Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.07.2016 - I-6 U 4/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
AUB 2008 Ziffer 2.1. und 5.2.6
Unfallversicherung, Invalidität, geistige Leistungsfähigkeit, psychische Beeinträchtigung, Leistungsaus-schluss - IWW
AUB 2008 Ziffer 2.1. und 5.2.6
AUB 2008
- ra.de
- versicherungsrechtsiegen.de
Unfallversicherung - Dauerhaftigkeit der Invalidität
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AUB 2008 Ziffer 2.1. und 5.2.6
Unfallversicherung; Invalidität; geistige Leistungsfähigkeit; psychische Beeinträchtigung; Leistungsaus-schluss - rechtsportal.de
AUB 2008 Ziffer 2.1. und 5.2.6
Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Feststellung der Invalidität bei unfallbedingter Depression
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Feststellung der Invalidität in der privaten Unfallversicherung
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 04.11.2015 - 2 O 108/12
- OLG Hamm, 07.07.2016 - I-6 U 4/16
Papierfundstellen
- MDR 2016, 1336
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (11)
- BGH, 18.11.2015 - IV ZR 124/15
Private Unfallversicherung: Maßgeblicher Erkenntnisstand für die Erstbemessung …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
In einem solchen Fall gehen die Prozessbeteiligten - worauf der Senat in der mündlichen Verhandlung vom 6.6.2016 ausdrücklich hingewiesen hat - typischerweise davon aus, dass der Streit insgesamt in dem vor Fristablauf eingeleiteten Prozess ausgetragen werden soll, einschließlich etwaiger Invaliditätsfeststellungen (vgl. BGH VersR 2016, 183, 184). - BGH, 23.06.2004 - IV ZR 130/03
Wirksamkeit des Leistungsausschlusses für krankhafte Störungen infolge …
- OLG Celle, 22.05.2015 - 8 U 199/14
Auslegung der sog. "Psychoklausel" in der privaten Unfallversicherung; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500).
- OLG Hamm, 25.01.2006 - 20 U 89/05
Versicherungsschutz für psychische Folgen eines unfallbedingten Körperschadens
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500). - OLG Zweibrücken, 11.01.2012 - 1 U 2/11
Private Unfallversicherung: Anforderungen an ärztliche Feststellung der …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Ist die Zukunft dagegen offen oder unsicher, bestehen mithin Zweifel, ob eine dauerhafte psychische Beeinträchtigung vorliegt, reicht dies für die Feststellung einer bedingungsgemäßen Invalidität nicht aus (vgl. OLG Zweibrücken, Urteil vom 11.1.2012 - 1 U 2/11 -, abgedr. - OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 192/10
Private Unfallversicherung: Unfallbedingtheit und Feststellung einer Invalidität …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
In dem vom Oberlandesgericht Celle zu entscheidenden Fall stellte das organische Schmerzsyndrom in Form eines sog. Morbus Sudeck nicht lediglich den Anlass für die Ausbildung einer auf einer psychischen Fehlverarbeitung beruhenden Depression dar, sondern die beim Versicherungsnehmer entstandene Depression war unmittelbare Folge der neurologischen Schädigung, die zugleich den eigentlichen Grund für die Ausbildung der Depression darstellte (vgl. OLG Celle r+s 2014, 518 f.). - OLG Brandenburg, 04.02.2015 - 11 U 78/14
Unfallversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bzw. des …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Rn. 48 Der Beklagte, der für das Vorliegen der bedingungsgemäßen Voraussetzungen für die von ihm geltend gemachte Invalidität darlegungs- und beweispflichtig ist (vgl. OLG Brandenburg, VersR 2016, 521, 522), hat den ihm obliegenden Beweis dafür, dass er infolge der erlittenen psychischen Unfallfolgen dauerhaft in seiner geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist, nicht erbracht. - OLG Koblenz, 28.01.2011 - 10 U 109/10
