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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,4834
OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20 (https://dejure.org/2022,4834)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.02.2022 - 6 A 548/20 (https://dejure.org/2022,4834)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Februar 2022 - 6 A 548/20 (https://dejure.org/2022,4834)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsVwVG § 2a Abs. 1 Nr. 1, SächsVwVG § 19 Abs. 5 Satz 2, VwGO § 173 Satz 1 i. V. m. § 227 ZPO
    Zum mangelnden Rechtsschutzbedürfnis einer Anfechtungsklage gegen glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung nach endgültiger Aufgabe der Betriebsstätte; Unzulässigkeit nachträglicher Beitreibung von Zwangsgeldern bei Erreichung des Vollstreckungszwecks; Darlegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die glücksspielrechtliche Untersagungs- und Betriebseinstellungsverfügung; Verstoß gegen Mindestabstandsregelungen

  • rechtsportal.de

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung gegen die glücksspielrechtliche Untersagungs- und Betriebseinstellungsverfügung; Verstoß gegen Mindestabstandsregelungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (62)

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 29. November 2019 (- 6 B 143/18 -, juris Rn. 33) ausgeführt, dass insbesondere auch Altspielhallen seit 1. Juli 2017 der glücksspielrechtlichen Erlaubnispflicht nach § 24 Abs. 1 GlüStV unterfallen.

    Unabhängig davon hat der Senat zu diesem Aspekt im Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn 55 ff.) entschieden, dass die spielhallenrechtlichen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sowie im Sächsischen Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag den verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden.

    Die Abstandsgebote zu anderen Spielhallen sowie zu allgemeinbildenden Schulen (§ 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG) sind dem Recht der Spielhallen zuzuordnen, das gemäß Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG ausdrücklich aus der konkurrierenden Kompetenz des Bundes herausgenommen wurde und damit nach Art. 70 Abs. 1 GG der Gesetzgebungszuständigkeit der Länder unterfällt (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 57).

    Obliegt die Prüfung der Zulässigkeit einer Abweichung der Erlaubnisbehörde, was sich auch aus dem Regelungszusammenhang zu Satz 3 ergibt, der eine Erlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen ausschließt, so gilt Gleiches für die vorgelagerte Frage, ob der im Regelfall nach der Luftlinie zu bemessende Abstand eingehalten ist (SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 40).

    Ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten (wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke), die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. juris Rn. 41;… Beschl. v. 7. Dezember 2017 - 3 B 303/17 -, juris Rn. 12 ff.).

    Bereits im Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 68) hat der Senat die Abstandsregelungen als nach wie vor in Einklang mit aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen stehend erachtet:.

    Dass das Kohärenzgebot gemäß Art. 56 AEUV als Prüfungsmaßstab für die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit nicht nur im Bereich staatlicher Monopolregelungen relevant ist, entspricht der Ansicht des Senats (Beschl. v. 29. November 2019, a. a. O. Rn. 63).

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (…a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: '22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.;… v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass nicht so sehr die Lage und der Standort, sondern mehr die Erkennbarkeit der Spielhalle für den Jugendschutz relevant sei, setzt sie lediglich ihre eigene Einschätzung an die Stelle der Einschätzung des Gesetzgebers, zeigt aber nicht auf, dass die Einschätzung des Gesetzgebers nicht mehr von seinem Beurteilungsspielraum gedeckt ist, zumal sich der Gesetzgeber - wie vom Senat im Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 68 f.) ausgeführt - für seine Einschätzung auf eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung stützen kann.

    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58;… Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).

    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (…BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen oder anderweitige Maßnahmen derart konterkariert, dass eine systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.

    Hierzu verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 70 ff.).

    Gleiches gilt im Hinblick auf die Härtefallübergangsfristen, die (auch aus Sorge vor Entschädigungsforderungen von den Glücksspielaufsichtsbehörden einzelner Länder) großzügiger gewährt würden als von anderen (vgl. zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 70).

