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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.03.1992

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91   

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https://dejure.org/1992,1194
BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,1194)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,1194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schulwesen - Bekenntnisschulen Definition - Private Ersatzschule - Genehmigungsanspruch - Prognoseentscheidung der Genehmigungsbehörde - Nichtzurückstellen von Lernzielen - Hamburger Privatschulengesetz - Privatschulfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ersatzschulen (Genehmigung) - Gleichwertigkeit bekenntnisbedingter Erziehungsziele

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 90, 1
  • NVwZ 1992, 1187
  • DVBl 1992, 1027
  • DÖV 1992, 924
 
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Wird zitiert von ... (47)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Der Entstehungsgeschichte des Art. 7 Abs. 4 und 5 GG läßt sich derartiges nicht entnehmen (vgl. hierzu im einzelnen Urteil des Senats ebenfalls vom 19. Februar 1992 - BVerwGE 89, 368 [BVerwG 19.02.1992 - 6 C 5/91]).

    Dabei setzen religiöses Bekenntnis einerseits und Weltanschauung andererseits jedoch gleichermaßen ein alle Lebensbereiche umfassendes, geschlossenes Weltbild voraus; sie unterscheiden sich nur dadurch, daß das religiöse Bekenntnis durch die Gottbezogenheit der Weltsicht geprägt ist, die bei einer Weltanschauungsschule fehlt (vgl. hierzu das Urteil vom 19. Februar 1992 - a.a.O. -).

    Die Annahme einer Bekenntnisschule im Sinne von Art. 7 Abs. 5 GG setzt daher ein gemeinsames Bekenntnis der Erziehungsberechtigten, die ihre Kinder in die Schule schicken (wollen), voraus, das die Schule sowie deren gesamten Unterricht "prägt" (s. dazu im einzelnen das Urteil vom 19. Februar 1992 - 6 C 5/91 -); letzteres bedingt dann allerdings, daß auch die Lehrer - zumindest ganz überwiegend - dem fraglichen Bekenntnis angehören.

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Vielmehr beschränken sich diese Erziehungsziele im wesentlichen darauf, den Schülern eine Anleitung zu geben, die sie in die Lage versetzt, dem Menschenbild des Grundgesetzes entsprechend in freier eigener Entscheidung ihr Leben selbst zu bestimmen, ohne dabei ihre Gemeinschaftsbezogenheit und Gemeinschaftsgebundenheit außer acht zu lassen (vgl. dazu BVerfGE 4, 7, 15 f. [BVerfG 20.07.1954 - 1 BvR 459/52]; 32, 98, 108 [BVerfG 19.10.1971 - 1 BvR 387/65]; 41, 29, 50) [BVerfG 17.12.1975 - 1 BvR 63/68].
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 24/64

    Anerkannte Privatschulen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    Dies ist auch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, wenn es davon spricht, daß zwar die Genehmigung einer privaten Ersatzschule die Erwartung einschließe, sie werde unter anderem aufgrund ihrer Erziehungsziele eine Ausbildung und Erziehung vermitteln, die nicht hinter der durch eine öffentliche Schule zurückstehe; ob diese Erwartung sich erfüllen werde, hänge aber letztlich weniger von der Planung und den Zielen der Schule als vielmehr von ihrer praktischen Bewährung ab, die in der Regel erst nach einer gewissen Dauer beurteilt werden könne (BVerfGE 27, 195, 204) [BVerfG 14.11.1969 - 1 BvL 24/64].
  • BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.86

    Polizeirecht - Erkennungsdienstliche Unterlagen - Personenbezogene Hinweise - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 3.91
    In einem solchen Fall ist das Revisionsgericht berechtigt und berufen, seinerseits die landesrechtliche Regelung - in bundesverfassungskonformer Auslegung - (erstmals) unmittelbar anzuwenden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - BVerwG 1 C 30.86 - NJW 1990, 2768).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Der hohe Rang der Religionsfreiheit im Rahmen der Organisation von Bildung und Erziehung seitens des Staates aufgrund seiner Verantwortung für das gesamte Schulwesen kommt außerdem zum Ausdruck in der detaillierten Regelung des Religionsunterrichts im Rahmen der staatlichen Schule, Art. 7 Abs. 2 und 3 GG, sowie in der Privatschulgarantie unter besonderer Hervorhebung der privaten Bekenntnisschulen und ihrer Privilegierung hinsichtlich der Zulassung privater Volksschulen, Art. 7 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 GG (vgl. dazu Urteil des Senatsvom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1 ff.).

