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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,44144
BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23 (https://dejure.org/2024,44144)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2024 - 6 StR 589/23 (https://dejure.org/2024,44144)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2024 - 6 StR 589/23 (https://dejure.org/2024,44144)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 4 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 55 Abs. 2 StGB; § 73 Abs. 1 StGB; § 73c StGB; § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO
    Schwerer Wohnungseinbruchdiebstahl (Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme); Revisionsbegründung; Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt), nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einziehung: fehlende Mitteilung des Vollstreckungsstands ...

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beteiligung an einem Wohnungseinbruch, Mittäter oder Gehilfe?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Revisio: Ausreichende Revisionsbegründung, Sach-/Verfahrensrüge, Urkunden, Übermüdung u.a.

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (modus operandi Falsche Polizeibeamte); Abgrenzung …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat das Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95, 96).

    Dies gilt selbst dann, wenn dem Tatgericht ein revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustünde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84, NStZ 1984, 413; Beschluss vom 7. November 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 72; offengelassen von BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, NStZ-RR 2023, 169; Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226, 243).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Dies gilt selbst dann, wenn dem Tatgericht ein revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustünde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84, NStZ 1984, 413; Beschluss vom 7. November 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 72; offengelassen von BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, NStZ-RR 2023, 169; Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226, 243).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, hat das Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95, 96).
  • BGH, 23.03.2023 - 3 StR 363/22

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Gesamtbetrachtung: Tatherrschaft, …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Dies gilt selbst dann, wenn dem Tatgericht ein revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustünde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84, NStZ 1984, 413; Beschluss vom 7. November 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 72; offengelassen von BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, NStZ-RR 2023, 169; Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226, 243).
  • BGH, 26.04.2012 - 4 StR 665/11

    Voraussetzungen des Bandendiebstahls (spontane Tatbegehung mit wechselnder …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Ihre Tatbeiträge beschränkten sich lediglich auf das Auskundschaften und damit auf unterstützende Tätigkeiten, die in erheblichem zeitlichen Abstand zur Tat erbracht worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15, StV 2019, 104).
  • BGH, 09.02.2016 - 3 StR 538/15

    Schwerer Bandendiebstahl (Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme; Tippgeber)

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Ihre Tatbeiträge beschränkten sich lediglich auf das Auskundschaften und damit auf unterstützende Tätigkeiten, die in erheblichem zeitlichen Abstand zur Tat erbracht worden waren (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschluss vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15, StV 2019, 104).
  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Dies gilt selbst dann, wenn dem Tatgericht ein revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zustünde (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84, NStZ 1984, 413; Beschluss vom 7. November 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 72; offengelassen von BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, NStZ-RR 2023, 169; Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226, 243).
  • BGH, 01.08.2019 - 4 StR 477/18

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Ferner hat es in den Blick genommen, dass die Einbeziehung bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidungen gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB - durch die Addition der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung geschieht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, Rn. 6; vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, Rn. 17 f.).
  • BGH, 27.07.2021 - 3 StR 203/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Anordnung der Unterbringung in einer …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Ferner hat es in den Blick genommen, dass die Einbeziehung bei der Einziehung des Wertes von Taterträgen - trotz des auf die Aufrechterhaltung der früheren Entscheidungen gerichteten Wortlauts des § 55 Abs. 2 StGB - durch die Addition der Beträge aus der früheren und der aktuellen Einziehungsentscheidung geschieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Juli 2021 - 3 StR 203/21, Rn. 6;… vom 1. August 2019 ? 4 StR 477/18, Rn. 17 f.).
  • BGH, 28.02.2019 - 1 StR 26/19

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Aufrechterhaltung von in der früheren …

    Auszug aus BGH, 06.11.2024 - 6 StR 589/23
    Vor diesem Hintergrund kann hier dahinstehen, ob - wie der Generalbundesanwalt meint - der Einziehungsbetrag im Fall II.1 der Urteilsgründe um den Wert des Tresors, den die Angeklagten nach dessen Abtransport aufbrachen und zerstört zurückließen, zu reduzieren ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2019 - 1 StR 26/19).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt)

  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 352/23

    Betrug (gehackte Accounts auf Internetportalen, konkurrenzrechtliche Bewertung: …

  • BGH, 07.11.2018 - 4 StR 292/18

    Mittäterschaft (Maßstab; revisionsrichterliche Überprüfbarkeit)

  • BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91

    Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm

  • BGH, 21.04.2022 - 3 StR 49/22

    Revision in Strafsachen: Wiedereinsetzungsantrag zur Erhebung der Sachrüge bei …

  • BGH, 09.02.2021 - 6 StR 459/20

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Einbeziehung früherer …

  • BGH, 07.03.2023 - 3 StR 497/22

    Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; nachträgliche …

  • BGH, 17.05.2022 - 6 StR 156/22

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: faktische bzw. …

  • BGH, 09.03.2022 - 1 StR 498/21

    Aufhebung das Urteils im Einziehungsausspruch bzgl. der Aufrechterhaltung der …

  • BGH, 24.02.2022 - 6 StR 597/21

    Darlegungserfordernissen an die Darstellung der Ergebnisse der …

  • BGH, 17.01.1992 - 3 StR 475/91

    Anforderungen an Zulässigkeit einer Revision

  • BGH, 08.05.1996 - 3 StR 132/96

    Darlegung des tatsächlichen Umfangs und des Ziels einer Revision als …

  • BGH, 10.06.2026 - 6 StR 86/25

    Kein Erfordernis der Überzeugung des Tatgerichts von einem bestimmten Sachverhalt …

    Die gebotene Gesamtbetrachtung auf der Grundlage der getroffenen Feststellungen lässt allein die Wertung zu, dass die Angeklagten bei der gewaltsamen Wegnahme der Schlüssel täterschaftlich handelten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. April 2012 - 4 StR 665/11, StV 2012, 669; Beschlüsse vom 9. Februar 2016 - 3 StR 538/15, StV 2019, 104; vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23, Rn. 11).
  • BGH, 16.12.2024 - 6 StR 335/23

    BGH hebt Urteil des Landgerichts Hannover im Prozess wegen bandenmäßigen …

    Rn. 33 b) Gemessen an diesen Maßstäben begegnet die Annahme (mit-)täterschaftlichen Handelns keinen durchgreifenden Bedenken, unabhängig davon, ob dem Tatgericht insoweit ein revisionsgerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1984 - 1 StR 169/84, NStZ 1984, 413; Beschlüsse vom 25. April 2007 - 1 StR 156/07, NStZ 2007, 531; vom 7. November 2018 - 4 StR 292/18, NStZ-RR 2019, 72; offengelassen von BGH, Urteile vom 29. Juni 2023 - 3 StR 343/22, NStZ-RR 2023, 315, 316; vom 23. März 2023 - 3 StR 363/22, NStZ-RR 2023, 169; Beschluss vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23, Rn. 12; weitere Nachweise bei Harden, NStZ 2021, 193, 194).
  • BayObLG, 08.06.2026 - 203 StRR 411/26

    Einziehung von Taterträgen, Wertersatzeinziehung, Mittäterschaft, …

    Rn. 6 b. Nach der gefestigten Rechtsprechung begründet eine mittäterschaftliche Tatbeteiligung für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23, Rn. 17;… vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, Rn. 3; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20).
  • BGH, 30.04.2025 - 6 StR 693/24

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (erlangtes Etwas: Mitverfügungsgewalt)

    Eine mittäterschaftliche Tatbeteiligung begründet für sich betrachtet keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23, Rn. 17;… vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, Rn. 3; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20).
  • BGH, 02.12.2025 - 5 StR 619/25

    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; tatsächliche Verfügungsgewalt; …

    Einem von mehreren Tatbeteiligten kann die Gesamtheit des aus der Tat Erlangten nur dann zugerechnet werden, wenn sich die Beteiligten einig sind, dass jedem von ihnen die Mitverfügungsgewalt zukommen soll, und er sie tatsächlich auch hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23 mwN).
  • BGH, 15.05.2025 - 6 StR 37/25

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (erlangtes Etwas: …

    Allein das mittäterschaftliche Handeln belegt keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne des § 73 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23; vom 21. August 2018 - 2 StR 311/18, NStZ 2019, 20;… Fischer/Lutz, StGB, 72. Aufl., § 73 Rn. 29 f.).
  • LG Bonn, 19.12.2025 - 23 KLs 4/25

    Schwerer Wohnungseinbruchsdiebstahl: Abwesender Mittäter haftet nicht für …

    Ob danach Mittäterschaft anzunehmen ist, ist aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände zu prüfen; maßgebliche Kriterien sind der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2024 - 6 StR 589/23 -, Rn. 11, juris).
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