Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts wegen Fehlern bei der Vorbereitung des Wahlverfahrens für die Wahl der Schöffen - Recht der Kriegsdienstverweigerung hinsichtlich einer Wahlfreiheit zwischen dem Kriegsdienst und dem Zivildienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 03.06.1985 - 1 K 71/81
- BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 21.04.1981 - 6 CB 114.79
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst den in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträgen nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -). - BVerwG, 25.07.1984 - 6 CB 28.83
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Davon abgesehen braucht das Gericht in Kriegsdienstverweigerungssachen selbst den in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisanträgen nur dann nachzugehen, wenn in das Wissen des vom Wehrpflichtigen benannten Zeugen Indiztatsachen gestellt werden, die dem Gericht mittelbare Schlüsse auf den inneren Vorgang der Gewissensentscheidung gestatten (ständige Rechtsprechung des beschließenden Senats, vgl. u.a. Beschlüsse vom 21. April 1981 - BVerwG 6 CB 114.79 - und vom 25. Juli 1984 - BVerwG 6 CB 28.83 -). - BVerwG, 24.11.1977 - 6 B 16.77
Umfang der gerichtlichen Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 24. November 1977 - BVerwG 6 B 16.77 - m.w.Nachw.), daß die Rüge, die Vorinstanz habe den Sachverhalt nicht von Amts wegen erschöpfend aufgeklärt, nicht dazu dienen könne, Beweisanträge zu ersetzen, die die Partei selbst stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat.
- BGH, 21.09.1984 - 2 StR 327/84
Auslosung der Schöffen durch den dazu berufenen Ausschuss als wirksame …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Die ehrenamtlichen Richter sind nicht nur ausgelost - wogegen nach der Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen einer wirksamen Schöffenwahl (Urteile vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - <BGHSt 33, 41 = NJW 1984, 2839 = JR 1985, 80> und vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85 - <NJW 1985, 2341>) Bedenken sprechen könnten -, sondern gewählt worden; allerdings nach Auffassung der Revision in einem sowohl nach Vorbereitung als auch Durchführung mit schweren Mängeln behafteten Verfahren. - BVerwG, 18.03.1982 - 9 CB 1076.81
Verwaltungsgerichtsverfahren - Urteil - Unterzeichnung - Urlaub
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Die damit gemäß § 133 Nr. 1 VwGO erhobene Rüge der nichtvorschriftsmäßigen Besetzung des Verwaltungsgerichts scheitert nicht allein daran, daß die für verletzt gehaltene Rechtsnorm nicht entsprechend der Vorschrift des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO bezeichnet worden ist (vgl. Beschlüsse vom 18. März 1982 und 26. März 1982 - BVerwG 9 CB 1076.81 und BVerwG 9 CB 1019.81 sowie vom 14. März 1985 - BVerwG 6 C 88.84 -). - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = NJW 1980, 2771), vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - (BVerwGE 60, 336) und vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133) sowie dem Urteil des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 7. Senats dieses Gerichts vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (NJW 1962, 1736 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60]) geltend macht, hat sie nicht- wie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage, geschweige denn einen abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgezeigt, der als solcher im Widerspruch zu der jetzigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. - BVerwG, 25.08.1982 - 6 C 197.80
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Gewissensnot des Wehrpflichtigen - …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = NJW 1980, 2771), vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - (BVerwGE 60, 336) und vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133) sowie dem Urteil des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 7. Senats dieses Gerichts vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (NJW 1962, 1736 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60]) geltend macht, hat sie nicht- wie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage, geschweige denn einen abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgezeigt, der als solcher im Widerspruch zu der jetzigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. - BVerwG, 10.07.1980 - 6 C 38.80