    Im übrigen verweist der Senat in diesem Zusammenhang auf sein Urteil zu den Voraussetzungen für die Genehmigung der Errichtung einer privaten Grundschule als Bekenntnisschulevom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1.

  • BVerwG, 13.12.2000 - 6 C 5.00

    Klageart bei Widerrufsvorbehalt; Gleichwertigkeit einer Ersatzschule in …

    Namentlich müssen die Schüler so gefordert werden, dass ihre daraufhin erlangte Qualifikation derjenigen gleichwertig ist, die Schülern einer entsprechenden öffentlichen Schule vermittelt wird (BVerwGE 90, 1, 9).

    Diese zielt darauf ab, der Persönlichkeitsentwicklung sowohl in den Ersatz- wie auch in den öffentlichen Schulen den erforderlichen Raum zu eröffnen (vgl. BVerwGE 90, 1, 7).

    Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG verlangt bei der Genehmigung einer erst noch zu errichtenden Schule nicht den positiven Nachweis der Gleichwertigkeit, sondern lässt die Prognose genügen, dass diese voraussichtlich nicht verfehlt wird (vgl. BVerfGE 27, 195, 204; BVerwGE 90, 1, 15).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von …

    Privatschulfreiheit wird so gesehen von der Verfassung im Sinne eines Ausgleichs der jeweiligen Belange nur begrenzt und in einer Weise eingeräumt, die den Staat nicht prinzipiell aus seiner Verantwortung für das Schulwesen entlässt (vgl. Urteil vom 19. Februar 1992 - BVerwG 6 C 3.91 - BVerwGE 90, 1 = Buchholz 11 Art. 7 Abs. 5 GG Nr. 3 S. 20).

    Ist diese Grenze nach dem Ergebnis der von der Schulbehörde selbst unter Beachtung der vorstehenden Maßgaben vorzunehmenden Prüfung nicht überschritten, ist zugunsten des privaten Schulträgers davon auszugehen, dass dieser im Rahmen des Schulbetriebs - der auch den übrigen, ihrerseits qualitätssichernden Anforderungen des Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG genügen muss - die ihm staatlicherseits bindend vorgegebenen Erziehungsziele beachten wird (vgl. bereits Urteil vom 19. Februar 1992 a.a.O. S. 15 bzw. 27).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91   

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https://dejure.org/1992,11028
BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,11028)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,11028)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 6 C 3.91 (https://dejure.org/1992,11028)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Streitwertes laut Streitwertkatalog bei der Genehmigung einer privaten Grundschule als Bekenntnisschule

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.01.1990 - 1 B 2/90

    Baurechtliche Nachbarstreitigkeiten; Streitwert ; Auffangstreitwert; …

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1992 - 6 C 3.91
    Der Senat sieht davon ab, die Wertfestsetzung durch das Verwaltungsgericht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 3 GKG zu ändern, weil bei dieser Festsetzung der Streitwertkatalog noch nicht zugrunde gelegt werden konnte und der seinereit schon vorliegende Entwurf eines solchen Katalogs (NVwZ 1989, 1042 ff.) noch einen breiten Spielraum für die Wertfestsetzung bei Streitigkeiten um die Genehmigung zum Betrieb von Ersatzschulen beließ.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2005 - L 13 AL 219/05
    Da es aber vorliegend darum geht, ob diese Ersatzschule von der Bg für eine Förderung durch sie zugelassen werden soll, hat der Senat keine Bedenken, von dieser Streitwertempfehlung (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 25. März 1992 - 6 C 3/91 -, abgedruckt in juris) auszugehen.
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