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Rechtsprechung
   VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4961
VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11 (https://dejure.org/2011,4961)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29.11.2011 - 6 L 131/11 (https://dejure.org/2011,4961)
VG Cottbus, Entscheidung vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 (https://dejure.org/2011,4961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (18)

  • VG Frankfurt/Main, 11.05.2011 - 6 K 510/10

    Aufhebung von Straßenreinigungsgebührenbescheiden wegen Unwirksamkeit der …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Rn. 2 dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, aus dem an Frau G. A. gerichteten Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheid des Verbandsvorstehers des Wasser- und Abwasserverbandes "SB260075" vom 28. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. August 2006 vorläufig bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verfahren VG 6 K 510/10 nicht in sein Vermögen zu vollstrecken,.

    Mit der (u.a.) vom Antragsteller erhobenen Klage mit dem Aktenzeichen VG 6 K 510/10 begehren die dortigen Kläger aber die Feststellung der Nichtigkeit des an die mittlerweile verstorbene Frau G. A. gerichteten Schmutzwasseranschlussbeitragsbescheides des Verbandsvorstehers des Wasser- und Abwasserverbandes vom 28. Juli 2006 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 29. August 2006.

    Rn. 9 Es ist aber nach dem Erkenntnisstand des Eilverfahrens unter Zugrundelegung des Vortrags des Antragstellers sowie des gesamten Inhaltes der Akten einschließlich der des beigezogenen Verfahrens VG 6 K 510/10 nicht überwiegend wahrscheinlich, dass die angekündigte Vollstreckung rechtswidrig wäre.

  • BFH, 23.08.2000 - X R 27/98

    Nichtigkeit bei sich widersprechenden Steuerbescheiden

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist danach ein Einkommensteuerbescheid wegen fehlender hinreichender Bestimmtheit nichtig, wenn er für einen Veranlagungszeitraum ergeht, für den bereits ein wirksamer Einkommensteuerbescheid gegenüber demselben Adressaten erlassen wurde, ohne dass er das Verhältnis zu diesem Bescheid klarstellt (vgl. BFH, Urteil vom 23. August 2000 - X R 27/98 -, juris Rn. 24 ff.).

    Dies unterscheidet den hiesigen Fall auch von dem vom BFH mit Urteil vom 23. August 2000 (a.a.O.) entschiedenen Fall, in dem gerade kein Rechtsbehelf gegen den ursprünglichen Einkommensteuerbescheid eingelegt worden war.

  • FG Baden-Württemberg, 15.07.2010 - 7 K 14/07

    Nebeneinander von Steuerbescheiden für dasselbe Jahr führt nicht zwangsläufig zur …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Entscheidend ist danach, wie der Betroffene nach den ihm bekannten Umständen - nach seinem "objektiven Verständnishorizont" - den materiellen Gehalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen konnte (vgl. FG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2010 - 7 K 14/07 -, juris Rn. 20 m.w.N.) Bei der Auslegung ist nicht allein auf den Tenor des Bescheides abzustellen, sondern auch auf den materiellen Regelungsgehalt einschließlich der für den Bescheid gegebenen Begründung.

