Rechtsprechung
| BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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VwGO § 61 Nr. 2, § 67 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2; VereinsG § 1 Abs. 1
Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; Prozessvollmacht; Nachreichung der Prozessvollmacht; Genehmigung der Prozessführung; ausländischer Verein; Vertretungsbefugnis. - Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 61 Nr. 2, § 67 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Sätze 1 und 2
Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der Prozessvollmacht; Prozessvollmacht; Recht auf Betätigung; Vereinigung; Vertretungsbefugnis; ausländischer Verein
- Judicialis
VwGO § 61 Nr. 2; ; VwGO § 67 Abs. 1 Satz 1; ; VwGO § 67 Abs. 3 Satz 1; ; VwGO § 67 Abs. 3 Satz 2; ; VereinsG § 1 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Klage der Vereinigung "Hizb ut-Tahrir"; Anforderungen an die Beteiligungsfähigkeit von Vereinigungen gemäß § 61 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Möglichkeit der nachträglichen Genehmigung einer ohne Vollmachtserteilung erhobenen Klage; ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beteiligungsfähigkeit ausländischer Gruppierung im vereinrechtlichen Verbotsprozess; Nachreichung der Prozessvollmacht mit Genehmigung vollmachtloser Vertretung; Vertretung ausländischer Gruppierung - Beteiligungsfähigkeit; Vereinigung; Recht auf Betätigung; ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
VwGO § 61
Juristische Personen und Gesellschaften --> Gesellschaftsstatut, insbesondere Rechts- und Parteifähigkeit
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
- BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
- BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06
- EGMR, 12.06.2012 - 31098/08
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2768 (Ls.)
- NVwZ 2004, 887
- DVBl 2004, 713
Wird zitiert von ... (33) Zitiert selbst (9)
- GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Eine bei Erhebung der Klage gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot noch nicht vorliegende Prozessvollmacht kann mit der Folge nachgereicht werden, dass die bisherige Prozessführung des vollmachtlosen Vertreters genehmigt wird (Fortführung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380, entgegen Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).Die Auffassung des 4. Senats steht im sachlichen Widerspruch zu derjenigen des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Beschluss vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380 = BGHZ 91, 111 ).
- BVerwG, 25.03.1996 - 4 A 38.95
Verwaltungsprozeßrecht: Gerichtliche Aufforderung zur Vorlage schriftlicher …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Eine bei Erhebung der Klage gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot noch nicht vorliegende Prozessvollmacht kann mit der Folge nachgereicht werden, dass die bisherige Prozessführung des vollmachtlosen Vertreters genehmigt wird (Fortführung des Beschlusses des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 17. April 1984 - GmS-OGB 2/83 - BVerwGE 69, 380, entgegen Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85).Eine nachträgliche Genehmigung einer ohne Vollmachtserteilung erhobenen Klage ist danach nicht möglich (BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996 - BVerwG 4 A 38.95 - Buchholz 310 § 67 VwGO Nr. 85, S. 6).
- BVerwG, 03.04.2003 - 6 A 5.02
Erstreckung des Verbots eines Vereins auf alle eingegliederten Organisationen - …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Eine Verbotsverfügung betrifft die "Rechtsstellung der verbotenen Vereinigung als einer Gesamtheit von Personen, die zur Verteidigung ihrer Rechte ungeachtet ihrer Rechtsform beteiligungsfähig ist" (Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - BVerwG 6 A 5.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 39;… Beschluss vom 2. März 2001 - BVerwG 6 VR 1.01 - a.a.O. Nr. 34).
