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Weitere Entscheidungen unten: OLG Stuttgart, 20.11.2006 | KG, 09.05.2006

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,5598
OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,5598)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07.11.2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,5598)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 07. November 2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,5598)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StBerG § 68
    Pflichten eines Steuerberaters hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familien-GmbH; Verjährung des Schadensersatzanspruchs wegen Abführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Pflichten eines Steuerberaters hinsichtlich der Sozialversicherungspflicht des Geschäftsführers einer Familien-GmbH; Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Abführung von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Kenntnis der Rechtsprechung des Sozialgerichts

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prüfungspflicht des Steuerberaters - Haftungsfalle Sozialversicherungsrecht - Pflicht zur Kenntnis der Rechtsprechung des BSG?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2007, 74
  • DB 2007, 1459
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 200/91

    Wirksamkeit der Teilkündigung eines Vertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Die Verjährungsfrist umfasst alle voraussichtlichen Nachteile und beginnt mit Auftreten des ersten Schadens zu laufen (BGH, NJW 1993, 1320;… Gräfe/Lenzen/Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl., S. 414).

    Das ist dann der Fall, wenn der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen ist, mag die Höhe auch noch nicht beziffert werden können, ferner, wenn durch die Verletzungshandlung eine als Schaden anzusehende Vermögenseinbuße eingetreten ist, ohne dass feststehen muss, ob sie bestehen bleibt und endgültig wird, oder wenn eine solche Verschlechterung der Vermögenslage oder auch ein endgültiger Teilschaden entstanden ist und mit der nicht fernliegenden Möglichkeit weiterer noch nicht erkennbarer, adäquat verursachter Nachteile bei verständiger Würdigung zu rechnen ist ( BGH, NJW 1993, 1320).

  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    So hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden (Urteil vom 13.12.1960, BSGE 13, 196 und Urteil vom 8. Dezember 1987, BB 1989, 72 ), dass die Frage der Sozialversicherungspflicht bei dem Geschäftsführer einer GmbH nicht davon abhängt, in welcher Höhe er an der Gesellschaft beteiligt ist.

    Aber auch dort, wo die Kapitalbeteiligung des Geschäftsführers nicht ausreicht, um kraft Beteiligung die GmbH zu beherrschen, kann ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu verneinen sein, wenn der Geschäftsführer hinsichtlich Zeit, Dauer, Umfang und Ort seiner Tätigkeit im wesentlichen weisungsfrei ist und wirtschaftlich gesehen seine Tätigkeit nicht für ein fremdes, sondern für ein eigenes Unternehmen ausübt (BSG, Urteil vom 13.12.1960, BSGE 13, 196).

  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 25/86

    Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern und …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    So hat das Bundessozialgericht mehrfach entschieden (Urteil vom 13.12.1960, BSGE 13, 196 und Urteil vom 8. Dezember 1987, BB 1989, 72 ), dass die Frage der Sozialversicherungspflicht bei dem Geschäftsführer einer GmbH nicht davon abhängt, in welcher Höhe er an der Gesellschaft beteiligt ist.

    Mit Urteil vom 08.12.1987 hat das Bundessozialgericht schließlich entschieden (BB 1989, 72), dass, wenn ein Geschäftsführer, selbst wenn er nicht einmal an der Gesellschaft beteiligt ist, aber aufgrund der verwandtschaftlichen Beziehungen in einer Familien-GmbH faktisch wie ein Alleininhaber die Geschäfte der Gesellschaft nach eigenem Gutdünken führen kann, ohne dass ihn der oder die Gesellschafter daran hinderten, es an der für eine beitragspflichtige Beschäftigung unabdingbaren Voraussetzung der persönlichen Abhängigkeit fehle.