Private Unfallversicherung: Versicherungsschutz bei psychischen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
In diesem Fall stellt sich die psychische Erkrankung nicht als unmittelbare Folge des erlittenen Traumas dar, sondern als nicht zwangsläufig mit der körperlichen Verletzung verbundene psychische Folge, für die der Versicherer grundsätzlich keinen Versicherungsschutz gewähren will (vgl. OLG Koblenz r+s 2013, 89 f.). - OLG Hamm, 18.03.2011 - 20 U 96/10
Eintrittspflicht der privaten Unfallversicherung bei posttraumatischer …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Sie beruht auch auf einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis, denn nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass ihre Entstehung allein mit der psychogenen Natur der Verarbeitung des Gesamtgeschehens durch den Beklagten erklärt werden kann und dass der Unfall und seine physischen Folgen allenfalls Auslöser für ihre Entstehung geworden sein können (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1394; r+s 2013, 88 f.; OLG Celle, VersR 2015, 1499, 1500). - OLG Hamm, 30.05.1990 - 20 U 6/90
Gehirnerschütterung; Organische Erkrankung; Nervensystem; Neurose; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.07.2016 - 6 U 4/16
Etwas anderen wäre nur dann anzunehmen gewesen, wenn der Unfall und seine physischen Folgen nicht nur Auslöser, sondern der eigentliche Grund für die Entstehung der psychischen Störung geworden wären, denn dann hätte nicht mehr lediglich von einer psychischen Reaktion auf das Unfallereignis ausgegangen werden können (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 1142; VersR 1991, 414). - OLG Hamm, 10.02.1989 - 20 U 125/88
Psychische Störung; Unfallfolge; Beweislast; Unfall; Nervensystem
- OLG Dresden, 09.10.2019 - 4 U 1627/19
Leistungen aus einer Unfallversicherung
Der Senat schließt sich insoweit nochmals ausdrücklich der hierzu ergangenen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung an, die zu einer identischen Klausel festgestellt hat, dass diese nicht unklar i.S.d. § 305 c Abs. 2 BGB sei und auch der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhalte und somit nicht beanstandet werden könne (vgl. BGH…, Urteil vom 23. Juni 2004 - IV ZR 130/03 -, BGHZ 159, 360 - 370, Rn. 15f, …und Urteil vom 29. September 2004 - IV ZR 233/03 -, Rn. 12f;… OLG Brandenburg Urteil vom 04. Februar 2015 - 11 U 78/14 -, Rn. 48 f; OLG Hamm, Urteil vom 07. Juli 2016 - 6 U 4/16 -, Rn. 56 f, sämtlich juris). - LG Köln, 20.01.2020 - 26 O 235/14 Würden unfallbedingte Dauerschäden im Zusammenhang mit einem traumatischen Erlebnis (sexuelle oder gewalttätige Übergriffe, schwere Unfälle, starke Schmerzen usw.), welches nur bzw. hauptsächlich psychische Folgen hat, wieder in den Leistungsbereich fallen, würden sich im Bereich der Unfallversicherung bzgl. der Kosten sowie des Umfangs der Leistungsprüfung insgesamt erhebliche Veränderungen/Mehrbelastungen für die gesamte Versicherungswirtschaft und damit auch das Kollektiv der Versicherten ergeben (dazu umfassend OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2016, 6 U 4/16).
Intention der privaten Unfallversicherung ist die Deckung objektiver Unfallrisiken, also Unfallrisiken, die von der besonderen Veranlagung der versicherten Person unabhängig sind (OLG Hamm, Urteil vom 07.07.2016, 6 U 4/16).
