Rechtsprechung
| OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
CO2-neutral reisen - Zur Bewerbung einer Flugreise mit Umweltargumenten
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Betriebs-Berater
CO2-neutral reisen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 5 Abs. 1 ; UWG § 5 Abs. 2
Unterlassung der Werbung eines Luftfahrtunternehmens mit Klimaneutralität wegen Irreführung; Wahrnehmung der Klimaneutralität als Versprechen als konkreter Vorteil einer Dienstleistung - wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: CO2-neutral reisen
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Klimaneutral fliegen: OLG Köln zur Werbung mit umweltbezogenen Aussagen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Irreführende Werbung einer Fluggesellschaft mit "CO2-neutral reisen ... jetzt ausgleichen und abheben" wenn Kompensation der Umweltbelastung erst zukünftig erfolgen soll
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung einer Fluggesellschaft mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Eurowings-Werbung mit CO2-neutralen Flügen unzulässig
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unzulässige Werbung einer Fluggesellschaft mit Ausgleichsmaßnahmen zum Klimaschutz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende Eurowings-Werbung "CO2-neutral reisen jetzt ausgleichen und abheben"
Verfahrensgang
- LG Köln, 28.03.2024 - 81 O 32/23
- OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2025, 555
- GRUR 2025, 417
- MIR 2025, Dok. 012
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
40 b) Diese Auslegung von § 27 Abs. 1 BRAO, gegen die das Bundesverfassungsgericht bislang keine Bedenken erhoben hat (vgl. BVerfGE 72, 26, 30 ff.; BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276), ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Auch muss bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht und der Dringlichkeit der ihn rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 26, 31;… 138, 261 Rn. 53 f.;… Burghart in Leibholz/Rinck, GG, 91. Lieferung 10/2023, Art. 12 Rn. 296 ff. mwN).
Allerdings darf bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nicht außer Acht bleiben, dass die gesetzliche Regelung der Kanzleipflicht zwar nur die Berufsausübung beschränkt, sich aber die Anwendung der Regelung in Verbindung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion als Eingriff in die Berufswahl auswirken kann und insoweit strengeren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BVerfGE 72, 26, 32).
43 (1) Der Gesetzgeber verfolgt mit der in § 27 Abs. 1 BRAO geregelten Kanzleipflicht das legitime Gemeinwohlziel einer funktionierenden Rechtspflege (vgl. nur BVerfGE 72, 26, 31 f.;… 135, 90 Rn. 62, 67).
Etwaigen Ausnahmefällen, in denen dies im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten geboten sein sollte, kann gemäß § 29 Abs. 1 BRAO durch Befreiung von der Pflicht des § 27 Abs. 1 BRAO hinreichend Rechnung getragen werden (vgl. BVerfGE 72, 26, 32).
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
Sowohl bei der Frage der Geeignetheit als auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. dazu BVerfGE 115, 276, 308 f.; 116, 202, 224 f.;… BVerfG, NVwZ 2008, 1338 Rn. 44 mwN).45 Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 115, 276, 308; 116, 202, 224).
47 Infolge der dem Gesetzgeber auch hinsichtlich der Erforderlichkeit zustehenden Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Regelungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirkung versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 115, 276, 309; 116, 202, 225).
- BVerfG, 11.07.2006 - 1 BvL 4/00
Tariftreueerklärung
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
Sowohl bei der Frage der Geeignetheit als auch bei der Einschätzung der Erforderlichkeit verfügt der Gesetzgeber über einen Beurteilungs- und Prognosespielraum (vgl. dazu BVerfGE 115, 276, 308 f.; 116, 202, 224 f.;… BVerfG, NVwZ 2008, 1338 Rn. 44 mwN).45 Ein Mittel ist bereits dann im verfassungsrechtlichen Sinne geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (vgl. BVerfGE 115, 276, 308; 116, 202, 224).
47 Infolge der dem Gesetzgeber auch hinsichtlich der Erforderlichkeit zustehenden Einschätzungsprärogative können Maßnahmen, die der Gesetzgeber zum Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsguts für erforderlich hält, verfassungsrechtlich nur beanstandet werden, wenn nach den ihm bekannten Tatsachen und im Hinblick auf die bisher gemachten Erfahrungen feststellbar ist, dass Regelungen, die als Alternativen in Betracht kommen, die gleiche Wirkung versprechen, die Betroffenen indessen weniger belasten (vgl. BVerfGE 115, 276, 309; 116, 202, 225).
