Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18 |
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§ 133 BGB, § 157 BGB, § 704 ZPO, § 888 ZPO
Zwangsvollstreckung: Auslegung des Tenors eines Teil-Anerkenntnsiurteils durch das Prozessgericht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Rückgriff auf die Klageschrift zur Auslegung eines Teilanerkenntnisurteils
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Besprechungen u.ä.
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Rückgriff auf die Klageschrift zur Auslegung eines Teilanerkenntnisurteils (IVR 2018, 119)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 12.10.2017 - 14 O 137/16
- OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (13)
- BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14
Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Diese Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 14. Aufl., § 704 Rn. 6).Dabei sind Umstände, die außerhalb des Titels liegen, bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; vgl. BGH…, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 11).
Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels aber sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339; Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).
Für die - hier gebotene - Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).
Zur Auslegung des Tenors kann das Prozessgericht daher in einem solchen Fall auf die Begründung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung und auf unstreitiges oder glaubhaft gemachtes Vorbringen der Parteien zurückgreifen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).
Ob der titulierte Anspruch materiell-rechtlich begründet ist, spielt dagegen für die Auslegung keine Rolle (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).
- BGH, 26.11.2009 - VII ZB 42/08
Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil eines niederländischen Gerichts …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Dabei sind Umstände, die außerhalb des Titels liegen, bei der Auslegung wegen der Formalisierung des Vollstreckungsverfahrens grundsätzlich nicht zu berücksichtigen; insbesondere ist es ohne Bedeutung, welche sachlich-rechtlichen Ansprüche dem Gläubiger zustehen (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137 Rn. 11).Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels aber sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339; Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255).
- OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09
Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Das gilt insbesondere auch, soweit die Vornahme der Handlung der Mitwirkung weiterer Personen (hier: eines Notars) bedarf, wenn es - wie hier - ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt, ob diese Handlungen vorgenommen werden und damit nur der Wille des Schuldners zu beugen ist (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584; OLG Stuttgart, ZErb 2014, 174).Allerdings hat er nicht dargelegt, sich auch in der Folge weiter ausreichend um eine fristgemäße Erstellung und Vorlage des notariellen Nachlassverzeichnisses bemüht zu haben; soweit es daran fehlt, kann ein Zwangsgeld zu Lasten des Erben verhängt werden (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2010, 584; OLG Stuttgart, ZErb 2014, 174).
- BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels aber sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335, 339; Beschluss vom 26. November 2009 - VII ZB 42/08, NJW 2010, 2137; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255). - BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03
Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07 - 64, OLGR 2008, 166). - BGH, 18.12.2008 - I ZB 68/08
Auskunft über Tintenpatronen
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Denn der Schuldner hat die erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Notars mit Eindringlichkeit einzufordern; ggf. ist gegen den Notar Untätigkeitsbeschwerde zu erheben (§ 15 Abs. 2 BNotO) oder ein anderer Notar zu beauftragen (OLG Stuttgart, ZErb 2014, 174;… Rösler in: Groll, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung, VI. Der Pflichtteil, Rn. 605; vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308). - OLG Saarbrücken, 28.01.2011 - 5 W 312/10
