Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung von Wohngeld; Unterschlagung von Geldern einer Wohneigentümergemeinschaft; Verwaltung von Wohnanlagen einer Eigentümergemeinschaft
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Saarlouis, 19.12.1984 - 4 II 528/84
- LG Saarbrücken, 17.07.1987 - 5 T 110/85
- OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81
Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Erfüllung im Sinne von § 362 Abs. 1 BGB tritt ein, wenn der Schuldner die Leistung im Sinne des von ihm geschuldeten Leistungserfolges an den Gläubiger bewirkt (BGH NJW 83, 1605 ff), wobei einer Leistung an den Gläubiger diejenige an den gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter gleichsteht (LAG Stuttgart NJW 1985, 2727; Palandt 46. aufl. § 362 BGB Anm. 1 c).Zwar bringt die Überweisung des geschuldeten Geldbetrages auf ein Bankkonto die Schuld nur dann zum Erlöschen, wenn dies mit dem Einverständnis des jeweiligen Gläubigers, das auch stillschweigend durch Bekanntgabe des Kontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner erklärt werden kann (BGH NJW 86, 2428 f; BGH NJW 83, 1605 ff; Palandt § 362 Anm. 3), geschieht und der Gläubiger durch die Gutschrift auf dem Konto eine gesicherte Verfügungsmacht über das "Buchgeld" erlangt hat (…BGH a.a.O.; BGH NJW 86, 1697; BGH NJW 53, 897 f; LAG Stuttgart NJW 85, 2727).
- BGH, 05.05.1986 - II ZR 150/85
Wirksamkeit einer formularmäßigen Fakultativklausel auf einem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Zwar bringt die Überweisung des geschuldeten Geldbetrages auf ein Bankkonto die Schuld nur dann zum Erlöschen, wenn dies mit dem Einverständnis des jeweiligen Gläubigers, das auch stillschweigend durch Bekanntgabe des Kontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner erklärt werden kann (BGH NJW 86, 2428 f; BGH NJW 83, 1605 ff; Palandt § 362 Anm. 3), geschieht und der Gläubiger durch die Gutschrift auf dem Konto eine gesicherte Verfügungsmacht über das "Buchgeld" erlangt hat (…BGH a.a.O.; BGH NJW 86, 1697; BGH NJW 53, 897 f; LAG Stuttgart NJW 85, 2727).Zwar liegt in der Bezeichnung eines bestimmten Kontos durch den jeweiligen Gläubiger grundsätzlich nicht das Einverständnis mit der Überweisung auf ein anderes Konto des Gläubigers, und hat eine Überweisung des Schuldners auf ein von dem Gläubiger nicht angegebenes Konto des Gläubigers grundsätzlich keine Tilgungswirkung (BGH NJW 1986, 2428 f; BGH NJW 1985, 2700).
- LAG Baden-Württemberg, 22.05.1985 - 2 Sa 166/84
Erfüllung; Kontogutschrift; Überweisung; Konto
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Erfüllung im Sinne von § 362 Abs. 1 BGB tritt ein, wenn der Schuldner die Leistung im Sinne des von ihm geschuldeten Leistungserfolges an den Gläubiger bewirkt (BGH NJW 83, 1605 ff), wobei einer Leistung an den Gläubiger diejenige an den gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter gleichsteht (LAG Stuttgart NJW 1985, 2727; Palandt 46. aufl. § 362 BGB Anm. 1 c).Zwar bringt die Überweisung des geschuldeten Geldbetrages auf ein Bankkonto die Schuld nur dann zum Erlöschen, wenn dies mit dem Einverständnis des jeweiligen Gläubigers, das auch stillschweigend durch Bekanntgabe des Kontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner erklärt werden kann (BGH NJW 86, 2428 f; BGH NJW 83, 1605 ff; Palandt § 362 Anm. 3), geschieht und der Gläubiger durch die Gutschrift auf dem Konto eine gesicherte Verfügungsmacht über das "Buchgeld" erlangt hat (…BGH a.a.O.; BGH NJW 86, 1697; BGH NJW 53, 897 f; LAG Stuttgart NJW 85, 2727).