- BVerwG, 02.03.2001 - 6 VR 1.01
Berechtigung eines Mitgliedes einer verbotenen Vereinigung zur Anfechtung des …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Eine Verbotsverfügung betrifft die "Rechtsstellung der verbotenen Vereinigung als einer Gesamtheit von Personen, die zur Verteidigung ihrer Rechte ungeachtet ihrer Rechtsform beteiligungsfähig ist" (Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - BVerwG 6 A 5.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 39; Beschluss vom 2. März 2001 - BVerwG 6 VR 1.01 - a.a.O. Nr. 34). - BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85
Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Daher kann nicht geprüft werden, ob Organisation und Willensbildung der Organisation einer ausländischen Rechtsordnung entsprechen (vgl. dazu etwa BGHZ 51, 27 ; BGHZ 78, 318 ; BGHZ 97, 269 ;… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 9. Auflage 2003, Rn. 3139 ff.). - BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79
Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Daher kann nicht geprüft werden, ob Organisation und Willensbildung der Organisation einer ausländischen Rechtsordnung entsprechen (vgl. dazu etwa BGHZ 51, 27 ; BGHZ 78, 318 ; BGHZ 97, 269 ;… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 9. Auflage 2003, Rn. 3139 ff.). - BGH, 17.10.1968 - VII ZR 23/68
Heilung des Mangels der Parteifähigkeit
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Daher kann nicht geprüft werden, ob Organisation und Willensbildung der Organisation einer ausländischen Rechtsordnung entsprechen (vgl. dazu etwa BGHZ 51, 27 ; BGHZ 78, 318 ; BGHZ 97, 269 ;… Reichert, Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 9. Auflage 2003, Rn. 3139 ff.). - BVerwG, 05.10.1990 - 4 CB 18.90
Verwaltungsprozeßrecht: Mit Gründen versehenes Urteil
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Eine Abweichung erfordert daher keine Anrufung des Großen Senats (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 ; Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 21, S. 16). - BVerwG, 29.08.1963 - VIII C 79.62
Bemessung des Ruhegehalts eines Beamten bei verfolgungsbedingt vorzeitiger …
Auszug aus BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
Eine Abweichung erfordert daher keine Anrufung des Großen Senats (Urteil vom 29. August 1963 - BVerwG 8 C 79.62 - BVerwGE 16, 273 ;… Urteil vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 CB 18.90 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 21, S. 16).
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
Diese ist ungeachtet ihrer Rechtsform nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und wird im Rechtsstreit gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihren Vorstand vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1984 - 1 A 26.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7 und vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 …sowie Beschlüsse vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5 und vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 m.w.N.).So hat der Senat bereits entschieden, dass sich eine lose Gruppierung, die z.B. keinen fest umrissenen Mitgliederbestand oder keine verfestigten Strukturen zur kollektiven Willensbildung aufweist, durch die natürlichen Personen vertreten lassen kann, die nach ihrem Selbstverständnis und den tatsächlichen Verhältnissen befugt sind, für die Vereinigung zu handeln (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 Rn. 20).
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 2.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
Rn. 14 aa) Eine Vereinigung im Sinne von § 61 Nr. 2 VwGO ist gegeben, wenn sich eine Personenmehrheit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat, also ein Mindestmaß an Organisation vorliegt (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 S. 74 f.; Urteil vom 13. August 1984 - 1 A 26.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7). - BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10
Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör; …
Diese ist ungeachtet ihrer Rechtsform nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und wird im Rechtsstreit gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihren Vorstand vertreten (Urteil vom 13. August 1984 - BVerwG 1 A 26.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7 S. 1 f., Gerichtsbescheid vom 3. April 2003 - BVerwG 6 A 5.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 39 S. 67, Beschluss vom 2. März 2001 - BVerwG 6 VR 1.01, 6 A 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40…, Beschluss vom 4. Juli 2008 - BVerwG 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5).
- BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 2754/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen …
Rn. 32 Die auch aus Sicht des Oberlandesgerichts in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende (…vgl. etwa Pabst, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 4;… Spindler, NZG 2020, S. 841 ) Beteiligtenfähigkeit ist hier, sollte nicht schon § 8 Nr. 1 FamFG eingreifen, nach § 8 Nr. 2 FamFG gegeben, soweit den Antragstellerinnen ein Recht zustehen kann, sie also Zuordnungssubjekte eines Rechtssatzes sind (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1/04 -, NVwZ 2004, S. 887;… Pabst, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 13;… Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 8 Rn. 8). - BVerwG, 07.07.2015 - 1 B 18.15
Erkennbarkeit nach außen; Gesellschaft; grundsätzliche Bedeutung; …
Der vereinsinterne Akt der Übertragung der Vertretungsbefugnis an den Vorstand oder an sonst zur Vertretung befugte Personen muss auch beim nichtrechtsfähigen Verein grundsätzlich an nach außen leicht erkennbare Umstände anknüpfen und darf nicht von möglicherweise schwierigen Prüfungen der inneren Ordnung des Vereins abhängig gemacht werden (im Anschluss an BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 Nr. 40 = NVwZ 2004, 887).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass der vereinsinterne Akt der Übertragung der Vertretungsbefugnis grundsätzlich an nach außen leicht erkennbare Umstände anknüpfen muss und nicht von möglicherweise schwierigen Prüfungen der inneren Ordnung einer Organisation abhängig gemacht werden darf (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - NVwZ 2004, 887).
