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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 15.01.2009 | OLG Hamm, 01.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3007
OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2007,3007)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.04.2007 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2007,3007)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. April 2007 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2007,3007)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beratungsvertrag: Haftung eines Anlageberaters wegen der Verharmlosung von Anlagerisiken; Mitverschulden eines Anlegers

  • Judicialis

    BGB § 280; ; BGB § 281

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 Satz 1 § 254 Abs. 1 § 280 Abs. 1 § 281
    Zur Haftung des Anlageberaters wegen "Verharmlosung" der Anlagerisiken bei Vermittlung einer Kommanditbeteiligung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung des Anlageberaters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche aus eigenem und abgetretenem Recht wegen fehlerhafter Anlageberatung; Stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages; Umfang der Beratungspflichten eines Anlagenberaters; Übergabe eines Prospekts als Ersatz der mündlichen Aufklärung im ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1463
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (24)

  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 7 U 247/05

    Kapitalanlageberatungsvertrag: Ausgleich von Mängeln des Anlagegesprächs durch …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Außerdem muss rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Aufklärung erfolgen (BGH NJW 2005, 1784; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222).

    Denn der Inhalt des Beratungsgespräches, wenn ein solches stattfindet, darf nicht im Widerspruch zum Prospektinhalt stehen und muss den Kunden jedenfalls in groben Zügen von den im Prospekt geschilderten Risiken in Kenntnis setzen (OLG Stuttgart WM 2006, 1100; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222 m. w. Nachw.).

    Ferner kann die Annahme eines Mitverschuldens dann gerechtfertigt sein, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Prospekt übergeben wird, aus dem sich die Risiken der Anlageform einschließlich eines eventuellen vollständigen Verlustes der geleisteten Einlage ohne weiteres ergeben (OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222).

  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Zwar hat der BGH entschieden, dass Prospekthaftungsansprüche der Gesellschafter einer Publikums-KG in 6 Monaten seit dem Zeitpunkt, in dem der Gesellschafter von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospektes Kenntnis erlangt, spätestens jedoch in 3 Jahren seit dem Beitritt zur Gesellschaft verjähren (BGH NJW 1982, 1514).

    Indessen gilt die kurze Verjährung nur für Prospekthaftungsansprüche im engeren Sinn, die sich gegen die Gründer und Initiatoren der KG richten, deren Grundlage nicht das persönliche, einem bestimmten Verhandlungspartner entgegengebrachte, sondern das typisierte, aus einer bestimmten Garantenstellung hergeleitete Vertrauen ist (BGHZ 83, 222).

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 310/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Außerdem muss rechtzeitig vor Vertragsschluss eine Aufklärung erfolgen (BGH NJW 2005, 1784; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 222).

    Dann muss der Prospekt aber nach Form und Inhalt geeignet sein, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (BGH ZIP 2006, 1449; BGH NJW 2005, 1784 m. w. Nachw.).

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Nimmt ein Anlageinteressent bei einer konkreten Anlageentscheidung die Hilfe eines Beratungsunternehmens in Anspruch und lässt sich dieses auf eine Beratung ein, kommt auch ohne eine entsprechende ausdrückliche Abrede und ohne Vereinbarung eines Entgelts ein Beratungsvertrag zustande (BGHZ 123, 126; BGH NJW 2000, 3275).