- BGH, 18.04.1985 - VII ZR 309/84
Fehlgeleitete Überweisung - Wegfall der Bereicherung - Überweisung auf ein im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Zwar liegt in der Bezeichnung eines bestimmten Kontos durch den jeweiligen Gläubiger grundsätzlich nicht das Einverständnis mit der Überweisung auf ein anderes Konto des Gläubigers, und hat eine Überweisung des Schuldners auf ein von dem Gläubiger nicht angegebenes Konto des Gläubigers grundsätzlich keine Tilgungswirkung (BGH NJW 1986, 2428 f; BGH NJW 1985, 2700). - BGH, 25.09.1980 - VII ZR 276/79
Vertretungsmacht des Verwalters
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Insoweit war die Firma ... als Verwalterin Vertreterin der Wohnungseigentümergemeinschaft mit gesetzlicher Vertretungsmacht (BGH NJW 1981, 282;… Weitnauer § 27 WEG Rdnr. 6;… § 16 WEG Rdnr. 13 C;… OLG Karlsruhe a.a.O.) mit der Folge, daß eine durch den Antragsgegnerin an die Verwalterin im Sinne von § 362 Abs. 1 BGB bewirkte Leistung des Wohngeldes schuldbefreiend war und die Verbindlichkeit des Antragsgegners gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft erfüllte. - BGH, 13.03.1953 - V ZR 92/51
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Zwar bringt die Überweisung des geschuldeten Geldbetrages auf ein Bankkonto die Schuld nur dann zum Erlöschen, wenn dies mit dem Einverständnis des jeweiligen Gläubigers, das auch stillschweigend durch Bekanntgabe des Kontos auf Briefen, Rechnungen und dergleichen an den Schuldner erklärt werden kann (BGH NJW 86, 2428 f; BGH NJW 83, 1605 ff; Palandt § 362 Anm. 3), geschieht und der Gläubiger durch die Gutschrift auf dem Konto eine gesicherte Verfügungsmacht über das "Buchgeld" erlangt hat (…BGH a.a.O.; BGH NJW 86, 1697; BGH NJW 53, 897 f; LAG Stuttgart NJW 85, 2727). - BGH, 11.03.1976 - II ZR 116/74
Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.10.1987 - 5 W 157/87
Zum andern hat die Überweisung auf ein von dem Gläubiger nicht angegebenes und in diesem Sinne "falsches" Konto dann Tilgungswirkung, wenn die Überweisung ihr wirtschaftliches Ziel erreicht hat, was der Fall ist, wenn der Gläubiger uneingeschränkte Verfügungsmacht über das Geld erlangt hat (Canaris ZIP 1986, 1021 ff; vgl. auch BGH WM 1976, 904, 906). - BGH, 20.09.1984 - VII ZB 4/84
Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde im Verfahren nach dem …
- OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18
Erfüllung einer Todesfallleistung durch die Lebensversicherung: Auszahlung auf …
Auch in der auftragsgemäßen Überweisung des geschuldeten Betrages auf ein ihm mitgeteiltes Bankkonto liegt eine Leistung des Schuldners an den Gläubiger, weil die kontoführende Empfängerbank insoweit nur als Zahlstelle des Gläubigers tätig wird; die Überweisung des geschuldeten Geldbetrages auf das Bankkonto bringt die Schuld zum Erlöschen, wenn dies mit dem Einverständnis des jeweiligen Gläubigers geschieht und der Gläubiger durch die Gutschrift auf dem Konto eine gesicherte Verfügungsmacht über das "Buchgeld" erlangt hat (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 1994 - XI ZR 173/94, BGHZ 128, 135; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1987 - 5 W 157/87, OLGZ 1988, 45).Denn einer Leistung an den Gläubiger ist diejenige an einen gesetzlichen oder bevollmächtigten Vertreter des Gläubigers gleichzusetzen (BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70, WM 1971, 1500; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1987 - 5 W 157/87, OLGZ 1988, 45;… Staudinger/Olzen (2016) BGB § 362, Rn. 37;… Schreiber, in: Soergel, BGB 13. Aufl., § 362 Rn. 13;… Grüneberg, in: Palandt, BGB 77. Aufl., § 362 Rn 4).
Eine darin möglicherweise liegende Verletzung von Sorgfaltspflichten (§ 241 Abs. 2 BGB) hätte aber in Bezug auf den Kläger keinen kausalen Schaden verursacht, weil der Kläger die hier unter seinem Namen erwirkte Auszahlung auf das mitgeteilte Konto, die insbesondere im Rahmen der von ihm konkludent erteilten Vollmacht erfolgt ist, als Erfüllung gelten lassen muss (§ 362 Abs. 1 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1971 - V ZR 65/70, WM 1971, 1500; Senat, Beschluss vom 12. Oktober 1987 - 5 W 157/87, OLGZ 1988, 45).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 543/13
Überweisung einer Rentennachzahlung auf ein dafür nicht vorgesehenes Konto des …
Es sei davon auszugehen, dass der Gläubiger eine möglicherweise gemäß § 362 BGB nicht schuldbefreiende Überweisung auf ein "falsches" Konto akzeptiere, wenn er sie unwidersprochen annimmt und nicht umgehend zurücküberweist; denn darin liege eine konkludente Genehmigung dieses Zahlungsweges (so Oberlandesgericht - OLG - Karlsruhe, Urteil vom 02.11.1995, Az.: 4 U 49/95, OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.1987, Az.: 5 W 157/87, Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 13.02.2012, Az.: S 27 R 2798/10).Denn als rechtsmissbräuchlich und damit treuwidrig ist es jedenfalls anzusehen, wenn trotz Überweisung auf ein von dem Gläubiger nicht angegebenes und in diesem Sinne "falsches" Konto das wirtschaftliche Ziel erreicht worden ist; was wiederum der Fall ist, wenn der Gläubiger uneingeschränkte Verfügungsmacht über das Geld erlangt hat und die weisungswidrige Ausführung sein Interesse überhaupt nicht verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.1986, Az.: II ZR 150/85; BGH, Urteil vom 08.10.1991, Az.: XI ZR 207/90; BGH, Urteil vom 04.02.1980, Az.: II ZR 119/79; BGH, Urteil vom 11.03.1976, Az.: II ZR 116/74; BGH, Urteil vom 31.01.1974, Az.: II ZR 3/72; BGH, Urteil vom 11.11.1968, Az.: II ZR 228/66; Saarländisches OLG, Beschluss vom 12.10.1987, Az.: 5 W 157/87; OLG Hamm, Urteil vom 17.06.1991, Az.: 31 U 26/91; Thüringer OLG, Urteil vom 19.12.2000, Az.: 5 U 126/00;… Pfeiffer, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, 8. Auflage 2013, § 362 BGB Rn. 11).