Denn selbst wenn insoweit eine tatsächliche Übung ausreicht (vgl. zur Wirksamkeit einer Satzungsänderung durch schlüssiges Verhalten: BGH, Urteil vom 13. Januar 1955 - II ZR 249/53 - BGHZ 16, 143 ;… Heinrichs, in: Palandt, BGB, 74. Aufl. 2015, § 54 Rn. 6), kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf an, ob die Vertretung durch eine bestimmte Person oder einen bestimmten Personenkreis hinreichend deutlich nach außen getreten ist (vgl. hierzu BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - NVwZ 2004, 887).
Dabei werden aber tatsächlich ausgeübte Funktionen beschrieben, etwa als Redner, Anmelder von Demonstrationen, Flugblattverteiler oder Logistiker, ohne auf eine vereinsrechtliche Vertretung nach außen wie bei einem Vereinsvorstand abzustellen oder sonst von außen leicht erkennbare Umstände zu kennzeichnen, die auf eine Befugnis gerade zur Vertretung (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - NVwZ 2004, 887) weisen.
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 5.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
Diese ist ungeachtet ihrer Rechtsform nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und wird im Rechtsstreit gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihren Vorstand vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1984 - 1 A 26.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7 und vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 …sowie Beschlüsse vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5 und vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 m.w.N.).So hat der Senat bereits entschieden, dass sich eine lose Gruppierung, die z.B. keinen fest umrissenen Mitgliederbestand oder keine verfestigten Strukturen zur kollektiven Willensbildung aufweist, durch die natürlichen Personen vertreten lassen kann, die nach ihrem Selbstverständnis und den tatsächlichen Verhältnissen befugt sind, für die Vereinigung zu handeln (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 Rn. 20).
- BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen …
Dementsprechend ist nach einhelliger Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zum Fachrecht für die Beteiligtenfähigkeit nach § 8 Nr. 2 FamFG maßgebend, ob die in Frage stehende Vereinigung, Personengruppe oder Einrichtung Zuordnungssubjekt eines Rechtssatzes ist (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1/04 -, NVwZ 2004, S. 887;… Pabst, in: Münchener Kommentar zum FamFG, 3. Aufl. 2018, § 8 Rn. 13;… Gomille, in: Haußleiter, FamFG, 2. Aufl. 2017, § 8 Rn. 8), wobei insoweit - wie hier (vgl. den Beschluss der Kammer vom heutigen Tag in dem Verfahren 1 BvR 2754/17, dort unter II 2 b cc) - ausländisches Recht maßgebend sein kann. - BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 3.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
Diese ist ungeachtet ihrer Rechtsform nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und wird im Rechtsstreit gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihren Vorstand vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1984 - 1 A 26.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7 und vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 …sowie Beschlüsse vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5 und vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 m.w.N.).So hat der Senat bereits entschieden, dass sich eine lose Gruppierung, die z.B. keinen fest umrissenen Mitgliederbestand oder keine verfestigten Strukturen zur kollektiven Willensbildung aufweist, durch die natürlichen Personen vertreten lassen kann, die nach ihrem Selbstverständnis und den tatsächlichen Verhältnissen befugt sind, für die Vereinigung zu handeln (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 Rn. 20).
