Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22 |
Volltextveröffentlichungen (7)
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- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 9 Abs. 2; VereinsG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 3
Verbot der "United Tribuns Northside" als Teilorganisation des Vereins "United Tribuns"
- rechtsinformationen.bund.de
Verbot der "United Tribuns Northside" als Teilorganisation des Vereins "United Tribuns"
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 9 Abs 2 GG, § 2 Abs 1 VereinsG, § 3 Abs 1 VereinsG, § 3 Abs 3 S 1 VereinsG
Verbot der "United Tribuns Northside" als Teilorganisation des Vereins "United Tribuns" - doev.de
Verbot der Teilorganisation eines verbotenen Vereins
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verhältnismäßigkeit des Verbots der "United Tribuns Northside" als Teilorganisation des Vereins "United Tribuns"; Zuständigkeit des BMI für den Erlass der Verbotsverfügung; Gewalttätige Geltendmachung räumlicher Herrschaftsansprüche gegenüber konkurrierenden ...
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Klage des Chapters "United Tribuns Northside" gegen sein Verbot als Teilorganisation des Vereins "United Tribuns" erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das Vereinsverbot der "United Tribuns" - und der einzelne Chapter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbot der "United Tribuns Northside" - als Teilorganisation des Vereins "United Tribuns"
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
"United Tribuns" bleibt insgesamt verboten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anfechtungsklage von örtlichem Chapter einer rockerähnlichen Gruppierung
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21
Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins kann im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 122).Dabei können - wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht - zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (…BVerwG, Urteile vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 17…, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 25 und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 34).
Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist bei dem Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein auf die Organisation oder Tätigkeit dieser Vereinigung einschließlich der von der Verbotsbehörde nach § 3 Abs. 3 VereinsG als Teilorganisationen in Anspruch genommenen Vereinigungen abzustellen (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 21 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 29 sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 38).
Die Ermessensentscheidung hierüber, die im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden kann (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 23 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 31 sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39), bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen das Absehen von der Anhörung beruht (BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161;… BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36…, vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl 2023, 598 Rn. 20 und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39).
Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen wäre, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (BVerwG, Urteil vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 122 m. w. N.).
Rn. 37 Da § 2 Abs. 1 VereinsG auch so genannte gemischte Vereine erfasst (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 46), kann dahingestellt bleiben, ob die einzelnen Chapter der United Tribuns als juristische Personen neben den in ihnen zusammengeschlossenen natürlichen Personen ebenfalls Mitglieder der United Tribuns sind.
Entscheidend ist stets das spezifische Gepräge der zur Beurteilung stehenden verbandlichen Struktur (BVerwG, Urteil vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 127 m. w. N.).
Rn. 65 Ein weiteres Indiz für die Identität zwischen dem Verein als Ganzem und seinen Gliederungen, die von § 3 Abs. 3 Satz 1 VereinsG für eine Qualifikation als Teilorganisation vorausgesetzt wird, kann nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts schließlich auch das einheitliche äußerliche Erscheinungsbild sein (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - juris Rn. 133).
Rn. 67 Die in der genannten Vorschrift vorgesehene Möglichkeit der Ausnahme von einem Verbot des Gesamtvereins soll nach dem Willen des Gesetzgebers vor allem solchen Teilorganisationen zugutekommen, die sich von verfassungswidrigen Bestrebungen des Gesamtvereins distanzieren und einen grundsätzlich anderen, nicht verfassungswidrigen Kurs verfolgen (BVerwG, Urteil vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 147 m. w. N.).
- BVerwG, 26.01.2022 - 6 A 7.19
Vereinsrechtliches Verbot von Teilorganisationen der PKK bestätigt
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Dabei können - wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht - zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (…BVerwG, Urteile vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 17, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 25 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 34).Die Ermessensentscheidung hierüber, die im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden kann (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 23 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 31 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39), bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen das Absehen von der Anhörung beruht (BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161; BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36…, vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl 2023, 598 Rn. 20 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (strenger noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - NVwZ 2023, 423 Rn. 36 …und vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - BVerwGE 177, 259 Rn. 20;… Beschluss vom 9. Juni 2022 - 6 VR 2.21 - juris Rn. 15).
Es bedarf dann einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung oder anderer Erkenntnisse, die die in den Behördenzeugnissen enthaltenen Angaben bestätigen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 55 m. w. N.).
