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Rechtsprechung
   BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06.   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,396
BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06. (https://dejure.org/2007,396)
BAG, Entscheidung vom 28.06.2007 - 6 AZR 873/06. (https://dejure.org/2007,396)
BAG, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06. (https://dejure.org/2007,396)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • openjur.de

    Klagefrist; außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • Judicialis

    KSchG § 4; ; KSchG § 7; ; KSchG § 13 Abs. 1

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Kündigung innerhalb Dreiwochenfrist

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz des Arbeitnehmers gegen seine fristlose Kündigung innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit; Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

  • bag-urteil.com

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • RA Kotz

    Klagefrist - außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 4 § 7 § 13 Abs. 1
    Kündigungsschutzklage - Klagefrist; außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Drei-Wochen-Frist auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit!

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    3-Wochen-Frist für Kündigungsschutzklagen gilt auch bei außerordentlichen Kündigungen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kündigungsschutzklage - Auch für "Neulinge" im Betrieb gilt bei einer Klage die 3-Wochen-Frist

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Zur Klagefrist bei ausserordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Klage gegen außerordentliche Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang erhoben werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Dreiwöchige Klagefrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage gilt auch bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit - Frühere BAG-Rechtsprechung ist überholt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 28.6.2007)

    Dreiwöchige Klagefrist auch in der Probezeit // Rechtsprechung an neue Rechtslage angepasst

  • 123recht.net (Kurzinformation, 29.8.2007)

    § 4 KSchG; § 623 BGB
    Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigungsrecht - Drei-Wochen-Frist gilt auch für Klagen gegen außerordentliche Kündigung in der Wartezeit

  • arbrb.de PDF, S. 16 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 4, 7, 13 KSchG
    Klagefrist während der Wartezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 123, 209
  • NJW 2007, 2716
  • ZIP 2008, 384
  • MDR 2007, 1202
  • NZA 2007, 972
  • BB 2007, 2015
  • DB 2007, 1986
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.08.1972 - 2 AZR 415/71

    Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben (Aufgabe von BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401).

    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.

  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 283/05

    § 4 KSchG nF bei Kündigungszugang vor dem 1. Januar 2004

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Allein die mangelnde Schriftform kann noch nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist geltend gemacht werden, weil § 4 Satz 1 KSchG nur für schriftliche Kündigungen gilt (Senat 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 56 = EzA KSchG § 4 nF Nr. 73).
  • BAG, 30.08.2000 - 5 AZB 17/00

    Unterschrift unter Berufungsbegründungsschriftsatz

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Sie enthält einen individuellen Schriftzug, der sich - ohne lesbar sein zu müssen - als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht der vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt (zu diesen Anforderungen BAG 30. August 2000 - 5 AZB 17/00 - AP ZPO § 130 Nr. 17 = EzA ZPO § 519 Nr. 11).
  • LAG Hamm, 11.05.2006 - 16 Sa 2151/05

    Klagefrist

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 11. Mai 2006 - 16 Sa 2151/05 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.01.1955 - 2 AZR 418/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Formelle Voraussetzungen bei der Kündigungsschutzklage; …

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
  • BAG, 15.09.1955 - 2 AZR 475/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Verlust des Berichtigungsanspruchs infolge verzögerter …

    Auszug aus BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06
    Die vom Bundesarbeitsgericht zu der bis zum 31. Dezember 2003 geltenden Fassung des Kündigungsschutzgesetzes vertretene Auffassung, § 1 Abs. 1 und § 14 KSchG regelten den persönlichen Geltungsbereich für den ersten Abschnitt des Kündigungsschutzgesetzes in der Weise, dass § 14 KSchG eine bestimmte Personengruppe, nämlich die Angestellten in leitender Stellung, allgemein ausschließe und § 1 Abs. 1 KSchG für den dann verbleibenden Kreis der Arbeitnehmer nochmals diejenigen ausscheide, die noch nicht länger als sechs Monate beschäftigt seien (BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/71 - BAGE 24, 401; BAG 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 - BAGE 1, 272; BAG 15. September 1955 - 2 AZR 475/54 - BAGE 2, 194), ist durch die zum 1. Januar 2004 in Kraft getretene Neufassung des Kündigungsschutzgesetzes überholt und wird aufgegeben.
  • BAG, 26.03.2009 - 2 AZR 403/07