  • BGH, 12.02.2004 - IX ZR 246/02

    Beratungspflicht eines Steuerberaters im Rahmen der Lohnbuchführung; Beginn der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Die Entscheidungen vom 12.02.2004 (NJW-RR 2004, 1358) und 23.09.2004 (NJW-RR 2005, 1223) betreffen Fälle, in denen die fehlerhafte Beratung dazu geführt hat, dass Arbeitnehmer als versicherungspflichtfrei geführt und für diese keine Beiträge zur Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung abgeführt worden sind.
  • BGH, 23.09.2004 - IX ZR 148/03

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Arbeitgebers gegen des Steuerberater …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Die Entscheidungen vom 12.02.2004 (NJW-RR 2004, 1358) und 23.09.2004 (NJW-RR 2005, 1223) betreffen Fälle, in denen die fehlerhafte Beratung dazu geführt hat, dass Arbeitnehmer als versicherungspflichtfrei geführt und für diese keine Beiträge zur Rentenversicherung bzw. Krankenversicherung abgeführt worden sind.
  • BGH, 23.03.1987 - II ZR 190/86

    Beginn der Verjährung einer Schadensersatzforderung gegen ein Vorstandsmitglied …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Die Voraussetzung des Entstehens eines Anspruches im Sinne der hier einschlägigen Verjährungsvorschrift ist dann noch nicht erfüllt, so dass die Verjährung nicht in Lauf gesetzt wird, mag auch gemäß § 256 ZPO die Erhebung einer Klage möglich sein mit dem Ziel, die Verpflichtung zur Leistung künftigen Schadensersatzes festzustellen (BGHZ 100, 228).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Diese Gefährdung schlägt erst mit Erlass des Steuerbescheides in eine Verschlechterung des Vermögens um (BGH, NJW 1992, 2766).
  • OLG Celle, 13.10.1999 - 3 U 326/98

    Pflichten des Steuerberaters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Eine solche Verpflichtung hat der Beklagten oblegen (OLG Celle, VersR 2001, 1437).
  • BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers - …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Nach dessen seit den 60-iger Jahren praktizierten Rechtsprechung fehlt es an der für die Sozialversicherungspflicht maßgeblichen persönlichen Abhängigkeit/Weisungsgebundenheit und damit an der Arbeitnehmereigenschaft bei einem Geschäftsführer, der über die Hälfte des Stammkapitales der GmbH verfügt (BSG, Urteil vom 25.05.1965, BSGE 23, 83).
  • LG Hamburg, 21.02.1990 - 2 S 82/89
    Auszug aus OLG Brandenburg, 07.11.2006 - 6 U 23/06
    Dieser aus der Berufspflichtverletzung erwachsene Schaden ist als einheitliches Ganzes aufzufassen, so dass für den Anspruch auf Ersatz dieses Schadens eine einheitliche Verjährungsfrist zu laufen beginnt (BGH, NJW-RR 1990, 495).
  • BGH, 08.02.2024 - IX ZR 137/22

    Schadensersatz bei Verletzung einer Hauptpflicht aus Lohnbuchhaltungsmandat

    Vom Lohnbuchhalter kann auch nicht erwartet werden, dass er die zu einer Prüfung der Sozialversicherungspflicht unverzichtbare einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kennt und verfolgt (…vgl. OLG Köln, DStRE 2019, 1299 Rn. 38; OLG Düsseldorf, GmbHR 2021, 770, 772 für die Lohnbuchführung;… Gräfe in Gräfe/Wollweber/Schmeer, aaO Rn. 910;… Schothöfer/Holzinger, aaO Rn. 141; Meixner/Schröder, DStR 2018, 2658, 2660; aA OLG Brandenburg, DB 2007, 1459; jeweils zum Steuerberater).
  • OLG Düsseldorf, 09.07.2020 - 23 U 70/20
    Der Senat hält an seiner bereits früher geäußerten Ansicht fest, dass der Steuerberatungsauftrag und auch die damit im Zusammenhang stehende Lohnbuchhaltung den Steuerberater zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen weder verpflichten noch überhaupt berechtigen (Urteil des Senats vom 09.07.2002 - I-23 U 222/01, GI 2003, 66; Urteil des Senats vom 26.02.2019 - I-23 U 143/18 (nicht veröffentlicht); ebenso OLG Koblenz Hinweisbeschluss v. 13.05.2016 - 3 U 167/16, BeckRS 2016, 19384, beck-online; a.A. OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006 - 6 U 23/06 - DStR 2007, 1789, beck-online; OLG Celle, Urteil vom 13.10.1999 - 3 U 326/98 - DStRE 2001, 838, beck-online).

