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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,52756
OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,52756)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.01.2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,52756)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,52756)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675c; BGB § 675r Abs. 1; BGB § 675r Abs. 3
    Rechtliche Einordnung des Girovertrages; Sorgfaltspflichten der Bank bei Ausführung eines Überweisungsauftrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.06.2004 - XI ZR 220/03

    Pflicht einer Bank zur Ausführung einer Überweisung zu Gunsten der Eltern des …

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
    Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
    Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
  • BGH, 14.01.2003 - XI ZR 154/02

    Auslegung eines Überweisungsauftrags

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.01.2012 - 5 U 4/12
    Der nach bisherigem Recht geltende Grundsatz der "formalen Auftragsstrenge", nach dem bei Auseinanderfallen von Konto- und Empfängerbezeichnung grundsätzlich die Empfängerbezeichnung maßgeblich war (vgl. BGH NJW 2003, 1389 ; NJW 2004, 2517 ; NJW 2006, 503 ) ist durch die gesetzliche Regelung gem. § 675 r Abs. 1 BGB überholt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2019 - L 2/12 R 207/17

    Nochmalige Auszahlung einer Altersrente wegen behaupteter Fehlüberweisung

    Für die am Überweisungsverkehr beteiligten Banken gibt es - entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in § 675r BGB - keine Pflicht mehr zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 - juris).
  • AG Bremen, 21.06.2019 - 9 C 250/18

    Zahlung auf veraltetes Rechnungskonto: Schadensersatz Käufer

    Es kann dahinstehen, ob dem Kläger auch gegenüber den Eltern des Zahlungsempfängers bzw. gegenüber der C...bank (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Januar 2012 - 5 U 4/12 -, juris) Regressansprüche aus diesem Vorgang zustehen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.11.2012 - I-5 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,48602
OLG Hamm, 15.11.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,48602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.11.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,48602)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. November 2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,48602)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Nichtigkeit einer einem Geschäftsbesorger erteilten Treuhandvollmacht zur Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (24)

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 194/02

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank über die Höhe einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Zuvor konnten alle Beteiligten den Verstoß und die Folgen nicht erkennen (vgl. BGH Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378 und Urteil v. 27.09.2005, Az. XI ZR 116/04).

    Wie bereits zur Prozessvollmacht ausgeführt, erfasst die Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages auch die der Geschäftsbesorgerin erteilte umfassende Abschlussvollmacht (vgl. BGH, Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378).

    Rn. 137 Daraus folgt: § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass dem Dritten die den Rechtsschein erzeugende Urkunde im Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst, also in Urschrift oder - bei notariell beurkundeter Vollmacht - in einer Ausfertigung (§ 47 BeurkG) vorliegt; Abschriften genügen regelmäßig nicht (BGH, Urteil v. 15.10.1987, Az. III ZR 235/86, in NJW 1988, 697; BGH, Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378).

  • BGH, 02.03.2004 - XI ZR 267/02

    Nichtigkeit eines ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG abgeschlossener …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 114 Diese Nichtigkeit des Geschäftsbesorgungsvertrages und der darin enthaltenen Vollmacht erstreckt sich auch auf die zur Abgabe der Vollstreckungsunterwerfungserklärung erteilte Prozessvollmacht (BGH, Urteil v. 02.03.2004, Az. XI ZR 267/02, in BGHReport 2004, 954).

    Ob dies auch im prozessualen Bereich Anwendung findet, ist umstritten (vgl. BGH, Urteil v. 02.03.2004, Az. XI ZR 267/02, in BGHReport 2004, 954 und Urteil v. 20.03.2007, Az. XI ZR 362/06).

    In Betracht kommen hier die langjährigen Zahlungen der Kläger auf das Darlehen sowie ihre übrigen, in Ansehung des Darlehens getätigten persönlichen Handlungen, also in erster Linie die Vereinbarung neuer Konditionen für das Endfinanzierungsdarlehen am 22.06./07.07.2006 (vgl. BGH, Urteil v. 02.03.2004 in BGHReport 2004, 954).

