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Rechtsprechung
   BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2197
BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06 (https://dejure.org/2006,2197)
BAG, Entscheidung vom 01.06.2006 - 6 AZR 59/06 (https://dejure.org/2006,2197)
BAG, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 (https://dejure.org/2006,2197)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • lexetius.com

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • openjur.de

    Persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • Judicialis

    InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 60 Abs. 1; ; InsO § 61 Satz 1; ; InsO § 61 Satz 2; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 280; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme des beklagten Insolvenzverwalter persönlich wegen Nichterfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen; Zulässigkeit von auf den Vergleichsschluss und auf die verspätete Auszahlung der Entgeltforderungen gestützten Ersatzansprüchen nebeneinander; Auslegung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Insolvenzrecht - Vergütungsansprüche aus einem vom beklagten Insolvenzverwalter abgeschlossenen Vergleich bzw. Schadensersatzansprüche bei Massearmut; persönliche Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2006, 1830
  • NZA 2007, 94
  • NZI 2007, 124
  • NZI 2007, 20
  • NZI 2007, 47
  • NZI 2008, 16
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.05.2004 - IX ZR 48/03

    Voraussetzungen einer Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Die auf den Vergleichsschluss und auf die verspätete Auszahlung der Entgeltforderungen gestützten Ersatzansprüche betreffen verschiedene Streitgegenstände und sind deshalb ohne Klärung ihres Verhältnisses als Haupt- und Hilfsantrag mangels Bestimmtheit nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO unzulässig (vgl. BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - BGHZ 159, 104, 122 mwN).

    Sie legt keine insolvenzspezifischen Pflichten für die Zeit nach Begründung einer Verbindlichkeit fest (BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - BGHZ 159, 104, 108; Gerhardt ZInsO 2000, 574, 582;… HK-InsO/Eickmann 4. Aufl. § 61 Rn. 3;… aA MünchKommInsO-Hefermehl § 53 Rn. 89).

    die Gläubiger wären nach § 249 BGB nur so zu stellen, wie sie ohne die die Masseverbindlichkeit begründende Handlung stünden (BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - aaO; Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - ZIP 2006, 1058, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

  • LAG Hamm, 04.12.2003 - 4 Sa 1116/03

    Voraussetzungen für eine persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters beschränkt sich nach § 61 Satz 1 InsO auf die Forderungen sog. Neumassegläubiger, die hinsichtlich dieser Forderungen überhaupt erst durch seine Rechtshandlung zu Massegläubigern geworden sind (LAG Hamm 4. Dezember 2003 - 4 Sa 1116/03 - ZInsO 2004, 694;… Kübler/Prütting/Lüke InsO Stand März 2006 § 61 Rn. 1), und zudem auf das negative Interesse, dh.

    Von der Rechtsprechung und der Literatur sind vor allem die persönliche Haftung wegen der Inanspruchnahme eines besonderen Vertrauens, wegen der Übernahme eigener vertraglicher Pflichten, wegen positiver Vertragsverletzung, aus unerlaubter Handlung und die Verletzung von Verkehrssicherungspflichten anerkannt (LAG Hamm 4. Dezember 2003 - 4 Sa 1116/03 - ZInsO 2004, 694;… Hess in Hess/Weis/Wienberg InsO 2. Aufl. § 60 Rn. 79 ff.).

  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 640/02

    Arbeitszeitguthaben; Aussonderung in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 -BAGE 108, 1; 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204, 206).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 611/00

    Sicherung der personellen Kontinuität der Betriebsratsarbeit

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt allein, ob die Rechtsvorschriften über die Auslegung von Willenserklärungen (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, ob dabei gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen und der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde (BAG 24. September 2003 - 10 AZR 640/02 -BAGE 108, 1; 23. Januar 2002 - 7 AZR 611/00 - BAGE 100, 204, 206).
  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86

    Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Die Rechtsprechung hat eine persönliche Haftung des Verwalters nach den Grundsätzen der Vertreterhaftung in den Fällen angenommen, in denen er bei den Vertragsverhandlungen in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH 14. April 1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346; 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88 - LM KO § 82 Nr. 25;… MünchKommInsO-Brandes §§ 60, 61 Rn. 74 mwN).
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 600/04

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Masseverbindlichkeit?

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    die Gläubiger wären nach § 249 BGB nur so zu stellen, wie sie ohne die die Masseverbindlichkeit begründende Handlung stünden (…BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - aaO; Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - ZIP 2006, 1058, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der …

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Er hat sich einen Überblick über die Aktiva und Passiva zu verschaffen und dann zu entscheiden, inwieweit Forderungen befriedigt werden können, ohne andere - gegebenenfalls vorrangig oder gleichrangig zu befriedigende - Gläubiger zu benachteiligen (BGH 4. Dezember 1986 - IX ZR 47/86 - BGHZ 99, 151, 156 f.; 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89 - WM 1990, 329, 332).
  • BGH, 18.01.1990 - IX ZR 71/89

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters für den Abschluß eines …

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Er hat sich einen Überblick über die Aktiva und Passiva zu verschaffen und dann zu entscheiden, inwieweit Forderungen befriedigt werden können, ohne andere - gegebenenfalls vorrangig oder gleichrangig zu befriedigende - Gläubiger zu benachteiligen (BGH 4. Dezember 1986 - IX ZR 47/86 - BGHZ 99, 151, 156 f.; 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89 - WM 1990, 329, 332).
  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 245/88

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters aufgrund Vertrauenstatbestandes

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Die Rechtsprechung hat eine persönliche Haftung des Verwalters nach den Grundsätzen der Vertreterhaftung in den Fällen angenommen, in denen er bei den Vertragsverhandlungen in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch genommen hat (BGH 14. April 1987 - IX ZR 260/86 - BGHZ 100, 346; 12. Oktober 1989 - IX ZR 245/88 - LM KO § 82 Nr. 25;… MünchKommInsO-Brandes §§ 60, 61 Rn. 74 mwN).
  • LAG Baden-Württemberg, 18.11.2005 - 5 Sa 41/05

    Nichterfüllung von Arbeitsentgeltansprüchen aus der Insolvenzmasse - …

    Auszug aus BAG, 01.06.2006 - 6 AZR 59/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18. November 2005 - 5 Sa 41/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.11.2012 - 6 AZR 321/11

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Sonst wären die Anträge nicht ausreichend bestimmt und damit unzulässig (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 10, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 159, 104).

    Sie legt keine insolvenzspezifischen Pflichten für die Zeit nach Begründung einer Verbindlichkeit fest (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 16, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu II 1 c der Gründe mwN, BGHZ 159, 104).

    Seine persönliche Haftung beschränkt sich nach § 61 Satz 1 InsO auf die Forderungen von Neumassegläubigern, die hinsichtlich dieser Forderungen erst durch seine Rechtshandlung zu Massegläubigern geworden sind (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - aaO).

    Sind die Tatbestände der §§ 61 und 60 InsO nicht erfüllt, kommt eine persönliche Haftung des Verwalters nur in Ausnahmefällen in Betracht, etwa dann, wenn er eigene vertragliche Pflichten übernimmt oder in besonderem Maß persönliches Vertrauen in Anspruch nimmt (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 24 mwN, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2).

    Rn. 82 a) Eine solche sog. Sachwalterhaftung kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn der Insolvenzverwalter in besonderem Maß Vertrauen für sich in Anspruch genommen und dadurch die Vertragsverhandlungen oder den Vertragsabschluss erheblich beeinflusst hat (…vgl. BAG 6. Oktober 2011 - 6 AZR 172/10 - Rn. 39 f., EzA InsO § 61 Nr. 3; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 24 mwN, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2).

  • BAG, 22.08.2018 - 5 AZR 592/17

    Annahmeverzugslohn - Vergütung als Schadensersatz - tatrichterliche Würdigung des …

    Rn. 15 3. Die Klage ist auch in Ansehung der Erweiterung des Streitgegenstands hinreichend bestimmt (zu den Anforderungen BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 10).
  • BAG, 06.10.2011 - 6 AZR 172/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

    Rn. 18 2. Der Streitgegenstand der Anträge ist hinreichend bestimmt im Sinne von § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (vgl. dazu BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 10, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2; BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - zu III 4 der Gründe, BGHZ 159, 104).

