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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1721
OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,1721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.1999 - 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,1721)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,1721)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiederbeschaffungsaufwand als Obergrenze für die Schadenregulierung auf Gutachtenbasis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall; PKW; Haftpflichtversicherung; Schadensersatz; Reparaturkosten; Wertminderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 1122
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Der BGH hat seine Auffassung, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich für die wirtschaftlich günstigere Abrechnungsalternative entscheiden (BGH, r + s 92, 122 = VersR 92, 457), durch die Grundsatzentscheidung vom 15.10.1991 (VersR 92, 61 = r + s 92, 16).

    Der Schaden kann z.B. eine Ausweitung erfahren durch Prognosefehler des eingeschalteten Sachverständigen (vgl. dazu Steffen, DAR 97, 297) oder durch Werkstattfehler im Zuge der Reparatur; diese gehen - abgesehen von Fällen des Auswahlverschuldens - zu Lasten des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers (vgl. BGH NJW 92, 302; 92, 903).

    Das geschieht z.B. dann, wenn der Geschädigte ohne überobligationsmäßige Anstrengungen - etwa weil der Abnehmer gerade an den intakten Teilen dieses Wracks ein spezielles Interesse hat - beim Verkauf einen Erlös erzielt, der über dem "objektiven" Restwert liegt, wie ihn der Schadensgutachter auf der Grundlage der allgemeinen Marktsituation geschätzt hat; ein derartiger Mehrerlös kommt dem Schädiger bzw. seinem Haftpflichtversicherer zugute (vgl. BGH NJW 92, 903 = VersR 92, 457).

    Deswegen kommt es bei der Frage, welche Verwertung zumutbar ist, allein auf seine Person an (vgl. BGH NJW 92, 903 = VersR 92, 457 = DAR 92, 172; BGH NJW 93, 1849 = VersR 93, 769 = DAR 93, 251; vgl. auch von Gerlach, DAR,94, 217 unter A I 1).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs kann dieser nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht nur durch Reparatur wiederhergestellt werden, sondern auch durch Ersatzbeschaffung; es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution (vgl. BGH NJW 92, 302; 92 305 = r + s 92, 15; 92, 16 = VersR 92, 61; 92, 64; Senat, r + s, 98, 64; r + s 98, 284 = MDR 98, 1223).

    Der BGH hat seine Auffassung, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich für die wirtschaftlich günstigere Abrechnungsalternative entscheiden (BGH, r + s 92, 122 = VersR 92, 457), durch die Grundsatzentscheidung vom 15.10.1991 (VersR 92, 61 = r + s 92, 16).

    Der Schaden kann z.B. eine Ausweitung erfahren durch Prognosefehler des eingeschalteten Sachverständigen (vgl. dazu Steffen, DAR 97, 297) oder durch Werkstattfehler im Zuge der Reparatur; diese gehen - abgesehen von Fällen des Auswahlverschuldens - zu Lasten des Schädigers und seines Haftpflichtversicherers (vgl. BGH NJW 92, 302; 92, 903).

  • BGH, 06.04.1993 - VI ZR 181/92

    Verkauf von Unfallwagen zum Restwert gemäß Gutachten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Deswegen kommt es bei der Frage, welche Verwertung zumutbar ist, allein auf seine Person an (vgl. BGH NJW 92, 903 = VersR 92, 457 = DAR 92, 172; BGH NJW 93, 1849 = VersR 93, 769 = DAR 93, 251; vgl. auch von Gerlach, DAR,94, 217 unter A I 1).

    Zwar mag allein die Herkunft von einem speziellen Restwertaufkäufer noch nicht ohne weiteres zur Unbeachtlichkeit führen, nachdem die These des BGH, es gebe, neben dem allgemeinen einen einen dem Geschädigten nicht offen stehenden Sondermarkt, zunehmend in Zweifel geraten ist (vgl. Dornwald, VersR 93, 769; Lemcke, r + s 97, 334); OLG Düsseldorf, r + s 99, 24 = NZV 98, 285 = zfs 98, 333).