- BVerwG, 23.11.2005 - 9 A 28.04
Straßenplanung; Lärmschutz; Neubau; wesentliche Änderung; bauliche Erweiterung; …
Dieser Mangel ist aber durch nachträgliche Vollmachtserteilung seitens der übrigen Kläger mit rückwirkender Kraft geheilt worden (vgl. BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - BVerwG 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 S. 75 f.). - BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 2.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
Diese ist ungeachtet ihrer Rechtsform nach § 61 Nr. 2 VwGO beteiligungsfähig und wird im Rechtsstreit gemäß § 62 Abs. 3 VwGO durch ihren Vorstand vertreten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. August 1984 - 1 A 26.83 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 7 und vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 …sowie Beschlüsse vom 2. März 2001 - 6 VR 1.01 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 34 S. 34, vom 4. Juli 2008 - 6 B 39.08 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 45 Rn. 5 und vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 54 m.w.N.).So hat der Senat bereits entschieden, dass sich eine lose Gruppierung, die z.B. keinen fest umrissenen Mitgliederbestand oder keine verfestigten Strukturen zur kollektiven Willensbildung aufweist, durch die natürlichen Personen vertreten lassen kann, die nach ihrem Selbstverständnis und den tatsächlichen Verhältnissen befugt sind, für die Vereinigung zu handeln (BVerwG, Zwischenurteil vom 21. Januar 2004 - 6 A 1.04 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 40 Rn. 20).
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 4.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
- OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.2020 - 13 A 11421/19
Keine Rückkehrgefährdung von jungen männlichen afghanischen Staatsangehörigen …
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 3.17
Kreisverbände der NPD haben Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos bei der …
- BVerwG, 02.01.2017 - 5 B 8.16
Ordnungsgemäße Klageerhebung; Unterschrift durch zunächst nicht …
- VG Freiburg, 20.03.2025 - 4 K 5552/24
Immigrantenfeindlicher bzw. hetzerischer Beitrag einer AfD-Ratsfraktion im …
- LG Berlin I, 28.03.2025 - 502 KLs 1/25
Das Verbreiten von Propagandamitteln des Islamischen Staates (IS) erfüllt nicht …
- OVG Schleswig-Holstein, 17.02.2021 - 4 LA 208/19
Gerichtsgebäude; öffentlich-rechtliches Hausrecht; Vertretung der Gerichtsleitung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2014 - 5 D 83/12
Klage der Vereinigung "Nationaler Widerstand Dortmund" erfolglos
- BVerwG, 09.01.2013 - 9 B 20.12
Zulässigkeit der Klage; Sachentscheidungsvoraussetzungen; gesetzliche Vertretung; …
- VG Oldenburg, 27.05.2014 - 13 A 476/13
Vollzeitpflege für behinderten jungen Volljährigen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2021 - 15 B 471/21
Mitwirkungsrecht des Ratsmitglieds bei der Wahl der Ausschüsse; Ratsmitglied als …
- BVerwG, 26.04.2016 - 1 A 9.15
Vereinsverbot; Betätigungsverbot; Organisationsverbot; Vollzug; erstinstanzliche …
- VG Karlsruhe, 15.04.2026 - 6 K 2934/23
Beteiligungsfähigkeit; Innenrechtsverhältnis; Vereinigung; Studierendenschaft; …
- OVG Sachsen, 05.04.2005 - 3 B 277/03
dienstliche Beurteilung, Prüfungsvermerk, Beurteilungsmaßstab, gleichmäßige …
- VG Mainz, 08.03.2018 - 1 K 177/17
Kirchenrecht; Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an …
- VGH Bayern, 02.11.2022 - 22 A 22.40033
Klage gegen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamts zur baulichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2015 - 5 D 96/12
Rechtmäßigkeit einer vereinsrechtlichen Verbotsverfügung aufgrund eines Verstoßes …
- VG Augsburg, 09.12.2013 - Au 3 K 13.1171
Zustimmung der Luftfahrtbehörde in einem gestuften Verwaltungsverfahren; …
- VG München, 04.02.2026 - M 23 E 25.5470
Anordnungsgrund, Nachträgliche Beteiligtenerweiterung, Sachdienlichkeit, …
- VG Frankfurt/Oder, 10.09.2020 - 6 K 550/15
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2010 - 1 A 3.09
Klage wegen Vereinsverbots gegen den "Chicanos MC Barnim" als unzulässig …
- VG Cottbus, 20.07.2012 - 1 K 801/10
- VG Düsseldorf, 13.03.2014 - 11 K 6063/12
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Rechtsprechung
| BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - Bundesverwaltungsgericht
Beteiligungsfähigkeit; Genehmigung der Prozessführung; Nachreichung der Prozessvollmacht; Prozessvollmacht; Recht auf Betätigung; Vereinigung; Vertretungsbefugnis; ausländischer Verein
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern für ein Verbot der räumlichen Tätigkeit im Bereich des Vereinsgesetzes; Verbot einer im Ausland ansässigen islamistisch-fundamentalistischen Vereinigung; Rechtmäßigkeit des Verzichts auf eine Anhörung; Möglichkeit des ...