- BVerwG, 04.11.2016 - 1 A 5.15
Klagen gegen Betätigungsverbot für Vereinigung "Satudarah Maluku MC" abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (zusammenfassend BVerwG…, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 38 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 25, vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 71 Rn. 17 …und vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 75 Rn. 22;… bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).Rn. 51 Die Existenz der Chapter als unterste Organisationsebene des Zusammenschlusses wird unter anderem in Nr. 2, 9 und 10 der Clubgesetze sowie Nr. 1 und 3 der Aufgaben des Vorstands vorausgesetzt (vgl. zu der für Rockervereinigungen typischen Chapter-Struktur: BVerwG, Urteil vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 71 Rn. 20).
- BVerfG, 13.07.2018 - 1 BvR 1474/12
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Die Ermessensentscheidung hierüber, die im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden kann (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 23 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 31 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39), bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen das Absehen von der Anhörung beruht (BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161;… BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36…, vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl 2023, 598 Rn. 20 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39).Bestehen nach dem gesamten Inhalt des Bescheids Anhaltspunkte dafür, dass sonst Beweismittel und Vermögenswerte beiseitegeschafft würden, reicht dies jedoch regelmäßig schon aus, um das Absehen von der Anhörung zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161).
- BVerwG, 29.01.2020 - 6 A 1.19
Klagen gegen Verbot der Vereinigung "linksunten.indymedia" bleiben erfolglos
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Rn. 25 a) Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO orientiert sich die gerichtliche Kontrolle eines Vereinsverbots in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25).Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 38 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 25…, vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 71 Rn. 17 …und vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 75 Rn. 22;… bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 14.12.2022 - 6 A 6.21
Verbot des Vereins "Deutsche Libanesische Familie e.V." bestätigt
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Die Ermessensentscheidung hierüber, die im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden kann (…BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 23 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 31 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39), bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen das Absehen von der Anhörung beruht (BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161;… BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36, vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl 2023, 598 Rn. 20 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39).Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (…strenger noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - NVwZ 2023, 423 Rn. 36 und vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - BVerwGE 177, 259 Rn. 20;… Beschluss vom 9. Juni 2022 - 6 VR 2.21 - juris Rn. 15).
- BVerwG, 07.07.2023 - 6 A 2.21
Vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung Somalisches Komitee Information und …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist bei dem Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein auf die Organisation oder Tätigkeit dieser Vereinigung einschließlich der von der Verbotsbehörde nach § 3 Abs. 3 VereinsG als Teilorganisationen in Anspruch genommenen Vereinigungen abzustellen (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 21 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 29 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 38).Die Ermessensentscheidung hierüber, die im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden kann (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 23 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 31 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39), bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen das Absehen von der Anhörung beruht (BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161;… BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36…, vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl 2023, 598 Rn. 20 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39).
- BVerwG, 07.07.2023 - 6 A 4.21
Vereinsrechtliches Verbot der Vereinigung WWR-Help. WorldWide Resistance-Help …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Für die Beurteilung dieser Voraussetzungen ist bei dem Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein auf die Organisation oder Tätigkeit dieser Vereinigung einschließlich der von der Verbotsbehörde nach § 3 Abs. 3 VereinsG als Teilorganisationen in Anspruch genommenen Vereinigungen abzustellen (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 21 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 29 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 38).Die Ermessensentscheidung hierüber, die im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden kann (BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 23 und - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 31 …sowie vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39), bedarf einer Begründung, die erkennen lässt, auf welchen Erwägungen das Absehen von der Anhörung beruht (BVerfG…, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 1 BvR 1474/12 u. a. - BVerfGE 149, 160 Rn. 161;… BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 36…, vom 14. Dezember 2022 - 6 A 6.21 - DVBl 2023, 598 Rn. 20 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 39).