  • BGH, 26.03.2003 - IV ZR 222/02

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Treuhandvertrages aufgrund Verstoßes gegen das …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Die Zivilprozessordnung enthält vielmehr in §§ 80, 88 und 89 abschließende Spezialregelungen, die eine Rechtsscheinhaftung des Vollmachtgebers nicht vorsehen (vgl. BGH, Urteil v. 26.03.2003, Az. IV ZR 222/02).

    Handlungen aus dem vertraglichen Bereich wie in der vorliegenden Konstellation, haben eine solch weitreichende Wirkung nicht (vgl. BGH, Urteil v. 26.03.2003, AZ IV ZR 222/02).

  • BGH, 17.01.2012 - XI ZR 457/10

    Rückabwicklung eines von einen Treuhänder abgeschlossenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Für die Zurechenbarkeit der Zahlungsanweisungen des Geschäftsbesorgers kommt es somit entscheidend auf die Vorlage der Vollmachtsurkunde im Zeitpunkt der Ausführung der Zahlungsanweisungen an, während hierfür der Zeitpunkt der Erteilung der Zahlungsanweisungen oder der Zeitpunkt der Einrichtung des Kreditkontos unerheblich sind (vgl. BGH, Urteil v. 17.01.2012, XI ZR 457/10, NJW-RR 2012, 622, m.w.N.).

    Die Bank hat dann gegen den Darlehensnehmer weder einen Bereicherungsanspruch bezüglich des Zwischenkredits noch - mangels Auszahlung der Darlehensvaluta - einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch aus dem Endfinanzierungsvertrag (vgl. BGH, Urteil v. 17.01.2012, Az. XI ZR 457/10, NJW-RR 2012, 622).

  • BGH, 28.03.2006 - XI ZR 239/04

    Wirksamkeit von durch den unwirksam Bevollmächtigten geschlossenen …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 140 Für die Anwendung des § 172 Abs. 1 BGB reicht es jedoch auch aus, dass die entsprechende Vollmacht dem Notar bei der notariellen Beurkundung der Grundschuldbestellung vorgelegen, dieser das Vorliegen der Vollmacht ausdrücklich in seine Verhandlungsniederschrift aufgenommen und deren Ausfertigung zusammen mit einer Abschrift der Vollmacht dem Geschäftsgegner zugestellt hat (BGH, Urteil v. 28.03.2006, Az. XI ZR 239/04, in NJW 2006, 2118).

    Beruht das Vertrauen der Beklagten in den Bestand der Vollmacht auf der notariellen Beurkundung, erstreckt sich deren Richtigkeitsgewähr nicht nur auf das beurkundete Rechtsgeschäft, sondern auch auf weitere, von der Vollmacht erfasste Geschäfte (vgl. BGH, Urteil v. 28.03.2006, Az. XI ZR 239/04, in NJW 2006, 2118).

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 79/04

    Rückabwicklung eines durch einen wegen unerlaubter Rechtsberatung aufgrund …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Muss ein Darlehensnehmer nach dem Inhalt des Darlehensvertrages ein selbständiges Schuldversprechen i.S.v. § 780 BGB in Höhe des Grundschuldbetrages abgeben und sich insoweit der Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen unterwerfen, also eine die Grundschuld verstärkende Sicherheit abgeben, ist es ihm verwehrt, sich auf die Nichtigkeit der Vollstreckungsunterwerfung zu berufen, wenn er an den Kreditvertrag gebunden und zur Rückzahlung der Darlehensvaluta verpflichtet ist (BGH, Urteil v. 27.09.2005, Az. XI ZR 79/04, in BKR 2005, 501).

    Fehlt ein Erklärungsbewusstsein des Betroffenen, so muss hinzukommen, dass er bei pflichtgemäßer Sorgfalt gemäß § 276 BGB hätte erkennen und vermeiden können, dass seine Äußerung nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte als Willenserklärung aufgefasst werden durfte, und der Empfänger sie auch tatsächlich so verstanden hat (BGH, Urteil v. 27.09.2005, Az. XI ZR 79/04, in BKR 2005, 501).