    Klagefrist

    Durch die Verweisung in § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG gilt die dreiwöchige Klagefrist auch bei außerordentlichen Kündigungen (BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 12, BAGE 123, 209).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2022 - 1 Sa 159/21

    Kündigung, Zugang, Einwurf-Einschreiben, Anscheinsbeweis

    Auf diesen Sachverhalt ist § 4 Satz 1 KSchG nicht anwendbar (BAG vom 28.06.2007 - 6 AZR 873/06 - juris, Rn 10).
  • ArbG Düsseldorf, 20.12.2011 - 2 Ca 5676/11

    Abgrenzung außerordentliche und ordentliche Kündigung; Klagefrist, Schriftform

    Die mangelnde Schriftform gemäß §§ 623, 125 BGB kann auch noch nach Fristablauf geltend gemacht werden (ErfK/Kiel § 4 KSchG Randnr. 8; BAG, 28.06.2007 - 6 AZR 873/06).
  • OLG Hamburg, 22.03.2013 - 11 U 27/12

    Kündigung - Geschäftsführer

    Zwar trifft es zu, dass nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte die Formunwirksamkeit einer Kündigung auch nach Ablauf der Dreiwochenfrist geltend gemacht werden kann, da § 4 KSchG eine schriftliche Kündigung voraussetze (BAG, Urteil vom 28.06.2007, 6 AZR 873/06, juris Rn. 10; LAG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 14.04.2010, 12 Ta 363/10, juris Rn. 9 m.w.N.; LAG Köln…, Urteil vom 19.03.2008, 7 Sa 919/07, juris Rn. 31).
  • LAG Thüringen, 04.06.2024 - 1 Sa 201/23

    Präventionsverfahren vor Kündigung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers in den …

    Der Kläger hat die Klagefrist des § 4 KSchG, die auch bei Kündigungen innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses greift (BAG 28.06.2007 - 6 AZR 873/06 - Juris Rn. 10), in Bezug auf die ihm am 31.03.2023 zugegangene Kündigung mit seiner am 20. April 2023 beim Arbeitsgericht eingegangenen und der Beklagten am 28.04.2023 - und damit "demnächst" - zugestellten Klage eingehalten.
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 430/15

    Ordentliche Kündigung eines durch "CRO-Vertrag" begründeten Rechtsverhältnisses …

    Die Klagefrist gilt auch in der Wartezeit (vgl. BAG 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 - Rn. 11, BAGE 123, 209;… 9. Februar 2006 - 6 AZR 283/05 - Rn. 16 ff., BAGE 117, 68).
  • ArbG Trier, 08.12.2011 - 3 Ca 936/11

    Verstoß gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB durch Kündigung nach …

    Wann genau dieses kopierte Kündigungsschreiben als Anlage zum Schriftsatz des Beklagten dem Kläger zugegangen und ob die in § 4 KSchG vorgesehene dreiwöchige Klagefrist gem. § 4 S. 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 3, 23 Abs. 1 S. 2 KSchG eingehalten ist, konnte vorliegend dahinstehen, da die vorgenannte Dreiwochenfrist keine Anwendung findet, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der gesetzlichen Schriftform rügt (BAG 28.06.2007 NZA 2007, 972, 973;… ErfK/Kiel, 11. Aufl. 2011, § 4 KSchG Rn. 6;… KR/Friedrich, § 4 KSchG Rn. 135;… DLW/Dörner, Handbuch des Fachanwalts Arbeitsrecht, 9. Aufl. 2011, Kap. 4 Rn. 1771).
  • LAG Düsseldorf, 15.05.2025 - 11 SLa 449/24

