Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
ZPO § 296 Abs. 1; ; ZPO § ... 340 Abs. 3; ; ZPO § 384 Nr. 2; ; ZPO § 829; ; ZPO § 835; ; ZPO § 836; ; ZPO § 840 Abs. 1; ; AVB § 1; ; AVB § 3; ; AVB § 4 Nr. 5; ; AVB § 5; ; AVB § 6; ; VVG § 1; ; VVG § 6 Abs. 3; ; VVG § 6 Abs. 3 S. 2; ; VVG § 149; ; VVG § 152; ; VVG § 153 Abs. 1 Satz 2; ; VVG § 158c; ; VVG § 158c Abs. 3; ; VVG § 158d; ; VVG § 158d Abs. 1; ; VVG § 158d Abs. 2; ; VVG § 158e; ; VVG § 158e Abs. 1 S. 1; ; BRAO § 43a Abs. 5
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umfang der Haftung einer Vermögensschadenshaftpflichtversicherung
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflichtverletzung eines Versicherungsnehmers durch Nichtzahlung einer Gerichtsgebühr bei dadurch verursachter Präklusion; Notwendigkeit einer Bindung des Deckungsrechtstreits an das Haftpflichturteil für das versicherungsrechtliche Trennungsprinzip; Nichtüberweisung ...
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 22.03.2006 - 14 O 157/05
- OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (23)
- LG Mannheim, 29.06.1999 - 1 O 14/99
Sanierung korrodierender Kaltwasserleitungen aus Kupfer
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Weil über diesen keine Einigkeit bestand, wurde in § 3 der Vereinbarung Folgendes geregelt (Bl. 44 der Beiakte 1 O 14/99 des LG Berlin):.Zunächst leitete der Zeuge T. weder die halbe Gebühr für das Mahnverfahren noch die weiteren 2, 5 Gebühren gemäß Kostenanforderung des Amtsgerichts Wedding an die Gerichtskasse weiter (Bl. 6, 7 der Beiakte 1 O 14/99 des LG Berlin).
Erst nach Anmahnung der Gebühren bei Herrn H.- G. A. unter dem 10.06.1998 (vgl. Bl. 9 der Beiakte 1 O 14/99 des LG Berlin) überwies der Zeuge zunächst die Kosten für den Mahnbescheid und übermittelte unter dem 02.07.1998 dem Amtsgericht Wedding sodann die Anspruchsbegründung betreffend eine Klageforderung in Höhe von 1.524.235,36 DM, zahlte zugleich die restlichen Gerichtsgebühren ein und beantragte, den Rechtsstreit an das Landgericht Potsdam abzugeben (Bl. 107 d. A.).
Die beklagte BvS wandte unter anderem ein, dass die in § 3 der Vereinbarung vom Juni 1997 statuierte Frist für die gerichtliche Geltendmachung versäumt sei (Bl. 69 der Beiakte 1 O 14/99 des LG Berlin).
Die Prozessbevollmächtigten der Kläger vertraten hingegen die Ansicht, dass der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids die Frist gewahrt habe (Bl. 90 der Beiakte 1 O 14/99 des LG Berlin).
Die Berufung der Kläger gegen diese Entscheidung wies das Kammergericht mit Urteil vom 25.05.2000 (27 U 3009/99) zurück (Bl. 154 der Beiakte 1 O 14/99 des LG Berlin).
Hinsichtlich des Sachverhalts und des Parteivortrages sowie des Ergebnisses der Beweisaufnahme im Einzelnen wird auf die gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen, die Sitzungsniederschriften des Landgerichts vom 22.06.2006 (Bl. 137 d. A.), des Senats vom 08.11.2006 (Bl. 244 d. A.) und vom 07.11.2007 (Bl. 344 d. A.), das Zwischenurteil des Senats vom 05.09.2007 (Bl. 329 d. A.) sowie auf die beigezogenen Akten 1 O 14/99 und 23 O 5/01 des Landgerichts Berlin, deren Inhalt zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht wurde, Bezug genommen.
