Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,42009
BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,42009)
BGH, Entscheidung vom 22.08.2023 - 6 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,42009)
BGH, Entscheidung vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 (https://dejure.org/2023,42009)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,42009) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 403 StPO; § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB; § 187 Abs. 1 BGB; § 256 Abs. 1 ZPO
    Adhäsionsverfahren (zukünftige immaterielle und materielle Schäden: Feststellungsinteresse, hinreichende Tatsachengrundlage, Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts, keine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit; Beginn des Zinslaufs)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Adhäsionsverfahren: Voraussetzung des für die Feststellung der Ersatzpflicht des Angeklagten für alle zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden erforderlichen Feststellungsinteresses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 406 StPO, § 256 Abs 1 ZPO
    Adhäsionsverfahren: Voraussetzung des für die Feststellung der Ersatzpflicht des Angeklagten für alle zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden erforderlichen Feststellungsinteresses

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § ... 349 Abs. 2 StPO, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 256 Abs. 1 ZPO, § 406 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB, § 187 Abs. 1 BGB, § 473 Abs. 4 StPO, § 472a Abs. 2 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 177 Abs. 1 ; StGB § 177 Abs. 5 Nr. 1
    Schuldspruch wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung; Absehen von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge

  • datenbank.nwb.de

    Adhäsionsverfahren: Voraussetzung des für die Feststellung der Ersatzpflicht des Angeklagten für alle zukünftigen immateriellen und materiellen Schäden erforderlichen Feststellungsinteresses

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.01.2001 - VI ZR 381/99

    Feststellungsinteresse bei Klage auf Ersatz künftigen Schadens

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Dies setzt die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts voraus, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432;… Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1).
  • BGH, 17.02.2021 - 2 StR 294/20

    Urteilsgründe (Darstellung der Strafzumessungserwägungen: Beschränkung auf …

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Der Schuldspruch hat insoweit indes auf sexuelle Nötigung zu lauten (§ 260 Abs. 4 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 464/18; vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20, Rn. 15 f.).
  • BGH, 12.11.2019 - 3 StR 436/19

    Adhäsionsausspruch (Zeitpunkt des Zinsbeginns; Feststellungsausspruch)

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Dies setzt die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts voraus, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2001 - VI ZR 381/99, NJW 2001, 1431, 1432; Beschluss vom 12. November 2019 - 3 StR 436/19, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 1).
  • BGH, 06.10.2021 - 6 StR 389/21

    Adhäsionsverfahren (Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes: keine Hinweise auf die …

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Vor diesem Hintergrund fehlt es an einer hinreichenden Tatsachengrundlage für die Annahme des Landgerichts, dass weitere Beeinträchtigungen der Adhäsionsklägerinnen eintreten, die nicht schon bei der Bemessung des Schmerzensgeldes hätten berücksichtigt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021, 6 StR 389/21), und Behandlungen erforderlich werden könnten; sie erweist sich als bloße abstrakt-theoretische Möglichkeit.
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 471/11

    Adhäsionsverfahren; Feststellungsanspruch (Haftungsquote)

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, BGHR StPO § 405 Feststellungsmangel 1; vom 4. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 04.04.2023 - 6 StR 122/23

    Adhäsionsverfahren (Beginn des Zinslaufs; Schmerzensgeld: Einheitlichkeit des …

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Die Ergänzung des Urteils durch den Ausspruch über das Absehen von einer Entscheidung über die Adhäsionsanträge im Übrigen war ohnehin bereits deshalb erforderlich, weil das Landgericht den Adhäsionsklägerinnen Zinsen jeweils erst ab dem 8. Mai 2023 zuerkannt hat, obwohl die beantragten Prozesszinsen gemäß § 404 Abs. 2 StPO, § 291 Satz 1 BGB und entsprechend § 187 Abs. 1 BGB schon ab dem Tag zu entrichten waren, der auf die - hier am 1. Mai 2023 eingetretene - Rechtshängigkeit der Adhäsionsanträge folgt (vgl. BGH, Beschluss vom 4. April 2023 - 6 StR 122/23, Rn. 4).
  • BGH, 27.03.1987 - 2 StR 106/87

    Zulässigkeit der Begründung eines Schmerzensgeldanspruchs aufgrund der …

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. März 1987 - 2 StR 106/87, BGHR StPO § 405 Feststellungsmangel 1;… vom 4. Dezember 2011 - 5 StR 471/11, BGHR StPO § 406 Grundurteil 6 Rn. 4).
  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 464/18

    Verhältnis der verschiedenen Tatbestandsvarianten beim schweren sexuellen …

    Auszug aus BGH, 22.08.2023 - 6 StR 359/23
    Der Schuldspruch hat insoweit indes auf sexuelle Nötigung zu lauten (§ 260 Abs. 4 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. November 2018 - 3 StR 464/18;… vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20, Rn. 15 f.).
  • BGH, 03.07.2024 - 2 StR 192/24

    Adhäsionsausspruch (Feststellungsausspruch: Schmerzensgeld); Strafrahmenwahl …

    Darzulegen ist die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 -, juris Rn. 10 mwN).

    Verlangt der Geschädigte für erlittene Verletzungen ein Schmerzensgeld, so werden nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Schmerzensgeldes davon alle Schadensfolgen erfasst, die entweder bereits eingetreten und objektiv erkennbar sind oder deren Eintritt jedenfalls vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden kann (st. Rspr.; BGH…, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - 6 StR 389/21 -, juris Rn. 3; vgl. auch Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 -, juris Rn. 11).

  • BGH, 03.06.2025 - 2 StR 353/24

    Korrektur eines Schuldspruchs (sexuelle Nötigung); Überlassen von Cannabis zum …

    Dies setzt die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts voraus, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, BGHR StPO § 406 Feststellungsurteil 2 Rn. 10 mwN).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, Rn. 12 mwN).

  • BGH, 11.03.2025 - 2 StR 80/25

    Adhäsionsentscheidung (Feststellungsinteresse: konkrete Möglichkeit eines …

    Dies setzt die Möglichkeit eines zukünftigen Schadenseintritts voraus, wobei eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit nicht genügt; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, Rn. 10 m.w.N.).

    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, Rn. 13 m.w.N.)." Dem tritt der Senat bei.

  • BGH, 01.07.2025 - 5 StR 175/25

    Adhäsionsverfahren (Wegfall des Feststellungsausspruchs betreffend die …

    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23, Rn. 12;… vom 16. Januar 2025 - 2 StR 544/24, Rn. 11).
  • BGH, 10.03.2026 - 4 StR 678/25
    Eine Zurückverweisung der Sache zur teilweisen Erneuerung des Adhäsionsverfahrens kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 22. August 2023 - 6 StR 359/23 Rn. 13 mwN).
  • LG Bonn, 21.01.2026 - 24 Ks 10/25
    Denn eine bloß abstrakt-theoretische Möglichkeit genügt nicht; erforderlich ist vielmehr, dass aufgrund konkreter Anhaltspunkte bei verständiger Würdigung mit dem Eintritt eines zukünftigen Schadens wenigstens zu rechnen ist (vgl. BGH Beschl. v. 22.8.2023 - 6 StR 359/23, BeckRS 2023, 41672 Rn. 10 mwN, beck-online).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht