücken BeckRS 2016, 2985).
  • AG Saarbrücken, 24.11.2015 - 37 C 151/15

    Streitwertbemessung: Verzicht eines Mieters auf Räumungsschutz im …

    Hierbei handelt es sich um einen werthaltigen prozessualen Anspruch, der mithin bei der Bemessung des Streitwertes selbständig in Ansatz zu bringen ist (vgl. etwa OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 11.5.2009, Az.: 24 W 16/09, Rdnr. 18; OLG Stuttgart, Beschluss vom 2.3.2011, Az: 5 U 137/10, Rdnr. 30, jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 13.08.2021 - 22 U 63/21

    Abweisung der Klage auf Ersatz von Rechtsanwaltskosten für die Geltendmachung von …

    Denn der Streitwert erhöht sich nicht, auch nicht fiktiv, wenn ein Räumungsverlangen auf mehrere Kündigungserklärungen gestützt wird (vgl. KG, Beschluss vom 12.01.2012 - 8 W 31/11 -, NZM 2012, 535; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.03.2011 - 5 U 137/10 -, juris Rn. 7; OLG München…, Beschluss vom 09.07.2001 - 5 W 1857/01 -, juris Rn. 4;… Fischer in Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. XI., Rn. 379;… Kurpat in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 41 GKG Rn. 24;… Dörndorfer in: Binz/Dörndorfer/Zimmermann, GKG, FamGKG, JVEG, 5. Aufl., § 41 GKG Rn. 10;… Elzer in: Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl., § 41 GKG Rn. 29.).
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Rechtsprechung
   KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,8222
KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
KG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
KG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 5 U 137/10 (https://dejure.org/2011,8222)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nur 500,00 EUR Vertragsstrafe bei "minimalem Verstoß” gegen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch / Rechtsnachfolger eines Unternehmens rückt automatisch als Unterlassungsgläubiger in Unterlassungsvertrag ein

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Zustandekommen eines Unterlassungsvertrages

    § 145 BGB, §§ 146 ff BGB, § 315 Abs 3 S 2 Halbs 1 BGB, § 339 S 2 BGB, § 12 Abs 1 S 1 UWG
    Vertragsstrafe: Zustandekommen eines strafbewehrten Unterlassungsvertrages; Strafbemessung durch Urteil

  • info-it-recht.de

    Vertragsstrafe von 500,00 EUR nach Hamburger Brauch bei Minimalverstoß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    10.000 Euro Vertragsstrafe für "Lappalie" unangemessen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 10.000 EUR bei "Lappalie" unangemessen

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    10.000 Euro Vertragsstrafe können unangemessen hoch sein

  • wvr-law.de (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro kann unangemessen hoch sein

  • schreiner-lederer.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe von 10.000 EUR bei kann unangemessen sein

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro kann unangemessen hoch sein

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 168/05

    Kinderwärmekissen

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Wie "wesentlich" sich die Vereinbarung des (neuen) Hamburger Brauchs im Verhältnis zur Unterwerfung mit einem Festbetrag - jedenfalls unter Kaufleuten - auswirken kann, mag beispielsweise BGH GRUR 2009, 181 - Kinderwärmekissen - zu entnehmen sein (vgl. zur wirtschaftlichen Bedeutsamkeit in diesem Punkt auch Hess, WRP 2004, 296).
  • BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07

    Testfundstelle

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Denn bei einer auf Abschluss eines Unterlassungsvertrags gerichteten Unterwerfungserklärung ist in der Regel - und so auch hier - davon auszugehen, dass der Schuldner sein Angebot unbefristet abgegeben hat mit der Folge, dass es vom Gläubiger jederzeit angenommen werden kann (vgl. BGH GRUR 2010, 355, Tz. 20 f. - Testfundstelle).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Denn das Versprechen einer Vertragsstrafe bezieht sich grundsätzlich - und so auch hier - nicht auf Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat (BGH GRUR 2006, 878 f. - Vertragsstrafevereinbarung).
  • BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91

    Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Rn. 15 Für die nach billigem Ermessen des Gläubigers vorzunehmende Bestimmung einer durch die Zuwiderhandlung gegen eine vertragliche Unterlassungsverpflichtung verwirkten Vertragsstrafe kommt es in erster Linie regelmäßig (und so auch hier) - unter Berücksichtigung von Schwere und Ausmaß der Zuwiderhandlung - auf den Sanktionscharakter der Vertragsstrafe und deren Funktion an, weitere Zuwiderhandlungen zu verhüten, ferner auf die Gefährlichkeit der Zuwiderhandlung für den Gläubiger, auf das Verschulden des Verletzers und - gegebenenfalls - auf die Funktion der Vertragsstrafe als pauschalierter Schadensersatz (vgl. BGH GRUR 1994, 146 ff. - Vertragsstrafebemessung).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung …

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Rn. 13 Dieser Verstoß erfolgte auch schuldhaft (wobei im Fall einer - wie hier vorliegenden - Zuwiderhandlung dem Schuldner der Nachweis obliegt, dass diese ohne sein Verschulden geschehen sei [vgl. BGH GRUR 1998, 471, 472 - Modenschau im Salvatorkeller]).
  • OLG München, 26.06.2008 - 29 U 2250/08

    Internet-Handel: Inhaltskontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im …

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Rn. 31 Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112;… OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609;… Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42;… unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 296/99

    "Teilunterwerfung"; Rechtsfolgen einer unbedingten Teilunterwerfungserklärung

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Sie ist aber nicht rechtswirksam geworden, weil sie nicht gegenüber der Beklagten abgegeben worden ist, es also insoweit an einem Zugang fehlt Der grundsätzlichen Zugangsbedürftigkeit steht im Streitfall auch nicht die Ausnahmevorschrift des § 151 Satz 1 BGB entgegen, da es sich - wie in LGU 4 zutreffend ausgeführt - bei der von der Beklagten vorgenommen Abweichung hinsichtlich der Vertragsstrafebemessung (s.o. a) um eine Abweichung in einem wesentlichen Punkt (i.S. von BGH GRUR 2002, 824, 825 - Teilunterwerfung) handelt.
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 18/96

    Verlagsverschulden II - BGB - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Wann ihre Bevollmächtigten ihr das Schreiben übermittelt haben und ob sie ihr zutreffend die rechtliche Bedeutung dieses Schreibens - nämlich als Annahme der Unterlassungserklärung - kommuniziert haben, ist vor dem Hintergrund des § 278 Satz 1 BGB (vgl. dazu BGH GRUR 1998, 963, 964 - Verlagsverschulden II) und der entsprechenden Anwendung des aus § 85 Abs. 2 ZPO folgenden Rechtsgedankens nicht von Belang.
  • OLG Hamm, 17.01.2008 - 4 U 159/07

    Voraussetzungen des Verstoßes gegen die PKW- Verbrauchs- und …

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Rn. 31 Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112; OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609;… Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42;… unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • OLG Celle, 09.11.2006 - 13 U 120/06

    Verstoß gegen das Irreführungsverbot durch Erweckung bestimmter Vorstellungen der …

    Auszug aus KG, 27.09.2011 - 5 U 137/10
    Rn. 31 Die Zinshöhe beträgt freilich wiederum nicht, wie eingeklagt, acht, sondern nur fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 Satz 2 BGB), denn (auch) Abmahnkosten stellen keine Entgeltforderung aus einem Rechtsgeschäft i.S. von § 288 Abs. 2 BGB dar (vgl. OLG Celle GRUR-RR 2007, 111, 112;… OLG Hamm, Urt. v. 17.01.2008 - 4 U 159/07 - juris-Rdn. 25; OLG München OLG-Rep 2008, 609;… Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl. § 12 Rdn. 42;… unverständlich und begründungslos anders freilich OLG Hamm, Urt. v. 09.02.2010 - 4 U 185/09, juris unter "Tenor/III.").
  • OLG Hamm, 09.02.2010 - 4 U 185/09
  • LG Duisburg, 22.08.2023 - 22 O 75/14
    Rn. 193 Bei einem Anspruch auf eine Vertragsstrafenversprechen handelt es sich um keine Entgeltforderung im Sinne von § 288 Abs. 2 BGB (KG, BeckRS 2011, 27066).
  • LG Ulm, 17.12.2012 - 10 O 90/12

    Unterlassen von Werbung mit registrierten homöopathischen Arzneimitteln mit der …

    Die modifizierte Unterwerfungserklärung der Beklagten - ein Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrages, das grundsätzlich unbefristet ist (BGH, GRUR 2010, 355 [BGH 17.09.2009 - I ZR 217/07] Tz. 20 f - Textfundstelle - KG, Urteil vom 27.09.2011, 5 U 137/10, zitiert nach [...]) - hat zwar den verallgemeinernden Vordersatz in der vom Kläger formulierten Unterlassungserklärung vom 17.06.2009 (Bl. 36 d.A.) "für registrierte homöopathische Arzneimittel unter Hinweis auf Arzneimittelbilder zu werben", nicht übernommen.
  • LG Bielefeld, 24.07.2020 - 17 O 132/19
    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass im Einzelfall auch Vertragsstrafen von deutlich unter 5.000 EUR angemessen sein können (OLG Oldenburg, GRUR-RR 2010, 252; KG Urt. v. 27.9.2011 - 5 U 137/10, BeckRS 2011, 27066, beck-online; OLG Schleswig, GRUR-RR 2015, 358, beck-online;… vgl. auch OLG Hamm Urt. v. 27.4.2010 - 4 U 150/09, BeckRS 2010, 15508, beck-online).
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