    Aus diesem Grund muss er auch nicht mandatsbezogen die insoweit relevante BSG-Rechtsprechung beobachten (Urteil des Senats vom 31.08.2007 - I-23 U 18/07 - DStRE 2008, 462, beck-online; a.A. bspw. OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006 - 6 U 23/06, BeckRS 2007, 3095, beck-online;… Palandt/Heinrichs, BGB, 65. Auflage, § 280, Rn. 77).

  • OLG Köln, 06.08.2018 - 16 U 162/17

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater aufgrund unterlassener …

    Letzterer war nur verpflichtet, die "einschlägige Rechtsprechung des BFH zu kennen" (…vgl. Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 280 Rn. 77 m.w.N.), nicht aber, wie es in der Entscheidung des OLG Brandenburg vom 7.11.2006 (6 U 23/06 - in: DStRE 2007, 1470) heißt, "die einschlägige Rechtsprechung des BSG".
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2011 - L 8 R 319/10

    Rentenversicherung

    Hierzu wies sie auf ein Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts (OLG) zur Steuerberaterhaftung vom 7.11.2006 (Az. 6 U 23/06, DStR 2007, 1789) hin.

    Rn. 48 Schließlich kommt auch im Hinblick auf die von der Klägerin zitierte zivilrechtliche Rechtsprechung zur Steuerberaterhaftung (BGH, Urteil vom 29.5.2008, IX ZR 222/06, DB 2008, 1561; Brandenburgisches OLG, Urteil v. 7.11.2006, 6 U 23/06, a.a.O.) eine abweichende Beurteilung nicht in Betracht.

  • LG Trier, 17.03.2021 - 5 O 34/20
    Bestehen Zweifel hinsichtlich der Befreiung des Mandanten von der Sozialversicherungspflicht, muss der Steuerberater entweder bei seinem Mandanten die erforderlichen Nachfragen stellen und gegebenenfalls auf die Abführung der geschuldeten Beiträge hinwirken oder diesen auf die Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines in Fragen des Sozialversicherungsrechts besonders ausgewiesenen weiteren Beraters hinweisen (vgl. OLG Schleswig…, Urteil vom 30. November 2018, 17 U 20/18, juris Rn. 21 m.w.N.; OLG Brandenburg, Urteil vom 7. November 2006, 6 U 23/06, juris).

    Der Steuerberater muss im Rahmen dessen - entgegen der Ansicht der Beklagten - auch die einschlägige Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kennen (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 7. November 2006, 6 U 23/06, juris Rn. 29;… Grüneberg, in: Palandt, BGB, 78. Auflage, § 280 Rn. 77).

    Nach § 28 h Abs. 2 SGB IV kann ein entsprechender Bescheid dort eingeholt werden (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 7. November 2006, 6 U 23/06, juris Rn. 28, 33).

  • OLG Hamm, 19.02.2025 - 25 U 11/24

    Keine Schadensersatzansprüche der Klägerin aufgrund vermeintlicher Verletzung von …

    Entsprechend der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 07.11.2006, Az.: 6 U 23/06), sei im Rahmen der Lohnbuchhaltung für eine GmbH durch den Steuerberater auch die sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht von Geschäftsführern zu beurteilen.

