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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43560
OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21 (https://dejure.org/2021,43560)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 (https://dejure.org/2021,43560)
OLG Dresden, Entscheidung vom 12. Oktober 2021 - 6 U 751/21 (https://dejure.org/2021,43560)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • IWW

    VVG § 203 Abs. 5, BGB § 195, BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, BGB § 812 Abs. 1 Satz 1
    VVG, BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Wirksamkeit einer Neufestsetzung der Prämien nach § 203 Abs. 2 VVG setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer gemäß § 203 Abs. 5 VVG die 'hierfür maßgeblichen Gründe' mitgeteilt werden. Dies erfordert eine auf die konkrete Prämienanpassung bezogene Begründung, in ...

  • rechtsportal.de

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in einer privaten Krankenversicherung; Auf eine konkrete Prämienanpassung bezogene Begründung; Verjährung von Ansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Neufestsetzung von Prämien nach dem VVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 108
  • VersR 2022, 31
 
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Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    Dies erfordert eine auf die konkrete Prämienanpassung bezogene Begründung, in der anzugeben ist, bei welcher Rechnungsgrundlage i.S.v. § 203 Abs. 2 Satz 3 VVG (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) die Veränderung, welche die Prämienanpassung ausgelöst hat, eingetreten ist (Anschluss an BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19).

    Im Einzelnen führt die Beklagte zur Begründung ihrer Berufung aus, dass die der Klägerin übermittelte Änderungsmitteilung über die Beitragserhöhung zum 01.01.2018 im Tarif BSB 30 den Anforderungen des § 203 Abs. 5 VVG gemessen an der dazu vom Bundesgerichtshof getroffenen Grundsatzentscheidung (Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19) gerecht werde.

    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach in vergleichbaren Fallgestaltungen, die ebenfalls die Erhöhung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung zum Gegenstand hatten, ein Interesse an der Feststellung, nicht zur Tragung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet zu sein, auch für Zeiträume angenommen wurde, hinsichtlich derer parallel eine anteilige Beitragsrückforderung geltend gemacht worden ist (BGH…, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rdn. 26 ff.; Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rdn. 18 ff.; jeweils juris).

    Dies erfordert nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, eine auf die konkrete Prämienanpassung bezogene Begründung, in der anzugeben ist, bei welcher Rechnungsgrundlage i.S.v. § 203 Abs. 2 Satz 3 VVG (Versicherungsleistungen oder Sterbewahrscheinlichkeit) die Veränderung, welche die Prämienanpassung ausgelöst hat, eingetreten ist (BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rdn. 25 ff.).

    Unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat auch insoweit anschließt, kommt die Anrechnung des genossenen Versicherungsschutzes im Wege der Saldierung entgegen der Auffassung der Beklagten nicht in Betracht, weil weiterhin ein wirksamer Versicherungsvertrag bestand, der die Beklagte zur Erbringung von Versicherungsleistungen verpflichtete (BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rdn. 46, juris).

    Bezogen auf die Beitragserhöhung zum 01.01.2015 ist entsprechend dem Berufungsantrag der Beklagten deren festzustellende Verpflichtung zur Herausgabe von Nutzungen aus den im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2017 eingezahlten Erhöhungsbeträgen auf diejenigen Nutzungen zu beschränken, die im Zeitraum vom 01.01.2017 bis zum 16.08.2020 gezogen wurden, weil insoweit ab 17.08.2020 bereits (zutreffend) Zinsen auf die Hauptforderung (von 220, 56 EUR) zugesprochen worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rdn. 58).

    Zwar kommt - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - § 291 BGB als Anspruchsgrundlage für Prozesszinsen bei einer auf Feststellung einer Verbindlichkeit gerichteten Klage nicht zum Tragen (vgl. Seite 16 der Berufungsbegründung unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rdn. 59).

  • BGH, 28.10.2014 - XI ZR 348/13

    Verjährungsbeginn für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam …

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat daher Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (dazu BGH…, Urteil vom 21.02.2018, IV ZR 385/16, Rdn. 15; Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rdn. 35; jeweils juris).

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH…, Urteil vom 21.02.2018, IV ZR 385/16, Rdn. 15; Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rdn. 35;… Urteil vom 25.02.1999, IX ZR 30/98, Rdn. 19; jeweils juris).