Pflichtteilsrecht: Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Für die Grundsätze der Erstellung eines solchen Nachlassverzeichnisses durch den Notar gelten im Übrigen die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze, die hinreichend bekannt und objektiv zu ermitteln sind (vgl. nur Senat, Beschluss vom 28. Januar 2011 - 5 W 312/10 - 116, FamRZ 2011, 1258). - BGH, 06.02.2013 - I ZB 79/11
Zwangsvollstreckung wegen Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot: Einlegung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Diese Auslegung hat vom Tenor der zu vollstreckenden Entscheidung auszugehen; erforderlichenfalls sind ergänzend die Entscheidungsgründe und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 14. Aufl., § 704 Rn. 6). - BGH, 31.03.1993 - XII ZR 234/91
Prozeßvergleich über Unterhalt als Gegenstand der Abänderungsklage
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07 - 64, OLGR 2008, 166). - BayObLG, 12.03.1993 - 3Z BR 2/93
Keine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern
Auszug aus OLG Saarbrücken, 17.04.2018 - 5 W 16/18
Vermag der Inhalt einer geschuldeten Leistung lediglich unter Heranziehung von Schriftstücken, die nicht Bestandteil des Titels sind, oder aus dem ihm vorausgehenden Vortrag der Parteien ermittelt werden, so fehlt es in der Regel an dessen Vollstreckungsfähigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 31. März 1993 - XII ZR 234/91, NJW 1993, 1996; vom 7. Dezember 2005 - XII ZR 94/03, NJW 2006, 695; Senat, Beschluss vom 28. September 2007 - 5 W 191/07 - 64, OLGR 2008, 166). - OLG Saarbrücken, 28.09.2007 - 5 W 191/07
Inhaltsanforderungen an einen Zwangsvollstreckungstitel: Vollstreckungsfähigkeit …
- OLG Köln, 19.08.1992 - 2 W 127/92
- OLG Nürnberg, 09.02.2011 - 8 W 727/09
Kostenhaftung des Testamentvollstreckers: Parteifähigkeit nach Amtsbeendigung
- OLG Saarbrücken, 02.04.2024 - 5 W 16/24
Zwangsgeldfestsetzung zur Erzwingung der Vorlage eines notariellen …
Das ergibt die Auslegung des Titels (§§ 133, 157 BGB), die vom Tenor auszugehen hat und für die erforderlichenfalls ergänzend die Entscheidungsgründe oder - bei, wie hier, nicht begründeten Urteilen im Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Vollstreckungsgerichts nach den §§ 887 ff. ZPO - auch die Antrags- oder Klagebegründung und der Parteivortrag heranzuziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Februar 2013 - I ZB 79/11, MDR 2013, 1118; Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris = ZEV 2018, 426 Ls.;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 20. Aufl., § 704 Rn. 6).Das gilt auch, soweit die Vornahme der Handlung der Mitwirkung weiterer Personen (hier: eines Notars) bedarf, wenn es - wie hier ebenfalls - ausschließlich vom Willen des Schuldners abhängt, ob diese Handlungen vorgenommen werden und damit nur der Wille des Schuldners zu beugen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020 Rn. 23; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris, m.w.N.).
Im Vollstreckungsverfahren gemäß § 888 ZPO muss der Schuldner in Fällen, in denen die Möglichkeit der Vornahme der Handlung - wie hier - von der Mitwirkung eines Dritten abhängt, die ihm zustehenden tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um den Dritten zu einer Mitwirkung zu bewegen und insbesondere die erforderlichen Mitwirkungshandlungen eines Notars mit Eindringlichkeit einzufordern (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2008 - I ZB 68/08, NJW 2009, 2308; Beschluss vom 19. Juli 2023 - IV ZB 31/22, NJW 2023, 3020; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris;… Seibel, in: Zöller, a.a.O., § 888 Rn. 2).
- OLG Saarbrücken, 03.12.2024 - 5 W 77/24
Beschwerde gegen eine Zwangsgeldverhängung zur Erzwingung einer titulierten …
Das Prozessgericht, das als zuständiges Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, kann bei der Auslegung des Titels aber sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen (BGH, Beschluss vom 27. August 2020 - III ZB 30/20, NJW 2021, 160; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris = ZEV 2018, 426 Ls.;… Lackmann, in: Musielak/Voit, ZPO 21. Aufl., § 704 Rn. 6).Für die - hier gebotene - Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, juris = ZEV 2018, 426 Ls.).
- BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20
Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer …
Für die Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (…vgl. BGH, Urt. v. 27. August 2020, III ZB 30/20, NJW 2021, 160 Rn. 12 f.;… Beschluss vom 5. März 2015, I ZB 74/14, GRUR 2015, 1248 Rn. 20 ff. m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17. April 2018, 5 W 16/18, juris 24).