    Erkennt er eine drohende Masseunzulänglichkeit, darf er gleichrangige Masseverbindlichkeiten allenfalls in Höhe der nach § 209 Abs. 1 InsO zu erwartenden Quote begleichen (…BAG 25. Januar 2007 - 6 AZR 559/06 - Rn. 28, 33, BAGE 121, 112; 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 21, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2;… BGH 21. Oktober 2010 - IX ZR 220/09 - Rn. 12, ZIP 2010, 2356).

    Diese Pflicht stellt jedoch keine spezifische insolvenzrechtliche Verpflichtung dar, denn die Erfüllung der Abfindungsforderung aus diesem Vergleich als Masseforderung und ihre Durchsetzung richteten sich bis zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit nicht nach der Insolvenzordnung, sondern ausschließlich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Zivilprozessordnung (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 22, AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2;… Lohmann in HK-InsO 5. Aufl. § 60 Rn. 41, 42).

    Dessen persönliche Haftung kann neben der Haftung der Masse nur aus Vorschriften außerhalb der Insolvenzordnung, etwa bei Begründung eines Vertrauenstatbestandes oder aus Delikt, begründet sein (BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 24, aaO; BGH 18. Januar 1990 - IX ZR 71/89 - ZIP 1990, 242).

  • BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 367/17

    Insolvenzverwalterhaftung - Urlaubsabgeltung

    Seine persönliche Haftung beschränkt sich nach § 61 Satz 1 InsO auf die Forderungen von Neugläubigern, die hinsichtlich dieser Forderungen erst durch seine Rechtshandlung zu Massegläubigern geworden sind (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 16).

    Die Haftung nach § 61 InsO setzt ein Verschulden des Insolvenzverwalters voraus (BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 18).

    Ohne ein solches besonderes Schuldverhältnis (vgl. BAG 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 24), welches hier nicht vorliegt, kann eine Pflichtverletzung des Insolvenzverwalters nur eine Masseverbindlichkeit begründen.

  • BAG, 25.01.2007 - 6 AZR 559/06

    Insolvenzrecht - Haftung des Insolvenzverwalters

    Er hat sich einen Überblick über die Aktiva und Passiva zu verschaffen und dann zu entscheiden, inwieweit Forderungen befriedigt werden können, ohne andere - gegebenenfalls vorrangig oder gleichrangig zu befriedigende - Gläubiger zu benachteiligen (vgl. Senat 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 -AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2 mwN).

    § 61 InsO regelt ausschließlich die Haftung des Insolvenzverwalters für die pflichtwidrige Begründung von Masseverbindlichkeiten (Senat 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - AP InsO § 61 Nr. 2 = EzA InsO § 61 Nr. 2).

  • BAG, 22.01.2019 - 3 AZR 560/17

    Betriebsrente - Spätehenklausel - feste Altersgrenze

    Bestimmt der Kläger die Rangfolge nicht, in der das Gericht die Prüfung der einzelnen Streitgegenstände vorzunehmen hat, erschließt sich dem Beklagten auch nicht ohne Weiteres, gegen welchen aus einer Vielzahl von Streitgegenständen er seine Rechtsverteidigung in erster Linie richten muss (…BAG 2. August 2018 - 6 AZR 437/17 - Rn. 18 mwN; vgl. auch 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 - Rn. 10;… grundlegend BGH 24. März 2011 - I ZR 108/09 - Rn. 9 ff., BGHZ 189, 56).
  • BGH, 16.11.2006 - IX ZB 57/06

    Rechtsweg für eine Schadensersatzklage gegen den Insolvenzverwalter wegen der …

    Daraus ergibt sich zwar eine persönliche Schadensersatzverpflichtung des Insolvenzverwalters (§ 61 InsO); indes ist der Schadensersatz nicht auf das positive, sondern lediglich auf das negative Interesse gerichtet (BGHZ 159, 104, 117 ff; BAG ZIP 2006, 1058; 2006, 1830, 1831).
  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 865/07

    Erstreckung der Nachwirkung von Tarifverträgen auf erst im Nachwirkungszeitraum …

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Konkursverwalter eine Masseverbindlichkeit begründet, bei deren Begründung er erkennen kann, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen wird (BAG vom 01.06.2006, 6 AZR 59/06, AP Nr. 2 zu § 61 InsO).