    Rn. 74 Hingegen dürfte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahre 2006 (Urteil vom 07.11.2006, Az.: 6 U 23/06) nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus diesem Jahr obsolet sein, soweit diese eine anderweitige Wertung des Pflichtenkreises des Lohnbuchhalters statuiert.

  • OLG Hamm, 11.10.2024 - 25 U 11/24

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer vermeintlichen Verletzung der …

    Entsprechend der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 07.11.2006, Az.: 6 U 23/06), sei im Rahmen der Lohnbuchhaltung für eine GmbH durch den Steuerberater auch die sozialversicherungsrechtliche Beitragspflicht von Geschäftsführern zu beurteilen.

    Rn. 70 Hingegen dürfte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg aus dem Jahre 2006 (Urteil vom 07.11.2006, Az.: 6 U 23/06) nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus diesem Jahr obsolet sein, soweit diese eine anderweitige Wertung des Pflichtenkreises des Lohnbuchhalters statuiert.

  • OLG Koblenz, 06.07.2007 - 10 U 1477/06

    Fehlberatung eines Steuerberaters, keine Rückzahlung zu Unrecht gezahlter …

    Der Senat ist in Übereinstimmung mit dem Oberlandesgericht Brandenburg (Urteil vom 7. November 2006 - 6 U 23/06 -) der Auffassung, dass die fehlende Sozialversicherungspflicht des Klägers von Anfang an - aufgrund der gegebenen Weisungsunabhängigkeit und anderer Gesichtspunkte - feststand und nicht erst mit dem Bescheid der Techniker Krankenkasse herbeigeführt wurde.
  • OLG Koblenz, 09.06.2022 - 2 U 530/21

    Feststellungsantrag Schadensersatzpflicht bezüglich Steuerberater Haftung …

    Ergeben sich in einem solchen Fall tatsächlich Unklarheiten oder sozialversicherungsrechtliche Schwierigkeiten, so ist der steuerliche Berater gehalten, die Unklarheiten durch eigene Rückfragen auszuräumen oder deswegen ebenso wie für die Klärung sozialversicherungsrechtlicher Zweifel auf die Einschaltung eines hierfür geeigneten Beraters hinzuwirken (vgl. BGH…, Urteil vom 23.09.2014 - IX ZR 148/03, MDR 2005, 89 Rn. 13 - juris; so auch OLG Hamm…, Urteil vom 08.04.2022 - 25 U 42/20, BeckRS 2022, 8845 Rn. 35; OLG Schleswig…, Urteil vom 30.11.2018 - 17 U 20/18, BeckRS 2018, 33555 Rn. 15; OLG Brandenburg, Urteil vom 07.11.2006 - 6 U 23/06, DB 2007, 1459 Rn. 28 - zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 16.12.2020 - 314 O 131/20

    Umfang der Beratungs- und Prüfungspflichten eines Steuerberaters im Hinblick auf …

    Rn. 30 Der Steuerberater ist allerdings nur verpflichtet, die Rechtsprechung des BFH zu kennen (…BGH, Urt. v. 09.07.1992 - IX ZR 55/91, NJW-RR 1993, 212; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.07.2020 - 23 U 70/20, BeckRS 2020, 23810;… Palandt/Grüneberg, 78. Aufl., § 280 Rn. 77), nicht jedoch die des BSG (a.A. Brandenburgisches OLG, Urt. v. 07.11.2006 - 6 U 23/06, DStRE 2007, 1470).
  • OLG Frankfurt, 29.03.2023 - 4 U 133/22

    Haftung des Steuerberaters für Beratung über Sozialversicherungspflicht

  • LG Lüneburg, 08.09.2022 - 6 O 80/22

    Schadensersatz aus einem Steuerberatervertrag wegen Verstoßes gegen die …

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06   

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OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,6787)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20.11.2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,6787)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 20. November 2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,6787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung beim finanzierten Immobilienfondsbeitritt: Zur Haustürsituation beim Abschluss eines Darlehens zur Finanzierung eines Immobilienfondsbeitritts und zur Kausalität der Haustürsituation für den Vertragsschluss sowie der Zurechnung zu Lasten der Bank; zur Annahme ...