    Das gilt erst recht, wenn der Durchsetzung des Anspruchs eine gegenteilige höchstrichterliche Rechtsprechung entgegensteht (BGH, Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rdn. 35, juris).

  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20

    Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    Der Senat folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wonach in vergleichbaren Fallgestaltungen, die ebenfalls die Erhöhung von Beiträgen zur privaten Krankenversicherung zum Gegenstand hatten, ein Interesse an der Feststellung, nicht zur Tragung der jeweiligen Erhöhungsbeträge verpflichtet zu sein, auch für Zeiträume angenommen wurde, hinsichtlich derer parallel eine anteilige Beitragsrückforderung geltend gemacht worden ist (BGH, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rdn. 26 ff.;… Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, Rdn. 18 ff.; jeweils juris).

    Ab dem 01.01.2018 stellte hingegen die zu diesem Zeitpunkt wirksam vorgenommene Prämienanpassung fortan die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner Gesamthöhe (einschließlich des Erhöhungsanteils aus der Prämienanpassung vom 01.01.2015) dar (BGH, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rdn. 43 f.).

    § 242 BGB steht einer Wahrnehmung der Informationsrechte des Versicherungsnehmers und des daraus folgenden Rückzahlungsanspruchs unabhängig davon nicht entgegen, ob er die streitgegenständlichen Prämienanpassungen auch in materieller Hinsicht angreift (BGH, Urteil vom 14.04.2021, IV ZR 36/20, Rdn. 36, juris).

  • BGH, 21.02.2018 - IV ZR 385/16

    Altvertrag über eine private Rentenversicherung nach dem sog. Policenmodell: …

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat daher Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrundes ergibt (dazu BGH, Urteil vom 21.02.2018, IV ZR 385/16, Rdn. 15;… Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rdn. 35; jeweils juris).

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 21.02.2018, IV ZR 385/16, Rdn. 15;… Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rdn. 35;… Urteil vom 25.02.1999, IX ZR 30/98, Rdn. 19; jeweils juris).

  • OLG Köln, 22.09.2020 - 9 U 237/19

    Unzulässige Beitragserhöhung der DKV

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    Angesichts der positiven Kenntnis der Klägerin kommt eine grob fahrlässige Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände von vornherein nicht in Betracht (insoweit zutreffend die kritischen Anmerkungen der Klägerin zu den die Verjährung betreffenden Ausführungen im Urteil des OLG Köln vom 22.09.2020, 9 U 237/19; vgl. Seite 13 ff. der Berufungserwiderung).
  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH…, Urteil vom 21.02.2018, IV ZR 385/16, Rdn. 15;… Urteil vom 28.10.2014, XI ZR 348/13, Rdn. 35; Urteil vom 25.02.1999, IX ZR 30/98, Rdn. 19; jeweils juris).
  • LG Neuruppin, 25.08.2017 - 1 O 338/16

    Krankheitskostenversicherung: Anforderung an die Begründung einer …

    Auszug aus OLG Dresden, 12.10.2021 - 6 U 751/21
    Dieser Befund ist im Ausgangspunkt vollkommen zutreffend, selbst wenn man davon ausgeht, dass eine erste landgerichtliche Entscheidung zur Thematik bereits im Jahr 2017 veröffentlicht wurde (vgl. LG Neuruppin, Urteil vom 25.08.2017, 1 O 338/16, juris).
  • OLG Karlsruhe, 17.01.2023 - 12 U 304/21

    Prämienanpassung in der privaten Pflegezusatzversicherung auf Grund des Zweiten …

    Da der streitgegenständliche Tarif EH... unter der zweiten und dritten Überschrift nicht genannt ist, konnte der durchschnittliche Versicherungsnehmer dieser Mitteilung zwanglos entnehmen, dass dessen Anpassung allein durch die Veränderung der Leistungsausgaben veranlasst war (vgl. zu einer inhaltsgleichen Belehrung OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2021 - 6 U 751/21, juris Rn. 5ff., 59-66).

    Die dargestellte Systematik nach dem Regel-Ausnahme-Prinzip ist ohne Weiteres verständlich (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2021 - 6 U 751/21, juris Rn. 60-64).