- KG, 23.03.2021 - 6 U 18/20
Deckungsklage gegen die Private Unfallversicherung: Pflicht des Versicherten zur …
Mit diesem Verständnis ist die Ausschlussklausel weder unklar im Sinne des § 305c Abs. 2 BGB noch benachteiligt sie den Versicherungsnehmer unangemessen im Sinne des § 307 BGB (vgl. zur Begründung im Einzelnen: BGH…, Urteil vom 23.06.2004 a.a.O. Rdz. 20 ff.;… Urteil vom 29.9.2004 a.a.O. Rdz. 12 ff.; vgl. konkret zur hier maßgeblichen Klausel der Ziff. 5.2.6 AUB 2008 auch OLG Hamm, Urteil vom 7.7.2016 zu 6 U 4/16, zitiert nach juris, dort Rdz. 56).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16 Kart |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 27.10.2016 - 2 O 305/15
- OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16 Kar
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 14.07.1998 - KZR 1/97
"Schilderpräger im Landratsamt"; Vermietung von Gewerbeflächen innerhalb des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Rn. 40 1.1) Die Beklagte ist Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungverbots, denn als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Zulassungsstelle befindet, verfügt sie auf dem relevanten Markt der Vermietung von Gewerbeflächen, die sich für Schilderpräger eignen, um den bei Besuchern der Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Kennzeichen zu decken, über eine überragende Stellung (st. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil v. 14.07.1998 - KZR 1/97, NJW 1998, 3778 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil v. 24.09.2002 - KZR 4/01, GRUR 2003, 73 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil v. 08.11.2005 - KZR 21/04, GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 07.11.2006 - KZR 2/06, GRUR 2007, 616 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt).Dieser Markt erfasst alle Flächen, die sich in unmittelbarer Nähe des Gebäudes der Zulassungsstelle befinden (vgl. BGH, Urteil v. 14.07.1998 a.a.O. - Schilderpräger im Landratsamt).
Die Nachfrage nach Kfz-Kennzeichen wird erfahrungsgemäß nicht nur von Schilderprägern mit einem Geschäftslokal im Gebäude oder auf dem Gelände der Zulassungsstelle, sondern auch von solchen Anbietern befriedigt, die sich in unmittelbarer Nähe angesiedelt haben (vgl. BGH, Urteil v. 14.07.1998 a.a.O.).
Diese ergeben sich nicht allein aus ihrer Stellung als marktbeherrschende Anbieterin von Gewerbeflächen für Schilderpräger, sondern auch aus ihrer Eigenschaft als Einrichtung der öffentlichen Hand, die durch ihre Verwaltungstätigkeit die Nachfrage nach den Produkten der Schilderpräger erst erzeugt (…vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 14.07.1998 a.a.O. - Schilderpräger im Landratsamt).
Ein Preisvorteil des Wettbewerbes mit dem ungünstigeren Standort kann aber nur dann zum Zuge kommen, wenn für diesen Möglichkeiten bestehen, auf sein Angebot, insbesondere auf die von ihm verlangten Preise an geeigneter Stelle hinzuweisen (vgl. BGH, Urteil v. 14.07.1998 a.a.O. - Schilderpräger im Landratsamt).
- BGH, 08.11.2005 - KZR 21/04
Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Rn. 40 1.1) Die Beklagte ist Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungverbots, denn als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Zulassungsstelle befindet, verfügt sie auf dem relevanten Markt der Vermietung von Gewerbeflächen, die sich für Schilderpräger eignen, um den bei Besuchern der Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Kennzeichen zu decken, über eine überragende Stellung (st. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil v. 14.07.1998 - KZR 1/97, NJW 1998, 3778 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil v. 24.09.2002 - KZR 4/01, GRUR 2003, 73 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil v. 08.11.2005 - KZR 21/04, GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 07.11.2006 - KZR 2/06, GRUR 2007, 616 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt).Rn. 62 1.5.1) Die öffentlich-rechtliche Körperschaft, welche - wie hier die Beklagte - durch Zurverfügungstellung von Gewerbeflächen für Schilderpräger im Bereich der Zulassungsstelle den Wettbewerb um solche Flächen eröffnet, darf den ihr durch den Betrieb der Zulassungsstelle zufließenden Vorteil, Schilderprägern geeignete Gewerbeflächen zu überlassen, nicht ausnutzen, ohne gleichzeitig dort nicht zum Zuge gekommenen Anbietern die Chance einzuräumen, auf ihr Angebot hinzuweisen und damit ebenfalls am Wettbewerb teilzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).