- OLG Hamm, 05.01.2026 - 18 U 119/24
Rückgabe der Pachtsache und Baulast
Anerkannt ist jedenfalls, dass eine Leistung an den "Vertreter oder Hilfspersonen" des Gläubigers ausreicht, "wenn dadurch der geschuldete Leistungserfolg herbeigeführt wird" (BGH…, Urt. vom 14.2.2023, Az. XI ZR 537/21, NJW 2023, S. 1287, Rn. 27; OLG Saarbrücken, Beschl. vom 12.10.1987, Az. 5 W 157/87, juris Rn. 18;… Grüneberg/Grüneberg, BGB, 84. Aufl., § 362 Rn. 4;… Münchener Komm. BGB/Schmidt, 10. Aufl., § 362 Rn. 16).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2014 - L 14 R 789/12
Streit hinsichtlich der Frage, ob die Direktüberweisung einer Rentennachzahlung …
Letzteres ist der Fall ist, wenn der Gläubiger uneingeschränkte Verfügungsmacht über das (auf ein falsches Konto überwiesene) Geld erlangt und die weisungswidrige Ausführung der Überweisung sein Interesse überhaupt nicht verletzt hat (vgl. BGH, Urteil vom 5.5.1986, II ZR 150/85; BGH, Urteil vom 8.10.1991, XI ZR 207/90; BGH, Urteil vom 4.2.1980, II ZR 119/79; BGH, Urteil vom 11.3.1976, II ZR 116/74; BGH, Urteil vom 31.1.1974, II ZR 3/72; BGH, Urteil vom 11.11.1968, II ZR 228/66; Saarländisches OLG, Beschluss vom 12.10.1987, 5 W 157/87; OLG Hamm, Urteil vom 17.6.1991, 31 U 26/91; Thüringer OLG, Urteil vom 19.12.2000, 5 U 126/00;… Pfeiffer, a.a.O., § 362 BGB Rdnr. 11). - OLG Köln, 07.05.2007 - 16 Wx 244/06
Wohngeldzahlungen an Verwalter
- OLG Saarbrücken, 24.10.1989 - 5 W 187/89
Wirksamkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümergemeinschaft ; Regelung der …
Eine Verletzung des Gesetzes im Sinne dieser Bestimmungen ist nur dann gegeben, wenn das Landgericht auf den von ihm festgestellten Sachverhalt, an den das Rechtsbeschwerdegericht, soweit die Feststellungen verfahrensfehlerfrei getroffen wurden, gebunden ist (…Keidel-Winkler, § 27 FGG Rdn. 32; § 27 FGG, § 561 ZPO ), eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet hat, wobei die Entscheidung auf einer solchen Gesetzesverletzung dann beruht, wenn sie ohne diese möglicherweise anders ausgefallen wäre (OLG Saarbrücken OLGZ 88, 45 m.w.N.). - OLG Bamberg, 14.02.2006 - 5 U 187/05 In der Angabe dieser Bankverbindung unter "Bitte um Zahlung auf dieses Konto" ist nämlich das für die Tilgungswirkung erforderliche Einverständnis des der Klägerin als Gläubigerin gleichstehenden Vertreters mit dieser Leistungsbewirkung zu sehen, so dass die Zahlung auf dieses Konto für die Firma A. schuldbefreiend war (OLG Saarbrücken, OLGZ 88, 45 ff.).
- SG Düsseldorf, 13.02.2012 - S 27 R 2543/10
Rentenversicherung
Ferner tritt Erfüllungswirkung auch bei Überweisung auf ein anderes Konto als das vom Gläubiger benannte ein, wenn der Zweck der Überweisung erreicht ist, was dann zutrifft, wenn der Gläubiger uneingeschränkt Verfügungsmacht über das geschuldete Geld erlangt hat (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.10.1987 5 W 157/87 -, OLGZ 1988, 45, Rn. 27 bei Juris m.w.N.); dann handelt zumindest derjenige treuwidrig, der trotz eingetretenen Zwecks der Überweisung diese (erneut) auf das "richtige" Konto verlangt (BGH…, Urteil vom 08.10.1991 XI ZR 207/90 -, Rn. 18 bei Juris m.w.N.).
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