- BGH, 13.09.2010 - AnwZ (P) 1/09
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Aktivlegitimation für eine Anfechtungsklage …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können (vgl. Senat Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 31).Er hat dies aber gerade nicht zum Anlass genommen, auch die Kanzleipflicht abzuschaffen, sondern sich bewusst für deren Beibehaltung entschieden (…siehe BR-Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft, BT-Drucks. 16/513, S. 15; Senat, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 34).
Von diesem Ausnahmefall abgesehen soll es mithin einen festen Ort geben, an dem der Rechtsanwalt gewöhnlich angetroffen werden kann, an dem insbesondere Mandanten mit ihrem Rechtsanwalt vertrauliche Gespräche führen und sie ihre Unterlagen und Mitteilungen vor unbefugtem Zugriff sicher verwahrt wissen können (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2010 - AnwZ (P) 1/09, BGHZ 187, 31 Rn. 31).
- KG, 24.08.2018 - 5 U 134/17
Wettbewerbsverstoß: Irreführung der Rechtssuchenden durch die Bezeichnung …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
22 2. Dieses Verständnis von § 27 Abs. 1 BRAO entspricht der überwiegenden Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa OLG Koblenz, AnwBl 1981, 151; EGH Celle, BRAK-Mitt. 1991, 103; AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2005, 31, 33;… AGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Oktober 2015 - 1 AGH 6/13, juris Rn. 5 …und vom 29. Mai 2017 - I AGH 2/16, juris Rn. 21; KG, Urteil vom 24. August 2018 - 5 U 134/17, juris Rn. 84 ff.) und Literatur (…Siegmund in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 27 BRAO Rn. 21, 32, 48 f., insb. 55 ff. sowie § 5 BORA Rn. 11 ff.;… Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl., § 27 Rn. 6 f., 14;… Weyland/Weyland, BRAO, 11. Aufl., § 27 BRAO Rn. 5, 5g, 6, 11 ff.;… Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl., § 27 BRAO Rn. 5;… Remmertz/ Offermann-Burckart, Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft, 2. Aufl., § 2 Rn. 10 ff., 24;… Bitsch/Müller in Peres/Senft, Sozietätsrecht, 3. Aufl., § 39 Rn. 14 f.; Schumann, NJW 1990, 2089, 2092; Kiwitt, ZAP 2019, 1029, insb. 1036 ff.).Im allgemeinen Sprachgebrauch wird er jedoch vornehmlich als Beschreibung der räumlichen Einheit gebraucht, von der aus ein Rechtsanwalt seinen Beruf ausübt und der den Mittelpunkt seiner Tätigkeit bildet (vgl. KG, Urteil vom 24. August 2018 - 5 U 134/17, juris Rn. 86;… Remmertz/Offermann-Burckart, Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft, 2. Aufl., § 2 Rn. 10; Kiwitt, ZAP 2019, 1029 f.; Duden online, www.duden.de/rechtschreibung/Kanzlei).
Mit nur bei Bedarf angemieteten Räumlichkeiten und einem dort nur nach Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Mandanten anwesenden Rechtsanwalt ist das nicht zu vereinbaren (vgl. KG, Urteil vom 24. August 2018 - 5 U 134/17, juris Rn. 90;… siehe auch Remmertz/Offermann-Burckart, Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft, 2. Aufl., § 2 Rn. 12).
- BVerfG, 23.08.2005 - 1 BvR 276/05
Zulassung - Widerruf wegen Verletzung der Kanzleipflicht
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
40 b) Diese Auslegung von § 27 Abs. 1 BRAO, gegen die das Bundesverfassungsgericht bislang keine Bedenken erhoben hat (vgl. BVerfGE 72, 26, 30 ff.; BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276), ist auch unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und digitalen Entwicklung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.Allerdings darf bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung nicht außer Acht bleiben, dass die gesetzliche Regelung der Kanzleipflicht zwar nur die Berufsausübung beschränkt, sich aber die Anwendung der Regelung in Verbindung mit der gesetzlich vorgesehenen Sanktion als Eingriff in die Berufswahl auswirken kann und insoweit strengeren verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss (BVerfG, BRAK-Mitt. 2005, 275, 276; BVerfGE 72, 26, 32).