    Es war für einen objektiven Empfänger erkennbar, dass der neue Bescheid auf der Grundlage neuer rückwirkender "Heilungssatzungen" den alten Bescheid, der noch auf die ursprüngliche fehlerhafte Satzung gestützt und (daher) auch vom Heranziehungsbetrag her zu niedrig war, ersetzen sollte und somit den alten Bescheid konkludent aufhob (vgl. eine konkludente Rücknahme eines rechtswidrigen Erstbescheides durch Distanzierung hiervon im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend: BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 29/82 -, juris Rn. 23 sowie eine konkludente Rücknahme eines begünstigenden Bewilligungsbescheides durch Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Subvention betreffend: BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 1981 - 7 C 60/78 -, juris Rn. 15; eine konkludente Rücknahme durch Erlass eines im Widerspruch zu einer vorhergehenden Regelung stehenden Verwaltungsaktes betreffend: OVG Nordrhein- Westfalen…, Urteil vom 20. August 2002 - 15 A 1031/01 -, juris Rn. 29 und 33; eine konkludente Teilrücknahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 3. Buchst. b) KAG i.V.m. § 130 AO durch Gebührennacherhebung betreffend: Beschluss der Kammer vom 7. April 2009 - 6 L 365/08 -, juris Rn. 13; vgl. außerdem FG Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2010, a.a.O.; Brockmeyer in Klein, AO Kommentar, a.a.O., § 119 Rn. 3).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Denn jedenfalls im Ergebnis ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass der Staat rechtswidrige hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte unterlassen muss (vgl. etwa BVerwG…, Urt. vom 19. Januar 1989 - 7 C 77/87 - DVBl. 1989, 463, 464; Urt. vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 - DVBl. 1988, 967, 968).
  • BVerwG, 19.01.1989 - 7 C 77.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Lärmbelästigungen durch eine …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Denn jedenfalls im Ergebnis ist gewohnheitsrechtlich anerkannt, dass der Staat rechtswidrige hoheitliche Eingriffe in subjektive Rechte unterlassen muss (vgl. etwa BVerwG, Urt. vom 19. Januar 1989 - 7 C 77/87 - DVBl. 1989, 463, 464;… Urt. vom 29. April 1988 - 7 C 33/87 - DVBl. 1988, 967, 968).
  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Es war für einen objektiven Empfänger erkennbar, dass der neue Bescheid auf der Grundlage neuer rückwirkender "Heilungssatzungen" den alten Bescheid, der noch auf die ursprüngliche fehlerhafte Satzung gestützt und (daher) auch vom Heranziehungsbetrag her zu niedrig war, ersetzen sollte und somit den alten Bescheid konkludent aufhob (vgl. eine konkludente Rücknahme eines rechtswidrigen Erstbescheides durch Distanzierung hiervon im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend: BVerwG, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 29/82 -, juris Rn. 23 sowie eine konkludente Rücknahme eines begünstigenden Bewilligungsbescheides durch Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Subvention betreffend: BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 1981 - 7 C 60/78 -, juris Rn. 15; eine konkludente Rücknahme durch Erlass eines im Widerspruch zu einer vorhergehenden Regelung stehenden Verwaltungsaktes betreffend: OVG Nordrhein- Westfalen…, Urteil vom 20. August 2002 - 15 A 1031/01 -, juris Rn. 29 und 33; eine konkludente Teilrücknahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 3. Buchst. b) KAG i.V.m. § 130 AO durch Gebührennacherhebung betreffend: Beschluss der Kammer vom 7. April 2009 - 6 L 365/08 -, juris Rn. 13; vgl. außerdem FG Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2010, a.a.O.; Brockmeyer in Klein, AO Kommentar, a.a.O., § 119 Rn. 3).
  • BFH, 19.08.1999 - IV R 34/98

    Nichtigkeit eines VA

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Die Voraussetzungen des § 125 Abs. 1 AO sind erfüllt, wenn der Verwaltungsakt gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 3. Buchst. b) KAG i.V.m. § 119 Abs. 1 AO inhaltlich nicht so bestimmt ist, dass ihm hinreichend sicher entnommen werden kann, was von wem verlangt wird (vgl. BFH, Urteil vom 19. August 1999 - IV R 34/98 -, juris Rn. 11 ff.).
  • BFH, 23.07.1996 - VII R 88/94

    - Vollstreckung des FA in Konkursmasse bei Unzulänglichkeit der Konkursmasse: …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Von der Vollstreckungsgegenklage des § 767 ZPO kann in der Verwaltungsvollstreckung jedenfalls dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn der Pflichtige - wie hier - seine Rechte durch Klagen nach den §§ 42 oder 43 VwGO wahren kann; ein Bedürfnis für die Anwendung der §§ 767, 769 ZPO besteht in diesen Fällen nicht (…vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 -, juris Rn. 21 und NJW 1967, S. 1976-1978 [1977 linke Spalte]; Oberverwaltungsgericht [OVG] Münster…, Beschluss vom 27. Mai 1992, NVwZ 1993, S. 74 f;… VGH Kassel, a.a.O.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 17. November 1981 - 1 B 60/81 -, NJW 1982, S. 2276 f.; für die Vollstreckung abgabenrechtlicher Forderungen: BFH, Urteil vom 23. Juli 1996 - VII R 88/94 -, juris Rn. 11-13).
  • BVerwG, 26.05.1967 - VII C 69.65
    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Von der Vollstreckungsgegenklage des § 767 ZPO kann in der Verwaltungsvollstreckung jedenfalls dann kein Gebrauch gemacht werden, wenn der Pflichtige - wie hier - seine Rechte durch Klagen nach den §§ 42 oder 43 VwGO wahren kann; ein Bedürfnis für die Anwendung der §§ 767, 769 ZPO besteht in diesen Fällen nicht (vgl. Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 26. Mai 1967 - VII C 69.65 -, juris Rn. 21 und NJW 1967, S. 1976-1978 [1977 linke Spalte]; Oberverwaltungsgericht [OVG] Münster…, Beschluss vom 27. Mai 1992, NVwZ 1993, S. 74 f;… VGH Kassel, a.a.O.; OVG Koblenz…, Beschluss vom 17. November 1981 - 1 B 60/81 -, NJW 1982, S. 2276 f.; für die Vollstreckung abgabenrechtlicher Forderungen: BFH…, Urteil vom 23. Juli 1996 - VII R 88/94 -, juris Rn. 11-13).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 1031/01

