Rechtsprechung
| LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
Pflichtverteidiger, Haft(prüfungs)termin
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Nr 4102 RVG-VV, § 100b StPO, § 100e Abs 6 Nr 1 StPO, § 117 Abs 2 StPO, § 140 Abs 1 Nr 4 StPO
Bestellung eines Pflichtverteidigers mit zeitlicher Begrenzung - IWW
§ 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO i. V. m. § 141 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, § 143 StPO, Nr. 4302 VV RVG
Pflichtverteidigung - Burhoff online
Pflichtverteidiger, beschränkte Beiordnung, Abrechnung der Tätigkeiten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Keine Fernwirkung bei Unverwertbarkeit von EncroChat-Daten
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Pflichtverteidiger (nur) für den Haftprüfungstermin - Gebühren wie ein Verteidiger
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Pflichtverteidiger im Haft(prüfungs-)termin
Verfahrensgang
- AG Wernigerode, 23.03.2021 - 6 Gs 18/21
- AG Wernigerode, 23.03.2021 - 6 Gs 855 Js 83332/20
- AG Wernigerode, 20.05.2021 - 6 Gs 18/21
- AG Wernigerode, 20.05.2021 - 6 Gs 855 Js 83332/20
- LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OLG Hamburg, 29.01.2021 - 1 Ws 2/21
Vorliegen eines Verwertungsverbots bei grenzüberschreitenden Sachverhalten
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Bei der Prüfung der Verdachtslage sind hierbei auch gerade diejenigen Informationen einzustellen, um deren Verwendung es im Rahmen des § 100e Abs. 6 Nr. 1 StPO geht, da anderenfalls auch auf schwerste Straftaten hindeutende Zufallsfunde nicht verwertbar wären (vgl. ausführlich zum Ganzen: Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 29.01.2021, Az. 1 Ws 2/21). - BGH, 12.01.2017 - 1 StR 394/16
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Die Bestimmung zur Verletzung ist bei Waffen ohne weiteres anzunehmen (vgl. BGH NStZ 2017, 714 ). - BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79
Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Je nach Art des Verbots und der zu ermittelnden Straftat kann eine solche aber im Einzelfall Betracht kommen (vgl. BGHSt 29, 244 für das Beweisverwertungsverbot nach § 7 Abs. 3 G10 bei Verdacht der Verletzung von Dienstgeheimnissen und des Verwahrungsbruchs).
- BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83
Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Eine Fernwirkung besteht grundsätzlich nicht, da dies zu einer Lahmlegung des Strafverfahrens führen und die Aufklärung auch schwerer und schwerster Straftaten vereiteln würde (vgl. BVerfGK 7, 61-64; BGHSt 32, 68 ). - BGH, 24.06.2003 - 1 StR 25/03
Konkurrenzen (unerlaubte Einfuhr und bewaffnetes Handeltreiben mit …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Ein Mitsichführen liegt sogar im umgekehrten Fall vor, dass die Betäubungsmittel im Fußraum der Fahrgastzelle liegen und die Waffe im Kofferraum (BGH NStZ 2004, 111 ). - LG Aachen, 29.10.2020 - 60 Qs 47/20
Pflichtverteidiger, beschränkte Bestellung, Abrechnung
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 4102 VV RVG nicht in Betracht (vgl. LG Aachen, Beschluss vom 20.10.2020, Az. 60 Qs 47/20 m.w.N. für den Terminsvertreter ). - BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
Verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die Anforderungen der Normenklarheit und …
Auszug aus LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21
Eine Fernwirkung besteht grundsätzlich nicht, da dies zu einer Lahmlegung des Strafverfahrens führen und die Aufklärung auch schwerer und schwerster Straftaten vereiteln würde (vgl. BVerfGK 7, 61-64; BGHSt 32, 68 ).
- LG Bad Kreuznach, 12.05.2024 - 2 Qs 12/24
Vorführungstermin, Pflichtverteidiger, Gebührenanspruch
Daher kommt auch im Hinblick auf die zeitliche Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als bloße Einzeltätigkeit nach der Nr. 4301 Ziffer 4 VV RVG nicht in Betracht (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16. Juli 2021 - 21 Qs 53/21 -, juris, Rn. 45; a.A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2023 - 4 Ws 13/23, juris, Rn 13 f.).Die Kammer hat die weitere Beschwerde gegen den hiesigen Beschluss gemäß § 56 Abs. 2 Satz 1 RVG i.V.m. § 33 Abs. 6 Satz 1 RVG wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage, ob ein Pflichtverteidiger, dessen Beiordnung sich lediglich auf einen Vorführtermin nach § 115 StPO beschränkt, im Falle dessen, dass dem Beschuldigtem zu diesem Zeitpunkt noch kein (anderer) Pflichtverteidiger bestellt worden war, lediglich eine Verfahrensgebühr für eine Einzeltätigkeit nach der Nummer 4301 Ziffer 4 VV RVG zusteht (so OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2023 - 4 Ws 13/23, juris, Rn 13 f.) oder die Gebühren für einen "Vollverteidiger" im Sinne des Teils 4, Abschnitt 1 VV RVG beanspruchen kann (so u.a. LG Magdeburg, Beschluss vom 16.07.2021 - 21 Qs 53/21 -, juris, Rn. 43 ff.), zugelassen.
- LG Tübingen, 06.02.2023 - 9 Qs 25/23
Pflichtverteidiger, Haftbefehlseröffnung, Einzeltätigkeit, voller Verteidiger
Daher kommt auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als Einzeltätigkeit nach Nr. 4102 VV RVG nicht in Betracht (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16.07.2021 - 21 Qs 53/21 -, juris [Rn. 45]; AG Halle (Saale)…, Beschluss vom 20.05.2022 - 398 Gs 540 Js 594/22 (259/22) -, juris [Rn. 11]). - AG Berlin-Tiergarten, 14.10.2022 - 278 Ds 110/22
Haftprüfungstermin, Terminsvertreter, Grundgebühr, Verfahrensgebühr, …
Jedoch ist auch ein Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. einen Termin bestellt ist, für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut, sodass es auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als bloße Einzeltätigkeit - hier nach Nr. 4103 VV RVG - nicht in Betracht kommt (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16, 07.2021, Az. 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21, zit. nach juris). - AG Berlin-Tiergarten, 14.10.2022 - (278 Ds) 265 Js 277/22
Pflichtverteidigung
Jedoch ist auch ein Pflichtverteidiger, der nur für einen Tag bzw. einen Termin bestellt ist, für diesen begrenzten Zeitraum umfassend mit der Wahrnehmung der Verteidigerrechte und -pflichten betraut, sodass es auch angesichts der zeitlichen Begrenzung der Beiordnung eine gebührenrechtliche Einstufung der Tätigkeit als bloße Einzeltätigkeit - hier nach Nr. 4103 VV RVG - nicht in Betracht kommt (vgl. LG Magdeburg, Beschluss vom 16, 07.2021, Az. 21 Qs 53/21, 21 Qs 54/21, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| RG, 15.11.1921 - V 54/21 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 56, 235
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86
Urkundenfälschung als Schutzgesetz
bb) Aufgabe des § 267 StGB ist es, die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs mit Urkunden zu schützen (RGSt 50, 420, 421; 56, 235, 236; 76, 233, 234; BGHSt 2, 50, 52). - BGH, 03.09.1957 - 5 StR 238/57
Rechtsmittel
Das durch § 267 StGB geschützte Rechtsgut ist die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, soweit er sich der Urkundenform bedient (vgl. RGSt 50, 420 [421]; 56, 235 [236]; 76, 233 [234]).
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