Was letztlich der Grund dafür gewesen ist, dass der Vorschuss nicht so rechtzeitig überwiesen wurde, dass noch eine "alsbaldige Abgabe der Streitsache nach Erhebung des Widerspruchs" (vgl. § 696 Abs. 3 ZPO, hierzu S. 11 des Urteils des Kammergerichts vom 25.05.2000, Bl. 159 Rs. der Beiakte 1 O 14/99 des Landgerichts Berlin) möglich gewesen wäre, so dass - auf der Grundlage der Rechtsauffassung des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts - die vertragliche Ausschlussfrist versäumt wurde, kann nicht (mehr) festgestellt werden.
Selbst das Landgericht Berlin hat im Urteil vom 17.02.1999 in dem vom Versicherungsnehmer für die Kläger geführten Ausgangsverfahren 1 O 14/99 ausgeführt, die Einleitung eines Mahnverfahrens sei "genau wie die Klagerhebung als insofern gleichwertige Geltendmachung von Ansprüchen vor dem Zivilgericht anzusehen, zumal die Parteien in der Vereinbarung nicht festgelegt hatten, wie diese zu erfolgen hatte" (Bl. 116 der Beiakte 1 O 14/99).
- BGH, 28.09.2005 - IV ZR 255/04
Bindung des Gerichts des Deckungsprozesses an die Erkenntnisses im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Das ist insbesondere bei der Frage nach dem Haftungsgrund stets der Fall, weil sich aus dem Leistungsversprechen im Haftpflichtversicherungsvertrag ergibt, dass diese für den nachfolgenden Deckungsprozess verbindlich geklärt werden soll (BGH, Urt. v. 28.09.2005 - IV ZR 255/04 - ZfSch 2006, 163).Hielt er die in Rede stehende Verpflichtung bloß für möglich, scheidet ein wissentlicher Pflichtverstoß aus (BGH, Urt. v. 28.09.2005 - IV ZR 255/04 - ZfSch 2006, 163).
Die Tatsache, dass der Zeuge T. den Scheck über die Gerichtskosten eingelöst hat, den Betrag auf ein nicht mit dem auf seinem Briefbogen angegebenen Kanzleikonto identisches Sparkassenkonto gestellt und auf Zahlungsaufforderungen der Gerichtskasse erst einmal nicht reagiert hat, begründet zunächst lediglich die Annahme objektiv pflichtwidrigen Verhaltens, besagt aber nichts darüber, inwieweit er sich bewusst über eine zutreffend erkannte Verpflichtungslage hinweggesetzt hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2005 - IV ZR 255/04 - ZfSch 2006, 163).
- KG, 24.06.2003 - 7 U 165/02
Haftung des Rechtsanwalts: Erstattung von Zahlungen des Mandanten auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Auf die Berufung des Zeugen hielt das Kammergericht mit Urteil vom 24.06.2003 (7 U 165/02, Bl. 232 d. A.) das Versäumnisurteil insoweit aufrecht, als der Beklagte verurteilt wurde, an die Kläger als Gesamtgläubiger 604.442,62 EUR nebst Zinsen zu zahlen.In dieser Höhe konnte der Versicherungsnehmer T. als Hauptschuldner nach seiner Verurteilung in dem beim Landgericht Berlin (23 O 5/01) und in zweiter Instanz beim Kammergericht (7 U 165/02) geführten Haftpflichtprozess gemäß §§ 1, 149 VVG, § 1 AVB (zunächst) Befreiung von der rechtskräftig festgestellten Verbindlichkeit gegenüber den Klägern verlangen (§ 156 Abs. 2 VVG;… vgl. hierzu OLG Saarbrücken, Urt. v. 08.04.2003 - 3 U 159/02-23 - OLGR Saarbrücken 2003, 272;… Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 149 Rdnr. 9).
Diese Pflichtverletzung steht fest aufgrund der Bindungswirkung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 29.05.2002 (23 O 5/01) in Verbindung mit dem Berufungsurteil des Kammergerichts vom 24.06.2003 (7 U 165/02), welches seine Entscheidung auf die zum Haftungsgrund von der Vorinstanz festgestellten Tatsachen gestützt hat (Bl. 234 d. A.).