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 21.01.2004 - 6 A 1.04
- BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
- BVerwG, 25.01.2006 - 6 A 6.05
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06
- EGMR, 12.06.2012 - 31098/08
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02
Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Es genügt, dass die Behörde unter diesen Gesichtspunkten eine sofortige Entscheidung für notwendig halten durfte (stRspr, vgl. z.B. Urteil vom 3. Dezember 2004 BVerwG 6 A 10.02 DVBl 2005, 590, 591 m.w.N.).Diese Erwägung legitimiert auch den Verzicht auf eine Anhörung (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2004, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 3. Dezember 2004, a.a.O., S. 591) richtet sich eine Vereinigung dann objektiv gegen den Gedanken der Völkerverständigung, wenn ihre Tätigkeit oder ihr Zweck geeignet ist, den Gedanken der Völkerverständigung zu beeinträchtigen.
Nach der Rechtsprechung des Senats sind von dem Verbotsgrund nicht nur die friedlichen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu fremden Völkern, sondern auch die friedlichen Beziehungen zwischen fremden Völkern erfasst (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2004, a.a.O., S. 591 f.).
Die objektiven Voraussetzungen des Verbotsgrundes liegen nicht nur dann vor, wenn der Zweck oder die Tätigkeit des Vereins der friedlichen Überwindung der Interessengegensätze der Völker dadurch zuwiderläuft, dass tatsächlich Gewalt ausgeübt oder tatsächlich ausgeübte Gewalt zwischen den Völkern unterstützt wird (dazu Urteil vom 3. Dezember 2004, a.a.O., S. 591 f.).
Ein objektiv gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtetes Verhalten erfüllt dann nicht den Verbotsgrund des § 3 Abs. 1 Satz 1 3. Alternative VereinsG i.V.m. Art. 9 Abs. 2 3. Alternative GG, wenn es nicht von einem entsprechenden Willen getragen ist (vgl. Urteil vom 3. Dezember 2004, a.a.O., S. 593).
- BVerwG, 23.02.2005 - 6 C 2.04
Rechtsanspruch der Religionsgemeinschaften auf Einführung von …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Der Terminus der Religionsgemeinschaft weist einen engen inhaltlichen Bezug zur religiösen Vereinigungsfreiheit auf (vgl. Urteil vom 23. Februar 2005 BVerwG 6 C 2.04 NJW 2005, 2101, 2102).Unter "Religionsgesellschaft" ist ein Verband zu verstehen, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zur allseitigen Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (vgl. Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O., S. 2102 m.w.N.; Urteil vom 15. Juni 1995 BVerwG 3 C 31.93 BVerwGE 99, 1 ).
Mit dem Erfordernis der allseitigen Aufgabenerfüllung werden die Religionsgesellschaften von den religiösen Vereinen abgegrenzt, die sich nur die partielle Pflege des religiösen Lebens ihrer Mitglieder zum Ziel gesetzt haben (vgl. Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O., S. 2102 m.w.N.).
Die Voraussetzung der allseitigen Aufgabenerfüllung verlangt, dass sich die Vereinigung (auch) der gemeinsamen Religionsausübung und der damit einhergehenden rituellen Praxis widmet (vgl. Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O., S. 2104).