    Durch die Verwaltungspraxis der Beklagten und deren Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtbarkeit (zum Vorliegen einer besonderen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn 43 ff.) bestehen ausreichend strukturelle Sicherungen dafür, dass die inhaltlichen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages im Hinblick auf die vom Landesgesetzgeber verfolgten Ziele der Bekämpfung der Spielsucht sowie der Kanalisierung des Spielbetriebs unter Berücksichtigung schutzwürdiger grundrechtlicher Belange der Spielhallenbetreiber und geltend gemachter Härtefälle durchgesetzt werden können (…vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 186).

    Zwar wird der Klägerin aufgegeben, zur Umsetzung der Untersagungsverfügung die Spielhalle zu schließen (Nummer 2 des Bescheides); die Nutzungsmöglichkeit der Räumlichkeiten für andere Zwecke als für den eine glücksspielrechtliche Erlaubnis voraussetzenden Spielhallenbetrieb wird der Klägerin durch die angegriffene Verfügung aber nicht genommen (eingehend SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 48 ff. zu einem vergleichbaren Bescheid der Beklagten), was die Beklagte in ihrer Erwiderung auf die Begründung des Zulassungsantrags auch ausdrücklich klargestellt hat.".

    Denn das Verwaltungsgericht ist in Übereinstimmung mit dem Senat (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 70 ff.;… Beschl. v. 18. November 2021 - 6 B 298/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 8 ff.) nicht davon ausgegangen, dass das mit den Beschränkungen auf Spielhallen verfolgte Gesetzesziel auch unter der Berücksichtigung von Ausnahmeregelungen oder Einschränkungen des Anwendungsbereichs, wie unter Ausklammerung berufsbildender Schulen, Spielbanken, Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, nicht erreichbar ist.

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Dieses Ziel rechtfertigt den durch die Abstandsgebote hervorgerufenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 119 ff.;… BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 ff.;… v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22).

    Die Spielsuchtbekämpfung und der Jugendschutz können somit Einschränkungen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen, wenn sich die hierzu getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Erforderlichkeit halten und sie dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel vor allem auch für Jugendliche zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21. Oktober 1999 - Zenatti - a. a. O. Rn. 36 f.;… v. 6. November 2003 - C-243/01 Gambelli u. a. -, juris Rn. 67;… v. 6. März 2007 - C-338/04 u. a. Placanica u. a. -, juris Rn. 52 f.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).

    Dies ist bei Abstandsgeboten zu Schulen der Fall (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).

    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58;… Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).

    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen oder anderweitige Maßnahmen derart konterkariert, dass eine systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.

    Durch die Verwaltungspraxis der Beklagten und deren Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtbarkeit (…zum Vorliegen einer besonderen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn 43 ff.) bestehen ausreichend strukturelle Sicherungen dafür, dass die inhaltlichen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages im Hinblick auf die vom Landesgesetzgeber verfolgten Ziele der Bekämpfung der Spielsucht sowie der Kanalisierung des Spielbetriebs unter Berücksichtigung schutzwürdiger grundrechtlicher Belange der Spielhallenbetreiber und geltend gemachter Härtefälle durchgesetzt werden können (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 186).

  • OVG Sachsen, 26.07.2021 - 6 B 262/21

    Glücksspielrecht; Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung des Betriebs einer …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (- 6 B 262/21 -, juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Der Senat hat in dem die gleiche Spielhallebetreffenden Beschluss vom 26. Juli 2021 - 6 B 262/21 - (…juris Rn. 18 ff.) ausgeführt: '18 (…) Dem Betrieb der Spielhalle steht das Abstandsgebot nach § 18a Abs. 4 Satz 1 GlüStVAG entgegen, da sie mit einem Abstand von 72 m Luftlinie nicht den nach § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG erforderlichen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zum Hauptgebäude der F.................-Oberschule einhält.

    Der Senat hat im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O. juris Rn. 16) ausgeführt, dass auch § 18a Abs. 1 SächsGlüStVAG (i. d. F. des Art. 1 des Gesetzes vom 20. August 2020 [SächsGVBl. S. 486; n. F.]) "… die für eine Spielhalle mit befristeter Zustimmung der Glücksspielbehörde erteilte Erlaubnis nach § 33i GewO die glücksspielrechtliche Erlaubnis nach Ablauf der befristeten Zustimmung nicht mehr ein(schließt).