  • KG, 06.01.2009 - 17 U 26/08
    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 126 Dass eine Genehmigung aufgrund einer Vereinbarung eines neuen Zinssatzes in Betracht zu ziehen ist, wenn nach Ablauf der Zinsbindungsfrist ein neuer Zinssatz vereinbart wird, wird vertreten (vgl. KG Berlin, Urteil vom 06.01.2009, 17 U 26/08).

    Rn. 148 Zwar hat das Kammergericht Berlin in seiner Entscheidung vom 06.01.2009 (Az. 17 U 26/08) ausgeführt, dass eine Genehmigung aufgrund der Vereinbarung eines neuen Zinssatzes in Betracht zu ziehen ist.

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Ob der Geschäftsbesorger dabei einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum hat oder ob er allgemein verwendete Vertragsformulare benutzt, ist unerheblich (BGH, Urteil v. 28.09.2000, Az. IX ZR 279/99, in NJW 2001, 70).

    Rn. 111 Allerdings muss zwischen den Zielen des - insgesamt verfassungskonformen -Rechtsberatungsgesetzes und der durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit dessen, der ohne Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG rechtsbesorgend tätig werden will, abgewogen werden (BGH, Urteil v. 28.09.2000, Az. IX ZR 279/99, in NJW 2001, 70).

  • BGH, 11.10.2011 - XI ZR 415/10

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht: Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Von einer erlaubnispflichtigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist deshalb auszugehen, wenn die Tätigkeit des Treuhänders den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen für den Treugeber mit mannigfaltigen rechtlichem Beratungsbedarf zum Gegenstand hat und nicht nur auf die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange beschränkt ist (BGH, Urteil v. 11.10.2011, Az. XI ZR 415/10, in NJW-RR 2012, 35).

    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Treuhänders/Auftragnehmers zum Abschluss aller mit dem Erwerb und der Finanzierung des Erwerbs zusammenhängenden Verträge enthält, ist daher nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 Abs. 1 S. 1 RBerG a.F. i.V.m. § 134 BGB auch eine dem Treuhänder erteilte umfassende Vollmacht erfasst (vgl. zuletzt BGH, Urteil v. 11.10.2011, Az. XI ZR 415/10, in NJW-RR 2012, 35).

  • BGH, 15.10.1987 - III ZR 235/86

    Vorlage der Vollmachtsurkunde in Urschrift; Rechtsscheinhaftung bei unwirksamer …

    Auszug aus OLG Hamm, 15.11.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 137 Daraus folgt: § 172 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass dem Dritten die den Rechtsschein erzeugende Urkunde im Zeitpunkt des Vertragsschlusses selbst, also in Urschrift oder - bei notariell beurkundeter Vollmacht - in einer Ausfertigung (§ 47 BeurkG) vorliegt; Abschriften genügen regelmäßig nicht (BGH, Urteil v. 15.10.1987, Az. III ZR 235/86, in NJW 1988, 697; BGH, Urteil v. 23.03.2004, Az. XI ZR 194/02, in NJW 2004, 2378).
  • BGH, 20.03.2001 - XI ZR 157/00

    Umdeutung eines formnichtigen Schecks; Bereicherungsausgleich bei fehlender …

  • BGH, 09.11.2004 - XI ZR 315/03

    Vertretungsbefugnis eines unter Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz …

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 149/07

    Vorliegen der Vollmachtsurkunde bei wegen Verstoßes gegen das RBerG nichtigen …

  • BGH, 29.04.2003 - XI ZR 201/02

    Unwirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages wegen Verstoßes gegen das RBerG

  • BGH, 29.07.2008 - XI ZR 387/06

    Verstoß der einem Vertreter erteilten Vollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 227/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 116/04

    Wirksamkeit eines von einem Treuhänder abgeschlossenen Darlehensvertrages

  • BGH, 20.03.2007 - XI ZR 362/06

    Wirksamkeit einer Verpflichtung zur Unterwerfung unter die Zwangsvollstreckung

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 228/08

    Wirksamkeit einer Treuhändervollmacht; Treuwidrigkeit auf die Berufung der …

  • BGH, 27.04.1961 - VII ZR 4/60
  • LG Köln, 16.09.1982 - 21 O 113/82
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer …

  • OLG Karlsruhe, 22.07.2003 - 8 U 33/03

    Bankkredit zur Finanzierung einer Kapitalanlage: Schutz des Vertrauens einer Bank …

  • LG Paderborn, 07.12.2011 - 4 O 458/10

    Wirksamkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde im Falle der …

  • FG Hamburg, 25.02.2015 - 5 K 135/12

    Veranlasserhaftung wegen nicht zweckentsprechender Verwendung von Spenden - …

    Zivilrechtlich besteht eine Leistungsbeziehung darüber hinaus selbst in Falle eines Treuhandverhältnisses auf der Empfängerseite unmittelbar zwischen dem Leistenden und dem Treuhänder (BGH Urteil vom 27.04.1961 VII ZR 4/60, NJW 1961, 1461; OLG Hamm Urteil vom 15.11.2012 5 U 4/12, Tz. 144 ff. juris;… Palandt 73. Aufl. 2014 § 812 BGB Rn. 55).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 16.05.2012 - I-5 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42149
OLG Köln, 16.05.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,42149)
OLG Köln, Entscheidung vom 16.05.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,42149)
OLG Köln, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,42149)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einem operativen Eingriff

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51907
OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,51907)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22.08.2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,51907)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 22. August 2012 - 5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,51907)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Montblanc

    § 4 Nr 9 Buchst a UWG, § 4 Nr 9 Buchst b UWG, § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Voraussetzungen der wettbewerblichen Eigenart und der Gefahr einer Herkunftstäuschung bei einer aus Schreibgeräten bestehenden Produktpalette

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (18)

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 58 (1) Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH GRUR 2007, 795 Rz.32 - Handtaschen; BGH GRUR 2009, 1069 Rz.20 - Knoblauchwürste).

    Rn. 65 Eine Herkunftstäuschung scheidet aus, wenn der Verkehr bereits bei geringer Aufmerksamkeit die Unterschiedlichkeit im Gesamteindruck von Original und Nachahmung wahrnimmt (BGH GRUR 2007, 795 Rz.41 - Handtaschen).

    Vielmehr kommt es darauf an, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sind, im Verkehr auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen (BGH GRUR 2005, 166, 168 -Puppenausstattungen; BGH GRUR 2007, 795 Rz.32 - Handtaschen).

  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Auch kommt es nicht darauf an, dass gerade die Klägerin als - namentlich bekannter - Anbieter der Stifte mit diesem Gestaltungsmerkmal vom Verkehr identifiziert wird; vielmehr genügt bereits die Annahme, dass die Produkte nur von einem bestimmten, wenn auch namentlich unbekannten Anbieter stammen können (vgl. BGH, GRUR 2009, 79, 82 - Gebäckpresse).

    Ist nämlich dem Verkehr nicht bekannt, dass es ein Original gibt, scheidet eine Herkunftstäuschung in aller Regel schon begrifflich aus (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2007, 339 Rz.39 - Stufenleitern; BGH GRUR 2007, 984 Rz.34 - Gartenliege; BGH GRUR 2009, 79 Rz.35 - Gebäckpresse).

    Dagegen muss eine gewisse Bekanntheit auf dem inländischen Markt bestehen (BGH GRUR 2009, 79 Rz.35 - Gebäckpresse).

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege mwN).

    Zwar wird bei einer identischen Leistungsübernahme in der Regel eine Herkunftstäuschung bestehen, weil der interessierte Betrachter zwangsläufig davon ausgeht, die beiden Produkte würden von demselben Hersteller stammen (BGH GRUR 2007, 984 Rz.36 - Gartenliege).

    Ist nämlich dem Verkehr nicht bekannt, dass es ein Original gibt, scheidet eine Herkunftstäuschung in aller Regel schon begrifflich aus (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2007, 339 Rz.39 - Stufenleitern; BGH GRUR 2007, 984 Rz.34 - Gartenliege; BGH GRUR 2009, 79 Rz.35 - Gebäckpresse).

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Ob es zu einer Herkunftstäuschung kommt, beurteilt sich aus deren Sicht (BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 2003, 359, 361 - Pflegebett; BGH GRUR 2010, 1125 Rdn 32 - Femur-Teil).