- BVerwG, 13.04.1999 - 1 A 3.94
Verbot der Wiking-Jugend bestätigt
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des Verbotsgrundes erfüllt sind, ist davon auszugehen, dass sich die Ziele einer Vereinigung in der Regel vor allem ihren Auftritten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen lassen, wobei es bei Publikationen in diesem Zusammenhang nicht auf die presserechtliche Verantwortlichkeit insbesondere des verantwortlichen Redakteurs ankommt, sondern darauf, was der Vereinigung zuzurechnen ist (vgl. Urteil vom 13. April 1999 BVerwG 1 A 3.94 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 30 S. 4 m.w.N.).Da Vereinigungen erfahrungsgemäß etwaige verbotsrelevante Bestrebungen zu verheimlichen versuchen, wird sich der vereinsrechtliche Verbotstatbestand in der Regel nur aus dem Gesamtbild ergeben, das sich aus einzelnen Äußerungen und Verhaltensweisen zusammenfügt (vgl. Urteil vom 13. April 1999, a.a.O., S. 5).
- BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 21.90
Jugendsekte II - Art. 4 GG, Religionsfreiheit, faktischer Grundrechtseingriff, …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Der Unterschied besteht darin, dass die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde legt, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (vgl. Urteil vom 27. März 1992 BVerwG 7 C 21.90 BVerwGE 90, 112 ; Urteil vom 14. November 1980 BVerwG 8 C 12.97 BVerwGE 61, 152 ). - BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86
Bahá'í
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Das Grundgesetz (Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG, Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 2 WRV) gewährleistet die religiöse Vereinigungsfreiheit, die die Freiheit umfasst, sich aus gemeinsamem Glauben zu einer Religionsgesellschaft zusammenzuschließen und zu organisieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Februar 1991 2 BvR 263/86 BVerfGE 83, 341 ). - BVerwG, 27.11.2002 - 6 A 4.02
Demokratie; "Kalifatsstaat"; Menschenwürde; Rechtsstaat; Religionsgemeinschaft; …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Kann sich eine Vereinigung auf die religiöse Vereinigungsfreiheit berufen, ist ein Verbot nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vgl. Urteil vom 27. November 2002 BVerwG 6 A 4.02 Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 35, S. 35 ). - BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99
Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Der Begriff "Religionsgesellschaft" entspricht demjenigen der Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 GG (vgl. Urteil vom 23. Februar 2000 BVerwG 6 C 5.99 BVerwGE 110, 326 ;… Ehlers in: Sachs , GG, 3. Auflage, Art. 140 Rn. 5;… Korioth in: Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, GG, Art. 137 WRV Rn. 13;… Jarass/Pieroth, GG, 7. Auflage, Art. 137 WRV Rn. 1). - BVerwG, 15.06.1995 - 3 C 31.93
Schächten
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Unter "Religionsgesellschaft" ist ein Verband zu verstehen, der die Angehörigen ein und desselben Glaubensbekenntnisses oder mehrerer verwandter Glaubensbekenntnisse zur allseitigen Erfüllung der durch das gemeinsame Bekenntnis gestellten Aufgaben zusammenfasst (…vgl. Urteil vom 23. Februar 2005, a.a.O., S. 2102 m.w.N.; Urteil vom 15. Juni 1995 BVerwG 3 C 31.93 BVerwGE 99, 1 ). - BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79
Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Der Unterschied besteht darin, dass die Religion eine den Menschen überschreitende und umgreifende ("transzendente") Wirklichkeit zugrunde legt, während sich die Weltanschauung auf innerweltliche ("immanente") Bezüge beschränkt (vgl. Urteil vom 27. März 1992 BVerwG 7 C 21.90 BVerwGE 90, 112 ; Urteil vom 14. November 1980 BVerwG 8 C 12.97 BVerwGE 61, 152 ). - BVerwG, 23.03.1971 - I C 54.66
Verfassungsrecht - Recht der Vereinigungen - (Staatskirchenrecht), Allg. …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2005 - 6 A 1.04
