Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 306 Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 650i Abs 1 BGB
Klausel über einseitige Anhebung des Werklohns für Hausbau - IWW
Verbraucherbauvertrag
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Feststellung der Ersatzpflicht des Bauunternehmers für Schäden durch die endgültige Ablehnung, den Vertrag über die Errichtung eines Massivhauseses auf dem Grundstück zu der vereinbarten Vergütung zu erfüllen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Pauschalpreis vereinbart: Keine Preisanpassung wegen höherer Kosten!
Kurzfassungen/Presse (7)
- OLG Zweibrücken (Pressemitteilung)
Zu den Voraussetzungen der Preisanpassung beim Bauvertrag aufgrund von Materialpreissteigerungen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Materialpreissteigerungen - und die unwirksame Preisanpassungsklausel beim Bauvertrag
- mdr-recht.de (Kurzinformation)
Zu den Voraussetzungen von Preisanpassungen bei Bauverträgen wegen Materialpreissteigerungen
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Haus zum Festpreis: Keine Vergütungsanpassung wegen erhöhter Materialkosten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Unzulässige Preisanpassungsklausel im Bauvertrag
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Hausbau zum Festpreis: Keine unbegrenzte Preisanpassung wegen Materialkostenanstieg - Preisanpassungsklausel wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Preisanpassung wegen Materialpreissteigerungen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Pauschalpreis vereinbart: Keine Preisanpassung wegen höherer Kosten! (IBR 2024, 281)
Verfahrensgang
- LG Kaiserslautern, 14.12.2022 - 2 O 274/22
- OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Papierfundstellen
- MDR 2024, 433
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Rn. 12 Da - wie die Kläger auf Seite 4 Mitte der Klageschrift (eA I 4 Mitte) unbestritten vorgetragen haben - auch der Angebotspreis der S… G… auf dem die spätere Beauftragung basiert, Preisanpassungen unterworfen sein kann, steht es den Klägern auch frei, die Feststellung der Ersatzpflicht in vollem Umfang zu verlangen (unabgegrenzte Schadensentwicklung, vgl. bspw. BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14, Juris mwN). - BGH, 14.05.2014 - VIII ZR 114/13
Zur Inhaltskontrolle einer im unternehmerischen Geschäftsverkehr verwendeten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Sie ist daher der Inhaltskontrolle unterworfen (§ 307 Abs. 3 Satz 1 BGB; vgl. bspw. BGH, Urteil vom 14.05.2014 - VIII ZR 114/13, Juris mwN). - BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16
Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Die Zulässigkeit eines solchen Feststellungsantrags setzt die Darlegung von Tatsachen voraus, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens ergibt (bspw. BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16 und vom 04.03.2015 - IV ZR 36/14, jeweils Juris und mwN).
- BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76
Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Dies kann jedoch dann nicht angenommen werden, wenn die betroffene Partei die Möglichkeit gehabt hätte, ein für sie untragbares und unzumutbares Ergebnis zu vermeiden" (BGH, Urteil vom 08.02.1978 - VIII ZR 221/76. Juris mwN). - BGH, 09.03.2010 - VI ZR 52/09
Zur Kündigung eines presserechtlichen Unterlassungsvertrages
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Eine solche vertragliche Regelung schließt für den Betroffenen regelmäßig die Möglichkeit aus, sich bei Verwirklichung des Risikos auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage zu berufen (bspw. BGH, Urteil vom 09.03.2010 - VI ZR 52/09 mwN). - BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84
Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Bei einer positiven Feststellungsklage liegt eine solche Gefährdung in der Regel schon darin, dass der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet (BGH, Urteil vom 7. Februar 1986 - V ZR 201/84, Juris mwN). - BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05
Schmiermittel
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Reichen Urteilsformel, Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht aus, um den Rechtskraftgehalt (§ 322 Abs. 1 ZPO) zu ermitteln, ist erforderlichenfalls auch das Parteivorbringen ergänzend heranzuziehen (BGH, Urteil vom 14.02.2008 - I ZR 135/05, Juris mwN). - BGH, 20.05.1985 - VII ZR 198/84
Formularmäßige Vereinbarung einer Preisanpassung bei verzögertem Baubeginn
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Gerade der Besteller eines Neubaus ist hierauf aber in besonderem Maße angewiesen, weil oft die ganze Finanzierung auf den Festpreis ausgerichtet ist, sich aber durch die Größenordnung der jeweils vereinbarten Vergütung schon prozentual vermeintlich geringfügige Änderungen erheblich zu seinem Nachteil auswirken und an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit bringen können (vgl. zu einer im Wesentlichen identischen Klausel BGH, Urteil vom 20.05.1985 - VII ZR 198/84, Juris: zu § 9 Abs. 1 AGBGB). - BGH, 29.06.1989 - VII ZR 330/87