    Für einen durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist offenkundig, dass diese Zahlen - die als Beispiele aus dem Jahr 2015 ausgewiesen sind - nur die allgemeine Kostensteigerung im Gesundheitswesen verdeutlichen sollen und nicht mit den eingangs aufgeführten Schwellenwerten zu verwechseln sind (vgl. zu einer inhaltsgleichen Belehrung OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2021 - 6 U 751/21, juris Rn. 65).

    Ungeachtet dessen kommt in der Mitteilung auch zum Ausdruck, dass die Abweichung nicht nur vorübergehender Natur ist (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.12.2021 - 6 U 751/21, juris Rn. 66).

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1693/21

    1. Für den auf Unwirksamkeit einer Beitragsanpassung in der PKV gerichteten …

    Was sind die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung?" weisen damit eine für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres nachvollziehbare Systematik auf, die nach der die von Beitragsanpassungen betroffenen Tarife in drei Gruppen eingeteilt werden, in denen entweder nur steigende Leistungsausgaben oder nur die steigende Lebenserwartung oder kumulativ steigende Leistungsausgaben und die steigende Lebenserwartung als maßgebliche Gründe zum Tragen kommen (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Dem Versicherungsnehmer ist es ohne Schwierigkeiten möglich, den in seinem Versicherungsschein genannten Tarif, zu dessen Erhöhung hinsichtlich der Gründe auf die Informationen verwiesen ist, einer der drei vorgenannten Gruppen von Erhöhungsgründen zuzuordnen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Insbesondere erschließt sich bei verständiger Würdigung ohne weiteres, dass die in den Erläuterungen vorgefundene Bezugnahme auf Daten des statistischen Bundesamtes zu den Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen lediglich der Verdeutlichung des Kostenanstiegs dient und es sich dabei keineswegs um die Veränderung der Berechnungsgrundlage des Tarifs handelt, zumal in den Erläuterungen auch ausdrücklich darauf hingewiesen ist, dass bei den verschiedenen Tarifen die Entwicklung der Leistungsausgaben höher oder niedriger als die genannten statistischen Werte zu den Leistungsausgaben sein kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben aus November der Vorjahre hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19; OLG Köln, Urteil vom 07.09.2021 - 9 U 199/20 - juris).

    Bis 2017 war die Frage, was unter den "maßgeblichen Gründen" i.S.d. § 2013 Abs. 5 VVG zu verstehen ist, schlicht kein Thema (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

  • KG, 08.02.2022 - 6 U 20/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …

    Entgegen der Annahme des Landgerichts ergibt sich diese nicht aus §§ 280, 257 BGB, weil es für einen Schadensersatzanspruch bereits an einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beklagten fehlt, da die Wirksamkeit der Prämienerhöhung nicht an der Person des beauftragten Treuhänders scheitern konnte (…vergl. BGH, Urt. v.16.12.2020 a.a.O. Rn. 51 - 52), während die Neufestsetzung der Prämie als solche keine schuldhafte Pflichtverletzung der Beklagten darstellt (…so auch OLG Stuttgart Urt. v. 15.7.2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 30, beck-online; OLG Dresden, Urteil vom 12. Oktober 2021 - 6 U 751/21 -, Rn. 89, juris).
  • KG, 08.02.2022 - 6 U 88/18

    Materielle Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …

    Entgegen der Annahme des Landgerichts ergibt sich diese nicht aus §§ 280, 257 BGB, weil es für einen Schadensersatzanspruch bereits an einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beklagten fehlt, da die Wirksamkeit der Prämienerhöhung nicht an der Person des beauftragten Treuhänders scheitern konnte (…vergl. BGH, Urt. v.16.12.2020 a.a.O. Rn. 51 - 52), während die Neufestsetzung der Prämie als solche keine schuldhafte Pflichtverletzung der Beklagten darstellt (…so auch OLG Stuttgart Urt. v. 15.7.2021 - 7 U 237/18, BeckRS 2021, 33305 Rn. 30, beck-online; OLG Dresden, Urteil vom 12. Oktober 2021 - 6 U 751/21 -, Rn. 89, juris).
  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1999/21

    Unwirksamkeit einer Prämienerhöhung in einer privaten Krankenversicherung und …

    Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben aus November der Vorjahre hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20, Rz. 42 - juris; Senat, Urteil vom 17.12.2021 - 4 U 1693/91 - juris; OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19).