    Denn die Verpflichtung zur Erfüllung der im Streit stehenden Ansprüche auf Sonderzahlungen aus betrieblicher Übung ergibt sich nicht aus der Konkursordnung, sondern unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag (vgl. hierzu BAG vom 01.06.2006, a.a.O., Randziffer 22).

  • ArbG Bocholt, 06.06.2024 - 1 Ca 1372/23
    Die Klägerin hat aber im Termin eine entsprechende Bestimmung vorgenommen und den Anspruch vorrangig auf eine Pflichtverletzung durch Nichtanzeige der Aufhebung der Masseunzulänglichkeit gestützt (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 -, Rn. 10, juris).

    die Gläubiger wären nach § 249 BGB nur so zu stellen, wie sie ohne die die Masseverbindlichkeit begründende Handlung stünden (…BGH 6. Mai 2004 - IX ZR 48/03 - aaO; Senat 19. Januar 2006 - 6 AZR 600/04 - ZIP 2006, 1058, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG, Urteil vom 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 -, Rn. 15 - 16, juris).

    Als Arbeitgeber ist er zur Erfüllung der sich aus dem Arbeitsverhältnis ergebenden Ansprüche verpflichtet (vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2006 - 6 AZR 59/06 -, Rn. 20 - 22, juris).

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 864/07

    Haftung eines Konkursverwalters als Betriebsveräußerers für Ansprüche auf eine …

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Konkursverwalter eine Masseverbindlichkeit begründet, bei deren Begründung er erkennen kann, dass die Masse voraussichtlich zur Erfüllung nicht ausreichen wird (BAG vom 01.06.2006, 6 AZR 59/06, AP Nr. 2 zu § 61 InsO).

    Denn die Verpflichtung zur Erfüllung der im Streit stehenden Ansprüche auf Sonderzahlungen aus betrieblicher Übung ergibt sich nicht aus der Konkursordnung, sondern unmittelbar aus dem Arbeitsvertrag (vgl. hierzu BAG vom 01.06.2006, a.a.O., Randziffer 22).

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2008 - 7 Sa 915/07

    Abändernde betriebliche Übung; akzessorisch; Ausschlussfrist; betriebliche Übung; …

  • ArbG Trier, 16.04.2009 - 2 Ca 1091/08

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Verstreichenlassen des …

  • ArbG Trier, 16.04.2009 - 2 Ca 1190/08

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Verstreichenlassen des …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.01.2011 - 5 Sa 138/10

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters - Betriebsfortführung ohne …

  • ArbG Oldenburg, 23.10.2024 - 3 Ca 92/24

    Schadensersatz; Insolvenzverwalter; Masseunzulänglichkeit; Entgangener …

  • ArbG Oldenburg, 23.10.2024 - 3 Ca 93/24

    Schadensersatz; Insolvenzverwalter; Masseunzulänglichkeit; Entgangener …

  • ArbG Oldenburg, 23.10.2024 - 3 Ca 79/24

    Schadensersatz; Insolvenzverwalter; Masseunzulänglichkeit; Entgangener …

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2012 - 22 U 49/11

    Rechte des Insolvenzverwalters bei drohender Masseunzulänglichkeit; …

  • LAG Niedersachsen, 10.12.2009 - 7 Sa 333/09

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters für Abfindungsvergleich bei …

  • LAG Hamm, 12.06.2025 - 15 SLa 614/24

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters; Ansprüche aus einem Sozialplan; …

  • LAG Hamm, 27.05.2009 - 2 Sa 331/09

    Zur persönlichen Haftung des Insolvenzverwalters, wenn die geplante …

  • LAG Nürnberg, 09.01.2007 - 7 Sa 135/05

    Insolvenzverwalter - persönliche Haftung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.03.2013 - 2 TaBV 43/12

    Anspruch des Betriebsrats auf Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Einordnung …

  • LAG Hamm, 21.08.2025 - 15 SLa 614/24
  • LAG Hamm, 21.08.2025 - 15 SLa 615/24
  • LAG Hamm, 21.08.2025 - 15 SLa 617/24
  • LSG Sachsen-Anhalt, 13.09.2023 - L 3 BA 51/21

    Betriebsprüfung - Insolvenzverfahren - fehlerhafte Beitragsentrichtung seitens …

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