    Der Berater schuldet sowohl eine "anlagegerechte" als auch eine "objektgerechte" Beratung (BGHZ 123, 126).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Ob ein Vermögensschaden vorliegt, ist grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese zu beurteilen, also nach einem Vergleich der in Folge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (BGH NJW 1998, 302; BGHZ 98, 212; BGHZ 123, 106).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ((BGH NJW 2004, 1868; NJW-RR 1998, 16 m.w. Nachw.) kann der Informationspflichtige dem Geschädigten grundsätzlich nicht nach § 254 Abs. 1 BGB entgegenhalten, er habe den Angaben nicht vertrauen dürfen und sei deshalb für den entstandenen Schaden mitverantwortlich.
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Ob ein Vermögensschaden vorliegt, ist grundsätzlich nach der sog. Differenzhypothese zu beurteilen, also nach einem Vergleich der in Folge des haftungsbegründenden Ereignisses eingetretenen Vermögenslage mit derjenigen, die sich ohne jenes Ereignis ergeben hätte (BGH NJW 1998, 302; BGHZ 98, 212; BGHZ 123, 106).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Bei schuldhafter Verletzung eines Beratungsvertrages kann der Anleger von dem Schädiger nach dem in § 249 Satz 1 BGB normierten Grundsatz der Naturalrestitution regelmäßig verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er sich an dem Anlagemodell nicht beteiligt (st.Rspr., BGH WM 1992, 143; BGH WM 2000, 426).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Dann muss der Prospekt aber nach Form und Inhalt geeignet sein, die nötigen Informationen wahrheitsgemäß und verständlich zu vermitteln (BGH ZIP 2006, 1449; BGH NJW 2005, 1784 m. w. Nachw.).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.04.2007 - 5 U 157/06
    Die Vermutung beratungsgerechten Verhaltens spricht auch im vorliegenden Fall dafür, dass der Anleger sich bei Erteilung der gebotenen Hinweise gegen die Anlage entschieden hätte (BGH ZIP 2003, 2242; BGHZ 124, 151; BGH VersR 1994, 723).
  • BGH, 13.05.1993 - III ZR 25/92

    Haftung des Anlagevermittlers bei Fehlen zuverlässiger Information

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages; …

  • BGH, 08.10.2004 - V ZR 18/04

    Anforderungen an die Dauer einer Beratung; Offenbarung sog. externer Entgelte; …

  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 194/92

    Prospekthaftung auch bei marktfremden Aktienkäufen

  • BGH, 15.06.2000 - III ZR 305/98

    Prospekthaftung beim Erwerb von Immobilien

  • BGH, 21.10.2003 - XI ZR 453/02

    Aufklärung über die Risiken von Börsentermingeschäften

  • BGH, 02.12.1991 - II ZR 141/90

    Entgangener Gewinn bei Verlust der Einlage einer Publikumsgesellschaft

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 65/96

    Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs; Richterliche Frage- und …

  • OLG Stuttgart, 15.12.2005 - 13 U 10/05

    Schadensersatz nach Erwerb von Fondsbeteiligungen: Prospekthaftung und …

  • OLG München, 22.09.2005 - 19 U 2529/05
  • EGMR, 20.02.2003 - 47316/99

    Rechtssache F.-N. gegen DEUTSCHLAND

  • OLG Köln, 18.06.1999 - 3 U 106/98

    Pflichten des Anlagevermittlers

  • BGH, 08.02.1994 - XI ZR 74/93

    Anspruch auf Schadensersatz für Verluste aus Warenterminoptionsgeschäften an …

  • OLG Celle, 21.04.2010 - 3 U 202/09

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflicht über Rückvergütungen beim …

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urt. v. 23. April 2007 - 5 U 157/06, OLGR Stuttgart 2007, 909 ff., zitiert nach Juris Rn. 50 f.) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLGR 2007, 222) haben es zwar für möglich gehalten, dass die Annahme eines Mitverschuldens gerechtfertigt sein kann, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Prospekt überreicht wird, aus dem sich die Risiken der Anlageform einschließlich eines evtl. vollständigen Verlustes der geleisteten Einlage ohne weiteres ergeben.
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    Wirksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Sodann trifft den Anleger regelmäßig der Vorwurf eines erheblichen, u.U. sogar (ganz) überwiegenden Mitverschuldens, wenn er ihm zugängliche weitere Informationsquellen sorgfaltswidrig nicht verwertet, insbesondere das im Vorfeld der Zeichnung übergebene Informationsmaterial wie etwa den Emissionsprospekt und die darin enthaltenen Risikohinweise nicht liest (…OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Stuttgart OLGR 2007, 909, Rdn. 51; OLG München OLGR 2004, 415).
  • OLG Celle, 21.10.2009 - 3 U 94/09

    Haftung einer Bank wegen unrichtiger Beratung i.R.e. Kapitalanlage durch …

    Das Oberlandesgericht Stuttgart (Urteil vom 23. April 2007 - 5 U 157/06, OLGR Stuttgart 2007, 909 ff., hier zitiert nach Juris, Rn. 50 f.) und das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLGR 2007, 222) haben es zwar für möglich gehalten, dass die Annahme eines Mitverschuldens gerechtfertigt sein kann, wenn dem Anlageinteressenten rechtzeitig vor Vertragsabschluss ein Prospekt übergeben wird, aus dem sich die Risiken der Anlageform einschließlich eines evtl. vollständigen Verlustes der geleisteten Einlage ohne Weiteres ergeben.
  • OLG Naumburg, 09.02.2010 - 6 U 147/09

