Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 159 VVG, § 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Bezugsberechtigung für Todesfallleistung aus Lebensversicherung - versicherungsrechtsiegen.de
Bezugsrecht der Lebensversicherung nach dem Todesfall: Kein Widerruf möglich
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 159 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
Bezugsberechtigung für die Todesfalleistung aus einer Lebensversicherung; Erklärung des Widerrufs des Schenkungsangebots
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bezugsberechtigung für die Todesfalleistung aus einer Lebensversicherung; Erklärung des Widerrufs des Schenkungsangebots
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 02.06.2023 - 14 O 2/23
- OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 989
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (16)
- OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16
Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Ein Lebensversicherer kann ungeachtet seiner grundsätzlichen Verpflichtung aus dem Deckungsverhältnis im Einzelfall berechtigt sein, die Auszahlung an den Bezugsberechtigten unter Berufung auf den Einwand einer unzulässigen Rechtsausübung im Falle "offenkundiger und leicht nachweisbarer Mängel des Valutaverhältnisses" zu verweigern (Bestätigung von Senat, Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149).Daraus folgt aber nicht, dass ein Versicherer, der von seiner in Ausnahmefällen anzuerkennenden Befugnis, die geschuldete Leistung nicht sehenden Auges an einen Nichtberechtigten auskehren zu müssen, keinen Gebrauch macht, stets zugleich pflichtwidrig handeln und deshalb dem Erben des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz haften müsste (Klarstellung zu Senat, Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149).
Die Beschwerde verweist zwar im Ansatz zu Recht darauf, dass ein Lebensversicherer, ungeachtet seiner grundsätzlichen Verpflichtung aus dem Deckungsverhältnis, im Einzelfall berechtigt sein kann, die Auszahlung an den Bezugsberechtigten unter Berufung auf den Einwand einer unzulässigen Rechtsausübung im Falle "offenkundiger und leicht nachweisbarer Mängel des Valutaverhältnisses" zu verweigern (§ 242 BGB; Senat, Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149; OLG Hamm, VersR 2020, 89;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 32;… Grote, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 159 Rn. 5).
Von dieser dem Versicherer - in besonderen Ausnahmefällen - zuzubilligenden Befugnis, die geschuldete Leistung nicht sehenden Auges an einen Nichtberechtigten auskehren zu müssen, ist aber die - hier allein entscheidende - Frage zu trennen, ob ein Versicherer, der von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch macht, deshalb auch pflichtwidrig handelt und daher dem Erben des Versicherungsnehmers (Versicherten) als dessen Rechtsnachfolger auf Schadensersatz haftet (§ 280 Abs. 1 BGB; vgl. Senat, Urteil vom 17. Mai 2017 - 5 U 35/16, VersR 2018, 149; Winkens, VersR 2018, 133, 135; wohl auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2023, 1993).
- BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06
Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Eine ganz andere Frage ist, ob die bezugsberechtigten Kinder das ihnen dergestalt zugewandte Bezugsrecht im Verhältnis zum Versicherungsnehmer bzw. - hier - zum Versicherten oder dessen Erben, d.h. - hier - der Antragstellerin, behalten dürfen: Dies richtet sich allein nach dem Valutaverhältnis zwischen diesen Personen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - IV ZR 219/12, VersR 2013, 302; Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054; Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18, VersR 2021, 361;… Grote, in: Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl., § 159 Rn. 5) und spielt für die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin keine entscheidende Rolle.Es mag zwar sein, dass es sich dabei um einen Schenkungsvertrag gehandelt hat, der unter Umständen auch erst dadurch zustande kommt, dass der Begünstigte das ihm von dem Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles auftragsgemäß (§§ 662 ff. BGB) überbrachte Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054; Senat, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 64/21, VersR 2022, 810), freilich aber auch schon zu Lebzeiten (formlos) abgeschlossen worden sein kann und dann bereits mit Eintritt des Versicherungsfalles durch Vollzug wirksam wird (§ 518 Abs. 2 BGB;… vgl. Schneider, in: Prölss/Martin , a.a.O., § 159 Rn. 28;… Heiss, in: MünchKomm-VVG 3. Aufl., § 159 Rn. 88).
- BGH, 26.06.2013 - IV ZR 243/12
Gruppenunfallversicherung: Mitteilung der Änderung der Bezugsberechtigung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Zwar weisen das Gesetz und die Versicherungsbedingungen die Befugnis, einen Dritten als Bezugsberechtigten zu bezeichnen sowie an dessen Stelle einen anderen zu setzen, grundsätzlich dem Versicherungsnehmer zu (§ 159 Abs. 1 VVG; § 16 Abs. 1 ALB); doch steht es den Vertragsparteien frei, dieses - nicht höchstpersönliche - Recht auf einen Dritten zu übertragen (vgl. OLG Karlsruhe, ErbR 2017, 46;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 4;… Winter, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 159 Rn. 78; hiervon erkennbar ausgehend auch BGH, Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 243/12, VersR 2013, 1121, 1122).Denn die von einem Verstorbenen zu Lebzeiten begründete Bezugsberechtigung für die Todesfalleistung aus einer Lebensversicherung verschafft dem Begünstigten im Versicherungsfall eine im Deckungsverhältnis jedenfalls insoweit unentziehbare Rechtsstellung, als die Erben des Versicherungsnehmers bzw. hier des Versicherten die Bezugsberechtigung nicht mehr ändern oder widerrufen können (§ 159 Abs. 2 VVG; vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 243/12, VersR 2013, 1121, 1122; Senat, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 64/21, VersR 2022, 810;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 17).