  • Judicialis

    HWiG § 5 Abs. 1; ; HWiG § 5 Abs. 4; ; AGBG § 5; ; BGB § 779

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Finanzierung einer Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ; Voraussetzungen für den Anspruch auf Rückzahlung eines Darlehens; Anforderungen an die Auslegung der Widerrufsbelehrung eines Darlehensvertrages; Voraussetzungen für die ...

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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 395/01

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06
    Der Senat folgt nicht zuletzt aus Gründen der einheitlichen Rechtsanwendung in dem lange Zeit durch große Rechtsunsicherheit geprägten Themenbereich der Rückabwicklung von zur Finanzierung des Erwerbs von Anteilen an einem geschlossenen Immobilienfonds aufgenommenen Darlehen nach § 3 HaustürWG der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des II. Zivilsenats und des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (statt aller BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 = BGHZ 159, 280; BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 191/04 = NJW 2006, 1188).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend: Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99, NJW 2002, 1881; Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, WM 2004, 1521; BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04) ist § 5 Abs. 2 HaustürWG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz nicht durch das Widerrufsrecht nach § 7 Verbraucherkreditgesetz ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

    Es kommt für die Auslegung des § 5 Abs. 2 HaustürWG nicht darauf an, ob die Vertragserklärung in der Haustürsituation abgegeben worden ist (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 = WM 2004, 1521).

    Die Widerrufsbelehrung enthält einen im Rahmen von § 2 Abs. 1 Satz 2 HaustürWG schädlichen Hinweis auf eine Rückzahlungspflicht binnen zwei Wochen (statt aller: BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 = WM 2001, 1521).

    Eine Verwirkung, weil der Kläger den Widerruf erst mehr als 10 Jahre nach dem Darlehensantrag erklärt hat, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht eingetreten (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 = WM 2004, 1521; BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 191/04 = NJW 2006, 1188).

    Dies wird nach § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG unwiderleglich vermutet, wenn sich der Fonds und die Bank derselben Vertriebsorganisation bedienen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 = WM 2004, 1521 = BGHZ 159, 280; BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04 = NJW 2006, 1188).

  • BGH, 13.06.2006 - XI ZR 94/05

    Widerruf von Haustürgeschäften nach der Neuregelung des Widerrufs von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06
    Die Regelung des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB, die für Dauerschuldverhältnisse und daher auch für Darlehensverträge ab dem 1. Januar 2003 die Anwendung des neuen Schuldrechts anordnet, gilt nicht für den Entstehungstatbestand (BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05;… Palandt-Grüneberg, BGB, 65. Aufl., Vorm. vor § 355 BGB Rn. 6;… Palandt-Heinrichs, BGB, 65. Aufl., Art. 229 EGBGB, § 5 Rn. 3, 5 u. 7).

    Die Umstände des Zustandekommens eines Vertrages in einer Haustürsituation und ein sich hieraus ergebendes Widerrufsrecht und die Voraussetzungen seines Erlöschens zählen zu den Entstehungsvoraussetzungen (BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05; Senatsurteile vom 14. März 2005 - 6 U 203/04, vom 25. März 2005 - 6 U 206/04 sowie vom 6. Dezember 2005 - 6 U 102/05).

    Neue Widerrufsrechte für Altfälle sind durch das Überleitungsrecht nicht geschaffen worden (BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05).

    Ein enger zeitlicher Zusammenhang zwischen den mündlichen Verhandlungen i.S.v. § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HaustürWG und der Vertragserklärung wird für den Nachweis des Kausalzusammenhangs vom Gesetz nicht gefordert (vgl. statt aller BGH, Urteil vom 13. Juni 2006 - XI ZR 94/05 m.w.N.).