    Da aber auch bei Spielhallen Ausnahmen vom Abstandsgebot in atypischen Fällen denkbar sind (ein atypischer Fall kann etwa vorliegen bei zwischen Spielhalle und allgemeinbildender Schule befindlichen natürlichen Geländehindernissen oder anderen örtlichen Gegebenheiten wie etwa eine dazwischenliegende Bahnstrecke, die eine andere Sichtweise erfordern als die pauschalisierte Bemessung des Abstands mittels Luftlinie - vgl. SächsOVG, Beschl. v. 26. Juli 2021 a. a. O. Rn. 21), bedingen die für Wettvermittlungsstellen geltenden gesetzlichen Regelungen keine andere als die bisherige Auslegung.

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: '22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (…zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.;… v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Der Konzentrationswirkung der Alterlaubnis könne auch nicht die Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts (…Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -) und die nachgehende Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -) entgegengehalten werden.

    Dies ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts mit Bundesrecht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 17 ff.) und steht im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte (…vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Mai 2016 - 3 A 314/15 -, juris;… OVG NRW, Beschl. v. 26. September 2019 - 4 B 255/18 -, juris Rn. 14 f.;… NdsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 32; OVG Saarland, Beschl. v. 10. Mai 2016 - 1 A 74/15 -, juris; OVG Hamburg, Beschl. 24. Juni 2014 - 4 Bs 279/13 -, juris).

    Dieses Ziel rechtfertigt den durch die Abstandsgebote hervorgerufenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 119 ff.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 ff.;… v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22).

    Die verfassungsrechtliche Zumutbarkeit für Bestandsspielhallen ist insbesondere deshalb grundsätzlich gewahrt, weil der Gesetzgeber in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen hat, die das Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage in die Spielhalle getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, Rechnung trägt (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 a. a. O. Rn. 48) und es den Inhabern von Bestandsspielhallen ermöglichte, sich für diese Spielhallen auf die Schließung vorzubereiten und sich Alternativstandorte zu suchen.

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs und Köhler - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Zudem darf die Zielerreichung nicht durch Ausnahmen von den Bestimmungen des Gesetzes, die wegen ihres Umfangs zu einem Ergebnis führen, das dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel widerspricht, konterkariert werden (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10 Fuchs u. a. -, juris Rn. 61).

    'wenn ja, ob das nationale Gericht einen Beitrag der mitgliedstaatlichen Regelung zur Erreichung des damit verfolgten Ziels in kohärenter und systematischer Weise auch dann verneinen muss, wenn zwar keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Beschränkungen 'scheinheilig' zur Suchtbekämpfung oder dem Jugendschutz eingeführt worden wären, tatsächlich aber einem anderen - insbesondere fiskalischen - Zweck dienten, die Beschränkungen jedoch das damit verfolgte Ziel deshalb nicht erreichen können, weil durch Ausnahmen von den Beschränkungen oder deren eingeschränkten Anwendungsbereich, z. B. durch die Anwendbarkeit lediglich auf allgemeinbildende Schulen bei Ausklammerung der berufsbildenden Schulen, sowie lediglich auf Spielhallen bei Ausklammerung von Spielbanken sowie von Lokalitäten mit Zutrittsberechtigung für Minderjährige wie z. B. Gaststätten und Lotto-Annahmestellen, in denen Schüler Automatenglücksspiele und andere öffentliches Glücksspiele unmittelbar wahrnehmen können, die Kohärenz der Regelung beeinträchtigt wird, insbesondere weil die Ausnahmen oder der eingeschränkte Anwendungsbereich einem Ergebnis führen, das dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel widerspricht (vgl. EuGH, Urt. v. 21.07.2011 in der Rs. C-159/10 Fuchs, Rn. 86, Urt. v. 12.01.2010 in der Rs. C-341/08 Petersen, Rn. 61)'.

    Zu Ausnahmen (von Altersgrenzen) hat der Gerichtshof ausgeführt, dass Ausnahmen von den Bestimmungen eines Gesetzes in bestimmten Fällen dessen Kohärenz beeinträchtigen können, insbesondere wenn sie wegen ihres Umfangs zu einem Ergebnis führen, das dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel widerspricht (EuGH, Urt. v. 21. Juli 2011 - C-159/10, Fuchs -, juris Rn. 86).