  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r + s 99, 241; r + s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r + s 98, 460; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; das vor der genannten Grundsatzentscheidung des BGH ergangene Urteil des 13. Zivilsenats vom 14.01.1991 = 13 U 109/90 -, auf das sich das Landgericht gestützt hat, gibt damit nicht den aktuellen Stand wieder; vgl. ferner OLG Düsseldorf, r + s 96, 162 = VersR 96, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95) .

    Soweit das Senatsurteil vom 22.04.1993 - 6 U 259/92 - (r+s 93, 379 = NZV 93, 432) in der Weise verstanden werden könnte, daß ohne nähere Differenzierung der Geschädigte bei rechtzeitigem Eingehen eines höheren Restwereangebotes sich in jedem Falle dessen Betrag anrechnen lassen muß, hält der Senat daran nicht fest; denn das könnte darauf hinauslaufen, daß dem Geschädigten die Herrschaft über das Restitutionsgeschehen aus der Hand genommen wird und daß ihm die vom Versicherer gewünschten Verwertungsmodalitäten aufgezwungen werden (vgl. von Gerlach, DAR 94, 218).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.1997 - 1 U 53/97

    Restwertansatz eines beschädigten Kfz bei (höherem) Kaufangebot des Versicherers

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Inwieweit im Rahmen der Schadensregulierung die Beteiligten begut oder verpflichtet sind, bei der Verwertung des Wracks Einfluß auf die Entwicklung der Höhe des Fahrzeugschadens zu nehmen, wird in Rechtsprechung und Literatur mit unterschiedlicher Akzentsetzung diskutiert (vgl. u.a. Steffen, DAR 97, 297; Diehl, zfs 97, 347; ders. zfs 98, 332; Lemcke, r + s 97, 334;… Greger, StVG, 3. Aufl., 1997, Rdn. 23 zu Anh. I; Rischar, VersR 99, 686; OLG Köln, VersR 99, 332; OLG Düsseldorf r + s 99, 24 = NZV 98, 285 = VersR 98, 518; jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Zwar mag allein die Herkunft von einem speziellen Restwertaufkäufer noch nicht ohne weiteres zur Unbeachtlichkeit führen, nachdem die These des BGH, es gebe, neben dem allgemeinen einen einen dem Geschädigten nicht offen stehenden Sondermarkt, zunehmend in Zweifel geraten ist (vgl. Dornwald, VersR 93, 769; Lemcke, r + s 97, 334); OLG Düsseldorf, r + s 99, 24 = NZV 98, 285 = zfs 98, 333).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs kann dieser nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht nur durch Reparatur wiederhergestellt werden, sondern auch durch Ersatzbeschaffung; es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution (vgl. BGH NJW 92, 302; 92 305 = r + s 92, 15; 92, 16 = VersR 92, 61; 92, 64; Senat, r + s, 98, 64; r + s 98, 284 = MDR 98, 1223).
  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97

    Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution); …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Bei Beschädigung eines Kraftfahrzeugs kann dieser nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat angeschlossen hat, nicht nur durch Reparatur wiederhergestellt werden, sondern auch durch Ersatzbeschaffung; es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution (vgl. BGH NJW 92, 302; 92 305 = r + s 92, 15; 92, 16 = VersR 92, 61; 92, 64; Senat, r + s, 98, 64; r + s 98, 284 = MDR 98, 1223).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97

    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Demgegenüber wird teilweise vertreten, die Obergrenze, bis zu der der Geschädigte ohne Rücksicht auf seine tatsächlichen Dispositionen auf der Basis (geschätzten oder der tatsächlichen) Reparaturkosten abrechnen könne, werde nicht durch den Wiederbeschaffungsaufwand, sondern durch den Wiederbeschaffungswert gezogen (so Röttgering, zfs 95, 441; AG Limburg, zfs 99, 15 mit zustimmender Anmerkung Diehl; so auch der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in NZV 97, 441 = zfs 97, 371 = OLGR 97, 242, allerdings in einem nicht tragenden Teil der Entscheidungsgründe).
  • OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98

    Abrechnungsalternativen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall; …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r + s 99, 241; r + s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r + s 98, 460; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; das vor der genannten Grundsatzentscheidung des BGH ergangene Urteil des 13. Zivilsenats vom 14.01.1991 = 13 U 109/90 -, auf das sich das Landgericht gestützt hat, gibt damit nicht den aktuellen Stand wieder; vgl. ferner OLG Düsseldorf, r + s 96, 162 = VersR 96, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95) .
  • OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96

    Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 6 U 16/99
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r + s 99, 241; r + s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r + s 98, 460; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; das vor der genannten Grundsatzentscheidung des BGH ergangene Urteil des 13. Zivilsenats vom 14.01.1991 = 13 U 109/90 -, auf das sich das Landgericht gestützt hat, gibt damit nicht den aktuellen Stand wieder; vgl. ferner OLG Düsseldorf, r + s 96, 162 = VersR 96, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95) .
  • BGH, 04.12.1969 - III ZR 138/67

    Rehabilitation für Beschädigte?

  • OLG Frankfurt, 08.06.1995 - 3 U 119/94
  • OLG Köln, 16.09.1997 - 22 U 35/97

    Pflichten des Geschädigten bei vom Versicherer vermittelten Kfz-Kaufangebot

  • LG Gießen, 13.12.1995 - 1 S 423/95

    Eigenreparatur

  • OLG Hamm, 16.01.1998 - 9 U 159/97
  • OLG Hamm, 14.01.1991 - 13 U 109/90
  • OLG Hamm, 16.09.1999 - 6 U 103/99

    Verkehrssicherungspflichten: Vorkehrungen gegen Gefahren durch Umstürzen einer …

    Rn. 16 Da der Kläger seinen Wohnwagen nicht hat reparieren lassen, sondern ihn in beschädigtem Zustand verkauft hat, ist zwischen den beiden Möglichkeiten der Naturalrestitution - Reparatur oder Ersatzbeschaffung - ein strenger Kostenvergleich vorzunehmen (vgl. BGH NJW 92, 302 = r+s 92, 15; Senat r+s 99, 326).

    Für dessen Höhe ist nicht das Restwertangebot in Höhe von 4.500,00 DM maßgeblich, welches der vom Haftpflichtversicherer des Beklagten beauftragte Schadensgutachter von der Firma ... eingeholt hat, zumal nicht ersichtlich ist, ob und wann es dem Kläger zugegangen ist (zur Bedeutung des Restwertsangebots vgl. im übrigen Senat, r+s 99, 326), sondern der Erlös von 3.500,00 DM, den der Kläger im Rahmen der ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten erzielt hat (vgl. LG Freiburg, DAR 99, 408).

  • OLG Hamm, 21.05.2001 - 6 U 42/01

    Abwägung der Verursachungsanteile beim Zusammenstoß zwischen einem nach rechts in …

    Rn. 49 107; Senat , VersR 00, 1122 = OLGR 00,.
  • LG Köln, 19.11.2003 - 19 S 153/03

    Ausgestaltung der Regulierung der Schäden eines Verkehrsunfalls im …

    Der Versicherer, der sich mit der Bewertung des Schadensgutachters nicht zufrieden geben, sondern eine angeblich günstigere Verwertungsmöglichkeit in das Restitutionsgeschehen einbringen will, ist jedenfalls gehalten, dem Geschädigten ein annahmefähiges Angebot verbunden mit der Zusage zu unterbreiten, ihm bei Übernahme des Fahrzeugs den vollen Wiederbeschaffungswert gutzubringen (vgl. OLG Hamm, VersR 2000, 1122 ff.).
  • AG Hannover, 30.07.2009 - 414 C 3239/09
    Rn. 20 Eine derartige Auslegung der Schadensminderungspflicht entspricht auch der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes im Bereich der Restwertabrechnungen (vgl. BGHZ 143, 189, 196; OLG Düsseldorf VersR. 2006, 1657; OLG Hamm VersR. 2000, 1122).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.08.1999 - 6 U 16/99   

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https://dejure.org/1999,39503
OLG Karlsruhe, 17.08.1999 - 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,39503)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.1999 - 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,39503)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 1999 - 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,39503)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   SG Braunschweig, 16.11.1999 - S 6 U 16/99   

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https://dejure.org/1999,35697
SG Braunschweig, 16.11.1999 - S 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,35697)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 16.11.1999 - S 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,35697)
SG Braunschweig, Entscheidung vom 16. November 1999 - S 6 U 16/99 (https://dejure.org/1999,35697)
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