Rechtsprechung
| VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11 |
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ZensG 2011, § 40 Abs 1 VwGO, § 167 Abs 1 S 1 VwGO, § 169 Abs 1 S 2 VwGO, § 287 Abs 4 AO
Rechtsschutz gegen Durchsuchung von Wohnräumen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11
- VG Berlin, 27.09.2011 - 6 M 2.11
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.1985 - 1 E 35/85
Möglichkeit des Gläubigers zur Beantragung einer richterlichen Anordnung für die …
Auszug aus VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11
Bei dieser Sachlage kann dahinstehen, ob § 5 VwVGBbg eine sogenannte "statische" Verweisung enthält und daher (auch) bei einer Vollstreckung von Geldforderungen der öffentlichen Hand stets das Verwaltungsgericht für die richterliche Durchsuchungsanordnung zuständig ist (so OVG Koblenz, Beschluss vom 11. Oktober 1985 - 1 E 35/85 - NJW 1986, 1188 zu § 5 VwVG des Bundes). - OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 28.09.1989 - 10 M 40/89
Auszug aus VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11
Dabei erfordert jedoch Art. 13 Abs. 2 GG eine vorherige richterliche Anordnung des Verwaltungsgerichts zum (zwangsweisen) Betreten und Durchsuchen der Wohnräume (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 28. September 1989 - 10 M 40/89 - Juris Rdnr. 8;… Engelhard/App, VwVG, 8. Aufl. 2008, § 12 Rdnr. 4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.1980 - 13 B 579/80
Auszug aus VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11
§ 758 a Abs. 1 ZPO, wonach die Wohnung des Vollstreckungsschuldners ohne dessen Einwilligung nur auf Grund einer Anordnung des Richters bei dem Amtsgericht im Bezirk der Durchsuchung durchsucht werden darf, ist ebenfalls nicht einschlägig (so im Ergebnis auch OVG Münster, Beschluss vom 12. August 1980 - 13 B 579/80 - Juris Rdnr. 3 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 6 L 14.18
Richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung eines …
Soweit das Verwaltungsgericht Berlin eine richterliche Durchsuchungsanordnung im Land Brandenburg nach § 26 Abs. 1 VwVG Bbg in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 GG für zulässig gehalten hat, da die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) im Landesverwaltungsvollstreckungsrecht (§ 40 VwVG Bbg) zitiert sei (VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2011 - VG 6 M 2.11 - NVwZ-RR 2012, 167, juris Rn. 9), bedarf dies keiner näheren Betrachtung, da das Berliner Landesverwaltungsvollstreckungsrecht eine solche Einschränkung nicht vorsieht. - VG Berlin, 16.02.2018 - 19 M 62.18
Erlass einer Durchsuchungsanordnung zur Durchsetzung der Abschiebung
Das UZwG Bln ermächtigt insofern nur zur Anwendung unmittelbaren Zwangs zur Beseitigung von Hindernissen, die dem Betreten oder Durchsuchen einer Wohnung entgegenstehen, berechtigt aber nicht zum Durchsuchen der Wohnung (ebd., a.A. VG Berlin, Beschlüsse vom 8. September 2011 - 6 M 2.11 -, juris sowie vom 12. April 2017 - 10 M 308.17 -, S. 4 ff. d. amtl. - VG Berlin, 28.05.2013 - 23 M 157.13
Anwendbarkeit von § 17a GVG auf richterliche Durchsuchungsanordnungen
Rn. 19 3. Da die Rechtmäßigkeit der Wohnungsdurchsuchung nicht auf unabsehbare Zeit festgestellt werden kann, war die Durchsuchungsanordnung zu befristen (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 8. September 2011 - VG 6 M 2.11; VG Augsburg, Beschl. v. 6. Juli 2012 - Aus 7 V 12.887, Rn.28, zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 27.09.2011 - 6 M 2.11 |
Verfahrensgang
- VG Berlin, 08.09.2011 - 6 M 2.11
- VG Berlin, 27.09.2011 - 6 M 2.11
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 167
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2018 - 6 L 14.18
Richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zweck der Abschiebung eines …
Soweit das Verwaltungsgericht Berlin eine richterliche Durchsuchungsanordnung im Land Brandenburg nach § 26 Abs. 1 VwVG Bbg in Verbindung mit Art. 13 Abs. 2 GG für zulässig gehalten hat, da die Einschränkung des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Abs. 1 GG) im Landesverwaltungsvollstreckungsrecht (§ 40 VwVG Bbg) zitiert sei (VG Berlin, Beschluss vom 8. September 2011 - VG 6 M 2.11 - NVwZ-RR 2012, 167, juris Rn. 9), bedarf dies keiner näheren Betrachtung, da das Berliner Landesverwaltungsvollstreckungsrecht eine solche Einschränkung nicht vorsieht. - AG Berlin-Tiergarten, 05.09.2017 - 382 XIV 88/17
Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Wohnungsdurchsuchungsanordnung
Rn. 9 d) Hierfür ist nach Überzeugung des Gerichts der Verwaltungsrechtsweg gegeben (ebenso schon AG Tiergarten, Beschluss vom 14.02.2012 - 382 XIV 37/12, juris; vgl. auch VG Berlin, BeckRS 2011, 54467).Davon umfasst ist zwar grundsätzlich auch das zwangsweise Betreten und Durchsuchen der Wohnung (ebenso VG Berlin, BeckRS 2011, 54467; aA VG Berlin, Beschluss vom 28.05.2013 - 23 M 157.13 , juris).
- AG Berlin-Tiergarten, 14.02.2012 - 382 XIV 37/12
Sachliche Zuständigkeit für einen Antrag der Ausländerbehörde auf Erlass einer …
Hierfür ist indes der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. VG Berlin - 6 M 2/11 , vom 27.9.2011, veröff.in: BeckRS 2011, 54467).
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