- BGH, 12.12.1988 - AnwZ (B) 37/88
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
Das ist hier der Fall, da die Pflicht zur dauerhaften Vorhaltung bestimmter Räumlichkeiten als Kanzlei sowohl die persönliche Erreichbarkeit des Rechtsanwalts für das Gericht und Rechtsuchende, insbesondere auch in eiligen Fällen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88, juris Rn. 9), gewährleistet als auch eine räumlich geschützte Sphäre für die Wahrnehmung anwaltlicher Aufgaben sicherstellt.49 (a) Dass diese Verpflichtung den einzelnen Rechtsanwalt übermäßig belasten würde, ist jedenfalls im Regelfall nicht ersichtlich (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1988 - AnwZ (B) 37/88, juris Rn. 12).
- AGH Berlin, 29.05.2017 - I AGH 2/16
Berufsrecht: Zur Pflicht der persönlichen Erreichbarkeit des Rechtsanwalts sowie …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
22 2. Dieses Verständnis von § 27 Abs. 1 BRAO entspricht der überwiegenden Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa OLG Koblenz, AnwBl 1981, 151; EGH Celle, BRAK-Mitt. 1991, 103; AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2005, 31, 33;… AGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Oktober 2015 - 1 AGH 6/13, juris Rn. 5 und vom 29. Mai 2017 - I AGH 2/16, juris Rn. 21; KG…, Urteil vom 24. August 2018 - 5 U 134/17, juris Rn. 84 ff.) und Literatur (…Siegmund in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 27 BRAO Rn. 21, 32, 48 f., insb. 55 ff. sowie § 5 BORA Rn. 11 ff.;… Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl., § 27 Rn. 6 f., 14;… Weyland/Weyland, BRAO, 11. Aufl., § 27 BRAO Rn. 5, 5g, 6, 11 ff.;… Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl., § 27 BRAO Rn. 5;… Remmertz/ Offermann-Burckart, Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft, 2. Aufl., § 2 Rn. 10 ff., 24;… Bitsch/Müller in Peres/Senft, Sozietätsrecht, 3. Aufl., § 39 Rn. 14 f.; Schumann, NJW 1990, 2089, 2092; Kiwitt, ZAP 2019, 1029, insb. 1036 ff.).56 Überdies ist es auch in Zeiten moderner Kommunikationsmittel nicht ausgeschlossen, dass Rechtsuchende einen Rechtsanwalt (auch ohne Beiordnung) ohne vorherige Kontaktaufnahme per Telefon oder Internet in seinen Kanzleiräumen aufsuchen (vgl. AGH Berlin, Beschluss vom 29. Mai 2017 - I AGH 2/16, juris Rn. 21), um sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen und ihr Anliegen erstmals vorzutragen.
- AGH Sachsen, 04.11.2004 - AGH 18/03
Pflicht zur Unterhaltung eines Kanzleisitzes; Nichtanbringung eines …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
22 2. Dieses Verständnis von § 27 Abs. 1 BRAO entspricht der überwiegenden Ansicht in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (siehe etwa OLG Koblenz, AnwBl 1981, 151; EGH Celle, BRAK-Mitt. 1991, 103; AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2005, 31, 33;… AGH Berlin, Beschlüsse vom 19. Oktober 2015 - 1 AGH 6/13, juris Rn. 5 …und vom 29. Mai 2017 - I AGH 2/16, juris Rn. 21; KG…, Urteil vom 24. August 2018 - 5 U 134/17, juris Rn. 84 ff.) und Literatur (…Siegmund in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 27 BRAO Rn. 21, 32, 48 f., insb. 55 ff. sowie § 5 BORA Rn. 11 ff.;… Prütting in Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl., § 27 Rn. 6 f., 14;… Weyland/Weyland, BRAO, 11. Aufl., § 27 BRAO Rn. 5, 5g, 6, 11 ff.;… Kleine-Cosack, BRAO, 9. Aufl., § 27 BRAO Rn. 5;… Remmertz/ Offermann-Burckart, Legal Tech-Strategien für die Rechtsanwaltschaft, 2. Aufl., § 2 Rn. 10 ff., 24;… Bitsch/Müller in Peres/Senft, Sozietätsrecht, 3. Aufl., § 39 Rn. 14 f.; Schumann, NJW 1990, 2089, 2092; Kiwitt, ZAP 2019, 1029, insb. 1036 ff.).Vielmehr ist ein Rechtsanwalt im Interesse einer geordneten Rechtspflege, insbesondere der Gewährung effektiven Rechtsschutzes sowohl im gerichtlichen als auch im außergerichtlichen Bereich (vgl. BVerfGE 122, 39, 50), nach §§ 48 bis 49a BRAO im Fall seiner Beiordnung grundsätzlich verpflichtet, über § 44 BRAO hinaus bestimmte anwaltliche Hilfeleistungen zu übernehmen und damit auch für nach seiner Mandantenstruktur unübliche Mandanten zur Verfügung zu stehen (vgl. AGH Dresden, BRAK-Mitt. 2005, 31, 33;… Siegmund in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 27 Rn. 26; Kiwitt, ZAP 2019, 1029, 1032).