- BVerwG, 14.05.2014 - 6 A 3.13
Vereinsverbot; Klagebefugnis; Zuständigkeit; Anhörung; Vereinsbegriff; religiöser …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (zusammenfassend BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 38 f. unter Verweis auf BVerwG, Urteile vom 14. Mai 2014 - 6 A 3.13 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 62 Rn. 25…, vom 4. November 2016 - 1 A 5.15 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 71 Rn. 17 …und vom 13. Dezember 2018 - 1 A 14.16 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 75 Rn. 22;… bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.). - BVerwG, 07.01.2016 - 1 A 3.15
Anhörung; "Bad Standing"; Begründung; Belohnung; Chapter; Ehrenkodex; …
Auszug aus BVerwG, 24.07.2024 - 6 A 5.22
Dabei können - wie auch sonst im Gefahrenabwehrrecht - zurückliegende Umstände herangezogen werden, soweit sie zu diesem Zeitpunkt noch aussagekräftig sind (BVerwG, Urteile vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 17…, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 25 …und vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - NVwZ-RR 2024, 591 Rn. 34). - BVerfG, 02.07.2019 - 1 BvR 1099/16
Verfassungsbeschwerden gegen Vereinsverbote erfolglos
- BVerwG, 13.12.2018 - 1 A 14.16
Klage gegen Verbot des Vereins "Hells Angels Motorradclub Bonn" abgewiesen
- BVerwG, 09.06.2022 - 6 VR 2.21
Erfolgloser Eilantrag gegen Vollziehung des Verbots der Ersatzorganisation einer …
- BVerwG, 24.06.2025 - 6 A 4.24
COMPACT-Verbot aufgehoben
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 38 f. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 jeweils m. w. N.;… bestätigt durch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.). - BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 6.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 30 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Daraus resultiert auch ein abweichender Prozessstoff: Während im Rechtsstreit um ein Vereinsverbot die relevante Sachlage auf den Erlasszeitpunkt des Verbotsbescheids fixiert ist (…BVerwG, Urteile vom 7. Januar 2016 - 1 A 3.15 - BVerwGE 154, 22 Rn. 17…, vom 26. Januar 2022 - 6 A 7.19 - Buchholz 402.45 VereinsG Nr. 77 Rn. 25…, vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 34 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 17), beurteilt das Bundesverfassungsgericht die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 GG regelmäßig erst nach dem Sach- und Streitstand in der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. März 2003 - 2 BvB 1, 2 und 3/01 - BVerfGE 107, 339 ).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 13.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 9.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 17.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 22 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 10.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 7.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 11.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 14.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 15.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
Rn. 23 b. Nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist die gerichtliche Kontrolle des Verbots eines Vereins und seiner Teilorganisationen in ihrem Umfang an den inmitten stehenden subjektiven Rechten des jeweiligen Klägers orientiert (…BVerwG, Urteile vom 29. Januar 2020 - 6 A 1.19 - BVerwGE 167, 293 Rn. 25 und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 25).Vor dem Hintergrund der hiernach eingeschränkten Berechtigung aus Art. 9 Abs. 1 GG kann eine vorgebliche Teilorganisation eines verbotenen Vereins im Rahmen einer von ihr gegen die Verbotsverfügung erhobenen Anfechtungsklage nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts - neben der formellen Rechtswidrigkeit des Verbotsbescheids (…vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Juli 2023 - 6 A 2.21 - NVwZ-RR 2024, 285 Rn. 20 ff., vom 7. Juli 2023 - 6 A 4.21 - BVerwGE 179, 284 Rn. 28 ff. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 20 ff.) - grundsätzlich nur geltend machen, zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Verbotserlasses habe der verbotene Gesamtverein nicht (mehr) existiert, es habe an ihrer Eigenschaft als Teilorganisation dieses Hauptvereins gefehlt oder es sei - insbesondere aus Gründen der Verhältnismäßigkeit - geboten gewesen, sie gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 VereinsG von dem Vereinsverbot auszunehmen (…BVerwG, Urteile vom 19. September 2023 - 6 A 12.21 - BVerwGE 180, 185 Rn. 122 m. w. N. und vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 26).
Ob die gesetzlichen Begriffsmerkmale des Vereins erfüllt sind, ist für die formelle Rechtmäßigkeit der Verbotsverfügung dagegen ohne Bedeutung (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 21 m. w. N.).
Die Ermessensentscheidung hierüber kann im Hinblick auf das Verbot einer Vereinigung als Gesamtverein mitsamt Teilorganisationen nur einheitlich mit Blick auf den Gesamtverein getroffen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Nur in atypischen Fällen muss die Begründung des Bescheids darüber hinaus eine Abwägung aller für und gegen den Verzicht sprechenden Gesichtspunkte enthalten (BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 22 m. w. N.).
Das Vorliegen sämtlicher Begriffsmerkmale kann aus Indizien hergeleitet werden (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juli 2024 - 6 A 5.22 - juris Rn. 28 m. w. N.;… vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Juli 2019 - 1 BvR 1099/16 - NVwZ 2020, 224 Rn. 16 f.).
