Rechtsprechung
| OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
InsO § 38, § 133 Abs. 1, § 134 Abs. 1, § 143; AnfG § 1, § 2, § 16 Abs. 1, § 17 Abs. 1 S. 1; BGB § 166 Abs. 1, § 275 Abs. 1 Fall 2, § 326 Abs. 1 S. 1
Gesellschafterdarlehen, Unentgeltliche Übertragung, Übertragung von Geschäftsanteilen, Kosten der Nebenintervention, Insolvenzgläubiger, Duldung der Zwangsvollstreckung, Bestellung eines Insolvenzverwalters, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz, Benachteiligungsvorsatz, ...
Verfahrensgang
- LG München I, 18.12.2017 - 35 O 5777/12
- LG München I, 18.12.2017 - 35 O 57777/12
- OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
- BGH, 05.12.2024 - IX ZR 42/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (20)
- BGH, 22.10.2020 - IX ZR 208/18
Schenkungsanfechtung in der Insolvenz: Überzeugung der Beteiligten von der …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Als Leistung ist jede Rechtshandlung zu verstehen, die dazu dient, einen zugriffsfähigen Gegenstand aus dem Vermögen des Schuldners zu entfernen (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.2020 - IX ZR 208/18 -, Rn. 8).Entgeltlich ist dagegen eine Verfügung, wenn der Schuldner für seine Leistung etwas erhalten hat, was objektiv ein Ausgleich für seine Leistung war oder jedenfalls subjektiv nach dem Willen der Beteiligten sein sollte (BGH, Urteil vom 22.10.2020 - IX ZR 208/18 - Rz. 9).
Rn. 176 Die nachträglich konstruierte Darlehensrückzahlungsforderung, mit deren Verrechnung die behaupteten Kaufpreise entrichtet worden sein sollen, verdeutlichen zudem, dass die Beteiligten (der Schuldner, der Beklagte und die von beiden Bevollmächtigte ... ) von vornherein bei Vertragsschluss nicht davon ausgegangen sind, dass der Beklagte die vereinbarte Kaufpreiszahlung erbringen soll und tatsächlich verschleierte Schenkungen der Miteigentumsanteile vom Schuldner an den Beklagten vorliegen (vgl. BGH, Urteil vom 22.10.2020 - IX ZR 208/18 - Rn. 22 ff).
- OLG München, 13.04.2021 - 34 U 1437/16
Insolvenzverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde, Insolvenzverwalter, Berufung, …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Ob die Annahme vom 31.03.2009 wirksam erfolgte, ist zwischen den Parteien streitig und u.a. Gegenstand des Verfahrens OLG München Az. 34 U 1437/16 zwischen der hiesigen Nebenintervenientin als Klägerin und dem hiesigen Kläger als Beklagtem zu 1), dem hiesigen Beklagten als Beklagten zu 2) und Frau ..., Ehefrau des Schuldners, als Beklagter zu 3).Wegen einer Gemäldesammlung mit streitiger Eigentumslage ist ein Anfechtungsprozesses der Nebenintervenientin vor dem Landgericht Köln (Az. 37 O 89/13, Anlage K 68) anhängig, der durch Beschluss vom 24.01.2019 bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits vor dem OLG München, Az. 34 U 1437/16, ausgesetzt wurde (Anlage B 123).
Rn. 21 Mit Beschluss vom 07.05.2019 hat der Senat das Verfahren gemäß § 148 ZPO bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits ... / ... vor dem Oberlandesgericht München, Az. 34 U 1437/16 ausgesetzt (B. 1561 ff d.A.).
- BGH, 06.02.2020 - IX ZR 5/19
Gläubigerbenachteiligung: ausreichende Insolvenzmasse ohne Rückgewähr anfechtbar …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Sollte sich wiederum herausstellen, dass die Masse auch ohne Rückgewähr der anfechtbar weggegebenen Mittel zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht, entfällt die Gläubigerbenachteiligung (BGH NZI 2020, 420 Rn. 4; BGH ZIP 1986, 787; DB 2013, 697 = NZI 2013, 399 = ZIP 2013, 637;… K. Schmidt InsO/K. Schmidt InsO § 129 Rn. 46;… MüKoInsO/Kayser/Freudenberg § 129 Rn. 107).Insoweit kann der Anfechtungsgegner nachweisen, dass die angemeldeten Forderungen nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind und eine Feststellung zur Tabelle unter jedem Gesichtspunkt ausscheidet, so dass eine Gläubigerbenachteiligung entfällt (vgl. BGH NZI 2020, 420).
- BFH, 10.11.2020 - VII R 8/19
Leistungsklage nach Verfahrensaufnahme durch den Insolvenzverwalter aufgrund …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Allerdings weicht der Senat von der Rechtsauffassung des BFH (Urteil vom 10.11.2020 - VII R 8/19 - Rn. 54 ff) ab.Der BFH (Urteil vom 10.11.2020 - VII R 8/19 -, Rn. 58 ff) entscheidet diese Rechtsfrage anders als der Senat (vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer B.II.1.) die Revisionszulassung erfasst nicht die Entscheidung über den auf §§ 129, 133 Abs. 1 InsO gestützten Anfechtungsanspruch wegen der Übertragung der Anteile an der ... .
