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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.03.2009 - 5 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12053
OLG Koblenz, 24.03.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,12053)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.03.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,12053)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. März 2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,12053)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • prewest.de PDF, S. 45

    §§ 276, 253, 823 BGB
    Verkehrssicherungspflicht bei einer Sonderveranstaltung - Weihnachtsmarkt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 253; BGB § 276; BGB § 823 Abs. 1
    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Verkaufsstandes hinsichtlich eines Wasserschlauchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht bei einer Sonderveranstaltung; Anforderungen an die Sicherung eines Wasserschlauchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkehrssicherungspflicht auf einem Weihnachtsmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Sicherung von Versorgungsleitungen zwischen Schaustellerbuden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Weihnachtsmarkt und Herbstlaub-Stolperer in der dunklen Jahreszeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gummimatte über einem Wasserschlauch auf einem Weihnachtsmarkt genügt der Verkehrssicherungspflicht - Beklagte hatte den auf dem Pflaster verlegten schmalen Schlauch für die Benutzer des Weihnachtsmarktes hinreichend gesichert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 1473
  • MDR 2009, 806
  • NZV 2010, 88
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Hamm, 07.05.2021 - 7 U 27/20

    Stolperfalle im Stadion

    Derartige Maßnahmen sind z.B. im Bereich von Jahrmärkten und bei anderen Großveranstaltungen allgemein üblich (vgl. etwa OLG Hamm…, Beschluss vom 18.01.2021 - 7 U 69/20, juris Rn. 9, 10; OLG Hamm…, Urteil vom 24.03.2015 - 9 U 114/14, juris Rn. 19; OLG Naumburg…, Urteil vom 17.11.2011 - 2 U 90/11, juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2009 - 5 U 76/09, juris Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11

    Verkehrssicherungspflicht: Sicherheitsanforderungen bei oberirdischer Verlegung …

    Der Senat vermag nicht festzustellen, dass mit dem Gebrauch von Filz- oder Gummimatten (vgl. dazu OLG Koblenz, Beschluss v. 24.03.2009 - Az.: 5 U 76/09 -, NJW-RR 2009, 1473 f.) hier ein eindeutiger Zugewinn an Sicherheit für die Besucher des Weihnachtsmarktes verbunden gewesen und der Unfall am 07.12.2007 vermieden worden wäre.
  • OLG Köln, 03.08.2023 - 7 U 173/22

    Versorgungskabel als Gefahrenquelle auf Wochenmarkt Schmerzensgeld wegen Sturz …

    Die Beklagten verkennen jedoch, dass zugleich gilt, dass der Verkehrssicherungspflichtige - je nach den Umständen des Einzelfalls - den im Rahmen der Verlegung von Versorgungsleitungen verbleibenden Gefahren durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi-/ Kunststoffmatten, zu begegnen hat (…vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz Beschluss vom 24.03.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.;… OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 18.01.2021 - I-7 U 69/20, BeckRS 2021, 2531 Rn. 9, 10, beck-online¸; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 07.05.2021 - 7 U 27/20, NJW-RR 2021, 1112, beck-online).
  • OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20

    Verkehrssicherungspflicht auf Jahrmarkt

    Rn. 12 Den verbleibenden Gefahren kann der Betreiber - je nach den Umständen des Einzelfalls - durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi- / Kunststoffmatten begegnen (…vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz Beschl. v. 24.3.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14206
OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.07.2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Juli 2010 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2010,14206)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99

    Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Rn. 56 c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (…vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Rn. 56 c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (…vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 25.01.2005 - XI ZR 325/03

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Rn. 56 c) Es kann danach dahinstehen, dass hinsichtlich der weiteren Darlehen aus dem Jahre 1998 die Stellung der Klägerin zu 2 als Darlehensnehmerin zweifelhaft ist, vielmehr vieles dafür spricht, dass sie insoweit lediglich Mithaftende ist und insoweit mit der in den Darlehensbedingungen enthaltenen Zweckerklärung die Sicherung von für sie fremden Verbindlichkeiten verbunden wäre (…vgl. hierzu Staudinger/Wolfsteiner, 2009, Vorbem. zu §§ 1191 ff. BGB, Rdnr. 63; BGHZ 146, 37; BGH NJW 2005, 973; NJW 2009, 1494).
  • BGH, 30.10.1987 - V ZR 174/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Erstreckung der Sicherung bestellter …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01

    Bestellung einer Grundschuld durch mehrere Miteigentümer eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 03.06.1997 - XI ZR 133/96

    Klärung der Reichweite eines Vollstreckungstitels; Erweiterung des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Rn. 44 Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 24.10.2000 - XI ZR 273/99

    Rechtsberatung durch Inhaber einer Inkassoerlaubnis; gängige Klausel mit …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 18.11.1988 - V ZR 75/87

    Bestellung einer Grundschuld an einem gemeinschaftlichen Grundstück der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Rn. 44 Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 16.01.2001 - XI ZR 84/00