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Hinweispflicht auf Rückvergütungen und …

    Rn. 36 a) Die dreijährige Frist des § 37 a WpHG ist hier nicht maßgeblich, weil es sich beim Erwerb einer Kommanditbeteiligung mangels Handelbarkeit an einem Markt nicht um ein Wertpapier i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 letzter Hs WpHG handelt und nur die Beratung bei der Anlage von Wertpapieren eine Wertpapierdienstleistung i.S.d. § 2 Abs. 3a WpHG darstellt (…vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 14.05.2008, 23 U 225/06, Rn. 50;… OLG München, Urt. v. 22.09.2005, 19 U 2529/05, Rn. 56; OLG Stuttgart, Urt. v. 23.04.2007, 5 U 157/06, Rn. 55; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Frankfurt, 01.04.2009 - 23 U 121/06

    Kapitalanlage: Prospekthaftung bei einem Filmfonds

    Die Vorschrift des § 37a WpHG mit ihrer dreijährigen Verjährungsfrist greift nicht ein, da Kommanditbeteiligungen keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind (vgl. OLG München, Urteil vom 22.9.2005, 19 U 2529/05 - bei juris, OLG Stuttgart, Urteil vom 23.4.2007, 5 U 157/06 - bei juris).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2010 - 4 U 152/09

    Bankenhaftung wegen fehlerhafter Anlageberatung: Verzinsungspflicht bei …

    Rn. 55 Die hier zu beurteilende Situation unterscheidet sich danach auch entscheidend von den Fallkonstellationen der von der Beklagten in Bezug genommenen Entscheidungen anderer Obergericht, wie etwa OLG Frankfurt vom 14.01.2008 - 18 U 28/07,OLG Stuttgart vom 23.04.2007 - 5 U 157/06, OLG Karlsruhe vom 08.11.2006 - 7 U 247/05 und OLG Frankfurt vom 23.03.2007 - 3 U 141/06.
  • OLG Bamberg, 13.05.2015 - 3 U 140/14

    Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung

    Rn. 112 Die Vorschrift ist nicht anwendbar, da Kommanditbeteiligungen keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind (OLG München, Urteil vom 22.09.2005 - 19 U 2529/05; OLG Stuttgart, Urteil vom 23.04.2007 - 5 U 157/06; OLG Frankfurt, Urteil vom 14.05.2008 - 23 U 225/06, alle veröffentlicht in JURIS).
  • OLG München, 03.06.2008 - 30 U 106/08

    Haftung aus Kapitalanlagevermittlung: Stillschweigendes Zustandekommen eines …

    35Der Kläger war aufgrund dieser deutlichen Hinweise auf den Zeichnungsscheinen, wonach die Anlage entgegen der Auskunft des Beklagten, so wie er - der Kläger - diese verstanden hatte, doch mit Risiken behaftet war, gehalten, nachzufragen und Erläuterungen nachzufordern, auch und gerade weil diese - die Bonität der Anlage stark relativierenden - Hinweise sich dem Kläger nach seinen eigenen Angaben nicht in ihrer vollen Tragweite erschlossen (vgl. OLGR Frankfurt 2007, 908; OLGR Stuttgart 2007, 909; OLG Köln MDR 2000, 99).

    35Der Kläger war aufgrund dieser deutlichen Hinweise auf den Zeichnungsscheinen, wonach die Anlage entgegen der Auskunft des Beklagten, so wie er - der Kläger - diese verstanden hatte, doch mit Risiken behaftet war, gehalten, nachzufragen und Erläuterungen nachzufordern, auch und gerade weil diese - die Bonität der Anlage stark relativierenden - Hinweise sich dem Kläger nach seinen eigenen Angaben nicht in ihrer vollen Tragweite erschlossen (vgl. OLGR Frankfurt 2007, 908; OLGR Stuttgart 2007, 909; OLG Köln MDR 2000, 99).