    Aufhebung eines Kanalanschlussbeitragsbescheides durch Widerspruchsbescheid; …

    Auszug aus VG Cottbus, 29.11.2011 - 6 L 131/11
    Es war für einen objektiven Empfänger erkennbar, dass der neue Bescheid auf der Grundlage neuer rückwirkender "Heilungssatzungen" den alten Bescheid, der noch auf die ursprüngliche fehlerhafte Satzung gestützt und (daher) auch vom Heranziehungsbetrag her zu niedrig war, ersetzen sollte und somit den alten Bescheid konkludent aufhob (vgl. eine konkludente Rücknahme eines rechtswidrigen Erstbescheides durch Distanzierung hiervon im Rahmen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahren betreffend: BVerwG…, Urteil vom 21. Oktober 1983 - 8 C 29/82 -, juris Rn. 23 sowie eine konkludente Rücknahme eines begünstigenden Bewilligungsbescheides durch Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Subvention betreffend: BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 1981 - 7 C 60/78 -, juris Rn. 15; eine konkludente Rücknahme durch Erlass eines im Widerspruch zu einer vorhergehenden Regelung stehenden Verwaltungsaktes betreffend: OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 20. August 2002 - 15 A 1031/01 -, juris Rn. 29 und 33; eine konkludente Teilrücknahme nach § 12 Abs. 1 Nr. 3. Buchst. b) KAG i.V.m. § 130 AO durch Gebührennacherhebung betreffend: Beschluss der Kammer vom 7. April 2009 - 6 L 365/08 -, juris Rn. 13; vgl. außerdem FG Baden- Württemberg, Urteil vom 15. Juli 2010, a.a.O.; Brockmeyer in Klein, AO Kommentar, a.a.O., § 119 Rn. 3).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 7 C 60.78

    Voraussetzungen für die Gewährung von Verbilligungsbeträgen - Nachweispflichten …

  • VGH Hessen, 04.05.1988 - 4 TH 3493/86

    Zur Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage in der Verwaltungsvollstreckung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1993 - 5 S 1112/93

    Vorbeugender Rechtsschutz gegen kraft Gesetzes sofort vollziehbare …

  • VG Aachen, 30.04.2008 - 6 L 176/08

    Keine Erlaubnis für "Grillwalker" in der Adalbertstraße

  • VG Cottbus, 07.04.2009 - 6 L 365/08

    Nacherhebung von Abwassergebühren

  • VGH Bayern, 28.04.1992 - 21 CE 92.949
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.1981 - 1 B 60/81

    Einwendungen gegen den titulierten Anspruch eines durch die Verwaltung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1992 - 10 B 1866/92

    Durchsetzung; Bestandskräftige Beseitigungsverfügung; Ermessensfehler; Adressat; …

  • VG Cottbus, 09.12.2019 - 6 L 306/18

    Schmutzwasseranschlussbeitrag

    Eine einstweilige Anordnung gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 769 ZPO kann nur ergehen, wenn in der Hauptsache zulässigerweise eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 ZPO erhoben wird (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2004 - 3 B 147/03 -, S. 2 des E.A.; OVG Münster…, Beschluss vom 12.01.2010 - 15 B 1845/09 -, juris, Rn. 1; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 M 49/09 -, juris, Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 29. November 2011 - VG 6 L 131/11 -, juris, Rn. 4).

    Für die Vollstreckungsgegenklage nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m § 767 Abs. 1 ZPO ist daher kein Raum mehr (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26.05.1967 - VII C 69.65 -, juris, Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 04.09.2019 - OVG 9 S 18.18 -, juris, Rn. 6; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 11.05.2009 - 2 M 49/09 -, juris, Rn. 9; Beschluss der Kammer vom 29.11.2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 4).

