Rechtsprechung
| BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule - Genehmigungsanspruch - Prognoseentscheidung der Genehmigungsbehörde - Nichtzurückstellen von Lernzielen - Hamburger Privatschulengesetz - Privatschulfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Genehmigung) - Gleichwertigkeit bekenntnisbedingter Erziehungsziele
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
- BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91
Papierfundstellen
- BVerwGE 90, 1
- NVwZ 1992, 1187
- DVBl 1992, 1027
- DÖV 1992, 924
Wird zitiert von ... (47) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
Der Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 4 und 5 GG läßt sich derartiges nicht entnehmen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats ebenfalls vom 19. Februar 1992 - BVerwGE 89, 368 [BVerwG 19.02.1992 - 6 C 5/91]).Dabei setzen religiöses Bekenntnis einerseits und Weltanschauung andererseits jedoch gleichermaßen ein alle Lebensbereiche umfassendes, geschlossenes Weltbild voraus; sie unterscheiden sich nur dadurch, daß das religiöse Bekenntnis durch die Gottbezogenheit der Weltsicht geprägt ist, die bei einer Weltanschauungsschule fehlt (vgl. hierzu das Urteil vom 19. Februar 1992 - a.a.O. -).
Die Annahme einer Bekenntnisschule im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG setzt daher ein gemeinsames Bekenntnis der Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in die Schule schicken (wollen), voraus, das die Schule sowie deren gesamten Unterricht "prägt" (s. dazu im einzelnen das Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 -); letzteres bedingt dann allerdings, daß auch die Lehrer - zumindest ganz überwiegend - dem fraglichen Bekenntnis angehören.
- BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65
Gesundbeter
Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68]. - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
- BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68
Simultanschule
Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68]. - BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64
Anerkannte Privatschulen
Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
Dies ist auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, wenn es davon spricht, daß zwar die Genehmigung einer privaten Ersatzschule die Erwartung einschließe, sie werde unter anderem aufgrund ihrer Erziehungsziele eine Ausbildung und Erziehung vermitteln, die nicht hinter der durch eine öffentliche Schule zurückstehe; ob diese Erwartung sich erfüllen werde, hänge aber letztlich weniger von der Planung und den Zielen der Schule als vielmehr von ihrer praktischen Bewährung ab, die in der Regel erst nach einer gewissen Dauer beurteilt werden könne (BVerfGE 27, 195, 204) [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 24/64]. - BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86
Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise - …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
In einem solchen Fall ist das Revisionsgericht berechtigt und berufen, seinerseits die landesrechtliche Regelung - in bundesverfassungskonformer Auslegung - (erstmals) unmittelbar anzuwenden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - NJW 1990, 2768).
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91
Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG
Der hohe Rang der Religionsfreiheit im Rahmen der Organisation von Bildung und Erziehung seitens des Staates aufgrund seiner Verantwortung für das gesamte Schulwesen kommt außerdem zum Ausdruck in der detaillierten Regelung des Religionsunterrichts im Rahmen der staatlichen Schule, Art. 7 Abs. 2 und 3 GG, sowie in der Privatschulgarantie unter besonderer Hervorhebung der privaten Bekenntnisschulen und ihrer Privilegierung hinsichtlich der Zulassung privater Volksschulen, Art. 7 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 GG (vgl. dazu Urteil des Senatsvom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1 ff.).Im übrigen verweist der Senat in diesem Zusammenhang auf sein Urteil zu den Voraussetzungen für die Genehmigung der Errichtung einer privaten Grundschule als Bekenntnisschulevom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1.
- BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00
Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …
Namentlich müssen die Schüler so gefordert werden, dass ihre daraufhin erlangte Qualifikation derjenigen gleichwertig ist, die Schülern einer entsprechenden öffentlichen Schule vermittelt wird (BVerwGE 90, 1, 9).Diese zielt darauf ab, der Persönlichkeitsentwicklung sowohl in den Ersatz- wie auch in den öffentlichen Schulen den erforderlichen Raum zu eröffnen (vgl. BVerwGE 90, 1, 7).
Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG verlangt bei der Genehmigung einer erst noch zu errichtenden Schule nicht den positiven Nachweis der Gleichwertigkeit, sondern lässt die Prognose genügen, dass diese voraussichtlich nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 27, 195, 204; BVerwGE 90, 1, 15).
- BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12
Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von …
Privatschulfreiheit wird so gesehen von der Verfassung im Sinne eines Ausgleichs der jeweiligen Belange nur begrenzt und in einer Weise eingeräumt, die den Staat nicht prinzipiell aus seiner Verantwortung für das Schulwesen entlässt (vgl. Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 5 GG Nr. 3 S. 20).Ist diese Grenze nach dem Ergebnis der von der Schulbehörde selbst unter Beachtung der vorstehenden Maßgaben vorzunehmenden Prüfung nicht überschritten, ist zugunsten des privaten Schulträgers davon auszugehen, dass dieser im Rahmen des Schulbetriebs - der auch den übrigen, ihrerseits qualitätssichernden Anforderungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG genügen muss - die ihm staatlicherseits bindend vorgegebenen Erziehungsziele beachten wird (vgl. bereits Urteil vom 19. Februar 1992 a.a.O. S. 15 bzw. 27).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2016 - 19 B 996/15
Vorrangiger Aufnahmeanspruch bekenntnisangehöriger Kinder an Bekenntnisschulen in …
Rn. 36 vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1, juris, Rdn. 27,. - BVerfG, 08.06.2011 - 1 BvR 759/08
Nichtannahmebeschluss: Schulaufsichtliche Leistungsüberprüfung in der vierten …
In Bezug auf Letztere kommt es danach für die Feststellung der Gleichwertigkeit darauf an, ob die von der Ersatzschule vermittelten fachlichen Kenntnisse und die Allgemeinbildung dem nach geltendem Recht vorgeschriebenen Standard öffentlicher Schulen entsprechen (vgl. BVerwGE 90, 1 ; 112, 263 ). - VGH Baden-Württemberg, 20.05.2016 - 9 S 303/16
Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule
Vielmehr wird der Anforderung des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG schon dadurch genügt, dass - aufgrund einer konkreten und detaillierten Überprüfung der von der privaten Ersatzschule angestrebten Lehrziele - in nachprüfbarer Weise die Prognose möglich ist, dass sie - voraussichtlich - jedenfalls nicht hinter den Lehrzielen der öffentlichen Schulen zurückstehen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1).Daran fehlt es, wenn die staatliche Schulaufsicht im Rahmen ihrer Prognose feststellt, dass sich in Bezug auf das Ergebnis des jeweiligen Bildungsganges im Vergleich mit öffentlichen Schulen voraussichtlich Defizite ergeben werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.02.1992, a.a.O.;… Schmitt-Kammler/Thiel, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 7 Rn. 68;… Rux/Niehues, Schulrecht, 5. Aufl. 2013, Rn. 1144).
Nach Erteilung der Genehmigung hat die Schulaufsicht darüber zu wachen, ob auch der tatsächliche Schulbetrieb an der Ersatzschule die Gewähr für das Erreichen der konzeptionell gleichwertigen Lehrziele bietet (vgl. Hessischer VGH, Urteil vom 24.01.2011 - 7 B 2472/10 -, juris; BVerwG, Urteil vom 19.02.1992, a.a.O.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19.02.2009 - 7 ZB 08.1491 -, juris, mit dem Hinweis auf BVerfGE 27, 195, 204).
- OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2011 - 3 B 24.09
Jungengymnasium in Potsdam grundsätzlich genehmigungsfähig
Rn. 22 Lehrziele im Sinne von Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG, hinsichtlich derer zwischen "Erziehungszielen" einerseits und der "Qualifikation" andererseits unterschieden wird (BVerfG…, Beschluss vom 8. Juni 2011, a.a.O., Rn. 17; BVerwG, Urteile vom 19. Februar 1992 - 6 C 3/91 -, BVerwGE 90, 1 , und vom 13. Dezember 2000 - 6 C 5/00 -, BVerwGE 112, 263 ), sind der generelle Bildungsauftrag der Schule und die jeweiligen Bildungsziele der einzelnen Schularten und Schulstufen, wobei keine Gleichartigkeit mit öffentlichen Schulen verlangt wird, sondern eine Gleichwertigkeit (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 8. Juni 2011, a.a.O., juris Rn. 16; Beschluss vom 9. März 1994 - 1 BvR 682/88, 1 BvR 712/88 -, BVerfGE 90, 107 ;… Urteil vom 8. April 1987, a.a.O. ).Das sind im einzelnen - positiv - das Gebot der Achtung der Würde eines jeden Menschen, Art. 1 Abs. 1 GG, und verbunden damit die Grundrechte der Art. 2 ff. GG, insbesondere das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG, und die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Art. 3 Abs. 1 GG, sowie schließlich die in Art. 20 GG aufgeführten Verfassungsgrundsätze des demokratischen und sozialen Rechtsstaats (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992, a.a.O. ).
Rn. 28 Nach alledem lässt sich keine hinreichend konkrete, auf verlässliche und überzeugende Feststellungen gestützte Prognose treffen, dass als Konsequenz der Monoedukation erhebliche Defizite im Hinblick auf das genannte Erziehungsziel entstehen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992, a.a.O. ;… Niehues/Rux, Schulrecht, 4. Aufl. 2006, Rn. 956).
- VG Düsseldorf, 02.11.2001 - 1 K 10519/98
Klage eines islamischen Dachverbandes auf Einführung islamischen …
Rn. 64 Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 3/91 -, BVerwGE 90, S. 1 (4); ferner z.B. Kokott, in: Sachs, a.a.O., Art. 4 Anm. 20. - OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2016 - 19 A 805/14
Anspruch eines Bekenntnisfremden Schülers auf Aufnahme an einer katholische …
Rn. 34 Vgl. hierzu etwa Söbbecke, in: Heusch/ Schönenbroicher, a. a. O., Art. 13 Rdn. 6.; Ennuschat, in: Löwer/Tettinger, LV NRW, 2002, Art. 13 Rdn. 8; zum Begriff der Bekenntnisschule im Sinne des Art. 7 Abs. 5 GG BVerwG, Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 3.91 -, BVerwGE 90, 1, juris, Rdn. 27. - BAG, 15.07.2020 - 10 AZR 573/18
Gemeinsame Einrichtungen - tarifliche Regelungsmacht
- VGH Baden-Württemberg, 03.08.2021 - 9 S 567/19
Genehmigung einer Schule als Ersatzschule; Integrationsfunktion der allgemeinen …
- VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 867/10
Schulrecht
- VG Freiburg, 01.12.2023 - 2 K 2273/22
Widerruf der Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Grundschule als …
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 30.92
Sportunterricht - Schülerin islamischen Glaubens - Bekleidungsvorschriften des …
- VGH Baden-Württemberg, 09.11.2022 - 9 S 3160/20
Genehmigung einer privaten Ersatzschule - Waldorfschule; Genehmigung unter …
- VG Aachen, 29.04.2016 - 9 K 1365/12
Bekenntnisschule; Genehmigung; Ersatzschule; Bekenntnis; Mennoniten
- OVG Bremen, 24.04.2012 - 2 A 271/10
Kein Anspruch auf Genehmigung der Humanistischen Schule - Ersatzschule; …
- VG Regensburg, 24.01.2017 - RO 3 K 15.1905
Verleihung der Eigenschaft einer staatlich anerkannten Ersatzschule
- VG Stuttgart, 11.07.2003 - 10 K 1794/01
Private islamische Bekenntnisgrundschule; Genehmigung; Darlegung der …
- VG Potsdam, 19.06.2009 - 12 K 1013/07
Versagung der Genehmigung eines privaten Jungen-Gymnasiums wegen Grundsatzes der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2013 - 19 B 1191/12
Klage- und Antragsbefugnis für Rechtsschutz gegen eine Schulauflösung; …
- VGH Baden-Württemberg, 18.01.2019 - 9 S 2549/18
Gleichwertigkeit der wissenschaftlichen Ausbildung von Lehrkräften
