Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zwangsvollstreckung: Verurteilung zur Beseitigung einer Grundschuld auf Kosten des Schuldners
- Judicialis
ZPO § 567 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § ... 569 Abs. 1; ; ZPO § 569 Abs. 2; ; ZPO § 793; ; ZPO § 875; ; ZPO § 887 I; ; ZPO § 887 II; ; ZPO § 888; ; ZPO § 894; ; BGB § 268 Abs. 1; ; BGB § 275 Abs. 1; ; BGB § 1150; ; BGB § 1192 Abs. 1; ; GBO § 27 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 888
§ 888 ZPO nicht zur Beseitigung der auf dem Grundstück lastenten Schulden auf Kosten des Schuldners anwendbar - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Vollstreckung einer Grundschuldbeseitigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vollstreckung einer Pflicht zur Beseitigung von auf einem Grundstück lastende Grundschulden nach § 888 Zivilprozessordnung (ZPO); Beseitigung eines Grundpfandrechts als Vornahme einer vertretbaren Handlung
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 14.12.2004 - 10 O 151/02
- LG Saarbrücken, 14.01.2005 - 10 O 151/02
- OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05 - 7
Papierfundstellen
- MDR 2005, 1253
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.02.1986 - V ZR 226/84
Rechte des Gläubigers bei rechtskräftiger Verurteilung des Schuldners zur …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
Dem allem entspricht folglich, dass die Verpflichtung, ein Grundpfandrecht zu beseitigen, nach der Rechtsprechung durchweg als eine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung betrachtet wird, deren Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO erfolgt, wenn die zur Ablösung des Grundpfandrechts zu zahlende Summe feststeht und der Gläubiger zur Löschung bereit ist oder dazu gezwungen werden kann (BGH NJW 1986, 1676, 1677; RG SeuffA 58 (1903) Nr. 128; KG, JR 1952, 440; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 410). - OLG Düsseldorf, 03.12.1979 - 18 W 51/79
Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.03.2005 - 5 W 18/05
Dem allem entspricht folglich, dass die Verpflichtung, ein Grundpfandrecht zu beseitigen, nach der Rechtsprechung durchweg als eine Verpflichtung zur Vornahme einer vertretbaren Handlung betrachtet wird, deren Zwangsvollstreckung nach § 887 ZPO erfolgt, wenn die zur Ablösung des Grundpfandrechts zu zahlende Summe feststeht und der Gläubiger zur Löschung bereit ist oder dazu gezwungen werden kann (BGH NJW 1986, 1676, 1677; RG SeuffA 58 (1903) Nr. 128; KG, JR 1952, 440; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 410).
- OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 5 W 25/05
Ablehnung eines vom Gericht beauftragten Sachverständigen wegen der Besorgnis der …
Auch im selbständigen Beweisverfahren kann ein vom Gericht beauftragter Sachverständiger wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden (vgl. Senat, Beschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05; OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2000, 4 W 687/00, OLGR Koblenz 2001, 141).Wegen der besonderen Bedeutung der Sachverständigenbestellung im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens erscheint hier die Heranziehung des Hauptsachestreitwertes sachgerecht (vgl. auch Senatsbeschluss vom 23.08.2005, I-5 W 18/05).
- OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Vollstreckungsart bei Ziel der Lastenfreiheit eines Grundstücks
Rn. 29 Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (…BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris). - OLG Stuttgart, 29.07.2010 - 13 W 7/10
Zwangsvollstreckung: Freigabe einer als Sicherheit für ein Konto des Schuldners …
Die vom Schuldner übernommene Verpflichtung ist vergleichbar mit der Verpflichtung zur Herstellung der Lastenfreiheit eines Grundstücks, die vertretbare Handlung ist (OLG Naumburg OLG-Report 2000, 297; OLG Saarbrücken MDR 2005, 1253; BGH NJW 1986, 1676 m.w.N.) oder mit der Verpflichtung, eine Bürgschaft zu stellen, die ebenfalls vertretbare Handlung ist (OLG Karlsruhe MDR 1991, 454 m.w.N.; KGR Berlin 1997, 202).
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