    Was sind die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung?" weisen damit eine für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres nachvollziehbare Systematik auf, die nach der die von Beitragsanpassungen betroffenen Tarife in drei Gruppen eingeteilt werden, in denen entweder nur steigende Leistungsausgaben oder nur die steigende Lebenserwartung oder kumulativ steigende Leistungsausgaben und die steigende Lebenserwartung als maßgebliche Gründe zum Tragen kommen (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Dem Versicherungsnehmer ist es ohne Schwierigkeiten möglich, den in seinem Versicherungsschein genannten Tarif, zu dessen Erhöhung hinsichtlich der Gründe auf die Informationen verwiesen ist, einer der drei vorgenannten Gruppen von Erhöhungsgründen zuzuordnen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Insbesondere erschließt sich bei verständiger Würdigung ohne weiteres, dass die in den Erläuterungen vorgefundene Bezugnahme auf Daten des statistischen Bundesamtes zu den Ausgabensteigerungen im Gesundheitswesen lediglich der Verdeutlichung des Kostenanstiegs dient und es sich dabei keineswegs um die Veränderung der Berechnungsgrundlage des Tarifs handelt, zumal in den Erläuterungen auch ausdrücklich darauf hingewiesen ist, dass bei den verschiedenen Tarifen die Entwicklung der Leistungsausgaben höher oder niedriger als die genannten statistischen Werte zu den Leistungsausgaben sein kann (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

  • AG Neuss, 24.02.2022 - 75 C 2027/21

    Bereicherungsrechtliche Rückerstattungsansprüche für Kontoführungsgebühren bei …

    Wird die Rechtslage erst unsicher, nachdem die Verjährung zu laufen begonnen hat, vermag dies die Verjährungsfrist gerade nicht zu verlängern (OLG Dresden Endurteil v. 12.10.2021 - 6 U 751/21, BeckRS 2021, 33635 Rn. 59, beck-online - zur Rückfoderung von Krankenversicherungsbeiträgen).
  • OLG Dresden, 05.05.2026 - 4 U 82/26

    PKV-Beitragserhöhung: Rückforderung scheitert trotz Erklärungsrügen an Verjährung

    Rn. 39 Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben aus November der Vorjahre hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19; OLG Köln, Urteil vom 07.09.2021 - 9 U 199/20 - juris).

    Bis 2017 war die Frage, was unter den "maßgeblichen Gründen" i.S.d. § 2013 Abs. 5 VVG zu verstehen ist, schlicht kein Thema (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 6 U 1127/21

    Zur Verjährung bereicherungsrechtlicher Ansprüche, wenn die Mitteilung des …

    (Fortführung zum Urteil des Senats vom 12.10.2021, 6 U 751/21).

    Das würde wegen § 217 BGB auch für solche Nutzungen gelten, die für sich betrachtet erst in unverjährter Zeit, hier also ab dem 01.01.2017, entstanden wären (insoweit unter Aufgabe der gegenteiligen - § 217 BGB nicht in den Blick nehmenden - Behandlung derartiger Nutzungen im Urteil des Senats vom 12.10.2021, 6 U 751/21, dort Rdn. 88, juris).

  • OLG Dresden, 04.01.2023 - 4 U 1819/22

    Anforderungen an die Begründung von Beitragserhöhungen in der privaten …

    Was sind die maßgeblichen Gründe für die Beitragsanpassung?" weisen damit eine für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ohne weiteres nachvollziehbare Systematik auf, die nach der die von Beitragsanpassungen betroffenen Tarife in drei Gruppen eingeteilt werden, in denen entweder nur steigende Leistungsausgaben oder nur die steigende Lebenserwartung oder kumulativ steigende Leistungsausgaben und die steigende Lebenserwartung als maßgebliche Gründe zum Tragen kommen (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Dem Versicherungsnehmer ist es ohne Schwierigkeiten möglich, den in seinem Versicherungsschein genannten Tarif, zu dessen Erhöhung hinsichtlich der Gründe auf die Informationen verwiesen ist, einer der drei vorgenannten Gruppen von Erhöhungsgründen zuzuordnen (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris).

    Die erforderliche Kenntnis des Klägers lag mit Erhalt der jeweiligen Anpassungsschreiben hinsichtlich der formellen Voraussetzungen der Mitteilung über die Beitragserhebung vor (vgl. BGH…, Urteil vom 17.11.2021 - IV ZR 113/20, Rdnr. 42 - juris; Senat, Urteil vom 14.12.2021 - 4 U 1693/21; OLG Dresden, Urteil vom 12.10.2021 - 6 U 751/21 - juris; OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020 - 9 U 237/19 - juris).