Kündigung des Architektenvertrages aus wichtigem Grund
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Den Klägern stand aufgrund der unberechtigten Weigerung der Beklagten, zum vereinbarten Festpreis zu erfüllen, die sie auch nach dem zutreffenden Hinweis der Kläger auf die Unwirksamkeit der Preisanpassungsklausel (Schreiben der Kläger vom 10.09.2021 = eA I 41) und nach Inanspruchnahme rechtlicher Beratung beharrlich aufrechterhaltenen hat (Schreiben der Beklagten vom 28.09.2021, Seite 1 = eA I 43), das Recht zur außerordentlichen Vertragskündigung zu (vgl. bspw. BGH, Urteil vom 29.06.1989 - VII ZR 330/87, Juris mwN). - BGH, 04.03.2015 - IV ZR 36/14
Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen den Rechtsschutzversicherer
Auszug aus OLG Zweibrücken, 13.07.2023 - 5 U 188/22
Die Zulässigkeit eines solchen Feststellungsantrags setzt die Darlegung von Tatsachen voraus, aus denen sich die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens ergibt (bspw. BGH, Urteil vom 26.07.2018 - I ZR 274/16 und vom 04.03.2015 - IV ZR 36/14, jeweils Juris und mwN). - BGH, 15.12.1998 - X ZR 90/96
Kündigung eines Werkvertrages über den Bau einer Segeljacht zum Preis von 2 Mio. …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 285 Abs. 1 ; BGB § 1922 Abs. 1
Ansprüche aus einem Grundstücksüberlassungsvertrag
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Vererblichkeit eines Rückübertragungsanspruchs an einem Grundstück
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.07.2022 - 8 O 79/20
- OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1136
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (7)
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 112/11
Vormerkung für Rückauflassungsanspruch von Ehegatten als Gesamtgläubigern: …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung zur Löschung einer Rückauflassungsvormerkung nach dem Tod des Erblassers (vgl. unter anderem BGH, Beschluss vom 3. Mai 2012, Az. V ZB 112/11 m.w.N.). - BGH, 15.10.2004 - V ZR 100/04
Aufnahme des Rechtsstreits gegen den Erben in der Nachlaßinsolvenz; Veräußerung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Einen Ersatz für den geschuldeten Gegenstand, den der Schuldner infolge des seine Leistung unmöglich machenden Umstands erlangt hat, stellt auch das rechtsgeschäftliche Surrogat dar, also der Erlös, den der Schuldner durch die Veräußerung des geschuldeten Gegenstands erzielt (BGHZ 46, 260, 264; BGHZ 75, 203, 206; BGH, Teilurteil vom 15. Oktober 2004, Az. V ZR 100/04). - BGH, 11.10.1979 - VII ZR 285/78
Haubenkipper - § 687 Abs. 2 BGB; §§ 818 Abs. 4, 819 BGB, § 281 BGB <Fassung …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Einen Ersatz für den geschuldeten Gegenstand, den der Schuldner infolge des seine Leistung unmöglich machenden Umstands erlangt hat, stellt auch das rechtsgeschäftliche Surrogat dar, also der Erlös, den der Schuldner durch die Veräußerung des geschuldeten Gegenstands erzielt (BGHZ 46, 260, 264; BGHZ 75, 203, 206; BGH, Teilurteil vom 15. Oktober 2004, Az. V ZR 100/04).
- OLG Hamm, 07.03.2006 - 15 W 99/05
Eintragung eines Amtswiderspruchs gegen die Löschung einer Vormerkung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Ob der in einem Grundstücksübergabevertrag vereinbarte bedingte Rückübertragungsanspruch mit dem Tod des Übergebers erlischt, obliegt deshalb, wenn eine ausdrückliche Regelung fehlt, der Auslegung des Vertrages (§§ 133, 157 BGB, vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 7. März 2006, Az. 15 W 99/05). - BGH, 23.12.1966 - V ZR 26/64
Ersatzherausgabe nach § 281 BGB
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Einen Ersatz für den geschuldeten Gegenstand, den der Schuldner infolge des seine Leistung unmöglich machenden Umstands erlangt hat, stellt auch das rechtsgeschäftliche Surrogat dar, also der Erlös, den der Schuldner durch die Veräußerung des geschuldeten Gegenstands erzielt (BGHZ 46, 260, 264; BGHZ 75, 203, 206; BGH, Teilurteil vom 15. Oktober 2004, Az. V ZR 100/04). - OLG Schleswig, 02.09.2021 - 2 Wx 53/20
Nachweis der Unrichtigkeit eines Grundbucheintrags über eine …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Auch einen Grundsatz, dass der Rückforderungsanspruch "im Zweifelsfall" nicht vererblich ist, gibt es nicht (OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2021, Az. 2 Wx 53/20, FGPrax 2021, 251). - BGH, 01.07.2011 - V ZR 84/10
Schadensrecht - Kauf von Waldgrundstücken und Rücktritt
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2024 - 5 U 188/22
Zwar wird der Schuldner nach § 275 Abs. 1 BGB erst dann von einer Verpflichtung zur Verschaffung des Eigentums frei, wenn er das durch die Veräußerung an einen Dritten eingetretene Leistungshindernis auch nicht durch einen Rückerwerb beheben kann (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2011, Az. V ZR 84/10).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".