    Erneute formularmäßige Vereinbarung einer Sicherungsabrede als überraschende …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Zu ersteren zählt etwa der Grad der Abweichung vom dispositiven Gesetzesrecht sowie die für den Geschäftskreis übliche Gestaltung, zu Letzteren der Gang und der Inhalt der Vertragsverhandlungen sowie der äußere Zuschnitt des Vertrages (BGHZ 102, 152, 158 f.; WM 2000, 2423, 2425; NJW 2001, 1416; NJW-RR 2001, 1420; NJW 2002, 2710).
  • BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99

    Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 U 76/09
    Rn. 44 Liegt, wie im vorliegenden Fall, eine Eigensicherung vor, so ist eine solche Zweckerklärung ebenfalls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, grundsätzlich nicht überraschend (BGHZ 106, 19; WM 1997, 1280, 1282; 2000, 1328; NJW 2000, 2675).
  • BGH, 03.12.1987 - III ZR 261/86

    Auslegung einer vollstreckbaren Urkunde

  • OLG Rostock, 18.01.2001 - 1 U 64/99

    Zur Absicherung von Ansprüchen auf Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung …

  • BGH, 20.03.1981 - V ZR 85/80

    Rechtmäßigkeit eines Teilungsplanes hinsichtlich des Zwangsversteigerungserlöses …

  • OLG Stuttgart, 21.10.2010 - 2 U 30/10

    AGB von Banken: Formularmäßige Forderung einer Kontoführungsgebühr bei …

    OLG, Urteil vom 22.07.2010 - 5 U 76/09, bei juris Rz. 63; OLG Schleswig, Urteil vom 27.04.2006 - 5 U 176/05, MDR 2006, 1119, bei juris Rz. 20; bei Kontokorrentkonto LG Köln, Urteil vom 23.03.2004 - 3 O 355/02, bei juris Rz. 30; unergiebig für den Streitfall BGHZ 133, 10, bei juris Rz. 8 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2009 - 5 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,23596
OLG Köln, 02.11.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,23596)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,23596)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,23596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Klage auf Schmerzensgeld mangels Vorliegens eines Behandlungsfehlers und hinreichender Risikoaufklärung bei plastischer Deckung einer nicht heilenden Wundfläche mittels eines Radialislappens aus dem Unterarm

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage auf Schmerzensgeld mangels Vorliegens eines Behandlungsfehlers und hinreichender Risikoaufklärung bei plastischer Deckung einer nicht heilenden Wundfläche mittels eines Radialislappens aus dem Unterarm

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.12.2009 - 5 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,21614
OLG Köln, 02.12.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,21614)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.12.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,21614)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,21614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1
    Abweisung der Klage auf Schmerzensgeld mangels Vorliegens eines Behandlungsfehlers und hinreichender Risikoaufklärung bei plastischer Deckung einer nicht heilenden Wundfläche mittels eines Radialislappens aus dem Unterarm

  • Wolters Kluwer

    Abweisung der Klage auf Schmerzensgeld mangels Vorliegens eines Behandlungsfehlers und hinreichender Risikoaufklärung bei plastischer Deckung einer nicht heilenden Wundfläche mittels eines Radialislappens aus dem Unterarm

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Karlsruhe, 25.09.2013 - 7 U 96/10

    Arzthaftungsprozess: Beweiserleichterung bei Dokumentationsmangel; …

    Dazu bedurfte er keiner medizinischen Kenntnisse, sondern er musste lediglich den tatsächlichen Ablauf der Behandlung schildern (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff., juris Tz. 6; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5).
  • OLG Karlsruhe, 08.08.2012 - 7 U 128/11

    Arzthaftung: Behandlungsfehler bei vaginaler Entbindung; Berücksichtigung neuen …

    Dazu bedurfte er keiner medizinischen Kenntnisse, sondern er musste lediglich den tatsächlichen Ablauf der Behandlung schildern (Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff., juris Tz. 6; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5; vgl. auch BGH, NJW-RR 2007, 414 ff., juris Tz. 11, der Aufklärung und Behandlung als verschieden gelagerte Sachverhalte bezeichnet).
  • OLG Karlsruhe, 30.05.2012 - 7 U 14/10

    Arzt- und Krankenhaushaftung: Anforderungen an die Risikoaufklärung bei Einsetzen …

    Es ist auch einer medizinisch nicht gebildeten Partei zuzumuten, dem Gericht im ersten Rechtszug darzulegen, was sie dem Arzt hinsichtlich der Aufklärung vorwirft und auf welche Behandlungsalternativen sie hätte hingewiesen werden müssen (vgl.: Senat, OLGR Karlsruhe 2005, 375 f., juris Tz. 10; OLG Köln, Beschluss vom 02.12.2009, Az. 5 U 76/09, juris Tz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 27.04.2009 - 5 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31743
OLG Koblenz, 27.04.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,31743)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27.04.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,31743)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 27. April 2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,31743)
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.05.2009 - 5 U 76/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,44154
OLG Köln, 20.05.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,44154)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.05.2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,44154)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Mai 2009 - 5 U 76/09 (https://dejure.org/2009,44154)
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