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 20.11.2006 - 6 U 23/06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (grundlegend: Urteil vom 9. April 2002 - XI ZR 91/99, NJW 2002, 1881; Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01, WM 2004, 1521; BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04) ist § 5 Abs. 2 HaustürWG richtlinienkonform dahin auszulegen, dass das Widerrufsrecht nach dem Haustürwiderrufsgesetz nicht durch das Widerrufsrecht nach § 7 Verbraucherkreditgesetz ausgeschlossen oder eingeschränkt wird.

    Nach richtlinienkonformer und vom Wortlaut des § 1 HaustürWG gedeckter Auslegung muss sich ein Vertragspartner, der nicht selbst die Vertragsverhandlungen führt, die in der Person des Verhandlungsführers objektiv bestehende Haustürsituation ohne weiteres zurechnen lassen, ohne dass es auf ein Verschulden der Bank i.S.v. § 123 Abs. 2 BGB ankommt (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2005 - II ZR 327/04; BGH, Urteil vom 14. Februar 2006 - XI ZR 255/04; Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04).

    Dies wird nach § 9 Abs. 1 Satz 2 VerbrKrG unwiderleglich vermutet, wenn sich der Fonds und die Bank derselben Vertriebsorganisation bedienen (BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 395/01 = WM 2004, 1521 = BGHZ 159, 280; BGH, Urteil vom 25. April 2006 - XI ZR 193/04 = NJW 2006, 1188).

  • OLG Stuttgart, 13.10.2015 - 6 U 174/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Erstattung eines Aufhebungsentgelts und …

    Voraussetzung für einen wirksamen Verzicht wäre allerdings, dass Unsicherheiten der Parteien gerade über das Widerrufsrecht bestehen, was bedingt, dass der Verbraucher - anders als hier - überhaupt weiß, dass ihm ein Widerrufsrecht zustehen kann (Senat v. 20.11.2006 - 6 U 23/06).
  • LG Paderborn, 27.03.2009 - 2 O 480/07

    Inanspruchnahme einer Kreditgeberin aus eigenem und aus abgetretenem Recht im …

    Die Umstände des Zustandekommens eines Vertrages in einer Haustürsituation und ein sich hieraus ergebendes Widerrufsrecht und die Voraussetzung seines Erlöschens zählen zu den Entstehungsvoraussetzungen (BGH NJW 2006, 3349; OLG , Aktz.: 6 U 23/06).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist § 5 Abs. 2 Haustürwiderrufsgesetz a.F. richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass das Widerrufsrecht nach dem Haustürwidersufsgesetz a.F. nicht durch das Widerrufsrecht des § 7 Verbraucherkreditgesetz a. F. ausgeschlossen oder eingeschränkt wird (vgl. OLG , Akz.: 6 U 23/06, Rand-Nr. 34 m.w.N.).

    Es ist ausreichend, dass der Darlehensnehmer durch die Haustürsituation in eine Lage gebracht wird, in der er in seiner Entschließungsfreiheit beeinträchtigt ist, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen (OLG Stuttgart, Urteil v. 20.11.2006, Akz.: 6 U 23/06, Rand-Nr. 39).

    Nach richtlinienkonformer und vom Wortlaut des § 1 Hautürwiderrufsgesetz a. F. gedeckter Auslegung muss sich ein Vertragspartner, der nicht selbst die Verhandlung führt, die in der Person des Verhandlungsführers objektiv bestehende Haustürsituation zurechnen lassen, ohne dass es auf sein ein Verschulden der Bank im Sinne von § 123 Abs. 2 BGB ankommt (BGH NJW 2006, 497, OLG Stuttgart, Urteil v. 20.11.2006, Akz.: 6 U 23/06, Rand-Nr. 43).

    Die mit der unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung verbundenen Nachteile hat grundsätzlich der Geschäftspartner des Verbrauchers zu tragen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil v. 22.11.2006, Akz.: 6 U 23/06, Rand-Nr. 48).