Auch wenn die Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots einer besonderen Prüfung unterzogen wird (vgl. Urteil vom 23. März 1971 BVerwG 1 C 54.66 BVerwGE 37, 344 ), erweist sich das Betätigungsverbot als rechtmäßig. - BVerwG, 02.12.1980 - 1 A 3.80
Wehrsportgruppe Hoffmann - Art. 9 Abs. 2 GG
- BVerwG, 28.10.1999 - 1 A 4.98
Ersatzorganisation einer durch Verfügung verbotenen Vereinigung - Feststellung …
- BVerwG, 25.03.1998 - 8 C 12.97
Willkürverbot; finanzielle Eigenverantwortung der Gemeinden; Nivellierungsverbot …
- BVerwG, 16.11.2015 - 1 A 4.15
Anhörung; Auflösung; einheitliches Netzwerk; Hisbollah; Inländerverein; Israel; …
Dies ist vor allem dann der Fall, wenn Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineingetragen und insbesondere zur Tötung von Menschen aufgefordert wird (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 - juris Rn. 26 …und Urteil vom 25. Januar 2006 - 6 A 6.05 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 44 Rn. 15).Der objektive Tatbestand kann auch dann erfüllt sein, wenn ein Verein eine Gruppierung unterstützt, die ihrerseits durch Ausübung von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigt (BVerwG…, Urteil vom 3. Dezember 2004 - 6 A 10.02 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 41 = juris Rn. 18) bzw. das Existenzrecht eines Staates vor dem Hintergrund eines Konflikts zwischen zwei Völkern in der Weise verneint, dass er zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufruft (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 - juris Rn. 26) und hierdurch mittelbar zu der gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten Zwecksetzung oder Tätigkeit beiträgt.
- BVerfG, 27.12.2007 - 1 BvR 853/06
Grundrechtsfähigkeit eines ausländischen Vereins
den Gerichtsbescheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. August 2005 - BVerwG 6 A 1.04 -,. - VG Berlin, 27.04.2026 - 1 L 787.25
Verfassungsschutzbericht 2024: Verein Jüdische Stimme darf nicht als gesichert …
Der objektive Tatbestand könne ferner erfüllt sein, wenn ein Verein eine Gruppierung unterstütze, die ihrerseits durch Ausübung von Gewalt das friedliche Miteinander der Völker beeinträchtigt (BVerwG…, Urteil vom 16. November 2015 - 1 A 4.15 - juris Rn. 19) bzw. wenn der Verein das Existenzrecht eines Staates vor dem Hintergrund eines Konflikts zwischen zwei Völkern in der Weise verneine, dass er zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufrufe und hierdurch mittelbar zu der gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichteten Zwecksetzung oder Tätigkeit beitrage (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 - juris Rn. 26 und m.w.N.).Rn. 82 (3) Dafür, dass sich der Antragsteller dadurch gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, dass er das Existenzrecht eines Staates vor dem Hintergrund eines Konflikts zwischen zwei Völkern in der Weise verneint, dass er zu dessen gewaltsamer Beseitigung aufruft (vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 - juris Rn. 26 und OVG Münster…, Beschluss vom 15. November 2024 - 5 B 558/24 - juris Rn. 46 f.), gibt es nach vorläufiger Würdigung der in das Verfahren eingeführten Belege keine hinreichend gewichtigen verdichteten Anhaltspunkte.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2024 - 5 B 558/24
Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen: Eilantrag gegen das Verbot …
Rn. 43 Vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 -, juris, Rn. 26. - VGH Bayern, 24.01.2007 - 4 A 06.52
Verbot des Multi-Kultur-Haus Ulm e.V. rechtmäßig - vollständige Urteilsgründe …