Diese ergeben sich nicht allein aus ihrer Stellung als marktbeherrschende Anbieterin von Gewerbeflächen für Schilderpräger, sondern auch aus ihrer Eigenschaft als Einrichtung der öffentlichen Hand, die durch ihre Verwaltungstätigkeit die Nachfrage nach den Produkten der Schilderpräger erst erzeugt (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger;… Urteil v. 14.07.1998 a.a.O. - Schilderpräger im Landratsamt).
Es ist ihr grundsätzlich aber auch unbenommen, der Verpflichtung dadurch nachzukommen, dass sie selbst in geeigneter Form auf die Angebote der verschiedenen Anbieter hinweist und damit die Besucher der Zulassungsstelle darüber informiert, dass es in unmittelbarer Nähe noch einen oder mehrere andere Anbieter neben den auf dem Gelände der Zulassungsstelle angesiedelten gibt (vgl. BGH, Urteil v. 08.11.2005 a.a.O. - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger).
- BGH, 24.09.2002 - KZR 4/01
Wettbewerbswidrige Vergabe gemeindlicher Räume an eigenes Unternehmen
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Rn. 40 1.1) Die Beklagte ist Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungverbots, denn als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Zulassungsstelle befindet, verfügt sie auf dem relevanten Markt der Vermietung von Gewerbeflächen, die sich für Schilderpräger eignen, um den bei Besuchern der Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Kennzeichen zu decken, über eine überragende Stellung (st. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil v. 14.07.1998 - KZR 1/97, NJW 1998, 3778 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil v. 24.09.2002 - KZR 4/01, GRUR 2003, 73 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil v. 08.11.2005 - KZR 21/04, GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 07.11.2006 - KZR 2/06, GRUR 2007, 616 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt).Rn. 42 1.3) Da die Beklagte eine Stellfläche auf dem Gelände der Zulassungsstelle einem Schilderpräger, nämlich der Fa. Sc..., zur Verfügung gestellt hat, hat sie einen Geschäftsverkehr eröffnet, der gleichartigen Unternehmen üblicherweise zugänglich ist (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2002 a.a.O. - Kommunaler Schilderprägebetrieb).
Die unterlassene Ausschreibung hat sich objektiv nachteilig auf die Wettbewerbsmöglichkeiten der Klägerin ausgewirkt, weil sie keine Chance erhalten hat, im Rahmen einer Ausschreibung als Mieterin der auf dem Gelände der neuen Zulassungsstelle gegebenen Stellplatzmöglichkeit für einen Verkaufscontainer ausgewählt zu werden (vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2002 a.a.O. - Kommunaler Schilderprägebetrieb;… Urteil v. 07.11.2007 a.a.O. - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt; Urteil v. 08.04.2003 - KZR 39/99, GRUR 2003, 809 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; Urteil v. 13.11.2007 - KZR 22/06, GRUR 2008, 277).
- EuGH, 19.06.2008 - C-454/06
pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Rn. 47 a) Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hat der EuGH für den Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe nach EU-Vergaberecht entschieden, dass bei einer Vertragsänderung eine Neuvergabe nur im Falle einer wesentlichen Änderung erforderlich ist (vgl. EuGH, Urteil v. 19.06.2008 - C-454/06, VergabeR 2008, 758).Rn. 57 Eine nicht als Vergabevorgang anzusehende Anpassung des Vertrages an veränderte äußere Umstände - wie vom EuGH für die Umstellung einer nationalen Währung in Euro bei geringfügiger Verringerung der Preise zur Rundung sowie die Umstellung einer Wertsicherungsklausel auf einen neuen Preisindex angenommen (vgl. Urteil 19.06.2008 - C-454/06, NJW 2008, 3341) - ist im Streitfall ersichtlich nicht gegeben.
