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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3918
OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05 (https://dejure.org/2005,3918)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.11.2005 - 6 U 149/05 (https://dejure.org/2005,3918)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. November 2005 - 6 U 149/05 (https://dejure.org/2005,3918)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • BRAK-Mitteilungen

    Unzulässiger Forderungseinzug zu niedrigem Pauschalpreis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 49b; RVG § 4 Abs. 2; UWG § 3 § 4 Nr. 11
    Wettbewerbswidriger Pauschalpreis für Forderungseinzug durch Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Werbeschreiben über professionellen europaweiten Forderungseinzug durch erfahrene Rechtsanwälte zu einem Pauschalpreis; Abtretung des nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz berechneten Kostenerstattungsanspruchs des Mandanten gegen den Schuldner; Vereinbarung geringerer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 923
  • NJW 2006, 923 f. 1
  • GRUR 2006, 348
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.09.2004 - I ZR 261/02

    Telekanzlei

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05
    a) § 49 b BRAO, der als Mindestpreisvorschrift dazu dient, einen ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern und gleichzeitig gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber auf dem Markt zu schaffen (vgl. dazu BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen), ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (BGH WRP 2005, 598, 600 - Telekanzlei).
  • BGH, 15.05.2003 - I ZR 292/00

    Ausschreibung von Vermessungsleistungen

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05
    a) § 49 b BRAO, der als Mindestpreisvorschrift dazu dient, einen ruinösen Preiswettbewerb zu verhindern und gleichzeitig gleiche rechtliche Voraussetzungen für alle Wettbewerber auf dem Markt zu schaffen (vgl. dazu BGH GRUR 2003, 969, 970 - Ausschreibung von Vermessungsleistungen), ist im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG eine Vorschrift, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln (BGH WRP 2005, 598, 600 - Telekanzlei).
  • OLG Hamm, 03.08.2004 - 4 U 94/04

    Wettbewerbswidrige anwaltliche Werbung mit niedriger Pauschalgebühr für …

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05
    Das Landgericht hat dabei zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von der Antragsgegnerin von vornherein vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (in diesem Sinne auch OLG Hamm NJW 2004, 3269, 3270; LG Arnsberg JurBüro 2004, 610, 612; LG Arnsberg Rbeistand 2005, 106, 107).
  • LG Arnsberg, 13.02.2004 - 2 O 438/03

    Unzulässigkeit der Vereinbarung geringerer Gebühren und Auslagen als in der …

    Auszug aus OLG Köln, 18.11.2005 - 6 U 149/05
    Das Landgericht hat dabei zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von der Antragsgegnerin von vornherein vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (in diesem Sinne auch OLG Hamm NJW 2004, 3269, 3270; LG Arnsberg JurBüro 2004, 610, 612; LG Arnsberg Rbeistand 2005, 106, 107).
  • BGH, 09.06.2008 - AnwSt (R) 5/05

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit; Erfolgshonorar nur bei …

    Dagegen muss ein Rechtsanwalt, der den Einzug einer Forderung übernimmt, deren Berechtigung prüfen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt und bevor er die jeweils weiteren Schritte zur Durchsetzung der Forderung unternimmt (OLG Köln, NJW 2006, 923, 924).

    Der Anwaltsgerichtshof hat daher zu Recht die Auffassung vertreten, dass sich die von dem Beschwerdeführer vorgenommene Pauschalierung auf eine ganz bestimmte Vergütung ohne Berücksichtigung der Umstände des Einzelmandats verbietet (so auch OLG Hamm, NJW 2004, 3269; OLG Köln, NJW 2006, 923, 924;… a.A. Braun in Festschrift für Madert, 2006, S. 43, 51; vgl. aber für Zeitvereinbarungen: BGHZ 152, 153, 160/161 - Anwalts-Hotline; BGH…, Urt. vom 30. September 2004 - I ZR 261/02, NJW 2005, 1266, 1267 - Telekanzlei).

  • BFH, 20.08.2012 - III B 246/11

    Abgrenzung zwischen Anwalts- und Inkassotätigkeit - Einkünftequalifikation bei …

    Dementsprechend muss ein Rechtsanwalt, der den Einzug einer Forderung im Rahmen eines Anwaltsvertrags übernimmt, deren Berechtigung prüfen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt und bevor er die jeweils weiteren Schritte zur Durchsetzung der Forderung unternimmt (vgl. BGH-Beschluss in DStR 2008, 2510; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 18. November 2005 6 U 149/05, NJW 2006, 923).
  • OLG Hamm, 01.04.2008 - 28 U 88/03

    Zum Umfang der vertragsgemäß geschuldeten Beratung und Belehrung durch einen …

    Eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit genügt (BGH, NJW 2006, 923, 925;… Fahrendorf, a.a.O., Rdn. 708 ff m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.12.2007 - 28 U 86/07

    Zur Fehlerhaftigkeit der anwaltlichen Beratung als Voraussetzung für den geltend …

    Eine deutliche überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit genügt (BGH, NJW 2006, 923, 925).
  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 28 U 4/07

    Schadensersatzanspruch aus positiver Forderungsverletzung eines Anwaltsvertrags …

    Danach genügt bereits eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für den Eintritt eines Schadens und dessen Höhe (BGH NJW 2006, 923, 925).
  • AnwG Celle, 29.12.2014 - 1 AnwG 31/13
    Dagegen muss ein Rechtsanwalt, der den Einzug einer Forderung übernimmt, deren Berechtigung prüfen, bevor er seine Tätigkeit aufnimmt und bevor er die jeweils weiteren Schritte zur Durchsetzung der Forderung unternimmt (OLG Köln, NJW 2006, 923, 924).
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - L 6 U 149/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20760
LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - L 6 U 149/05 (https://dejure.org/2008,20760)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21.08.2008 - L 6 U 149/05 (https://dejure.org/2008,20760)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 21. August 2008 - L 6 U 149/05 (https://dejure.org/2008,20760)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Verletztenrente - Ablehnung einer Rente auf unbestimmte Zeit - Entziehung der vorläufigen Rente - keine Regelung - keine Änderung der Verhältnisse erforderlich - richtige Klageart - generelle Eignung der in der gesetzlichen Unfallversicherung etablierten allgemeinen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Zulässigkeit der Entziehung einer vorläufigen Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Ablehnung eines Rentenanspruchs wegen Nichtvorliegens einer MdE

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Weitergewährung einer vorläufig gewährten Verletztenrente auf unbestimmte Zeit nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit trotz erstmaliger Entscheidung; Aufhebung wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse als Voraussetzung der "Entziehung"; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R

    Unterlassene Anhörung Beteiligter durch Versicherungsträger - Heilung des …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - L 6 U 149/05
    Selbst wenn in dem Bescheid nicht nur die Gewährung einer Rente auf unbestimmte Zeit abgelehnt, sondern seinem Wortlaut nach auch die zuvor bewilligte Rente als vorläufige Entschädigung "entzogen" wird, setzt die "Entziehung" keine Aufhebung wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X voraus (a.A. BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R, Rn. 19).

    Allein die Aufhebung des Verfügungssatzes, durch den in dem angefochtenen Bescheid die Weiterzahlung der bisherigen vorläufigen Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit abgelehnt worden ist, kann nicht die Folge haben, dass aufgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB VII die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit weiterzuzahlen ist (insoweit a.A. BSG, Urteil vom 05.02.2008 - B 2 U 6/07 R, Rn. 11).

    Auch eine Aufhebung des Verfügungssatzes, durch den in dem angefochtenen Bescheid die Weiterzahlung der bisherigen vorläufigen Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit abgelehnt worden ist, kann nach Auffassung des Senats nicht die Folge haben, dass aufgrund des § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB VII die vorläufige Entschädigung als Rente auf unbestimmte Zeit weiterzuzahlen ist (insoweit a.A. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008 - B 2 U 6/07 R - juris Rn. 11).

    Auch wenn in dem Bescheid - wie hier - nicht nur die Gewährung einer Rente auf unbestimmte Zeit abgelehnt, sondern seinem Wortlaut nach auch die zuvor bewilligte Rente als vorläufige Entschädigung "entzogen" wird, setzt die "Entziehung" keine Aufhebung wegen einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X voraus (a.A. BSG, Urteil vom 5. Februar 2008, a.a.O., Rn. 19).