Da Vereinigungen etwaige verfassungsfeindliche Bestrebungen erfahrungsgemäß zu verheimlichen suchen, wird sich der Verbotsgrund in der Regel nur aus einem Gesamtbild ergeben, das sich aus einzelnen, dem Verein zuzurechnenden Handlungen oder Äußerungen zusammenfügt (BVerwG vom 8.8.2005, Az. 6 A 1/04, juris Tz. 26; vom 13.4.1999 NVwZ-RR 2000, 70/71).Hierunter fällt nicht nur eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, das friedliche Zusammenleben der Völker im Sinne von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 GG zu stören, vielmehr ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn ein Verein aufruft, einen Staat gewaltsam zu beseitigen und Menschen dieses Staates zu töten (BVerwG vom 8.8.2005, Az. 6 A 1/04;… vom 3.12.2004, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2026 - 5 D 82/22
Verbot des Islamischen Kulturvereins Nuralislam e. V. rechtmäßig
Rn. 56 Vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 -, juris, Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2024 - 5 B 558/24 -, NVwZ-RR 2025, 424, juris, Rn. 39 f. - VG Schleswig, 13.05.2026 - 11 B 73/26
Ausweisung eines syrischen Unterstützers der Hizb ut-Tahrir
In Deutschland agiert die xxx wegen des durch das Bundesministerium des Inneren ausgesprochenen Betätigungsverbots vom 10. Januar 2003 (vgl. hierzu BVerwG, Gerichtsbescheid v. 08.08.2005 - 6 A 1.04 -, juris sowie EGMR, Entscheidung v. 12.06.2012 - 31098/08 -, juris) im Untergrund und rekrutiert dort neue Mitglieder (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 13.01.2022 - 5 K 6549/16 -, juris Rn. 43 m.w.N.). - VG Berlin, 26.04.2007 - 35 A 426.04
Regelausweisungsgrund des öffentlichen Gewaltaufrufs in § 54 Nr. 5a AufenthG 2004
Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des vom Bundesministerium des Innern ausgesprochenen Betätigungsverbotes vom 10. Januar 2003 allein auf § 3 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 3. Var. VereinsG (i.d.F. des Terrorismusbekämpfungsgesetzes vom 9. Januar 2002, BGBl. I, S. 361) gestützt hat, weil die HuT wider den Gedanken der Völkerverständigung tätig werde (BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 -, zitiert nach juris, sowie Urteil vom 25. Januar 2006 - 6 A 6.05 -, zitiert nach juris). - VG Stuttgart, 22.09.2005 - 4 K 1417/05
Ausweisung wegen des Verdachts der Terrorismusunterstützung
Gegen das vereinsrechtliche Betätigungsverbot wurde Klage beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, die mit Gerichtsbescheid vom 08.08.2005 - 6 A 1.04 - abgewiesen wurde.Das Vereinsverbot wurde auch zwischenzeitlich vom Bundesverwaltungsgericht mit Gerichtsbescheid vom 08.08.2005 - 6 A 1.04 - bestätigt.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2026 - 5 D 89/22
Verbot des Imam Mahdi Zentrums rechtmäßig
Rn. 74 Vgl. BVerwG, Gerichtsbescheid vom 8. August 2005 - 6 A 1.04 -, juris, Rn. 26; OVG NRW, Beschluss vom 15. November 2024 - 5 B 558/24 -, NVwZ-RR 2025, 424, juris, Rn. 39 f. - OVG Bremen, 15.11.2022 - 1 D 87/22
Verbot eines Vereins, der die Hizb Allah unterstützt - Anhörung; Hisbollah; Hizb …
- VG Hamburg, 13.01.2022 - 5 K 6549/16
Zum Ausschluss der Einbürgerung wegen Unterstützung der in Deutschland verbotenen …
- VG Münster, 09.10.2017 - 1 K 984/15
- VG Köln, 17.06.2025 - 7 K 900/23
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Rechtsprechung
| OVG Berlin, 11.02.2004 - 6 A 1.04, 6 A 2.04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
VwGO § 47 Abs. 6; ; VwGO § 166; ; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 1; ; VwGO § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 114; ; BauO Bln § 67 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der erstrebten Klage für Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens bezüglich der Zustimmung der zuständigen Behörde für ein Bauvorhaben des Bundes
- Wolters Kluwer
Notwendigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg der erstrebten Klage für Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit eines Normenkontrollverfahrens bezüglich der Zustimmung der zuständigen Behörde für ein Bauvorhaben des Bundes
- juris (Volltext/Leitsatz)
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