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Rn. 14 Unabhängig von der Außengestaltung der Spielhalle (ausgehend von den Vorgaben des § 26 Abs. 1 GlüStV) folgt aus dem Mindestabstandsgebot des § 18a Abs. 4 Satz 1 SächsGlüStVAG, dass bei Unterschreiten des Mindestabstands der Betrieb der Spielhalle nicht erlaubnisfähig ist (SächsOVG, Beschl. v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 44).

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (…a. a. O., Rn. 22 ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: '22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (…zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., 63 ff.;… v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Daran ändert auch der Hinweis auf den Beschluss des für Streitigkeiten der vorliegenden Art nicht mehr zuständigen 3. Senats vom 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 - nichts.

  • OVG Sachsen, 16.04.2008 - 5 B 49/07

    Industrie- und Handelskammer; Pflichtmitgliedschaft; Rechtsanwalt; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert zumindest die Bezeichnung der konkreten Frage, die für das Berufungsverfahren erheblich sein würde, und die Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit (SächsOVG, Beschl. v. 27. September 2021 - 6 A 425/20 -, juris Rn.12; v. 16. April 2008 - 5 B 49/07 -, …

    Rn. 25 Nicht klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage, wenn sie bereits höchstrichterlich geklärt ist und neue Gesichtspunkte von Gewicht nicht vorgebracht werden (BVerwG, Beschl. v. 2. August 1960 - 7 B 54.60 -, DVBl. 1960, 845;… Beschl. v. 6. März 2013 - 6 B 47.12 -, juris Rn. 12; jeweils zum Revisionsrecht; SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008 a. a. O.; st. Rspr.).

    Die Beschwerde zeigt nicht auf, dass diese Rechtsprechung erheblicher Kritik ausgesetzt war und trägt auch keine neuen erheblichen Gesichtspunkte vor, die in der damaligen Rechtsprechung nicht berücksichtigt werden konnten und geeignet sind, ein anderes Ergebnis herbeizuführen (vgl. hierzu: SächsOVG, Beschl. v. 16. April 2008, SächsVBl. 2008, 191, 194).

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    So verhält es sich bei einer - wie hier - betriebsstättenbezogenen Untersagungs- und Schließungsverfügung im Falle der endgültigen Aufgabe der Betriebsstätte, sofern die Verfügung nicht noch als Vollstreckungsgrundlage in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 16).

    Damit ist die Untersagungsverfügung samt Zwangsgeldandrohung als Vollstreckungsgrundlage gegenstandslos geworden (vgl. BVerwG, Urt. v. Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 -, juris Rn. 16;… anders wegen der Möglichkeit der Rückabwicklung im Falle der bereits erfolgten Zahlung oder Beitreibung: BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 17.12 -, juris Rn. 19 …und Urt. v. 9. Juli 2014 - 8 C 36.12 -, juris Rn. 19).

    Rn. 4 Unschädlich ist, dass die angedrohte Zwangsgeldfestsetzung nebst weiterer Zwangsgeldandrohung vom 1. August 2019 nicht aufgehoben wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013 - 8 C 46.12 - a. a. O.).

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58;… Urt. v. 9. September 2010 a. a. O. Rn. 95 ff.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.;… BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 -, juris Rn. 38 m. w. N.;… v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 31 ff., 51 ff. m. w. N.;… SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 65).

    Diese sind vielmehr Folge der föderalen Verfasstheit der Bundesrepublik; der Glücksspielsektor ist in der Gemeinschaft nicht harmonisiert (vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 a. a. O. Rn. 69).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.02.2022 - 6 A 548/20
    Die Spielsuchtbekämpfung und der Jugendschutz können somit Einschränkungen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen, wenn sich die hierzu getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Erforderlichkeit halten und sie dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel vor allem auch für Jugendliche zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (…vgl. EuGH, Urt. v. 21. Oktober 1999 - Zenatti - a. a. O. Rn. 36 f.;… v. 6. November 2003 - C-243/01 Gambelli u. a. -, juris Rn. 67; v. 6. März 2007 - C-338/04 u. a. Placanica u. a. -, juris Rn. 52 f.;… BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).

    lässt sich für Verfahren mit Europarechtsbezug ohne Durchführung eines Berufungsverfahrens ohne weiteres bejahen (…vgl. in diesem Sinne u. a. EuGH, Urt. v. 8. September 2010 - C-316/07 u. a. -, juris Rn. 98;… v. 21. Oktober 1999 - C-67/98, Zenatti -, juris Rn. 36 und 37; sowie v. 6. März 2007 - C-338/04 u. a., Placanica -, juris Rn. 52 und 53).