  • OLG Köln, 08.02.2017 - 12 W 47/16

    Rechtsfolgen der vorzeitigen Ablösung eines Verbraucherdarlehens hinsichtlich …

    Rn. 27 Andere Gerichte beurteilen die Rechtslage hierzu allerdings abweichend (vgl. OLG Stuttgart, 6 U 23/06, Urteil vom 20.11.2006, Rn. 53 f.;… LG Trier, 4 O 278/15, Urteil vom 03.05.2016, Rn. 32;… LG Bonn, 17 O 187/15, Urteil vom 06.05.2016, Rn. 44 ff. - jeweils zitiert nach juris).
  • LG Stuttgart, 28.08.2015 - 8 O 70/15

    Schon die kumulierte Belehrung bei finanzierten Geschäften führt zum Verlust des …

    Allenfalls dann, wenn die Parteien im Rahmen einer Einigung über eine im Streit stehende ungewisse Rechtslage einen Vergleich mit entsprechender Erledigungsklausel schließen, wäre eine andere Handhabung angezeigt (dazu OLG Stuttgart Urt. v. 20.11.2006 - Az.: 6 U 23/06).

    Keine Einwände gegen die Wirksamkeit eines vergleichsweisen Verzichts hätten bestanden, wenn die Beklagte die Kläger darüber unterrichtet hätte, dass ein Widerrufsrecht in Betracht komme und sie ihnen einen Forderungserlass gegen Verzicht auf dieses Recht angeboten hätte (vgl. insg. auch OLG Stuttgart Urt. v. 20.11.2006 - Az.: 6 U 23/06).

  • LG Münster, 24.03.2015 - 14 O 276/14

    Rückzahlung und Nutzungsentschädigung nach Erklärung des Widerrufs von …

    Anders als in der zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Urteil v. 20.11.2006 - Az: 6 U 23/06) schloss die Klägerin die vergleichsweise Vereinbarung in Erwägung eines Widerrufsrechts.
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Rechtsprechung
   KG, 09.05.2006 - 6 U 23/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,28396
KG, 09.05.2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,28396)
KG, Entscheidung vom 09.05.2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,28396)
KG, Entscheidung vom 09. Mai 2006 - 6 U 23/06 (https://dejure.org/2006,28396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Invaliditätsgrad für Zusatzleistung muss durch ein Unfallereignis eingetreten sein

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Köln, 23.02.1989 - 5 U 97/88
    Auszug aus KG, 09.05.2006 - 6 U 23/06
    Rn. 3 Grundsätzlich ist im Bereich der privaten Unfallversicherung jeder Unfall mit seinen konkreten Folgen getrennt zu beurteilen und abzurechnen (OLG Köln, VersR 1989, 1036).
  • LG Köln, 23.04.2021 - 12 O 119/20
    Vielmehr ist im Bereich der privaten Unfallversicherung grundsätzlich jeder Unfall mit seinen konkreten Folgen getrennt zur Beurteilung abzurechnen (OLG Köln, Urteil vom 23.02.1989, - 5 U 97/88 -, juris, mit Verweis auf OLG Köln, Urteil vom 26.06.1986 - 5 U 18/86 - r + s 1987, S.145, und Urteil des BGH vom 24.02.1988 - IVa ZR 220/86 - VersR 1988, S.461 ff., KG Berlin, Beschluss vom 09.05.2006, - 6 U 23/06 -, juris Rz 3, 0LG Frankfurt, Urteil vom 02.05.2001, - 7 U 85/00 -, juris Rz 16).
  • LG Köln, 28.09.2010 - 26 O 80/10
    Dies folgt aus einer Auslegung der Klausel auch aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers, insbesondere unter Berücksichtigung des Verweises auf Ziff. 2.1.1 AUB (vgl. KG r+s 2007, 208).
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