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Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,41690
BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24 (https://dejure.org/2024,41690)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2024 - 6 StR 248/24 (https://dejure.org/2024,41690)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2024 - 6 StR 248/24 (https://dejure.org/2024,41690)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 249 Abs. 1 StGB; § 253 Abs. 1 StGB
    Raub (Zueignungsabsicht); Erpressung (Bereicherungsabsicht: Vermögensvorteil, rechtlicher Anspruch, Fälligkeit, Einredefreiheit); Auslegung von Verträgen und der diesen zugrundeliegenden Erklärungen (ureigene Aufgabe des Tatgerichts; eingeschränkter revisionsrechtlicher ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urteilsaufhebung wegen besonders schweren Raubes

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 253/16

    Freispruch eines Abschleppunternehmers vom Vorwurf der Erpressung durch Anbringen …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    b) Die für eine Verurteilung wegen Erpressung (§ 253 Abs. 1 StGB) erforderliche Bereicherungsabsicht setzt voraus, dass der Täter sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen will, auf den er oder der Dritte keinen rechtlichen Anspruch hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1963 - GSSt 1/63, BGHSt 19, 206, 215 f.; Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325); ein Zahlungsanspruch muss fällig und einredefrei sein (vgl. BGH, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 Rn. 49).
  • BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03

    Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    b) Die für eine Verurteilung wegen Erpressung (§ 253 Abs. 1 StGB) erforderliche Bereicherungsabsicht setzt voraus, dass der Täter sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen will, auf den er oder der Dritte keinen rechtlichen Anspruch hat (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1963 - GSSt 1/63, BGHSt 19, 206, 215 f.; Urteil vom 7. August 2003 - 3 StR 137/03, BGHSt 48, 322, 325); ein Zahlungsanspruch muss fällig und einredefrei sein (vgl. BGH…, Urteil vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 253/16, NJW 2017, 1487 Rn. 49).
  • BGH, 26.02.1998 - 4 StR 54/98

    Haschisch-Schulden - §§ 249, 253, 255 StGB, keine Zueignungsabsicht bzw. …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Angesichts ihres geringen Wertes und ihres nach den Feststellungen nicht erkennbaren Nutzens für den Angeklagten hätte das Landgericht vielmehr die Möglichkeit in den Blick nehmen müssen, dass die Mitnahme der Gegenstände dem Angeklagten zu dem Zweck dienen sollte, sie als Druckmittel zur Durchsetzung seiner Geldforderung einzusetzen; in diesem Fall würde es an dem für die Annahme von Zueignungsabsicht erforderlichen Aneignungswillen fehlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 541/11

    Versuchte besonders schwere räuberische Erpressung; strafbefreiender Rücktritt …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Angesichts ihres geringen Wertes und ihres nach den Feststellungen nicht erkennbaren Nutzens für den Angeklagten hätte das Landgericht vielmehr die Möglichkeit in den Blick nehmen müssen, dass die Mitnahme der Gegenstände dem Angeklagten zu dem Zweck dienen sollte, sie als Druckmittel zur Durchsetzung seiner Geldforderung einzusetzen; in diesem Fall würde es an dem für die Annahme von Zueignungsabsicht erforderlichen Aneignungswillen fehlen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 1998 - 4 StR 54/98, NStZ-RR 1998, 235, 236; vom 22. März 2012 - 4 StR 541/11, NStZ-RR 2012, 239, 240).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 148/18

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Prüfung der Voraussetzungen einer Unterbringung in …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Es reicht nicht aus, dass die Aneignung vom Täter nur als mögliche Folge seines Verhaltens in Kauf genommen wird, er muss sie vielmehr für sich oder einen Dritten mit unbedingtem Willen erstreben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2018 - 3 StR 148/18, NStZ 2018, 712, 713 mwN).
  • BGH, 23.08.2017 - 2 StR 456/16

    Anklageschrift (Umgrenzungsfunktion: erhöhte Anforderung bei besonderen …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Es ist verpflichtet, den Unrechtsgehalt der Tat voll auszuschöpfen, sofern keine rechtlichen Hindernisse im Wege stehen (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2017 - 2 StR 456/16, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Ausschöpfung 7).
  • BGH, 24.11.2020 - 5 StR 553/19

    Vorwurf der Untreue gegen Verantwortliche der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Das Revisionsgericht kann sie nur auf Rechtsfehler hin überprüfen, insbesondere darauf, ob die Auslegung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denk- oder Erfahrungssätze aufweist (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2020 - 5 StR 553/19, BGHSt 65, 202 Rn. 32;… Beschluss vom 12. März 2024 - 4 StR 173/23, NStZ 2024, 602 Rn. 10).
  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 298/97

    Berücksichtigung von Vorfälligkeitszinsen bei der Wertberechnung

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Dies könnte eher auf eine Stundung hindeuten, durch welche die Fälligkeit der Zahlung hinausgeschoben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 1998 - VIII ZR 298/97, NJW 1998, 2060, 2061).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 267/13

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Vortrag der Beweiserheblichkeit im Zeitpunkt der …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    aa) Die Auslegung von Verträgen und der diesen zugrundeliegenden Erklärungen ist ureigene Aufgabe des Tatgerichts (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Juni 1952 - 5 StR 509/52, BGHSt 3, 69, 70 f.; vom 12. Dezember 2013 - 3 StR 267/13, NStZ 2014, 606, 607).
  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 173/23

    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages oder des Wertersatzes (Auslegung von …

    Auszug aus BGH, 11.12.2024 - 6 StR 248/24
    Das Revisionsgericht kann sie nur auf Rechtsfehler hin überprüfen, insbesondere darauf, ob die Auslegung in sich widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, die Beweismittel nicht ausschöpft oder Verstöße gegen Denk- oder Erfahrungssätze aufweist (vgl. BGH…, Urteil vom 24. November 2020 - 5 StR 553/19, BGHSt 65, 202 Rn. 32; Beschluss vom 12. März 2024 - 4 StR 173/23, NStZ 2024, 602 Rn. 10).
  • BGH, 16.12.1963 - GSSt 1/63

    Anforderungen an das Vorliegen eines rechtswidrigen Vermögensvorteils im Sinne …

  • BGH, 25.06.1952 - 5 StR 509/52
  • BGH, 14.07.2026 - KRB 22/26

    Aluminiumschmieden

    Auch insoweit beschränkt sich die Kontrolle des Rechtsbeschwerdegerichts auf die Prüfung, ob ein Verstoß gegen Sprach- und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder allgemeine Auslegungsregeln vorliegt (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 25. April 2005 - KRB 22/04, WRP 2005, 1015, 1016 [juris Rn. 10] - Steuerfreie Mehrerlösabschöpfung; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2024 - 6 StR 248/24, juris Rn. 9 mwN).
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