Rechtsprechung
| LG Neuruppin, 13.10.2023 - 6 O 92/22 |
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 13.10.2023 - 6 O 92/22
- OLG Brandenburg, 29.01.2025 - 11 U 286/23
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Rechtsprechung
| LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Zurechnung der Kenntnis bei der Forderungsabtretung: Wann Zahlungen sicher bleiben
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.02.2013 - IX ZR 32/12
Insolvenzanfechtung: Tilgung einer gegen die Gesellschaft gerichteten …
Auszug aus LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22
Die vom BGH aufgestellten Grundsätze in einer Entscheidung vom 21.02.2013 - IX ZR 32/12 - beträfen eine andere Konstellation, nämlich den Fall, ob eine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen auch nach der Abtretung dem § 135 InsO unterliege.Auch aus dem Urteil BGH NZI 2013, 308 ergibt sich nichts Anderes.
Zugerechnet wurde weiter nicht die Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit - auf die es bei § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO nicht ankommt -, sondern es ging um die Frage, ob die abgetretene Forderung auch nach Abtretung noch eine Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen ist (vgl. BGH NZI 2013, 308 Tz. 24).
Aus dem Urteil BGH NZI 2013, 308 können auch keine allgemeinenGrundsätze zur Anwendung des § 404 BGB auf insolvenzrechtliche Anfechtungsansprüche gezogen werden.
Rn. 71 Auch wenn der BGH das Anfechtungsrecht des § 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO auf den Zessionar erstreckt, der neben dem Zedenten Anfechtungsgegner sein kann (BGH NZI 2013, 308;… zustimmend etwa Gehrlein, in: MüKo-InsO, 4. Aufl. 2019, § 135 Rn. 22;… Hirte, in: Uhlenbruck, 15. Aufl. 2019, § 135 InsO Rn. 12), weil § 404 BGB einen gutgläubigen einredefreien Erwerb einer Forderung nicht zulasse (BGH NZI 2013, 308 Tz. 24) und durch die Abtretung sich folglich der Charakter der Forderung als Forderung aus einem Gesellschafterdarlehen (BGH NZI 2013, 308 Tz. 24 f.) ändere, lässt sich dies nicht ohne weiteres verallgemeinern (s. LG Kiel…, Urteil vom 10.09.2020 - 6 O 161/19 -, BeckRS 48878, Rn. 26 ff).
- BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10
Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners
Auszug aus LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22
Diese ist im Anfechtungsprozess entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung nach § 17 Abs. 2 InsO die Zahlungsunfähigkeit begründet (BGH, Urt. v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10).Aus dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung kann grundsätzlich der Schluss auf eine Zahlungseinstellung geschlossen werden, da sich die Schuldnerin im Zeitpunkt der Fälligkeit zur Zahlung außerstande sah und aus diesem Grund eine Stundung in Form der Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hat (BGH, Urt. v. 30.06.2011 - IX ZR 134/10 m. w. N.).
- BGH, 06.05.2021 - IX ZR 72/20
Insolvenz, Vorsatzanfechtung, Gläubigerbenachteiligungsvorsatz
Auszug aus LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22
Nur bloße Zahlungsverzögerungen, auch wenn sie wiederholt auftreten, sind für die Annahme einer Zahlungseinstellung nicht ausreichend (BGH, Urt. v. 06.05.2021 - IX ZR 72/20).
- BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13
Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als …
Auszug aus LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22
Rn. 70 Etwas anderes folgt auch nicht aus dem Urteil BGH ZIP 2015, 1303 Rn. 12. Der BGH bestätigt hier nur, dass sich der Insolvenzverwalter für den Verjährungsbeginn der Insolvenzanfechtung die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB seines Vorgängers zurechnen lassen muss. - BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12
Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden …
Auszug aus LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22
Dies gilt auch für die Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit bei Insolvenzanfechtungen (BGH NZI 2013, 253 Tz. 28 m.w.N.). - OLG Schleswig, 23.06.2021 - 9 U 109/20
Rückgewähr von Leistungen auf abgetretene Forderung nach Insolvenzanfechtung; …
Auszug aus LG Essen, 18.08.2022 - 6 O 92/22
Rn. 74 Dieser Sichtweise, die bereits das LG Kiel wie vorstehend ausgeführt hat, eingenommen hat, und der sich die Kammer nach eigener kritischer Würdigung angeschlossen hat, steht im Ergebnis die Entscheidung des OLG Schleswig nicht entgegen (OLG Schleswig, Urteil vom 23.06.2021 - 9 U 109, 20 - , BeckRS 2021, 17503, Leitsatz und Rn. 44 ff).
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