Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 264 StPO; § 46 StGB
Verletzung der Kognitionspflicht; Grundsätze der Strafzumessung (kein Anspruch des Täters auf rechtzeitiges Einschreiten der Ermittlungsbehörden) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 264 ; StGB §§ 267 ff.
Gerichtliche Verletzung der Kognitionspflicht - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.07.2022 - 5 KLs 14/22
- BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
- BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.12.2010 - 1 StR 275/10
Vollendete Steuerhinterziehung durch aktives Tun trotz Sachverhaltskenntnis des …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
Ungeachtet dessen, dass ein Straftäter keinen Anspruch darauf hat, dass Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2023 - 5 StR 122/23; Urteil vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NStZ 2011, 283), werden im Urteil keine Anhaltspunkte mitgeteilt, die bereits bei der Durchsuchung auf die zukünftige Tat hindeuteten. - BGH, 06.01.2022 - 5 StR 2/21
Gewährenlassen des Täters beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (kein Anspruch …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
Ungeachtet dessen, dass ein Straftäter keinen Anspruch darauf hat, dass Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2023 - 5 StR 122/23; Urteil vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NStZ 2011, 283), werden im Urteil keine Anhaltspunkte mitgeteilt, die bereits bei der Durchsuchung auf die zukünftige Tat hindeuteten. - BGH, 19.04.2023 - 6 StR 497/22
Verletzung der Kognitionspflicht; Schwerer Raub; Besonders schwerer Raub; …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
Das Landgericht hat den der Anklage zugrundeliegenden Lebenssachverhalt im Fall 8 entgegen § 264 StPO nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt und dadurch seine Kognitionspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2023 - 6 StR 497/22; vom 25. Mai 2023 - 4 StR 479/22;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 264 Rn. 27 ff. mwN). - BGH, 25.05.2023 - 4 StR 479/22
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität; Gesamtschau); Gegenstand des Urteils …
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
Das Landgericht hat den der Anklage zugrundeliegenden Lebenssachverhalt im Fall 8 entgegen § 264 StPO nicht unter allen rechtlichen Gesichtspunkten beurteilt und dadurch seine Kognitionspflicht verletzt (vgl. BGH, Urteile vom 19. April 2023 - 6 StR 497/22; vom 25. Mai 2023 - 4 StR 479/22;… KK-StPO/Tiemann, 9. Aufl., § 264 Rn. 27 ff. mwN). - BGH, 26.04.2023 - 5 StR 122/23
Observation nicht ohne Weiteres ein Strafmilderungsgrund (Strafzumessung)
Auszug aus BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
Ungeachtet dessen, dass ein Straftäter keinen Anspruch darauf hat, dass Ermittlungsbehörden rechtzeitig gegen ihn einschreiten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2023 - 5 StR 122/23; Urteil vom 6. Januar 2022 - 5 StR 2/21, NStZ-RR 2022, 140; Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 StR 275/10, NStZ 2011, 283), werden im Urteil keine Anhaltspunkte mitgeteilt, die bereits bei der Durchsuchung auf die zukünftige Tat hindeuteten.
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Rechtsprechung
| BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 1 StPO; § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; Art. 20 Abs. 3 GG
Verwerfung der Revision als unzulässig; ausnahmsweise zulässige nachträgliche Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (fristgerechte, nicht zu den Akten gelangte Rechtsmittelschrift); Revisionsbegründungsfrist (Zustellung der ergänzten Fassung der Urteilsgründe; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 206a StPO, § 349 Abs. 1 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 43 StPO, § 267 Abs. 4 StPO, § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO, Art. 20 Abs. 3 GG, § 46 Abs. 1 Satz 1 StGB
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 15.07.2022 - 5 KLs 14/22
- BGH, 24.01.2024 - 6 StR 18/23
- BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Eine andere Sichtweise wäre mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BverfG, NVwZ 2022, 59, 60 Rn. 61 mwN) nicht in Einklang zu bringen. - BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11
Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz; …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Zwar sollen die Strafen von im selben Verfahren verurteilten Angeklagten zueinander in einem gerechten Verhältnis stehen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juni 2011 - 1 StR 282/11, BGHSt 56, 262;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 872, 1407). - BGH, 04.10.2017 - 3 StR 397/17
Nachträgliche Ergänzung der abgekürzten Urteilsgründe (fristgerechte, nicht zu …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Die entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO ausnahmsweise zulässige Ergänzung der Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, NStZ 2008, 646; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17;… MüKo-StPO/Wenske, 2. Aufl., § 267 Rn. 476) betraf indes nur die Mitangeklagte. - BGH, 12.06.2008 - 5 StR 114/08
Unwirksame Revisionsrücknahme durch den ehemaligen Pflichtverteidiger (wirksame …
Auszug aus BGH, 29.04.2024 - 6 StR 18/23
Die entsprechend § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO ausnahmsweise zulässige Ergänzung der Urteilsgründe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, NStZ 2008, 646; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17;… MüKo-StPO/Wenske, 2. Aufl., § 267 Rn. 476) betraf indes nur die Mitangeklagte.
- BGH, 25.02.2025 - 5 StR 719/24
Nachträgliche Ergänzung des zunächst verkürzt abgesetzten Urteils bei Unkenntnis …
aa) Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass die Möglichkeit zu späterer Urteilsergänzung in entsprechender Anwendung von § 267 Abs. 4 Satz 4 StPO besteht, wenn das Gericht unverschuldet keine Kenntnis von der Revisionseinlegung hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2024 - 3 StR 450/23, NJW 2024, 2340 mit zust. Anm. Peglau jurisPRStrafR 15/2024 Anm. 3; vom 29. April 2024 - 6 StR 18/23; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17; vom 20. Dezember 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118;… vom 12. Juni 2008 - 5 StR 114/08, BGHR StPO § 267 Abs. 4 Ergänzung 2; vom 8. August 2001 - 5 StR 211/01, Becker, NStZ-RR 2002, 257, 261; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Februar 1990 - 2 StR 638/89, bei Holtz MDR 1990, 490; KG, Beschluss vom 15. September 2022 - 121 Ss 118/22, StraFo 2022, 471; BayObLG, Beschluss vom 23. Juli 2020 - 201 ObOWi 881/20).Der Fall gleicht damit denjenigen bereits vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen eine Revisionseinlegung zwar wirksam bei der Poststelle des Gerichts eingegangen war (vergleichbar dem Eingang im elektronischen Postfach), dies aber - ohne dass ein technischer Fehler vorlag - den für die Urteilsabsetzung zuständigen Mitgliedern der erkennenden Strafkammer aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen unbekannt blieb (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. April 2024 - 6 StR 18/23: Revisionseinlegung der Staatsanwaltschaft geht zwar auf der Poststelle ein, gelangt aber nicht zu den Akten; vom 4. Oktober 2017 - 3 StR 397/17: Revision des Angeklagten geht rechtzeitig per Fax ein, gelangt nicht zu den Akten, sondern wird später in einem Lastenaufzug gefunden; vom 20. Dezember 2011 - 2 StR 405/11, NStZ-RR 2012, 118: die Revision wird rechtzeitig eingelegt, kann aber im Geschäftsgang verloren gegangen sein, zu den Akten gelangt sie nicht; ebenso Peglau jurisPRStrafR 15/2024 Anm. 3).
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