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Rechtsprechung
   VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24306
VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04 (https://dejure.org/2004,24306)
VG Hannover, Entscheidung vom 11.08.2004 - 6 B 2803/04 (https://dejure.org/2004,24306)
VG Hannover, Entscheidung vom 11. August 2004 - 6 B 2803/04 (https://dejure.org/2004,24306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Übernahme für mit dem Schulbesuch schulpflichtiger Kinder verbundener Kosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 20 Abs 3 GG; Art 3 Abs 1 GG; Art 7 Abs 1 GG; § 54 Abs 1 SchulG ND; § 54 Abs 6 SchulG ND; Art 1 Abs 2 Verf ND; Art 4 Abs 1 Verf ND; Art 4 Abs 4 Verf ND
    Bildung; Existenzminimum; Finanzierung; Freistellung; Kosten; Kostenübernahme; Lernmittelfreiheit; Recht auf Bildung; Rechtsgrundlage; Schulbesuch; Schulkosten; Schulpflicht; Sicherung; Sozialleistung; Sozialstaatsprinzip; Übernahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der unter anderem aus den wertentscheidenden Grundsatznormen der Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. vom 29.5.1990, BVerfGE 82, 60 ff.; Beschl. vom 29.1.1994, BVerfGE 89, 346 ff.) zum notwendigen Existenzminimum von Kindern und zum verfassungsrechtlich erforderlichen Familienlastenausgleich.

    Vielmehr lässt sich das verfassungsrechtlich erforderliche Ziel ebenso gut mit einer verminderten Einkommensbesteuerung erreichen (BVerfG, a.a.O., BVerfGE 82, 60 [83 ff.]; BVerfGE 89, 346 [352 ff.]).

    Insoweit steht dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreifen kann (vgl. BVerfG, a.a.O., BVerfGE 82, 60 [81]).

  • BVerfG, 26.01.1994 - 1 BvL 12/86

    Berufsausbildung von Kindern

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Das gilt auch unter Berücksichtigung der unter anderem aus den wertentscheidenden Grundsatznormen der Art. 1 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 1 GG entwickelten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschl. vom 29.5.1990, BVerfGE 82, 60 ff.; Beschl. vom 29.1.1994, BVerfGE 89, 346 ff.) zum notwendigen Existenzminimum von Kindern und zum verfassungsrechtlich erforderlichen Familienlastenausgleich.

    Vielmehr lässt sich das verfassungsrechtlich erforderliche Ziel ebenso gut mit einer verminderten Einkommensbesteuerung erreichen (…BVerfG, a.a.O., BVerfGE 82, 60 [83 ff.]; BVerfGE 89, 346 [352 ff.]).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Entgegen der von den Antragstellerinnen vertretenen Auffassung lässt sich ihr Anspruch auch nicht unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Normen, insbesondere nicht aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Bildung, herleiten: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 155 [158]) enthält Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Elemente eines Rechts auf Bildung, welches der einzelnen Schülerin ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und damit ihrer Anlagen und Befähigungen gibt (BVerfGE 58, 257 [272]).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Entgegen der von den Antragstellerinnen vertretenen Auffassung lässt sich ihr Anspruch auch nicht unmittelbar aus verfassungsrechtlichen Normen, insbesondere nicht aus dem verfassungsrechtlich garantierten Recht auf Bildung, herleiten: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 56, 155 [158]) enthält Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG) Elemente eines Rechts auf Bildung, welches der einzelnen Schülerin ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung ihrer Persönlichkeit und damit ihrer Anlagen und Befähigungen gibt (BVerfGE 58, 257 [272]).
  • VerfGH Bayern, 03.03.1983 - 15-VII-81

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Die Verpflichtung des Staates aus Art. 6 Abs. 1 GG, sie bei ihrer Erziehungsaufgabe zu schützen, reicht jedoch nicht so weit, dass der Staat verpflichtet wäre, die Erziehungsberechtigten von den mit der schulischen Bildung ihrer Kinder verbundenen Kosten freizustellen (BayVerfGH, Entscheidung vom 3.3.1983, NVwZ 1984 S. 97 [zum Anspruch auf Schulgeldfreiheit]).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Erst eine solche gesetzliche Regelung kann konkrete Ansprüche der einzelnen Belasteten begründen (vgl. BVerfGE 27, 253 ff.).
  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88

    Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Seinem verfassungsrechtlich vorgegebenen staatlichen Erziehungsauftrag kommt das Land nicht mit finanziellen Hilfen zur Ermöglichung eines jeden Schulbesuchs, sondern mit der Einrichtung eines öffentlichen Schulsystems nach, welches allen jungen Menschen ihren Fähigkeiten entsprechend die für die Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben notwendigen Bildungsmöglichkeiten eröffnet (BVerwG, Urt. vom 13.8.1992, NVwZ 1993 S. 691 [692], m.w.N.).
  • BVerwG, 19.10.1977 - 7 B 31.76

    Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine Heimunterbringung - Grundgesetzlicher …

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Deshalb folgt allein aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes noch nicht das Gebot, dass die Schulausbildung eines Kindes keinerlei Kosten verursachen darf oder dass der Staat verpflichtet wäre, den unterhaltspflichtigen Eltern eines Schulkindes sämtliche ihnen durch den Besuch der Schule entstehende Kosten zu ersetzen (BVerwG, Beschl. vom 19.10.1977, DÖV 1978 S. 615, m.w.N.; Beschluss vom 24.10.1979 - BVerwG 7 B 222/79 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 7 B 222.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erstattung von durch die …

    Auszug aus VG Hannover, 11.08.2004 - 6 B 2803/04
    Deshalb folgt allein aus dem Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes noch nicht das Gebot, dass die Schulausbildung eines Kindes keinerlei Kosten verursachen darf oder dass der Staat verpflichtet wäre, den unterhaltspflichtigen Eltern eines Schulkindes sämtliche ihnen durch den Besuch der Schule entstehende Kosten zu ersetzen (BVerwG, Beschl. vom 19.10.1977, DÖV 1978 S. 615, m.w.N.; Beschluss vom 24.10.1979 - BVerwG 7 B 222/79 - zitiert nach juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 19 E 808/05

    Übernahme von Schülerfahrkosten

    BVerwG, Urteil vom 13.8.1992 - 5 C 70.88 -, NVwZ 1993, 691 (691 f.), Beschlüsse vom 24.10.1979 - 7 B 222.79 -, Buchholz, 421, Kultur- und Schulwesen, Nr. 66, S. 90 (91), und vom 19.10.1977 - VIII B 31.76 -, DÖV 1978, 615 (61); OVG NRW, Beschluss vom 30.1.1997 - 19 A 4242/95 -, jurisweb, Rdn. 19 f., m. w. N.; VG Hannover, Beschluss vom 11.8.2004 - 6 B 2803/04 -, jurisweb.
  • VG Hamburg, 05.12.2017 - 1 K 3929/16

    Ersatz für Klassenfahrtkosten bei Nichtteilnahme infolge Schulordnungsmaßnahme

    Wegen dieser Pflichtenstellung haben die Eltern auch die damit verbundenen Kosten im Rahmen ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht zu tragen (vgl. auch VG Hannover, Beschl. v. 11.8.2004, 6 B 2803/04, juris - grundsätzlich zur Tragungspflicht der mit dem Schulbesuch schulpflichtiger Kinder verbundenen Kosten).
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