- BGH, 15.12.2016 - IX ZR 113/15
Gläubigeranfechtung bei teilweise unentgeltlicher Leistung: Duldungsanspruch des …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Rn. 130 aa) Unentgeltlich ist eine Leistung dann, wenn der Erwerb des Empfängers in seiner Endgültigkeit vereinbarungsgemäß nicht von einer ausgleichenden Zuwendung abhängt (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2016 - IX ZR 113/15 - Rn. 11 m.w.N.;… Weinland in MüKo AnfG, 2. Aufl. 2022, Rn. 20 zu § 4). - BGH, 03.03.2022 - IX ZR 53/19
Rückgewährklage nach Insolvenzanfechtung: Insolvenzrechtliche Überschuldung als …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Maßgeblich ist insofern eine Gesamtbetrachtung aller Umstände nach § 286 ZPO, welche als Erfahrungswerte für und gegen den Benachteiligungsvorsatz des Schuldners sprechen (vgl. BGH…, Urteil vom 16.04.2015 - IX ZR 68/14 - Rn. 19, 20; BGH, Urteil vom 03.03.2022 - IX ZR 53/19 - Rn. 9 ff). - BGH, 07.11.2013 - IX ZR 248/12
Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen für einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Die Beweislast für den Benachteiligungsvorsatz liegt bei dem Anfechtenden (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2013 - IX ZR 248/12 - Rn. 7). - BGH, 10.07.2014 - IX ZR 50/12
Anfechtung außerhalb des Konkurses: Unmittelbare Gläubigerbenachteiligung und …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Es stellt ein gewichtiges Indiz dar, wenn der Schuldner seine letzten werthaltigen Vermögensgegenstände auf einen Dritten überträgt (vgl. BGH, Urteil vom 10.07.2014 - IX ZR 50/12 - Rn. 11). - BGH, 18.03.2010 - IX ZR 57/09
Insolvenzanfechtung: Nachträgliche Bestellung einer Sicherung für eine Forderung …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Rn. 117 Die Benachteiligung muss tatsächlich eingetreten sein, wobei für § 133 Abs. 1 InsO eine mittelbare Benachteiligung der Insolvenzgläubiger ausreicht (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2010 - IX ZR 57/09 - Rn. 14;… Borries/Hirte in Uhlenbruck InsO, 15. Aufl., 2019, Rn. 32 m.w.N.). - BGH, 26.04.2012 - IX ZR 146/11
Insolvenzanfechtung: Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Aufwertung einer …
Auszug aus OLG München, 05.03.2024 - 5 U 174/18
Entscheidender Zeitpunkt für die Beurteilung der Gläubigerbenachteiligung ist bei mittelbarer Benachteiligung der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der letzten Tatsacheninstanz (vgl. BGH, Urteil vom 26.04.2012 - IX ZR 146/11 - Rn. 22). - BGH, 22.05.2014 - IX ZR 95/13
Insolvenzanfechtung von Zahlungen einer GmbH an ihre "Hausbank": Beurteilung der …
- BGH, 16.04.2015 - IX ZR 68/14
Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übertragung eines Grundstücks an …
- BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden - Anfechtbarkeit unentgeltlicher …
- BGH, 30.03.2023 - IX ZR 121/22
Schenkungsanfechtung von Dividendenzahlungen: Aktienrechtlicher Schutz des …
- BGH, 29.04.1986 - IX ZR 145/85
Zurückbehaltungsrecht des Anfechtungsgegners gegenüber Anspruch aus Anfechtung; …
- BGH, 09.12.1999 - IX ZR 102/97
Gläubigeranfechtung und Eröffnung des Konkursverfahrens
- BGH, 18.03.1993 - IX ZR 198/92
Unzulässige Ermittlung des voraussichtlichen Versteigerungserlöses eines …
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 146/12
Insolvenzanfechtung: Befriedigung oder Besicherung nicht nachrangiger …
- BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87
Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer …
- LG München I, 22.02.2016 - 34 O 9367/12
Einwand fehlender Geschäftsfähigkeit bei Abschluss einer Vereinbarung, aus der …
- OLG München, 06.05.2026 - 7 U 3115/23
Auskunftsanspruch, Urkundenvorlage, Treuhandverhältnis, Gesellschafterstreit, …
Rn. 10 Mit Urteil des Oberlandesgerichts München vom 05.03.2024 - 5 U 174/18 (dort S. 41 ff.) laut Anl. 3 zu Anl. K 44 wurde der Kläger verurteilt, gemäß § 143 InsO seinen Geschäftsanteil (Geschäftsanteil Nr. 1) an der … im Nominalwert von EUR 12.500,00 an den Insolvenzverwalter zur Insolvenzmasse zu übertragen.Nach Zurückweisung der gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 05.03.2024 - 5 U 174/18 eingelegten Nichtzulassungsbeschwerde durch den BGH mit Beschluss vom 10.10.2024 - IX ZR 42/24 ist das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 05.03.2024 rechtskräftig.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 14.05.2019 - 5 U 174/18 |
Verfahrensgang
- LG Gießen, 10.08.2018 - 4 O 192/17
- OLG Frankfurt, 14.05.2019 - 5 U 174/18
- BGH, 13.10.2020 - II ZR 133/19
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 05.11.2020 - 6 U 149/19
Beteiligung an einem geschlossenen Schiffsfond Rückgewähr von Ausschüttungen …
Rn. 15 Der Kläger verteidigt das angefochtene Urteil gegen die Angriffe der Berufung des Beklagten und meint, das Landgericht habe die von ihm zitierte Rechtsprechung des BGH sowie die zutreffenden Ansichten verschiedener Obergerichte (u.a. OLG München, Beschluss vom 08.07.2019, Az. 21 U 3749/18; OLG Frankfurt am Main, Urteile vom 14.05.2019, Az. 5 U 85/18 und 5 U 174/18, OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2018, Az. I-16 U 98/17) rechtsfehlerfrei auf den vorliegenden Sachverhalt angewandt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".