Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1; ; MarkenG § 14 Abs. 3
- aufrecht.de
Kein Markenschutz bei Transitverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3
Zur Frage der Markenschutzverletzung i.S.d. § 14 MarkenG bei Transit von Originalware durch mehrere Mitgliedsstaaten ohne Zustimmung des Rechtsinhabers - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Markenschutzverletzung durch ungebrochenen Transit rechtmäßig hergestellter Ware; Verletzung des Markenschutzes durch Transit durch Hoheitsgebiete von Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraumes bei Markenschutz im Ausfuhrland und Bestimmungsland
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 11.12.2002 - 3 HO 108/01
- OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03
- BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 289
- GRUR-RR 2007, 376 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- EuGH, 23.10.2003 - C-115/02
Rioglass und Transremar - "Freier Warenverkehr - Maßnahmen gleicher Wirkung - …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03
Entgegen der auf eine breite Literaturmeinung ( vgl. Sack, RIW 1995, S.177 (181 ff); Fezer, Markengesetz, 3.Aufl., § 14 Rn.483; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2.Aufl., § 14 Rn.199 ff) gestützten Rechtsansicht des Landgerichts geht der Senat -insoweit in Übereinstimmung mit den Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2003 - Az.: C-115/02- ( GRUR Int. 2004, S. 39f )- nicht davon aus, dass jeder ohne Erlaubnis des Rechtsträgers erfolgte Transit gekennzeichneter Ware durch das Bundesgebiet eine Verletzungshandlung im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG darstellt, die zu einem Unterlassungsanspruch nach Abs. 5 dieser Bestimmung führt.In seiner Entscheidung vom 23. Oktober 2003 (a.a.O.) hat der Gerichtshofs in Bezug auf einen mit der hier zu beurteilenden Fallgestaltung in den wesentlichen Punkten vergleichbaren Sachverhalt unter den Ziffern 25, 26 und 27 wörtlich ausgeführt: "Was das Gebiet der Marken angeht, so besteht nach ständiger Rechtsprechung der spezifische Gegenstand des Markenrechts insbesondere darin, dem Inhaber das ausschließliche Recht zu sichern, die Marke beim erstmaligen Inverkehrbringen einer Ware zu benutzen und ihn so vor Konkurrenten zu schützen, die unter Mißbrauch der Stellung und des guten Rufes der Marke widerrechtlich mit dieser Marke versehene Ware veräußern ... .".
Da jedoch entsprechend der vorstehenden Erläuterungen der bloße Transit einer ansonsten markenrechtlich nicht bedenklichen Ware unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH vom 23. Oktober 2003 (a.a.O.) keine markenrechtliche Verletzung darstellt, erfährt diese Feststellung auch unter Einbeziehung der sich aus der Entscheidung des EuGH vom 6. April 2000 ergebenden Grundsätze keine Einschränkung.
- EuGH, 06.04.2000 - C-383/98
DIE GEMEINSCHAFTSVERORDNUNG ZUR BEKÄMPFUNG DER MARKENPIRATERIE IST AUCH AUF …
Auszug aus OLG Koblenz, 13.05.2004 - 6 U 58/03
Zwar hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 6. April 2000 -Az.: C-383/98- ( GRUR Int. 2000, S. 748ff ) unter Ziffer 29 ausführt, Art. 1 der Verordnung sei dahin auszulegen, dass diese Bestimmung auch auf solche Sachverhalte Anwendung finde, bei denen aus einem Drittstaat eingeführte Waren bei ihrer Durchfuhr in einen anderen Drittstaat von den Zollbehörden eines Mitgliedstaates vorläufig angehalten werde.
- BGH, 21.03.2007 - I ZR 66/04
Durchfuhr von Originalware
Die Berufung der Beklagten hat zur Abweisung der Klagen geführt (OLG Koblenz GRUR-RR 2004, 289).
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Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 94; ; BGB § ... 242; ; BGB § 912; ; BGB § 917; ; BGB § 946; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1004 Abs. 2; ; BGB § 1018 ff.; ; ZPO § 517; ; ZPO § 520; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 1; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 2; ; ZGB/DDR § 321 Abs. 3; ; ZGB/DDR § 322
- rechtsportal.de
Nutzungsuntersagung eines im gemeinsamen Eigentum stehenden Flurs und Treppenhauses
- Wolters Kluwer
Pflicht eines Eigentümers zur Duldung der Nutzung von Flur und Treppenhaus durch Dritte; Bindungswirkung privatschriftlicher Vereinbarungen; Untersagung der Nutzung eines das gemeinsame Gesamtgebäude erschließenden Gebäudeteils, ohne den andere ohne Zugang für den in ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 26.02.2003 - 14 O 425/02
- OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.2001 - V ZR 268/00
Übertragung eines übergebauten Gebäudeteils bei Veräußerung des darunter …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
Sie betreffen die Frage, wer Eigentümer von Teilen von über die Grenze gebauten Gebäude ist, die in oberen Stockwerken über die Grundstücksgrenze ragen (so in den Fällen BGH NJW 2002, 54 und BGH NJW 1988, 1078). - BGH, 04.12.1987 - V ZR 274/86
Eigentumsverhältnisse an einem aufstehenden Gebäude bei Teilung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
Sie betreffen die Frage, wer Eigentümer von Teilen von über die Grenze gebauten Gebäude ist, die in oberen Stockwerken über die Grundstücksgrenze ragen (so in den Fällen BGH NJW 2002, 54 und BGH NJW 1988, 1078). - RG, 20.01.1909 - V 438/08
1. Eigentumsverhältnisse bei einem Gebäude auf der Grenze zweier Grundstücke, die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2003 - 6 U 58/03
Der Kläger kann sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 70, 200) berufen.
- OLG Hamm, 22.11.2012 - 5 U 98/12
Unter Nachbarn - Erlaubte Garage mit verbotener Zufahrt
Rn. 63 Die Revision ist gem. § 543 Abs. 2 Ziffer 2 ZPO zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 16.09.2003 (6 U 58/03) zugelassen worden. - OLG Rostock, 28.02.2013 - 3 U 32/12
Rechtskraft von Vorentscheidungen; Duldungspflicht i.S.v. § 912 Abs. 1 BGB; …
Selbst wenn man die jahrelange Hinnahme der Grundstücksnutzung als konkludente Einwilligung ansehen wollte, wäre sie mangels vertraglicher Grundlage jederzeit widerrufbar (vgl. etwa OLG Brandenburg, Urt. v. 16.09.2003, 6 U 58/03, OLG-NL 2005, 35).
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