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 19 B 2132/03
Streit um die Ablehnung einer vorläufigen Erlaubnis für den Betrieb einer Freien …
- VG Bremen, 24.02.2010 - 1 K 1209/09
Genehmigung einer freien Schule, Humanisten
- OVG Sachsen, 15.03.2011 - 2 A 273/10
Genehmigungsfähigkeit einer als Grundschule und Gymnasium betriebenen Schule als …
- OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 256/08
Schulrecht; Genehmigungspflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage …
- VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 3 K 07.1044
Hauptschule; Gleichwertigkeit; pädagogisches Konzept
- OVG Thüringen, 11.11.2009 - 1 KO 255/08
Schulrecht; Anzeigepflicht für neueingestellte Lehrer an Privatschule; Klage …
- VG München, 30.07.2018 - M 3 K 17.3645
Sudbury-Schule Ammersee erhält keine Genehmigung zum Schulbetrieb
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2010 - 19 A 2511/07
Kollegiale Schulleitung durch mehrere Lehrkräfte unter Berücksichtigung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2009 - 19 B 1314/07
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2023 - 3 MB 11/23
Freie Dorfschule bleibt geschlossen
- VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 3 K 07.1043
Ersatzschule; schulaufsichtliche Beanstandung; Lehrziele; Zurückstehen
- VG Stuttgart, 20.01.2016 - 12 K 4489/15
Widerruf der Genehmigung einer privaten Grundschule als Ersatzschule
- VG Cottbus, 22.08.2013 - 1 K 1019/12
Schulrecht
- VG Hamburg, 29.01.2025 - 5 K 2258/22
Zur Verpflichtung von Privatschulen, der staatlichen Aufsicht auf Verlangen …
- VG Halle, 22.06.2015 - 6 B 141/15
Unterrichtsgenehmigung - Anforderungen an den Eintritt der Genehmigungsfiktion
- VGH Bayern, 17.08.2023 - 7 B 19.1232
Schulrecht - Erteilung einer schulaufsichtlichen Genehmigung für den (weiteren) …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 3 N 80.14
Anforderungen an die Prognose der Gleichwertigkeit einer Ersatzschule
- VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4863/16
- VG Arnsberg, 26.04.2017 - 10 K 4862/16
- VG Potsdam, 22.01.2010 - 12 K 1534/09
Ausreichende wirtschaftliche und rechtliche Absicherung der Lehrkräfte einer …
- VG Augsburg, 08.02.2007 - Au 3 E 07.4
Vorerst keine Hauptschule für ,,Aktive Schule Strassberg"
- VG Berlin, 06.08.1993 - 3 A 893.92
Anfechtungsklage; Lebenskundeunterricht; Genehmigung; Weltanschauung; …
- VG Potsdam, 08.04.2011 - 12 K 1360/09
Festsetzung einer auflösenden Bedingung zu Fragen des Schulkonzepts im Rahmen der …
- VG Augsburg, 08.04.2008 - Au 3 K 08.84
Schulaufsichtliche Beanstandung; Bestellung Schulleiter
- VG Osnabrück, 01.03.2001 - 3 B 6/01
Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht in der Schule aufgrund eines …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Festsetzung des Streitwertes laut Streitwertkatalog bei der Genehmigung einer privaten Grundschule als Bekenntnisschule
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
- BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90
Baurechtliche Nachbarstreitigkeiten; Streitwert ; Auffangstreitwert; …
Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91
Der Senat sieht davon ab, die Wertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG zu ändern, weil bei dieser Festsetzung der Streitwertkatalog noch nicht zugrunde gelegt werden konnte und der seinereit schon vorliegende Entwurf eines solchen Katalogs (NVwZ 1989, 1042 ff.) noch einen breiten Spielraum für die Wertfestsetzung bei Streitigkeiten um die Genehmigung zum Betrieb von Ersatzschulen beließ.
- LSG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - L 13 AL 219/05 Da es aber vorliegend darum geht, ob diese Ersatzschule von der Bg für eine Förderung durch sie zugelassen werden soll, hat der Senat keine Bedenken, von dieser Streitwertempfehlung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 25. März 1992 - 6 C 3/91 -, abgedruckt in juris) auszugehen.
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