    Wartezeit; Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen; Diskriminierung

    Rn. 88 Denn der Kläger hat die Klagefrist des § 4 KSchG, die auch bei Kündigungen innerhalb der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses gilt (BAG 28.06.2007 - 6 AZR 873/06, Rn. 10), in Bezug auf die ihm am 14.12.2023 zugegangene Kündigung mit seiner am 02.01.2024 beim Arbeitsgericht eingegangenen Klage eingehalten.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - 12 Ta 363/10

    Prozesskostenhilfeverfahren - Erfolgsaussicht bei Versäumung der Klagefrist nach …

    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des Gesetzes und entspricht im Übrigen höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz überwiegender Auffassung in der Literatur (vgl. nur BAG vom 28. Juni 2007, 6 AZR 873/06, NZA 2007, 972;… Hergenröder in Münchener Kommentar zum BGB, 5. Auflage 2009, § 4 KSchG, Rdnr. 6;… Kiel in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 10. Auflage 2010, § 4 KSchG, Rdnr. 6 und 8; alle jew. m.w.Nw.).
  • LAG Hamm, 17.07.2015 - 10 SaGa 17/15

    Untersagung von Wettbewerbshandlungen der Leiterin einer Diakoniestation während …

    Rn. 60 Zwar weist die Verfügungsbeklagte zu Recht darauf hin, dass es unter anderem Sinn und Zweck der Drei-Wochen-Frist ist, alsbald Klarheit darüber zu erlangen, ob eine Kündigung wirksam ist oder nicht (BAG, Urteil vom 28. Juni 2007 - 6 AZR 873/06 -, BAGE 123, 209 - 212, Rn. 13), und dass ein Interesse an einer schnellen Klärung der Rechtslage regelmäßig auch bei Kündigungen durch den Arbeitnehmer anzunehmen ist.
  • ArbG Heilbronn, 10.01.2025 - 6 Ca 120/24

    Kündigung eines schwerbehinderten Menschen während der Wartezeit i.S.d. § 1 Abs. …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.12.2007 - 6 Sa 565/07

    Auslegung schriftlicher Willenserklärungen während der Laufzeit eines befristeten …

  • LAG Hamm, 23.01.2014 - 15 Sa 1447/13

    Zahlungsklage bei nicht titulierten Insolvenzforderungen

  • LAG München, 14.08.2008 - 4 Ta 179/08

    Nachträgliche Klagezulassung, Meistbegünstigung

  • LAG Köln, 26.06.2025 - 8 SLa 581/24

    Maßregelungsverbot

  • ArbG Hamburg, 27.05.2008 - 21 Ca 377/07

    Kündigungsschutzklage bei Schwangerschaft

  • ArbG München, 12.06.2023 - 33 Ca 7476/22

    Ordentliche betriebsbedingte Kündigung in einem Restbetrieb

  • LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 Sa 422/11

    Kündigung, Nichtigkeit, Kündigungsschreiben, Schriftform, Schriftformerfordernis, …

  • ArbG Bremen-Bremerhaven, 27.04.2022 - 5 Ca 5021/22

    Fristlose Kündigung bei Schlechtleistung - Hausverbot/ Einsatzverbot - Drohung

  • ArbG Berlin, 03.09.2008 - 55 Ca 6593/08

    Verwirkung von Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter

  • ArbG Cottbus, 10.03.2010 - 7 Ca 889/09

    Feststellung des Fortbestehens bzw. Auflösung eines Arbeitsverhältnisses infolge …

  • ArbG Cottbus, 18.02.2008 - 7 Ca 863/08

    Mitteilung über das Bestehen einer Schwangerschaft im Zeitpunkt des Zugangs der …

  • ArbG Suhl, 22.03.2023 - 6 Ca 352/18

    Unwirksamkeit mehrerer Kündigungen - Lohn - Lohnfortzahlung

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