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 31/02 R

    Arbeitsunfall - Minderung der Erwerbsfähigkeit - Verfahrensmangel - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - L 6 U 149/05
    Die Bemessung des Grades der MdE ist eine Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und im einschlägigen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze (BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R -, Breithaupt 2003, 565;… Urteil vom 2. November 1999 - B 2 U 49/98 R -, SozR 3-2200 § 581 Nr. 6) trifft.
  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 49/98 R

    Unfallversicherung - Verletztenrente - MdE-Erhöhung - Ballett-Tänzer - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - L 6 U 149/05
    Die Bemessung des Grades der MdE ist eine Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung unter Berücksichtigung der in Rechtsprechung und im einschlägigen Schrifttum herausgearbeiteten allgemeinen Erfahrungssätze (BSG, Urteil vom 18. März 2003 - B 2 U 31/02 R -, Breithaupt 2003, 565; Urteil vom 2. November 1999 - B 2 U 49/98 R -, SozR 3-2200 § 581 Nr. 6) trifft.
  • SG Duisburg, 31.10.2025 - S 49 U 88/22
    Mit der gerichtlichen Aufhebung wandelt sich die vorläufige Rente kraft Gesetzes in eine Dauerrente nach einer MdE von 20 vH, weil die Drei-Jahres-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB VII am 6.12.2013 abgelaufen ist."; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.12.2021 - L 17 U 228/16, juris, Rn. 14, 38 f., 42; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 01.03.2018 - L 1 U 1663/15, juris, Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.11.2011 - L 10 U 5645/09, juris, Rn. 18; a.A.: LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.08.2008 - L 6 U 149/05, juris, Rn. 41).

    In Übereinstimmung mit diesen Erwägungen hat die Rechtsprechung allgemein bei Klagen auf eine höhere Verletztenrente - nach einer günstigeren MdE - eine Kombination der Anfechtungsklage nach § 54 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 SGG mit einer Verpflichtungsklage nach § 54 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 SGG (…so wohl: Thüringer LSG, Urt. v. 04.07.2019 - L 1 U 270/17, juris, Rn. 21 ff. m.w.N.;… SG Detmold, Gerichtsbescheid v. 04.04.2016 - S 14 U 135/13, Rn. 10) oder einer Leistungsklage nach § 54 Abs. 4 SGG (…so wohl: LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.03.2017 - L 6 U 1971/16, juris, Rn. 28; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.08.2008 - L 6 U 149/05, juris, Rn. 40 ff.) für statthaft gehalten.

    Wenn im Rahmen einer vollumfänglichen Ablehnungsentscheidung über § 54 Abs. 4 SGG die Möglichkeit gegeben ist - ohne Verpflichtung zum Erlass einer behördlichen Bewilligungsentscheidung - unmittelbar auf Gewährung der abgelehnten Leistungen zu klagen (…so bei vollständiger Rentenablehnung nach § 62 Abs. 2 SGB VII etwa: BSG, Urt. v. 16.03.2010 - B 2 U 2/09 R, juris, Rn. 27; LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.08.2008 - L 6 U 149/05, juris, Rn. 40 ff.), existiert kein Grund dies bei Teilablehnungen für den abgelehnten Leistungsteil anders zu bewerten.

    Mit der gerichtlichen Aufhebung wandelt sich die vorläufige Rente kraft Gesetzes in eine Dauerrente nach einer MdE von 20 vH, weil die Drei-Jahres-Frist des § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB VII am 6.12.2013 abgelaufen ist."; LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 08.12.2021 - L 17 U 228/16, juris, Rn. 14, 38 f., 42; Thüringer Landessozialgericht, Urt. v. 01.03.2018 - L 1 U 1663/15, juris, Rn. 19; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 17.11.2011 - L 10 U 5645/09, juris, Rn. 18; a.A.: LSG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 21.08.2008 - L 6 U 149/05, juris, Rn. 41).

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7212
OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7212)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25.01.2006 - 6 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7212)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 6 U 149/05 (https://dejure.org/2006,7212)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    LandespresseG § 10; ; LandespresseG § 10 Abs. 1; ; LandespresseG § 10 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de

    LandespresseG § 10
    Gegendarstellungsanspruch nur bei berechtigtem Interesse der betroffenen Person

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahren wegen Erlasses einer einstweiligen Verfügung; Gegendarstellungsanspruch der durch eine in einem Druckwerk aufgestellte Tatsachenbehauptung betroffenen Person; Verweigerung des Abdruckes einer Gegendarstellung durch den verantwortlichen Redakteur oder den ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2006, 482
  • afp 2006, 464
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 20.01.1999 - 21 U 6679/98

    Voraussetzungen und Grenzen des Gegendarstellungsrechts

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05
    - Der Senat folgt hiermit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das für den Geltungsbereich des Bayerischen Pressegesetzes, dessen Regelung zum Gegendarstellungsanspruch wie in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse nicht ausdrücklich erwähnt, befunden hat, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert werden darf, wenn die betroffene Person kein berechtigtes Interesse am Abdruck der Gegendarstellung hat (vgl. OLG München, Urteile vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98, OLGR 1999, 226 und vom 17. November 2000 - 21 U 4788/00, OLGR 2001, 185 ff.).