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 12.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
- BVerwG, 04.03.2025 - 6 VR 4.24
- BVerwG, 26.02.2025 - 6 VR 2.24
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 16.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
- VG Karlsruhe, 29.08.2025 - 9 K 4318/25
Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein einem Bürgermeister gegenüber ausgesprochenes …
- VG Aachen, 17.06.2025 - 7 K 3220/24
Land durfte "Ersatz-Landrat" für Düren bestimmen
- BVerwG, 19.12.2025 - 6 A 8.23
Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" …
- VG Düsseldorf, 02.04.2025 - 35 L 3442/24
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Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 28 BauO BB 2003, § 32 BauO BB 2018, § 35 VwVfG
Baulicher Schallschutz bei abweichend von der Baugenehmigung errichteten, zu Wohnzwecken genutzten Wintergarten mit Kunststoffdach aus Plexiglas - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 28 BauO BB, § 32 BauO BB 2018
Baulicher Schallschutz - Wintergarten zu Wohnzwecken - von der Baugenehmigung abweichende Errichtung - Nachtrags-/Änderungsgenehmigung - harte Bedachung im Sinne der bauordnungsrechtlichen Brandschutzvorschriften - Kunststoffdach aus Plexiglas - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Von Baugenehmigung abgewichen: Kein Anspruch auf Schallschutz!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Von Baugenehmigung abgewichen: Kein Anspruch auf Schallschutz! (IBR 2023, 1031)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1991 - 11 A 1604/89
Baugenehmigung; Inhalt; Bedeutung des Antrags; Willenserklärung gegenüber der …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
Es ist seine Sache, durch seinen Bauantrag den Verfahrensgegenstand festzulegen sowie alle für die Genehmigung notwendigen Angaben zu machen, von denen die Bauaufsichtsbehörde auszugehen hat (OVG Münster, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, UPR 1992, 385 ff., juris Rn. 48).Es ist seine Sache, durch seinen Bauantrag den Verfahrensgegenstand festzulegen sowie alle für die Genehmigung notwendigen Angaben zu machen, von denen die Bauaufsichtsbehörde auszugehen hat (OVG Münster, Urteil vom 26. September 1991 - 11 A 1604/89 -, UPR 1992, 385 ff., juris Rn. 48).
- OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 3.17
Schallschutzvorkehrungen für kombiniert genutzte Wohn- und Schlafräume, für …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, juris Rn. 24 …und vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 29). - OVG Berlin-Brandenburg, 09.04.2019 - 6 A 12.16
BER: Einzelfragen zum Schallschutz
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
Die Regelung in Ziffer 5.1.7 Nr. 7 PFB nimmt damit nicht nur Schwarzbauten insgesamt, sondern auch im Widerspruch zu bauordnungsrechtlichen Vorgaben errichtete und nicht genehmigte bzw. nicht genehmigungsfähige Räume aus der Verpflichtung der Vorhabenträgerin zur schalltechnischen Ertüchtigung aus (…Senatsurteile vom 3. Juli 2018 - OVG 6 A 3.17 -, juris Rn. 24 und vom 9. April 2019 - OVG 6 A 12.16 -, juris Rn. 29). - OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 6 A 8.20
Schallschutz für ein denkmalgeschütztes im für den Flughafen Berlin-Brandenburg …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten in Höhe von 282, 15 Euro gemäß § 280 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit § 286 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil solche Kosten nach der Rechtsprechung des Senats in Verfahren, in denen über die Anspruchsberechtigung für baulichen Schallschutz nach dem PFB BER gestritten wird, nicht auf §§ 280 ff. BGB gestützt und als Verzugsschaden geltend gemacht werden können (Urteil vom 13. Dezember 2021 OVG 6 A 8/20, juris Rn. 165 ff.). - OVG Berlin-Brandenburg, 17.05.2021 - 6 A 4.20
Kein Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für einen zu Wohnzwecken genutzten …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2023 - 6 A 5.22
Bedachungen aus diesem Baustoff zählen nach der DIN 4102 Teil 4 nicht zu den ohne Nachweis gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähigen harten Bedachungen (vgl. im Einzelnen Böhme in Jäde/Dirnberger/Förster/Bauer/Böhme/Michel/Radeisen, Bauordnung Brandenburg, 71. AL Mai 2018, § 32 Rn. 9 ff. sowie zu dem hinsichtlich des Brandverhaltens vergleichbaren Kunststoff "Makrolon" Senatsurteil vom 17. Mai 2021 - OVG 6 A 4/20 -, juris Rn. 27).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2023 - 6 A 10.22
Schallschutzprogramm BER; Lärmschutzauflage für den Tagschutz; Wintergarten; …
Bedachungen aus Kunststoff zählen nach DIN 4102 Teil 4 nicht zu den ohne Nachweis gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähigen harten Bedachungen (vgl. im Einzelnen zu dem vergleichbaren Kunststoff Makrolon Senatsurteil vom 17. Mai 2021 - OVG 6 A 4/20 -, juris Rn. 27 sowie hinsichtlich des Kunststoffs Plexiglas Senatsurteil vom 28. März 2023 - OVG 6 A 5/22 -).
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