- BGH, 18.12.1997 - I ZR 79/95
Verschulden bei Verbreitung einer auf Tonträger aufgenommenen Darbietung in der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Fahrlässig handelt bereits, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit des fraglichen Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH, Urteil v. 18.12.1997 - I ZR 79/95, GRUR 1998, 568 - Beatler-Doppel-CD;… Bornkamm in Langen/ Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl. § 33 Rn. 123 m.w.N.). - BGH, 08.04.2003 - KZR 39/99
"Konkurrenzschutz für Schilderpräger"
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Die unterlassene Ausschreibung hat sich objektiv nachteilig auf die Wettbewerbsmöglichkeiten der Klägerin ausgewirkt, weil sie keine Chance erhalten hat, im Rahmen einer Ausschreibung als Mieterin der auf dem Gelände der neuen Zulassungsstelle gegebenen Stellplatzmöglichkeit für einen Verkaufscontainer ausgewählt zu werden (…vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2002 a.a.O. - Kommunaler Schilderprägebetrieb;… Urteil v. 07.11.2007 a.a.O. - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt; Urteil v. 08.04.2003 - KZR 39/99, GRUR 2003, 809 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; Urteil v. 13.11.2007 - KZR 22/06, GRUR 2008, 277). - BGH, 07.11.2006 - KZR 2/06
Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Rn. 40 1.1) Die Beklagte ist Normadressatin des kartellrechtlichen Behinderungs- und Diskriminierungverbots, denn als Eigentümerin des Grundstücks, auf dem sich die Zulassungsstelle befindet, verfügt sie auf dem relevanten Markt der Vermietung von Gewerbeflächen, die sich für Schilderpräger eignen, um den bei Besuchern der Zulassungsstelle anfallenden Bedarf an Kfz-Kennzeichen zu decken, über eine überragende Stellung (st. Rechtsprechung des BGH, vgl. Urteil v. 14.07.1998 - KZR 1/97, NJW 1998, 3778 - Schilderpräger im Landratsamt; Urteil v. 24.09.2002 - KZR 4/01, GRUR 2003, 73 - Kommunaler Schilderprägebetrieb; Urteil v. 08.11.2005 - KZR 21/04, GRUR 2006, 608 - Hinweis auf konkurrierende Schilderpräger; Urteil v. 07.11.2006 - KZR 2/06, GRUR 2007, 616 - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt). - BGH, 13.11.2007 - KZR 22/06
Vermietung von Gewerberäumen an Schilderpräger im Gebäude der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Die unterlassene Ausschreibung hat sich objektiv nachteilig auf die Wettbewerbsmöglichkeiten der Klägerin ausgewirkt, weil sie keine Chance erhalten hat, im Rahmen einer Ausschreibung als Mieterin der auf dem Gelände der neuen Zulassungsstelle gegebenen Stellplatzmöglichkeit für einen Verkaufscontainer ausgewählt zu werden (…vgl. BGH, Urteil v. 24.09.2002 a.a.O. - Kommunaler Schilderprägebetrieb;… Urteil v. 07.11.2007 a.a.O. - Bevorzugung einer Behindertenwerkstatt; Urteil v. 08.04.2003 - KZR 39/99, GRUR 2003, 809 - Konkurrenzschutz für Schilderpräger; Urteil v. 13.11.2007 - KZR 22/06, GRUR 2008, 277). - OLG Brandenburg, 15.07.2010 - Verg W 4/09
Vergabenachprüfungsverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines Feststellungsantrags …
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
und wenn das wirtschaftliche Gleichgewicht zugunsten des Auftragsnehmers in einer vom ursprünglichen Vertrag nicht vorgesehenen Weise verändert wird (vgl. Senat, Beschluss v. 15.07.2010 - Verg W 4/09, ZfBR 2011, 383). - LG Potsdam, 27.10.2016 - 2 O 305/15
Auszug aus OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 6 U 4/16
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 27.10.2016 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 2 O 305/15 - abgeändert und wie folgt neu gefasst.