    Das gilt unabhängig davon, ob dieser Ausschlussgrund in der anzuwendenden landespresserechtlichen Bestimmung ausdrücklich erwähnt ist oder nicht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Januar 1999 aaO, juris, Rn. 24 ff.;… Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 4. Aufl. 1994, Rz. 11.49;… Sedelmeier in Löffler, Presserecht, 4. Aufl. 1997, § 11 Rn. 61 mwN;… Schmidt in Seitz/Schmidt/Schoener, Der Gegendarstellungsanspruch in Presse, Film, Funk und Fernsehen, 2. Aufl., 1990, Rn. 247 mwN).

    Eine gegen § 242 BGB verstoßende Rechtsausübung oder Ausnutzung einer Rechtslage ist als Rechtsüberschreitung rechtsmissbräuchlich (§ 226 BGB) und daher unzulässig (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Januar 1999, aaO).

  • OLG Dresden, 08.11.2001 - 4 U 2533/01

    Voraussetzungen des Gegendarstellungsanspruchs; Rechtsschutzinteresse bei …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05
    b) Der Landrichter hat sich zur Begründung seiner Ansicht, das Begehren des Klägers scheitere schon am Fehlen berechtigten Interesses, auf das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. November 2001 (4 U 2533/01, AFP 2002, 55 ff.) gestützt.

    Der durchschnittlich gebildete aufmerksame Leser, der keine juristische Vorbildung hat (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 8. November 2001, aaO.), kann die Gegendarstellung nur so verstehen, das dem Kläger die Abgabe von Tieren erlaubt ist.

  • OLG München, 17.11.2000 - 21 U 4788/00

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei Zurückweisung eines …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05
    - Der Senat folgt hiermit der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, das für den Geltungsbereich des Bayerischen Pressegesetzes, dessen Regelung zum Gegendarstellungsanspruch wie in Sachsen-Anhalt ein berechtigtes Interesse nicht ausdrücklich erwähnt, befunden hat, dass die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verweigert werden darf, wenn die betroffene Person kein berechtigtes Interesse am Abdruck der Gegendarstellung hat (vgl. OLG München, Urteile vom 20. Januar 1999 - 21 U 6679/98, OLGR 1999, 226 und vom 17. November 2000 - 21 U 4788/00, OLGR 2001, 185 ff.).

    Denn das presserechtliche Entgegnungsrecht endet wie jeder andere zivilrechtliche Anspruch (vgl. §§ 226, 242 BGB) an der Grenze des Rechtsmissbrauchs (…vgl. Schmidt, aaO mwN; OLG München, Urteil vom 17. November 2000, aaO).

  • BGH, 31.03.1965 - VI ZR 56/65

    "Der Meinungsstreit um Bamfolin" - § 11 Abs. 4 PresseG, landesrechtlicher …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05
    - Schon der Bundesgerichtshof hatte in dem Beschluss vom 31. März 1965 (VI ZR 56/65, NJW 1965, 1230) über das presserechtliche Rechtsinstitut des Gegendarstellungsanspruches ausgeführt, dass es im Einzelfall eine gewisse Rolle spielen könne, ob sich die Gegendarstellung auf solche Belanglosigkeiten erstreckt, dass an ihrer Veröffentlichung kein Rechtsschutzinteresse besteht.
  • OLG Naumburg, 18.04.2000 - 6 W 18/00

    Anspruch auf Abdruck einer Gegendarstellung; Unterschrift duch den …

    Auszug aus OLG Naumburg, 25.01.2006 - 6 U 149/05
    - Der Senat hatte sich zum berechtigten Interesse an der Veröffentlichung einer Gegendarstellung bisher nur in einem Beschwerdebeschluss über die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen eines Gegendarstellungsanspruches vom 18. April 2000 (6 W 18/00, nicht veröffentlicht, zitiert nach juris) geäußert.
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