  • OLG Hamburg, 20.12.2021 - 9 U 138/21

    Prämienerhöhung bei einer privaten Krankenversicherung: Verjährungsbeginn …

    Rn. 5 Die Auffassung des Landgerichts, dass eine Klagerhebung vor einer abschließenden Klärung durch den Bundesgerichtshof nicht unzumutbar gewesen ist, entspricht - soweit ersichtlich - der einheitlichen Rechtsprechung der anderen Oberlandesgerichte (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 28. Januar 2020 - 9 U 138/19 -, Rn. 164, juris; OLG Köln…, Urteil vom 7. Juli 2020 - 9 U 227/19 -, Rn. 76, juris;… OLG Köln, Urteile vom 22. September 2020 - 9 U 237/19 -, Rn. 97, juris und 9 U 130/19 - Rn. 78; OLG Dresden, Urteil vom 12. Oktober 2021 - 6 U 751/21 -, Rn. 83, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 18. November 2021 - 7 U 244/21 -, Rn. 46, juris; OLG Hamm…, Urteil vom 30. Juni 2021 - 20 U 152/20 -, Rn. 79, juris), der sich der Senat anschließt.

    Wird die Rechtslage aber erst unsicher, wenn die Verjährung bereits zu laufen begonnen hat, verlängert dies die Verjährungsfrist nicht (OLG Dresden, Urteil vom 12. Oktober 2021 - 6 U 751/21 -, juris).

  • LG Duisburg, 15.03.2022 - 6 O 427/20

    Beitragsanpassung Prämienanpassung Krankenversicherung

  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1712/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und …

  • OLG Dresden, 15.02.2022 - 4 U 1672/21

    Nicht ausreichend begründete Beitragserhöhung zur privaten Krankenversicherung

  • LG Siegen, 05.04.2022 - 1 O 314/21

    Anforderungen an die Wirksamkeit von Beitragsanpassungen in der privaten …

  • OLG Dresden, 05.07.2022 - 4 U 2649/21

    1. Kann der Versicherungsnehmer weder dem Beitragserhöhungsschreiben eines …

  • LG Duisburg, 26.04.2022 - 6 O 320/20

    Beitragsanpassung Krankenversicherung Leistungsausgaben Limitierungsgutschrift …

  • OLG Dresden, 30.06.2023 - 3 U 428/23

    Anforderungen an die Benennung der Rechnungsgrundlagen für eine Prämienanpassung …

  • OLG Dresden, 28.06.2022 - 4 U 212/22

    Die Frage, welche Begründungsanforderungen eine Prämienerhöhung in der privaten …

  • OLG Dresden, 26.04.2022 - 4 U 1906/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung; Einrede der …

  • OLG Dresden, 29.03.2022 - 4 U 2087/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und …

  • OLG Dresden, 15.02.2022 - 4 U 1731/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und …

  • LG Duisburg, 12.04.2022 - 6 O 458/20

    Beitragsanpassung Feststellungsinteresse Krankenversicherung Prämienanpassung …

  • OLG Zweibrücken, 21.11.2022 - 1 U 55/22

    Beitragsanpassung in der privaten Krankenversicherung bei abgesenktem …

  • OLG Dresden, 08.03.2022 - 4 U 1692/21

    Parallelentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1999/21 v. 08.03.2022

  • OLG Dresden, 22.03.2022 - 4 U 1958/21

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen für eine Krankenversicherung und …

  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1673/21
  • OLG Dresden, 15.03.2022 - 4 U 2025/21

    Wirksamkeit einer Beitragsanpassung für eine private Krankenversicherung; …

  • LG Duisburg, 12.04.2022 - 6 O 383/20

    Beitragsanpassung Feststellungsinteresse Krankenversicherung Prämienanpassung …

  • LG Hanau, 01.03.2023 - 9 O 765/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung

  • OLG Dresden, 22.02.2022 - 4 U 1673/1

    Parallelentscheidung zu OLG Dresden 4 U 1712/21 v. 22.02.2022

  • LG Frankenthal, 03.02.2022 - 3 O 239/18
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