    Dann stünde der Antragstellerin aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr-und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. Beschluss der Kammer vom 29.11.2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

    Diesbezügliche Einwendungen muss der Schuldner gemäß § 15 VwVGBbg außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsmitteln verfolgen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 04.09.2019 - OVG 9 S 18.18 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 29. Februar 2012 - 9 S 53.10-, juris, Beschluss der Kammer vom 29.11.2011 - 6 L 131/11-, juris, Rn. 18, Urteil der Kammer vom 4. Mai 2017 - 6 K 531/11 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 167 Rn. 19a).

  • VG Cottbus, 29.05.2020 - 6 L 586/17
    Dann stünde dem Antragsteller aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

    Diesbezügliche Einwendungen muss der Schuldner gemäß § 15 VwVGBbg außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsmitteln verfolgen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 04.09.2019 - OVG 9 S 18.18 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 29. Februar 2012 - 9 S 53.10-, juris, Beschluss der Kammer vom 29.11.2011 - 6 L 131/11-, juris, Rn. 18, Urteil der Kammer vom 4. Mai 2017 - 6 K 531/11 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 167 Rn. 19a).

  • VG Cottbus, 14.07.2022 - 6 L 244/21
    Daher sind Anträge, die auf vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen zukünftige Maßnahmen der Verwaltung gerichtet sind, regelmäßig unzulässig (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 L 76/19 -, Rn. 8 - 10, juris), wenn der Antragsteller ggf. der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte abwarten kann, um sich sodann gegen diese zur Wehr zu setzen und so ggf. auch den - wenn auch nur vorübergehenden - Verlust von Vermögenswerten hinnehmen kann (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris).

    Dann stünde dem Antragsteller aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

    Diesbezügliche Einwendungen muss der Schuldner gemäß § 15 VwVGBbg außerhalb des Vollstreckungsverfahrens mit den hierfür zugelassenen Rechtsmitteln verfolgen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 04.09.2019 - OVG 9 S 18.18 -, juris, Rn. 6; Beschluss vom 29. Februar 2012 - 9 S 53.10-, juris, Beschluss der Kammer vom 29.11.2011 - 6 L 131/11-, juris, Rn. 18, Urteil der Kammer vom 4. Mai 2017 - 6 K 531/11 -, juris;… Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl. 2019, § 167 Rn. 19a).

  • VG Cottbus, 01.07.2020 - 6 L 39/19
    Daher sind Anträge, die auf vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen zukünftige Maßnahmen der Verwaltung gerichtet sind, regelmäßig unzulässig (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 L 76/19 -, Rn. 8 - 10, juris), wenn der Antragsteller ggf. der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte abwarten kann, um sich sodann gegen diese zur Wehr zu setzen und so ggf. auch den - wenn auch nur vorübergehenden - Verlust von Vermögenswerten hinnehmen kann (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris).

    Dann stünde dem Antragsteller aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

  • VG Cottbus, 07.09.2023 - 6 L 118/22
    Daher sind Anträge, die auf vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen zukünftige Maßnahmen der Verwaltung gerichtet sind, regelmäßig unzulässig (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 L 76/19 -, Rn. 8 - 10, juris), wenn der Antragsteller ggf. der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte abwarten kann, um sich sodann gegen diese zur Wehr zu setzen und so ggf. auch den - wenn auch nur vorübergehenden - Verlust von Vermögenswerten hinnehmen kann (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris).

    Dann stünde dem Antragsteller aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

  • VG Cottbus, 26.08.2022 - 6 L 211/21
    Daher sind Anträge, die auf vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen zukünftige Maßnahmen der Verwaltung gerichtet sind, regelmäßig unzulässig (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 L 76/19 -, Rn. 8 - 10, juris), wenn der jeweilige Antragsteller ggf. der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte abwarten kann, um sich sodann gegen diese zur Wehr zu setzen und so ggf. auch den - wenn auch nur vorübergehenden - Verlust von Vermögenswerten hinnehmen kann (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris).