- BGH, 20.06.2001 - IV ZR 101/00
Bindung des Haftpflichtversicherers an Feststellungen im Haftpflichtprozeß
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
§ 4 Nr. 5 AVB enthält einen wirksamen subjektiven Risikoausschluss für wissentliche Verstöße gegen konkrete Berufspflichten (BGH, Urt. v. 20.06.2001 - IV ZR 101/00 - VersR 2001, 1103;… auch Urt. v. 17.07.2002 - IV ZR 268/01 - VersR 2002, 1141).Zum anderen ist es im Rahmen des § 4 Nr. 5 AVB nicht Tatbestandsvoraussetzung, dass der Versicherungsnehmer den schädigenden Erfolg als möglich vorhergesehen und billigend in Kauf genommen hätte (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2001 - IV ZR 101/00 - VersR 2001, 1103).
- OLG Düsseldorf, 11.04.2000 - 4 U 67/99
Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers bei fahrlässiger Inbrandsetzung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Indessen ist nach allgemeiner Lebenserfahrung für die Haftpflichtversicherung von der grundsätzlichen Annahme auszugehen, dass ein Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz regelmäßig nicht vorsätzlich durch eine Verzögerung der ihm obliegenden Anzeige gefährdet (…BGH, Urt. v. 08.01.1981 - IVa ZR 60/80 - VersR 1981, 321; OLG Düsseldorf, VersR 2001, 888;… Prölss in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 33 Rdnr. 10;… Späte, Haftpflichtversicherung, 1993, § 5 Rdnr. 7).Allein ein Einfluss des Versäumens der rechtzeitigen Anzeige gemäß § 5 AVB auf den Gang des Verfahrens ohne Auswirkung auf das Ergebnis genügt zur Begründung der Leistungsfreiheit des Versicherers nicht (siehe OLG Düsseldorf, VersR 2001, 888).
- OLG Saarbrücken, 31.10.2007 - 5 U 510/06
Eintrittspflicht einer Haftpflichtversicherung auf Grund einer Pflichtverletzung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Was das Unterlassen einer schriftlichen Anzeige der Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs gegen den Versicherungsnehmer gemäß § 158d Abs. 1 VVG anbelangt, so ist dies von vornherein durch § 158e VVG nicht sanktioniert (Senat, Urt. v. 31.10.2007 - 5 U 510/06-63;… Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 158e Rdnr. 1).Ungeachtet der Telefonate Ende 2000 war zur Zeit der Kenntnisnahme vom Versäumnisurteil (spätestens im November 2001) im Hinblick auf den erst für Mai 2002 anstehenden Termin zur Verhandlung nach dem dagegen eingelegten Einspruch noch keine ein Eingreifen ausschließende prozessuale Situation eingetreten (hierzu Senat, Urt. v. 31.10.2007 - 5 U 510/06-63).
- BGH, 26.01.2005 - IV ZR 239/03
Anforderungen an die Verweigerung der Leistung durch den Versicherer wegen einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Weiß aber der Versicherer, dem die Kenntnis seines Sachbearbeiters zuzurechnen ist, über anzuzeigende Umstände Bescheid, kann er sich mangels Informationsbedürfnisses auf eine Leistungsfreiheit wegen unzulänglicher Angaben seines Versicherungsnehmers nicht berufen (BGH, Urt. v. 26.01.2005 - IV ZR 239/03 - VersR 2005, 493). - BGH, 18.02.2004 - IV ZR 126/02
Voraussetzungen der Bindungswirkung der Feststellungen im vorangegangenen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Sie wären für den Haftpflichtprozess nicht entscheidungserheblich gewesen, deshalb "überschießend" und damit für den hiesigen Rechtsstreit unerheblich (hierzu BGH, Urt. v. 18.02.2004 - IV ZR 126/02 - VersR 2004, 590): Für den vom Landgericht Berlin und vom Kammergericht bejahten Schadensersatzanspruch des Klägers gegen den Versicherungsnehmer kam es auf einen qualifizierten Verschuldensgrad nicht an; es genügte einfache Fahrlässigkeit. - BGH, 24.01.2007 - IV ZR 208/03
Bindungswirkung des Haftpflichturteils für den Deckungsprozess
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Die Eintrittspflicht des Versicherers für die dort festgestellten Ansprüche ist Gegenstand des Deckungsprozesses (vgl. zum Trennungsprinzip BGH, Urt. v. 24.01.2007 - IV ZR 208/03 - VersR 2007, 641;… Senat, Urt. v. 20.12.2006 - 5 U 65/06-10 - ZfSch 2007, 522 - Voit/Knappmann in: Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 149 Rdnr. 24). - BGH, 19.03.2003 - IV ZR 233/01