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Disziplinarrechtliche Ahndung der Teilnahme an einer "Gang-Bang-Party"; …

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti - "Dienstleistungsfreiheit - Annahme von Wetten"

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz; …

  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 6 B 221/20

    Glücksspielrechtliche Untersagung einer Altspielhalle; Erlaubnisvorbehalt

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte …

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung; …

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte; …

  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von …

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere …

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN …

  • BVerfG, 09.06.2004 - 1 BvR 636/02

    Ladenschlussgesetz III

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit …

  • BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz …

  • BVerwG, 17.07.2008 - 9 B 15.08

    Nichtzulassungsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Abweichung …

  • BVerwG, 23.01.1995 - 9 B 1.95

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Voraussetzungen …

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV - …

  • BVerwG, 21.12.2009 - 6 B 32.09

    Fehlen einer Vertretung in der mündlichen Verhandlung infolge einer …

  • BVerwG, 11.07.2011 - 8 C 11.10

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder; …

  • BFH, 25.04.2013 - V R 29/11

    Billigkeitserlass bei Aussetzungszinsen

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des …

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer …

  • OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13

    Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle

  • BVerwG, 29.04.2004 - 3 B 119.03

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Verlegung der Hauptverhandlung; Verletzung …

  • BVerwG, 06.03.2013 - 6 B 47.12

    Studiengang Rechtswissenschaften; keine Pflicht zu Satzungserlass für …

  • OVG Sachsen, 27.09.2021 - 6 A 425/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Anordnung erkennungsdienstlicher Maßnahmen; …

  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2016 - 13 A 1896/14

    Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung aus erheblichen Gründen (hier: …

  • OVG Sachsen, 14.04.2015 - 1 A 406/14

    Verlegungsantrag, Besorgnis der Befangenheit

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

  • OVG Saarland, 10.05.2016 - 1 A 74/15

    Schließung einer Spielhalle mit befristeter Erlaubnis - Übergangsregelung im …

  • OVG Sachsen, 20.08.2019 - 6 B 295/18

    Spielhalle; Einhaltung des Mindestabstands zu Grundschulen

  • OVG Sachsen, 30.09.2019 - 6 B 370/18

    Glücksspielrecht; Spielhalle; Mindestabstand

  • OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 579/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer …

  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 3 B 75/19

    Spielhalle; Härtefall; Übergangsregelung; Mindestabstand; Kohärenz; …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.01.1999 - 2 L 299/98

    Grundsätzliche Bedeutung, vorläufiger Rechtsschutz, Totensonntag

  • OVG Sachsen, 18.11.2021 - 6 B 298/21

    Glücksspielrecht; Untersagung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; …

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1998 - A 12 S 157/98

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtsfehlerhafte Ablehnung einer …

  • OVG Sachsen, 12.07.2021 - 6 A 387/18

    Asylrecht; Russische Föderation; Tschetschenien; Verletzung rechtlichen Gehörs; …

  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren; …

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot; …

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung; …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 4 A 2359/15

    Beitreibung der festgesetzten Zwangsgelder bei Zuwiderhandlung der …

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

  • OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 A 1219/17

    Sachurteilsvoraussetzung; Wasserkraftanlage; Altrecht; Anlagenbestand, ; …

  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 12 ZB 18.706

    Ablehnung eines Befangenheitsantrags unter Mitwirkung des abgelehnten Richters

  • OVG Saarland, 27.11.2001 - 2 R 9/00

    Beitreibung von Zwangsgeld wegen Nichtbefolgung einer Baueinstellungsverfügung; …