- BGH, 29.01.2018 - AnwZ (Brfg) 32/17
Anwaltgerichtliches Verfahren: Berufsausübungsgemeinschaft eines Rechtsanwalts …
Auszug aus OLG Köln, 13.12.2024 - 6 U 45/24
16 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer bei berufsrechtswidrigem Verhalten die Möglichkeit, als hoheitliche Maßnahme zwischen der einfachen Belehrung beziehungsweise dem präventiven Hinweis einerseits und der Sanktion der (förmlichen) Rüge nach § 74 BRAO andererseits auf der Grundlage des § 73 Abs. 2 Nr. 1, 4 BRAO einen sogenannten belehrenden Hinweis beziehungsweise eine missbilligende Belehrung zu erteilen, die - namentlich dann, wenn sie ein Handlungsverbot oder ein Handlungs- oder Unterlassungsgebot aussprechen - als in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifender Verwaltungsakt anzusehen sind und dementsprechend mit der Anfechtungsklage angegriffen werden können (…vgl. nur Senat, Urteile vom 3. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 45/15, NJW 2017, 2556 Rn. 18 f. mwN und vom 29. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 32/17, NJW 2018, 1095 Rn. 4).17 Das ausdrücklich als "missbilligende Belehrung" bezeichnete Schreiben der Beklagten vom 14. Oktober 2021 entspricht auch inhaltlich dem, was eine missbilligende von einer einfachen Belehrung unterscheidet (vgl. Senat, Urteile vom 3. Juli 2017 - AnwZ (Brfg) 45/15, NJW 2017, 2556 Rn. 21 und vom 29. Januar 2018 - AnwZ (Brfg) 32/17, NJW 2018, 1095 Rn. 5).
- BGH, 03.07.2017 - AnwZ (Brfg) 45/15
Anwaltliches Berufsrecht: Abgrenzung einer einfachen Belehrung von einem …
- BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11
Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und …
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Rechtsanwaltsberuf
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06
Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem …
- BVerfG, 14.01.2015 - 1 BvR 931/12
Regelung im thüringischen Ladenöffnungsgesetz zur Freistellung der Beschäftigten …
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BGH, 20.03.2023 - AnwZ (Brfg) 12/21
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Unvereinbarkeit der Arbeitnehmerüberlassung mit …
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 98/23
Zur Zulässigkeit von Werbung mit dem Begriff "klimaneutral"
- BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 397/07
Betriebsübergang - Rechtsanwaltskanzlei
- GemSOGB, 17.04.1984 - GmS-OGB 2.83
Fehlende schriftliche Prozeßvollmacht
- BGH, 09.05.2025 - AnwZ (Brfg) 8/25
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei; …
- BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 26/09
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Aufgabe der Kanzlei
- BGH, 25.01.2023 - AnwZ (Brfg) 30/22
Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof über den Widerruf der Zulassung eines …
- BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 69/03
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen die …
- BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 11/62
Zulassung als Rechtsanwalt
- BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 5/89
Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen Verstoßes gegen die Kanzleiführungspflicht …
- BGH, 30.06.1986 - AnwZ (B) 16/86
Rechtsmittel
- OLG München, 03.04.1990 - BayEGH II - 21/89
- AGH Berlin, 19.10.2015 - 1 AGH 6/13
- OLG Köln, 08.07.2026 - 6 U 68/25 Angesichts der anhaltenden Berichterstattung über die konstante Erwärmung der Erdatmosphäre, als deren Ursache nach mittlerweile weitgehend geteilten Überzeugungen der Wissenschaft menschliches Verhalten in den Bereichen Reise, Wohnen und Industrie zählt, nehmen die Sorgen der Verbraucher über ihr eigenes Verhalten zu, so dass der Wunsch nach Verhaltensweisen, die schädliche Umwelteinwirkungen reduzieren, auch beim Konsumverhalten wichtiger wird (Senat GRUR 2025, 417, 418 Rn. 18 - CO2-neutral reisen; allgemein zu Umweltaussagen BGH GRUR 2024, 1122, 1123 Rn. 15 - klimaneutral).
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