- VG München, 28.06.2021 - M 7 E 21.159
Antrag auf Neuverbescheidung hinsichtlich der Zulassung zu einem Volksfest als …
Danach war im dortigen Streitfall der Verwaltungsrechtsweg eröffnet, weil das Rechtsverhältnis zwischen dem Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und den mit der Durchführung des Rettungsdienstes Beauftragten aufgrund gesetzlicher Regelung (Art. 13 Abs. 4 BayRDG) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag zu gestalten war (…vgl. BGH, B.v. 23.1.2012 - X ZB 5/11 - juris Rn. 20;… vgl. zur Bestimmung des zulässigen Rechtswegs im Einzelnen z.B. auch NdsOVG, B.v. 29.10.2018 - 10 ME 363/18 - juris Rn. 5 ff., 11 - Vergabe einer Konzession für Bau und Betrieb einer Kindertagesstätte mit Übertragung der hierbei bestehenden öffentlich-rechtlichen Bindungen und Berechtigungen auf einen anerkannten Träger der freien Jugendhilfe;… ThürOVG, B.v. 26.2.2020 - 3 VO 517/17 - juris Rn. 5 ff., 13 - Vergabe einer Dienstleistungskonzession zur Veranstaltung eines öffentlichen Weihnachtsmarkts unter maßgeblicher Berücksichtigung, ob die im Vertrag selbst vereinbarte oder aber zugrunde gelegte oder vorausgesetzte Leistung der Behörde zum öffentlichen Recht gehört und mit der Leistung des Privaten im untrennbaren Zusammenhang steht; SächsOVG, B.v. 6.9.2012 - 3 E 72/12 - juris - Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Organisation und Durchführung eines Marktes - Rechtsweg bestimmt sich maßgeblich danach, in welcher Rechtsform die Dienstleistungskonzession vergeben wird; OVG NW, B.v. 7.2.2011 - 15 E 1485/10 - juris - Ordentlicher Rechtsweg bei entgeltlichem Vertrag über die Erbringung einer Dienstleistung - Betrieb eines Freizeitzentrums; B.v. 4.5.2006 - 15 E 453/06 - juris - Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs hinsichtlich Dienstleistungskonzession betreffend die Verpachtung eines gemeindlichen Grundstücks und Gebäudes mit der vertraglichen Verpflichtung, öffentliche Parkeinrichtungen zu betreiben; OVG Berlin-Bbg, B.v. 30.11.2010 - OVG 1 S 107.10 - juris - Marktvergabe im Wege einer Dienstleistungskonzession;… VG Regensburg, B.v. 17.8.2017 - RN 3 K 17.1003 - juris Rn. 28 ff. - Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte bei Vergabe des Betriebs einer gemeindlichen Plakatierungseinrichtung;… VG München, B.v. 31.5.2016 - M 7 E 16.2303 - juris Rn. 23 - Vergabe einer Dienstleistungskonzession mit Mitteln des öffentlichen Rechts "Kulturstrand München"; VG Mainz, B.v. 30.8.2010 - 6 L 849/10MZ - juris - Verwaltungsrechtsweg bei Dienstleistungskonzessionsvergabe "Städtische Werbeanlagen"; VG Münster, B.v. 9.3.2007 - 1 L 64/07 - juris - Verpachtung einer kommunalen Leichenhalle; Vergabekammer Sachsen-Anhalt, B.v. 1.8.2013 - 2 VK LSA 04/13 - juris - Pachtvertrag zur Betreibung und Bewirtschaftung einer städtischen Halle - Dienstleistungskonzession; Vergabekammer des Landes Brandenburg, B.v. 27.5.2009 - VK 21/09 - juris - Übertragung der Bewirtschaftung der Kantine einer Körperschaft des öffentlichen Rechts als Dienstleistungskonzession; vgl. auch OLG Düsseldorf, B.v. 28.3.2012 - VII-Verg 37/11 - juris - Betreiben eines Freizeitzentrums - Dienstleistungskonzession - Zuständigkeit richtet sich danach, ob die Konzession in den Formen des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts vergeben wird; B.v. 13.12.2017 - I-27 U 25/17 - juris - Zivilrechtsweg bei Vergabe einer Dienstleistungskonzession durch öffentlichen Auftraggeber; OLG Koblenz, B.v. 10.7.2018 - Verg 1/18 - juris - Vergabeverfahren zum Abschluss von