  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 225/06

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers wegen Aufklärungspflichtverletzung: …

    a) Die Vorschrift des § 37a WpHG mit ihrer dreijährigen Verjährungsfrist greift nicht ein, da Kommanditbeteiligungen keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind (OLG München, Urteil vom 22.9.2005, 19 U 2529/05, bei juris, OLG Stuttgart, Urteil vom 23.4.2007, 5 U 157/06, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 175/06

    Kapitalanlage durch Beteiligung an einem Medienfonds: Fehlerhaftigkeit des …

    a) Die Vorschrift des § 37a WpHG mit ihrer dreijährigen Verjährungsfrist greift nicht ein, da Kommanditbeteiligungen keine Wertpapiere im Sinne des WpHG sind (OLG München, Urteil vom 22.9.2005, 19 U 2529/05, bei juris, OLG Stuttgart, Urteil vom 23.4.2007, 5 U 157/06, bei juris).
  • OLG Frankfurt, 14.05.2008 - 23 U 177/06

    Anlageberatungsvertrag: Schadenersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung …

  • LG Berlin, 02.10.2009 - 4 O 8/09

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung von Rückvergütungen im Rahmen eines …

  • OLG Stuttgart, 26.01.2022 - 3 U 26/20

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit einer Anlageempfehlung bezogen auf …

  • LG Berlin, 07.08.2009 - 4 O 404/08

    Bankenhaftung: Pflicht zur Offenlegung des Erhalts von Vertriebprovisionen im …

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.01.2009 - 5 U 157/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,19598
OLG Hamm, 15.01.2009 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2009,19598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.01.2009 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2009,19598)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Januar 2009 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2009,19598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148; BGB § 894
    Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits betreffend einen Anspruch auf Grundbuchberichtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.2008 - V ZB 74/08

    Grundbucheintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 5 U 157/06
    Aufgrund der Regelung des § 47 GBO wurden vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 04.12.2008 (V ZB 74/08), soweit ein Grundstück im Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts stand, als Eigentümer die Gesellschafter mit dem Zusatz eingetragen, dass ihnen das Eigentum als Gesellschafter bürgerlichen Rechts zusteht.
  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 5 U 157/06
    Gläubiger des Anspruchs aus § 894 BGB ist derjenige, der durch die Unrichtigkeit des Grundbuchs unmittelbar beeinträchtigt ist; bei unrichtig eingetragener Eigentümerstellung ist dies der wahre Berechtigte (BGH NJW 2000, 2021).
  • BGH, 17.06.1991 - II ZR 261/89

    Vertretungsberechtigung bei Ausschluß eines gesamtvertretungsberechtigten BGB …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.01.2009 - 5 U 157/06
    Bei einer Interessenkollision entfällt nämlich die Vertretungsmacht des betroffenen Gesellschafters, so dass die verbleibenden Gesellschafter allein handeln dürfen (BGH NJW-RR 1991, 1441 Rz. 4;… Palandt-Sprau, BGB, 67. Auflage, § 714 Rz. 4;… Vorb. v. § 709 Rz. 15).
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 22 W 24/22

    Rechte des Erwerbers eines Grundstücks gegenüber der Verhinderung des Vollzugs …

    Dies ist nur der wirkliche Rechtsinhaber (vgl. BGH…, Urteil vom 14. März 2000 - XI ZR 14/99 -, juris Rn. 9; OLG Hamm, Beschluss vom 15. Januar 2009 - 5 U 157/06 - BeckRS 2009, 25481;… vgl. auch beckOGK-Hertel, § 894, Rn. 40 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 157/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,23889
OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2007,23889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.2007 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2007,23889)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 2007 - 5 U 157/06 (https://dejure.org/2007,23889)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 148
    Aussetzung eines aufgrund Grundbuchberichtigung gerichteten Verfahrens im Hinblick auf einen anderweit anhängigen Rechtsstreit

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines auf Grundbuchberichtigung gerichteten Verfahrens im Hinblick auf einen anderweitig anhängigen Rechtsstreit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.03.2000 - XI ZR 14/99

    Eintragung einer Grundschuld für einen anderen als den wahren Berechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.2007 - 5 U 157/06
    Gläubiger des Anspruchs aus § 894 BGB ist derjenige, der durch die Unrichtigkeit des Grundbuchs unmittelbar beeinträchtigt ist; bei unrichtig eingetragener Eigentümerstellung ist dies der wahre Berechtigte (BGH NJW 2000, 2021).
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