Kriegsdienstverweigerung eines Arztes - Differenzierte Stellungnahme - Ärztliche …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = NJW 1980, 2771), vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - (BVerwGE 60, 336) und vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133) sowie dem Urteil des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 7. Senats dieses Gerichts vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (NJW 1962, 1736 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60]) geltend macht, hat sie nicht- wie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage, geschweige denn einen abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgezeigt, der als solcher im Widerspruch zu der jetzigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. - BGH, 19.06.1985 - 2 StR 98/85
Strafbarkeit wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Die ehrenamtlichen Richter sind nicht nur ausgelost - wogegen nach der Rechtsprechung des BGH zu den Voraussetzungen einer wirksamen Schöffenwahl (Urteile vom 21. September 1984 - 2 StR 327/84 - <BGHSt 33, 41 = NJW 1984, 2839 = JR 1985, 80> und vom 19. Juni 1985 - 2 StR 98/85 - <NJW 1985, 2341>) Bedenken sprechen könnten -, sondern gewählt worden; allerdings nach Auffassung der Revision in einem sowohl nach Vorbereitung als auch Durchführung mit schweren Mängeln behafteten Verfahren. - BVerwG, 15.08.1980 - 6 C 14.80
Anforderungen an die geistige Auseinandersetzung mit den Problemen der …
Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 6 CB 36.85
Soweit die Beschwerde eine Abweichung von den Urteilen des für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständigen 6. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Juli 1980 - BVerwG 6 C 38.80 - (BVerwGE 60, 278 = NJW 1980, 2771), vom 15. August 1980 - BVerwG 6 C 14.80 - (BVerwGE 60, 336) und vom 25. August 1982 - BVerwG 6 C 197.80 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 133) sowie dem Urteil des vormals für das Recht der Kriegsdienstverweigerung zuständig gewesenen 7. Senats dieses Gerichts vom 11. Mai 1962 - BVerwG 7 C 143.60 - (NJW 1962, 1736 [BVerwG 11.05.1962 - BVerwG VII C 143.60]) geltend macht, hat sie nicht- wie nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO erforderlich - die Abweichung in einer konkreten Rechtsfrage, geschweige denn einen abstrakten, die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgezeigt, der als solcher im Widerspruch zu der jetzigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht. - BVerwG, 07.03.1980 - 6 B 3.80
Voraussetzungen für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
- BVerwG, 26.03.1982 - 9 CB 1019.81
Anforderungen an die Geltendmachung der Rüge der fehlerhaften Besetzung eines …
- BVerwG, 25.09.1981 - 9 C 217.80
Berufung eines Ersatzrichters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Zulässigkeit …
- BVerwG, 14.03.1985 - 6 C 88.84
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 14.12.1983 - 6 CB 126.82
Rechtsmittel
- BVerwG, 27.02.1986 - 6 B 182.84
Voraussetzungen für die Anerkennung einer Gewissensentscheidung gegen den …
- BVerwG, 21.12.1987 - 2 CB 20.87
Anforderungen an eine Divergenzrüge - Umdeutung einer Divergenzrüge in eine …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist deshalb die Annahme, eine Wahl sei nichtig, die aus ihr hervorgegangenen ehrenamtlichen Richter seien nicht gewählt und der Spruchkörper, in dem sie mitgewirkt haben, sei nicht der gesetzliche Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG gewesen, nur gerechtfertigt, wenn der Verfahrensfehler besonders schwer ist oder auf Grund seiner Eigenart auf das in Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Prinzip des gesetzlichen Richters durchschlagen kann (vgl. Beschlüsse vom 14. Januar 1986 - BVerwG 6 CB 11.85 - , vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (Beschlüsse vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - sowie vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 - ).