Fischereipachtverträgen durch die öffentliche Hand; Brandenburgisches OLG, U.v. 10.7.2018 - 6 U 4/16 Kart - juris - Verpachtung von Gewerbeflächen für Kfz-Schilderpräger auf dem Gelände einer Kfz-Zulassungsstelle; OLG Karlsruhe, U.v. 24.9.2014 - 6 U 89/12 (Kart) - juris - Ausschreibung eines Pachtvertrags über eine Schilderprägestelle im Gebäude der Kfz-Zulassungsstelle; OLG Celle, B.v. 8.9.2014 - 13 verg 7/14 - juris - Vergabe der Berechtigung zum Aufstellen von Sammelbehältern für Alttextilien als Dienstleistungskonzession; Vergabekammer Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2009 - 1 VK 58/08 - juris - Ausschreibung Konzeption und Betrieb eines Mobilitäts-Erlebnis-Zentrums durch eine Stadt; vgl. auch Rennert, NZBau 2019, 411/412, 414, wonach typische Konzessionsverträge öffentlich-rechtlicher Natur seien mit der Folge der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 109 SGG, § 155 Abs 2 S 1 Nr 2 SGG, § 155 Abs 2 S 1 Nr 3 SGG, § 155 Abs 2 S 1 Nr 5 SGG, § 155 Abs 4 SGG
Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörung eines bestimmten Arztes - Entscheidung über Erstattung von Kosten für das Gutachten - Beendigung des Verfahrens - Zuständigkeit - gesetzlicher Richter
- ra.de
- rechtsportal.de
SGG § 109
Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens auf die Staatskasse - Wolters Kluwer
Übernahme der Kosten für die Erstellung eines Gutachtens auf die Staatskasse; Ermessensentscheidung; Objektive Förderung der Sachverhaltsaufklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 15.12.2015 - S 3 U 175/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
- LSG Sachsen-Anhalt - L 6 U 4/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2008 - L 14 B 133/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Beendigung des Verfahrens - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Über die Frage der Erstattung von Gutachtenskosten nach § 109 SGG entscheidet der Senat durch alle nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Berufsrichter, sofern das Verfahren mit Urteil oder in einer mündlichen Verhandlung erledigt wurde (aA: LSG Saarland vom 29.6.2011 - L 2 U 99/05, juris RdNr 11; vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 5.3.2008 - L 14 B 133/08 AS ER).Da der Rechtsstreit hier ohne mündliche Verhandlung erledigt wurde, kann sich aber kein vorbereitendes Verfahren mehr anschließen (…anders LSG Saarland, 29.6.2011, L 2 U 99/05, Rn. 11, juris; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, 5.3.2008, L 14 B 133/08 AS ER;… a.A. Keller in Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 12. Aufl. 2017, § 155 Rn. 8 m.w.N.).
- LSG Saarland, 29.06.2011 - L 2 U 99/05
Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenvorstellung - Anhörungsrüge - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Über die Frage der Erstattung von Gutachtenskosten nach § 109 SGG entscheidet der Senat durch alle nach dem Geschäftsverteilungsplan zuständigen Berufsrichter, sofern das Verfahren mit Urteil oder in einer mündlichen Verhandlung erledigt wurde (aA: LSG Saarland vom 29.6.2011 - L 2 U 99/05, juris RdNr 11; vgl LSG Berlin-Brandenburg vom 5.3.2008 - L 14 B 133/08 AS ER).Da der Rechtsstreit hier ohne mündliche Verhandlung erledigt wurde, kann sich aber kein vorbereitendes Verfahren mehr anschließen (anders LSG Saarland, 29.6.2011, L 2 U 99/05, Rn. 11, juris; ähnlich LSG Berlin-Brandenburg, 5.3.2008, L 14 B 133/08 AS ER;… a.A. Keller in Meyer-Ladewig, Sozialgerichtsgesetz, 12. Aufl. 2017, § 155 Rn. 8 m.w.N.).