  • OVG Sachsen, 14.02.2024 - 6 A 546/20

    Gebührenerhebung für eine Zwangsgeldfestsetzung; Bedeutung einer Stillhaltezusage

  • OVG Sachsen, 04.11.2003 - 4 BS 332/03

    Androhung, Festsetzung, Verwaltungsvollstreckung, Zwangsgeld

  • OVG Sachsen, 14.02.2024 - 6 A 546/20

    Gebührenerhebung für eine Zwangsgeldfestsetzung; Bedeutung einer Stillhaltezusage

    Auch gegen diesen Bescheid führte die Klägerin ein erfolgloses Klageverfahren, das mit Senatsbeschluss zur Nichtzulassung der Berufung vom 23. Februar 2022 - 6 A 548/20 - endete.

    Zum anderen wurde das festgesetzte Zwangsgeld zu keinem Zeitpunkt beigetrieben, da die Vollstreckung bereits mit der im Beschwerdeverfahren 6 B 231/19 abgegebenen Zusage vom 21. August 2019 ausgesetzt und nach Schließung der Spielhalle endgültig eingestellt wurde (vgl. Senatsbeschl. v. 23. Februar 2022 - 6 A 548/20 - und die Erklärung des Beklagtenvertreters in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat).

  • OVG Hamburg, 15.12.2022 - 4 Bs 105/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Untersagung des Betriebs einer …

    Das Kohärenzgebot verlangt keine die föderalen Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedsstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.2017, 8 C 14.16, ZfWG 2018, 139, juris Rn. 38; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.2.2022, 6 A 548/20, juris Rn. 12, m. w. N.;… VG Köln, Urt. v. 5.10.2022, 24 K 1475/21, juris Rn. 375 ff., m. w. N.).
  • OVG Hamburg, 15.03.2024 - 3 Bf 282/23

    Berufungszulassungsantrag; Nichtbescheidung eines erstinstanzlich gestellten …

    In Fällen, in denen ein Rechtsanwalt an der Wahrnehmung eines Termins gehindert ist, ist grundsätzlich die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten derselben Sozietät oder Bürogemeinschaft oder und nach teilweise vertretener Meinung sogar die Heranziehung eines kanzleifremden Rechtsanwalts im Wege der Unterbevollmächtigung zumutbar (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.1.1995, 9 B 1/95, NJW 1995, 1231, juris Rn. 4;… Beschl. v. 5.12.1994, 8 B 179/94, Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 259, juris Rn. 3;… Urt. v. 2.12.1971, I D 32.71, BVerwGE 43, 288, beck-online;… BFH, Beschl. v. 21.10.2020, VII B 119/19, BFH/NV 2021, 32, juris Rn. 33; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.2.2022, 6 A 548/20, juris Rn. 17;… VGH München, Beschl. v. 8.11.2019, 5 ZB 19.33789, juris Rn. 11;… OVG Münster, Beschl. v. 12.10.2018, 9 A 3150/17.A, AuAS 2018, 273, juris Rn. 23;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 23.1.2018, 2 L 103/17, NVwZ-RR 2018, 748, juris Rn. 13).
  • VGH Bayern, 23.09.2022 - 1 ZB 22.1296

    Erfolglose Nachbarklage - Verschattung von Photovoltaikmodulen

    Ein Anspruch darauf, dass ausschließlich der sachbearbeitende Rechtsanwalt den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrnimmt, besteht grundsätzlich nicht (SächsOVG, B.v. 23.2.2022 - 6 A 548/20 - juris Rn. 17;… OVG NW, B.v. 9.6.2022 - 19 E 376/22 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 26.04.2023 - 1 ZB 22.1869

    Untersagung der Nutzung des Dachgeschosses zu Wohnzwecken

    Ein Anspruch darauf, dass ausschließlich der sachbearbeitende Rechtsanwalt den Termin zur mündlichen Verhandlung wahrnimmt, besteht grundsätzlich nicht (SächsOVG, B.v. 23.2.2022 - 6 A 548/20 - juris Rn. 17;… OVG NW, B.v. 9.6.2022 - 19 E 376/22 - juris Rn. 5).
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