- BGH, 14.11.2022 - NotZ(Brfg) 2/22
Notarielle Fachprüfung: Besetzung der Aufgabenkommission; Auswirkungen einer …
Rn. 22 (a) Ernennungs- und Besetzungsfehler lassen grundsätzlich die Wirksamkeit einer Verwaltungsentscheidung eines - möglicherweise - fehlerhaft gebildeten Organs oder eines fehlerhaft berufenen Amtsträgers unberührt, ohne dass es dafür einer besonderen gesetzlichen Regelung im Sinne einer "Erhaltensvorschrift" bedürfte (vgl. BVerwG, NJW 1988, 219 und BeckRS 1986, 5975 Rn. 5;… OVG Lüneburg, BeckRS 2019, 33376 Rn. 5 f; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 18. Juni 2012 - 14 B 371/12, juris Rn. 23 und BeckRS 1999, 20906 Rn. 20). - BVerwG, 09.06.1987 - 9 CB 36.87
Ehrenamtliche Richter - Wahl - Gesetzlicher Richter - Wahlausschussvorsitzender
- VG Karlsruhe, 18.02.2011 - 1 K 1569/10
Klagebefugnis wegen Nichtwahl als ehrenamtlicher Richter; Auswahlkriterien für …
Die Berücksichtigung von Kandidaten, die bereits ehrenamtliche Richter waren, ist offenkundig sachgerecht, da das Kriterium ermöglicht, die bei diesen Kandidaten bestehende Erfahrung weiter nutzbar zu machen (ebenso BVerwG, Beschluss vom 21.08.1986 - 6 CB 36/85 -, juris Rn. 4; OVG Hamburg…, Beschluss vom 22.02.1985, a.a.O.); eine Verletzung von Art. 33 Abs. 2 GG kann hieraus nicht folgen. - OVG Niedersachsen, 19.12.2019 - 2 ME 634/19
Akteneinsicht; Besetzungsrüge; Kontrollorgan; Notarprüfung; Verfahrensfehler; …
v. 28.2.1994 - St 2/93 -, juris Rn. 46 ff., zur Vollversammlung der IHK: OVG NRW, Beschl. v. 5.2.1999 - 4 A 1168/96 -, juris Rn. 28 f., VG Freiburg, Urt. v. 24.2.1996 - 10 K 1064/95 -, juris, für Richter: BVerwG, Beschl. v. 9.6.1987 - 9 CB 36/87 -, juris Rn. 3, u. v. 21.8.1986 - 6 CB 36/85 -, juris Rn. 5). - BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87
Rechtsmittel
Vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 -, Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2; Beschluß vom 9. Juni 1987 - BVerwG 9 CB 36.87 -). - BVerwG, 29.12.1987 - 9 CB 84.87
Wahl der ehrenamtlichen Richter - Vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - …
- BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 34.87
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige …
- BVerwG, 14.05.1987 - 9 CB 31.87
Zulassung der Revision in Asylstreitverfahren - Islamischer Zwangsunterricht für …
Selbst die Aufhebung einer fehlerhaft durchgeführten Wahl hätte nicht zur Folge, daß dadurch das Gericht nachträglich als nicht ordnungsgemäß besetzt anzusehen wäre und daher die Revision auf § 133 Nr. 1 VwGO gestützt werden könnte (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2). - BVerwG, 01.07.1987 - 9 CB 35.87
Wahl eines Richters - Recht auf den gesetzlichen Richter - Vorschriftswidrige …
Denn abgesehen von der hier nicht zu erörternden Frage, ob dem Verwaltungsgericht in seiner rechtlichen Beurteilung zu folgen ist, hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Aufhebung einer fehlerhaft durchgeführten Wahl nicht zur Folge, daß dadurch das Gericht in allen Fällen, an denen in dieser Wahl gewählte ehrenamtliche Richter mitgewirkt haben, nachträglich als nicht ordnungsgemäß besetzt anzusehen ist und darauf die Revision gemäß § 133 Nr. 1, § 138 Nr. 1 VwGO gestütz werden könnte, vielmehr bleiben in entsprechender Anwendung der für Richter geltenden Regelungen und des § 24 VwGO die vor der Aufhebung der Wahl vorgenommenen Amtshandlungen unberührt (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 6 CB 36.85 - Buchholz 310 § 28 VwGO Nr. 2). - BVerwG, 26.06.1987 - 9 CB 45.87
Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter - Fehler im Verfahren der Wahl …
- BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 46.87
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens hinsichtlich der Wahl von ehrenamtlichen …
- BVerwG, 08.07.1987 - 9 C 48.87
Fehlerhaftigkeit eines Wahlverfahrens hinsichtlich der Wahl von ehrenamtlichen …
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