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Die bloße Möglichkeit einer Verursachung genügt dagegen nicht (vgl. BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15;… Urteil des Senats vom 12.6.2014, L 6 U 60/12 , juris Rn. 41 ).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verpflichtet demnach auch dazu, Regelungen zu treffen, aus denen sich der gesetzliche Richter ergibt (BVerfG, 8.4.1997, 1 PBvU 1/95, BVerfGE 95, 322-335, Rn. 26). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Dabei müssen die schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des sogenannten "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bewiesen sein (BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 R; BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R;… LSG Nordrhein-Westfalen, 9.11.2016, L 17 U 620/15, Rn. 40, alle zit. nach juris). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Dabei müssen die schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des sogenannten "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bewiesen sein (BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 R; BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R;… LSG Nordrhein-Westfalen, 9.11.2016, L 17 U 620/15, Rn. 40, alle zit. nach juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 60/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Die bloße Möglichkeit einer Verursachung genügt dagegen nicht (…vgl. BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil des Senats vom 12.6.2014, L 6 U 60/12 , juris Rn. 41 ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - L 17 U 620/15
Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV ; …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
Dabei müssen die schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des sogenannten "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bewiesen sein (BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 R; BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R; LSG Nordrhein-Westfalen, 9.11.2016, L 17 U 620/15, Rn. 40, alle zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 9 Abs 1 S 1 SGB 7, Anl 1 Nr 5101 BKV
Voraussetzungen der Anerkennung einer Hauterkrankung als Berufskrankheit nach Nr. 5101 BKV
- sozialrechtsiegen.de
Anerkennung Hauterkrankung als Berufskrankheit - Voraussetzungen
- rechtsportal.de
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1
Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 15.12.2015 - S 3 U 175/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
- LSG Sachsen-Anhalt - L 6 U 4/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
Die bloße Möglichkeit einer Verursachung genügt dagegen nicht (vgl. BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15;… Urteil des Senats vom 12.6.2014, L 6 U 60/12 , juris Rn. 41 ). - BSG, 02.04.2009 - B 2 U 9/08 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl Nr 2103 - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
Dabei müssen die schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des sogenannten "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bewiesen sein (BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 R; BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R;… LSG Nordrhein-Westfalen, 9.11.2016, L 17 U 620/15, Rn. 40, alle zit. nach juris). - BSG, 27.06.2006 - B 2 U 5/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - Quasi-Berufskrankheit - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
Dabei müssen die schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des sogenannten "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bewiesen sein (BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 R; BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R;… LSG Nordrhein-Westfalen, 9.11.2016, L 17 U 620/15, Rn. 40, alle zit. nach juris). - LSG Sachsen-Anhalt, 12.06.2014 - L 6 U 60/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit gem BKV Anl 1 Nr 2108 - …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
Die bloße Möglichkeit einer Verursachung genügt dagegen nicht (…vgl. BSG, 12.4.2005, B 2 U 27/04 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 15; Urteil des Senats vom 12.6.2014, L 6 U 60/12 , juris Rn. 41 ). - LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2016 - L 17 U 620/15
Anerkennung einer Berufskrankheit nach Nr. 5101 der Anlage 1 zur BKV ; …
Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
Dabei müssen die schädigenden Einwirkungen einschließlich ihrer Art und ihres Ausmaßes im Sinne des sogenannten "Vollbeweises", also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, bewiesen sein (BSG, 27.6.2006, B 2 U 5/05 R; BSG, 2.4.2009, B 2 U 9/08 R; LSG Nordrhein-Westfalen, 9.11.2016, L 17 U 620/15, Rn. 40, alle zit. nach juris).
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Rechtsprechung
| LSG Sachsen-Anhalt - L 6 U 4/16 |
Verfahrensgang
- SG Magdeburg, 15.12.2015 - S 3 U 175/11
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.04.2018 - L 6 U 4/16
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.05.2018 - L 6 U 4/16
- LSG Sachsen-Anhalt - L 6 U 4/16 (anhängig)
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