    Dann stünde dem Antragsteller aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

  • VG Cottbus, 03.11.2021 - 6 L 189/21
    Daher sind Anträge, die auf vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen zukünftige Maßnahmen der Verwaltung gerichtet sind, regelmäßig unzulässig (VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 L 76/19 -, Rn. 8 - 10, juris), wenn der Antragsteller - wie hier - ggf. der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte abwarten kann, um sich sodann gegen diese zur Wehr zu setzen und so ggf. auch den - wenn auch nur vorübergehenden - Verlust von Vermögenswerten hinzunehmen (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris).

    Dann stünde dem Antragsteller aus dem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Abwehr- und Unterlassungsanspruch ein Abwehrrecht gegen dieses rechtswidrige Handeln zu (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 8).

  • VG Cottbus, 23.02.2021 - 6 L 443/20

    Gebühren

    Demgegenüber scheidet vorläufiger Rechtsschutz durch Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 173 VwGO i. V. m. § 769 Abs. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) aus, da dieser nur gewährt werden kann, wenn in der Hauptsache zulässigerweise eine Vollstreckungsgegenklage gemäß § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 767 ZPO erhoben wird (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 24. März 2004 - 3 B 147/03 -, S. 2 des E. A.; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 12. Januar 2010 - 15 B 1845/09 -, juris, Rn. 1; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 2 M 49/09 -, juris, Rn. 9; VG Cottbus…, Beschluss vom 9. Dezember 2019 - 6 L 306/18 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 29. November 2011 - VG 6 L 131/11 -, juris, Rn. 4).

    Die insoweit gebotene besondere Qualifizierung des Rechtsschutzbedürfnisses, das gerade auf die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes gerichtet sein muss und für das kein Raum ist, wo und solange der Betroffene in zumutbarer Weise auf den von der Verwaltungsgerichtsordnung als grundsätzlich angemessen und ausreichend angesehenen nachträglichen Rechtsschutz - einschließlich der Verfahren nach §§ 80 Abs. 5 und 123 VwGO - verwiesen werden kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 -, juris Rn. 2 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28. April 1992 - 21 CE 92.949 -, juris Rn. 5; VG Cottbus…, Beschluss vom 30. März 2020 - 6 L 590/19 -, juris Rn. 20; Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 5), liegt vor.

  • VG Cottbus, 01.11.2024 - 6 L 2/23

    Vollstreckung unzulässig wegen § 79 AGZ BVerfGG, Vollziehung von …

    Daher sind Anträge, die auf vorbeugenden gerichtlichen Rechtsschutz gegen zukünftige Maßnahmen der Verwaltung gerichtet sind, regelmäßig unzulässig (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris; VG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 2. Juli 2019 - 3 L 76/19 -, Rn. 8 - 10, juris), wenn der Antragsteller ggf. der Anfechtung und Aussetzung nach § 80 Abs. 5 VwGO zugängliche Verwaltungsakte abwarten kann, um sich sodann gegen diese zur Wehr zu setzen und so ggf. auch den - wenn auch nur vorübergehenden - Verlust von Vermögenswerten hinnehmen kann (vgl. VG Cottbus, Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris).
  • VG Cottbus, 30.03.2020 - 6 L 590/19

    Abfallgebühren

    Ein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis ist hingegen zu bejahen, wenn ohne die Inanspruchnahme vorbeugenden Rechtsschutzes die Gefahr bestünde, dass vollendete, nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden oder wenn ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden entstünde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 26. April 2012 - OVG 5 S 27.11 -, juris Rn. 59; OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 25. August 2017 - 13 B 762/17 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 1. August 2013 - 4 B 608/13 -, juris Rn. 2; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 4. April 2012 - 8 ME 49/12 -, juris Rn. 24; VGH Baden-Württemberg…, Beschluss vom 6. Juli 1993 - 5 S 1112/93 -, juris Rn. 2 f.; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 28. April 1992 - 21 CE 92.949 -, juris Rn. 5; VG Cottbus…, Beschluss vom 08. Februar 2007 - 6 L 152/06 -, juris Rn. 4; Beschluss vom 29. November 2011 - 6 L 131/11 -, juris Rn. 5;… Schoch/Schneider/ Bier, a.a.O, § 123 Rn. 45;… Finkelnburg/Dombert/Külpmann, a.a.O, Rn. 104).
  • VG Cottbus, 15.01.2026 - 3 L 649/25

    Anordnung zur Beantragung einer Haltungserlaubnis, Bestimmtheit …

  • VG Magdeburg, 12.06.2012 - 9 B 93/12

    Anschlussbeiträge (Herstellungsbeitrag II; Vollstreckung)

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