Rückwirkende Anwendbarkeit des Ausschlussgrundes der wissentlichen …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.12.2007 - 5 U 242/06
Gleichwohl ist die Beklagte auf der Grundlage des Haftpflichturteils zur Zahlung verpflichtet, weil sie rechtzeitig von der Erhebung der Haftpflichtklage Kenntnis erlangt hat und deshalb unabhängig von einer schriftlichen Anzeige in der Lage war, den Prozess für ihren Versicherungsnehmer in sachdienlicher Weise weiterzuführen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 19.03.2003 - IV ZR 233/01 - VersR 2003, 635). - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 147/89
Umfang des subjektiven Risikoausschlusses
- BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97
Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung
- BGH, 08.01.1981 - IVa ZR 60/80
Begriff der grobfahrlässigen Obliegenheitsverletzung; Anzeige eines …
- BGH, 10.10.2001 - IV ZR 171/01
Rechtsmittelbeschwer bei Feststellung des Fortbestandes eines …
- BGH, 17.07.2002 - IV ZR 268/01
Ausschluß des Versicherungsschutzes wegen wissentlicher Pflichtverletzung des …
- OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten) …
- BGH, 22.10.2003 - IV ZR 171/02
Haftung des Berufshaftpflichtversicherers bei Verletzung der Anzeigepflicht durch …
- BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 179/84
Wissentliche Pflichtverletzung - Sozienklausel
- OLG Stuttgart, 05.08.1998 - 4 U 73/97
Verkehrssicherungspflicht und zumutbarer Selbstschutz
- OLG Saarbrücken, 20.12.2006 - 5 U 65/06
- OLG Hamm, 24.02.1988 - 20 U 255/87
- OLG Düsseldorf, 30.10.1979 - 4 U 82/79
Steuerberater; Subjektiver Risikoausschluß; Berufshaftpflichtversicherung; …
- OLG Koblenz, 15.06.1979 - 10 U 711/78
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 11.06.2007 - 5 U 242/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 3; ; VVG § 43 Nr. 1
- zimmermann-notar-rostock.de
Keine Zurechnung von Wissen des Versicherungsmaklers zu Lasten der Versicherung
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für eine Zurechnung von beim Zustandekommen des Vertrages erlangtem Wissen des Versicherungsmaklers; Zurechnung des Wissens eines Maklers dem Versicherer; Zurechenbare Tatsachen hinsichtlich des Maklerwissens; Ansprechpartner des Versicherungsnehmers bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.10.2006 - 9 O 232/05
- OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 242/06
- OLG Köln, 11.06.2007 - 5 U 242/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.09.1999 - IV ZR 15/99
Wissenszurechnung bei einem Versicherungsmakler
Auszug aus OLG Köln, 11.06.2007 - 5 U 242/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Versicherer das Wissen eines Maklers grundsätzlich nicht zuzurechnen; die sog. Auge- und-Rechtsprechung gilt insoweit nicht (BGH, VersR 1999, 1481).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 242/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-klumpe.de
, S. 10 (Kurzinformation)
Arglistige Täuschung des Versicherers bei Einschaltung eines Maklers durch den Versicherungsnehmer
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.10.2006 - 9 O 232/05
- OLG Köln, 25.04.2007 - 5 U 242/06
- OLG Köln, 11.06.2007 - 5 U 242/06
Papierfundstellen
- VersR 2008, 810
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 13.11.2015 - 20 U 191/15
Anfechtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen arglistiger Täuschung durch …
Entgegen der Auffassung der Berufung muss sich bereits nicht der Versicherer das Verhalten eines (echten) Versicherungsmaklers (vgl. § 59 Abs. 3 VVG) zurechnen lassen, sondern der Versicherungsnehmer (vgl. BGH, Beschl. v. 12.03.2008, IV ZR 330/06, juris, Rn. 8, VersR 2008, 809; OLG Köln, Hinweisverfügung v. 25.04.2007, 5 U 242/06, juris, Rn. 5, VersR 2008, 810; Beschl. v. 11.06.2007, gl.
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