- OLG Saarbrücken, 02.03.2022 - 5 U 64/21
Herausgabeverlangen eines Erben bezüglich der an den Bezugsberechtigten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Denn die von einem Verstorbenen zu Lebzeiten begründete Bezugsberechtigung für die Todesfalleistung aus einer Lebensversicherung verschafft dem Begünstigten im Versicherungsfall eine im Deckungsverhältnis jedenfalls insoweit unentziehbare Rechtsstellung, als die Erben des Versicherungsnehmers bzw. hier des Versicherten die Bezugsberechtigung nicht mehr ändern oder widerrufen können (§ 159 Abs. 2 VVG; vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2013 - IV ZR 243/12, VersR 2013, 1121, 1122; Senat, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 64/21, VersR 2022, 810;… Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 17).Es mag zwar sein, dass es sich dabei um einen Schenkungsvertrag gehandelt hat, der unter Umständen auch erst dadurch zustande kommt, dass der Begünstigte das ihm von dem Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalles auftragsgemäß (§§ 662 ff. BGB) überbrachte Schenkungsangebot des Versicherungsnehmers annimmt (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054; Senat, Urteil vom 2. März 2022 - 5 U 64/21, VersR 2022, 810), freilich aber auch schon zu Lebzeiten (formlos) abgeschlossen worden sein kann und dann bereits mit Eintritt des Versicherungsfalles durch Vollzug wirksam wird (§ 518 Abs. 2 BGB;… vgl. Schneider, in: Prölss/Martin , a.a.O., § 159 Rn. 28;… Heiss, in: MünchKomm-VVG 3. Aufl., § 159 Rn. 88).
- BGH, 20.05.2009 - IV ZR 16/08
Leistung eines Versicherungsträgers mit befreiender Wirkung bei gleichzeitiger …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Mit der dem Versicherer vertraglich eingeräumten Berechtigung, an den Inhaber des Versicherungsscheins mit befreiender Wirkung zu leisten, ohne aber diesem gegenüber zur Leistung verpflichtet zu sein, wird der Versicherungsschein zu einem qualifizierten Legitimationspapier i.S. des § 808 BGB (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 16/08, VersR 2009, 1061; Senat, Urteil vom 10. April 2024 - 5 U 73/23, NJW-RR 2024, 842;… Reiff/Schneider, in: Prölss/Martin, VVG 32. Aufl., § 9 ALB 86 Rn. 1; vgl. § 4 VVG).Diese sog. "Inhaberklausel" soll dem Versicherer das Risiko der Doppelzahlung und der Uneinbringlichkeit seiner Kondiktion gegen den vermeintlichen Gläubiger abnehmen (BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 16/08, VersR 2009, 1061).
- OLG Hamm, 25.06.2014 - 20 W 14/14
Widerruf der Bezugsberechtigung hinsichtlich einer Kapitallebensversicherung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Ein - dafür erforderliches - pflichtwidriges Handeln des Versicherers (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18, VersR 2021, 361, 365) setzte voraus, dass dieser trotz eines ihm bekannten Widerrufs des Botenauftrages durch den Erben die Versicherungsleistung unbesehen - d.h. ohne jedwede Prüfung der Sach- und Rechtslage - an den Bezugsberechtigten auskehrt (…Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 32; vgl. OLG München (25 U 4318/08), NJOZ 2009, 2263; OLG Hamm, VersR 2015, 1236; OLG Stuttgart, NLPrax 2020, 65).Im Übrigen wäre in den - bei (unterstellt) pflichtwidriger Auszahlung zur Berechnung eines eventuellen Schadens vorzunehmenden - Gesamtvermögensvergleich mit einzustellen, dass der Antragstellerin dann ein gleichwertiger Erstattungsanspruch im Valutaverhältnis zu den Bezugsberechtigten zugestanden hätte (vgl. OLG Hamm, VersR 2015, 1236;… Heiss, in: MünchKomm-VVG a.a.O., § 159 Rn. 89b).
- OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 84/18
Erfüllung einer Todesfallleistung durch die Lebensversicherung: Auszahlung auf …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Eine ganz andere Frage ist, ob die bezugsberechtigten Kinder das ihnen dergestalt zugewandte Bezugsrecht im Verhältnis zum Versicherungsnehmer bzw. - hier - zum Versicherten oder dessen Erben, d.h. - hier - der Antragstellerin, behalten dürfen: Dies richtet sich allein nach dem Valutaverhältnis zwischen diesen Personen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - IV ZR 219/12, VersR 2013, 302; Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054; Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18, VersR 2021, 361;… Grote, in: Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl., § 159 Rn. 5) und spielt für die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin keine entscheidende Rolle.Ein - dafür erforderliches - pflichtwidriges Handeln des Versicherers (vgl. Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18, VersR 2021, 361, 365) setzte voraus, dass dieser trotz eines ihm bekannten Widerrufs des Botenauftrages durch den Erben die Versicherungsleistung unbesehen - d.h. ohne jedwede Prüfung der Sach- und Rechtslage - an den Bezugsberechtigten auskehrt (…Schneider, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 159 Rn. 32; vgl. OLG München (25 U 4318/08), NJOZ 2009, 2263; OLG Hamm, VersR 2015, 1236; OLG Stuttgart, NLPrax 2020, 65).
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 274/16
Zulässigkeit der auf den Ausgleich eines Vermögensschadens gerichteten …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Das wäre nur der Fall, wenn bei einem Gesamtvermögensvergleich zwischen der Vermögenslage vor und nach dem schädigenden Ereignis - hier: der vermeintlich unberechtigten Auszahlung der Versicherungsleistung - sich die Vermögenslage der Antragstellerin insgesamt - und nicht lediglich bezogen auf einzelne Schadenspositionen - nachteilig gestaltete (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - I ZR 274/16, VersR 2019, 629; Senat, Urteil vom 4. September 2024 - 5 U 91/23, RuS 2024, 949, 952). - BGH, 20.12.2018 - IX ZB 8/17
Insolvenzverfahren: Zugehörigkeit der Ansprüche auf die Versicherungsleistung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Rn. 12 Nach den vorgelegten Vertragsunterlagen (Bl. 48 ff. GA-I) bestand für den am 13. Dezember 2018 verstorbenen Bruder der Antragstellerin bei der Antragsgegnerin aufgrund einer entsprechenden Zusage seines Arbeitgebers Versicherungsschutz im Rahmen einer sog. Direktversicherung (§ 1b Abs. 2 BetrAVG); als versicherte Leistung war eine Kapitalzahlung im Todes- und Erlebensfall vereinbart, und dem Versicherten war ausweislich der Versorgungszusage seitens des Arbeitgebers und Versicherungsnehmers für "sämtliche Leistungen" ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden mit der Folge, dass er den Anspruch auf die Leistungen sofort und unmittelbar erwarb (§ 159 Abs. 3 VVG; vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - IX ZB 8/17, VersR 2019, 571;… Schneider, in: Prölss/Martin, VVG 32. Aufl., § 159 Rn. 20). - BGH, 14.11.2012 - IV ZR 219/12
Lebensversicherung auf verbundene Leben: Widerruf der Bezugsberechtigung; Wegfall …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 06.03.2025 - 5 W 32/24
Eine ganz andere Frage ist, ob die bezugsberechtigten Kinder das ihnen dergestalt zugewandte Bezugsrecht im Verhältnis zum Versicherungsnehmer bzw. - hier - zum Versicherten oder dessen Erben, d.h. - hier - der Antragstellerin, behalten dürfen: Dies richtet sich allein nach dem Valutaverhältnis zwischen diesen Personen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2012 - IV ZR 219/12, VersR 2013, 302; Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054; Senat, Urteil vom 26. Juni 2019 - 5 U 84/18, VersR 2021, 361;… Grote, in: Langheid/Rixecker, VVG 7. Aufl., § 159 Rn. 5) und spielt für die beabsichtigte Klage gegen die Antragsgegnerin keine entscheidende Rolle. - OLG München, 08.05.2009 - 25 U 4318/08
Lebensversicherung: Widerruf der Bezugsberechtigung eines Dritten durch den …
- BGH, 10.10.1996 - IX ZR 294/95
Umfang der Schadensersatzpflicht des Rechtsanwalts; Kosten eines überflüssigen …
- OLG Hamm, 24.04.2019 - 20 U 135/18
Rechtstellung des Bezugsberechtigten aus einer Lebensversicherung
- OLG Karlsruhe, 07.04.2016 - 9 U 109/14
Direktanspruchsklausel in der Gruppen-Unfallversicherung: Rechtliche Wirkung für …
- OLG Saarbrücken, 10.04.2024 - 5 U 73/23
Insolvenzverfahren: Erneute Auszahlung des Rückkaufswertes einer privaten …
- OLG Saarbrücken, 04.09.2024 - 5 U 91/23
Beratungspflicht eines Fahrzeugversicherers bei Vertrieb eines …
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