    Maßgebend ist die Sichtweise des durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers (oder sonstigen Marktteilnehmers), der sich für das Produkt interessiert (BGH GRUR 2010, 1125 Rz 32 - Femur-Teil;… Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 30. Aufl., § 4 UWG Rz.9.42).

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Insoweit ist es erforderlich, dass der Verkehr - anders als dies bei "Allerweltserzeugnissen" oder "Dutzendware" der Fall ist - auf die betriebliche Herkunft des Erzeugnisses Wert legt und gewohnt ist, aus bestimmten Merkmalen auf die betriebliche Herkunft zu schließen (BGH GRUR 2007, 339, Tz 26 - Stufenleitern, m.w.N.).

    Ist nämlich dem Verkehr nicht bekannt, dass es ein Original gibt, scheidet eine Herkunftstäuschung in aller Regel schon begrifflich aus (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2007, 339 Rz.39 - Stufenleitern; BGH GRUR 2007, 984 Rz.34 - Gartenliege; BGH GRUR 2009, 79 Rz.35 - Gebäckpresse).

  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 221/00

    "Pflegebett"; Wettbewerbliche Eigenart der Umsetzung einer gestalterischen und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 44 Das kann hier zwar durchaus zutreffen: Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH ist wettbewerbliche Eigenart nämlich bereits dann zu bejahen, wenn die konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale des Erzeugnisses geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (vgl. nur BGH, GRUR 2003, 359 - Pflegebett mwN).

    Ob es zu einer Herkunftstäuschung kommt, beurteilt sich aus deren Sicht (BGH GRUR 1999, 1106, 1108 - Rollstuhlnachbau; BGH GRUR 2003, 359, 361 - Pflegebett; BGH GRUR 2010, 1125 Rdn 32 - Femur-Teil).

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Zwar kann auch eine Produktpalette als Gesamtheit von Erzeugnissen mit Gemeinsamkeiten in der Zweckbestimmung und Formgestaltung über wettbewerbliche Eigenart verfügen (BGH GRUR 2008, 793 - Rillenkoffer).

    Diese kann vielmehr auch in einer wiederkehrenden Formgestaltung mit charakteristischen Besonderheiten bestehen, die bewirken, dass sich die zum Programm gehörenden Gegenstände für den Verkehr deutlich von Waren anderer Hersteller abheben (BGH GRUR 2008, 793, 796 - Rillenkoffer).

  • LG Hamburg, 02.12.2011 - 406 HKO 100/11

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Voraussetzungen einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 2.12.2011, Az. 406 HKO 100/11, wird zurückgewiesen.

    Rn. 19 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 2.12.2011 (Az. 406 HKO 100/11) wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Rn. 58 (1) Bei der Beurteilung der Übereinstimmung oder Ähnlichkeit von Produkten ist grundsätzlich auf den Gesamteindruck abzustellen, den Original und Nachahmung bei ihrer bestimmungsgemäßen Benutzung dem Betrachter vermitteln (BGH GRUR 2007, 795 Rz.32 - Handtaschen; BGH GRUR 2009, 1069 Rz.20 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Hamburg, 22.08.2012 - 5 U 4/12
    Vielmehr kommt es darauf an, dass gerade die übernommenen Gestaltungsmerkmale geeignet sind, im Verkehr auf die betriebliche Herkunft hinzuweisen (BGH GRUR 2005, 166, 168 -Puppenausstattungen; BGH GRUR 2007, 795 Rz.32 - Handtaschen).
  • BGH, 07.10.2004 - I ZR 91/02

    Lila-Schokolade

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 78/06

    OSTSEE-POST

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 12.07.1995 - I ZR 85/93

    FUNNY PAPER - Rufausbeutung

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 99/86

    Kristallfiguren

  • BGH, 17.06.1999 - I ZR 213/96

    Rollstuhlnachbau

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.06.2012 - I-5 U 4/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,43319
OLG Köln, 27.06.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,43319)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.06.2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,43319)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - I-5 U 4/12 (https://dejure.org/2012,43319)
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