- OLG Hamm, 27.02.2023 - 5 W 30/22
Vollstreckung der Verpflichtung zur Vorlage eines notariellen …
Erst wenn feststeht, dass trotz derartigen intensiven Bemühens des Auskunftsverpflichteten um die Mitwirkungshandlung des Dritten diese nicht zu erlangen ist, ist die titulierte unvertretbare Handlung nicht unmittelbar erzwingbar, wobei Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass seitens des Vollstreckungsschuldners alles in seiner Macht Stehende getan worden ist, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass die darauf gerichteten Bemühungen seitens des Vollstreckungsschuldners im Einzelnen dargelegt worden sind (…Herzog, in: Staudinger BGB, 2021, § 2341 BGB, Rn. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.04.2018 - 5 W 16/18, juris, Rn. 30). - OLG Hamm, 12.10.2020 - 5 W 46/20
Bezugnahme in einem Prozessvergleich
Für die Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht, das über die sofortige Beschwerde gegen eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den das Prozessgericht des ersten Rechtszugs erlassen hat, gelten diese Grundsätze entsprechend (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 05.03.2015 - I ZB 74/14, juris Rn. 20 ff. m. w. N.;… Urteil vom 13.07.2017 - I ZR 64/16, BeckRS 2017, 134320 Rn. 23;… Beschluss vom 27.08.2020 - III ZB 30/20, BeckRS 2020, 22690 Rn. 13; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 17.04.2018 - 5 W 16/18, BeckRS 2018, 9506 Rn. 9;… a. A. etwa Ulrici, in: BeckOK, ZPO, Stand: 01.09.2020, § 704 ZPO Rn. 11, wobei auch danach Umstände, die außerhalb des Titels liegen, berücksichtigt werden dürfen (und müssen), soweit sie vom Titel in Bezug genommen werden und zwischen den Parteien kein nicht allein anhand des Titels aufklärbarer Streit über das Objekt der Bezugnahme besteht). - OLG Saarbrücken, 15.03.2023 - 5 W 18/23
Zwangsvollstreckung: Bestimmtheit der Unterlassung von Geräuschimmissionen sowie …
Bei dieser Auslegung kann das Prozessgericht, das als Vollstreckungsorgan über eine Zwangsvollstreckungsmaßnahme aus einem Titel entscheidet, den es selbst erlassen hat, auch sein Wissen aus dem Erkenntnisverfahren mit heranziehen und damit ausnahmsweise Umstände berücksichtigen, die außerhalb des Titels liegen; und entsprechendes gilt für die Auslegung des Vollstreckungstitels durch das Beschwerdegericht (BGH, Beschluss vom 5. März 2015 - I ZB 74/14, MDR 2015, 1255; Senat, Beschluss vom 17. April 2018 - 5 W 16/18, ZEV 2018, 426; ebenso für einen Prozessvergleich OLG Hamm, Beschluss vom 12. Oktober 2020 - I-5 W 46/20, juris). - OLG Brandenburg, 25.07.2025 - 3 W 53/25
Antrag eines Gläubigers auf Zwangsmittelverhängung gegen den Schuldner
Dass der Vollstreckungsschuldner im weiteren Verlauf alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (vgl. Staudinger/Herzog, BGB, 2021, § 2341 n. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschluss von 17.04.2018 - 5 W 16/18, Rn. 30, juris), hat er nicht dargelegt. - OLG Brandenburg, 29.11.2024 - 3 W 121/24
Festsetzung eines Zwangsmittels wegen Nichtvornahme einer unvertretbaren Handlung
Dass seitens der Vollstreckungsschuldner im weiteren Verlauf alles in ihrer Macht Stehende getan worden ist, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, haben diese nicht dargelegt (…vgl. Herzog, in: Staudinger BGB, 2021, § 2341 BGB, Rn. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.04.2018 - 5 W 16/18, juris, Rn. 30). - OLG Brandenburg, 28.03.2025 - 3 W 21/25
Vollstreckung einer unvertretbaren Handlung eines Schuldners
Dass seitens des Vollstreckungsschuldners im weiteren Verlauf alles in seiner Macht Stehende getan worden ist, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, hat dieser nicht dargelegt (…vgl. Herzog, in: Staudinger BGB, 2021, § 2341 BGB, Rn. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 17.04.2018 - 5 W 16/18, juris, Rn. 30). - OLG Brandenburg, 27.10.2025 - 3 W 80/25
Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Vornahme einer nicht vertretbaren Handlung
Dass der Vollstreckungsschuldner im weiteren Verlauf alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen (vgl. Staudinger/Herzog, BGB, 2021, § 2341 n. 375 m. w. N.; OLG Saarbrücken, Beschluss von 17.04.2018 - 5 W 16/18, Rn. 30, juris), hat er nicht hinreichend dargelegt.
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