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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.12.2009 - I-6 U 60/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,818
OLG Köln, 18.12.2009 - I-6 U 60/09 (https://dejure.org/2009,818)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.2009 - I-6 U 60/09 (https://dejure.org/2009,818)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 2009 - I-6 U 60/09 (https://dejure.org/2009,818)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de

    "Irreführende Werbung durch Übernahme von Testergebnissen"

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Irreführende Übernahme von Testergebnissen

  • info-it-recht.de

    Übernahme von Testergebnissen (hier: Irreführende Werbung)

  • sewoma.de

    Kabelbetreiber wirbt irreführend durch Übernahme von Testergebnissen

  • kanzlei.biz

    Kabelbetreiber wirbt irreführend durch Übernahme von Testergebnissen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 2 Nr. 1; UWG § 8 Abs. 1
    Irreführung der Werbung für eine nicht flächendeckend verfügbare DSL-Geschwindigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 5 UWG
    Werbung mit aus dem Zusammenhang gerissenen Testergebnissen kann irreführend sein

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Werbebotschaft mit positivem Teilergebnis aus Testbericht

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Deutschlandweite Spitzenstellung-Werbung für regionalen Anbieter nicht zulässig

  • boesel-kollegen.de (Kurzinformation)

    Unitymedia Hessen unterliegt Deutsche Telekom AG überwiegend

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Regionaler TK-Anbieter darf nicht mit deutschlandweiter Spitzenstellung werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    DSL-Werbung von Unitymedia rechtswidrig

  • kanzlei.biz (Pressemitteilung)

    Irreführende Werbeslogans von Unitymedia Hessen

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Kabelbetreiber Unitymedia Hessen unterliegt

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Regionale DSL-Anbieter dürfen mit Werbeaussagen nicht eine - tatsächlich nicht gegebene - überregionale Verfügbarkeit suggerieren

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Kabelbetreiber Unitymedia Hessen unterliegt vor dem OLG Köln

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zeitungszitate können in der Werbung wettbewerbsrechtlich problematisch sein - Unitymedia Hessen darf nicht ohne weiteres mit Aussagen aus Computerzeitschriften werben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit nur einem Teil eines Teilergebnisses aus einem Testbericht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Köln untersagt Kabelnetzbetreiber Werbung mit irreführenden Aussagen - Isolierte Zitate aus Testergebnissen sind für Verbraucher irreführend

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Irreführende Werbung für einen Internetanschluss mit nicht flächendeckend verfügbarer DSL-Geschwindigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 345
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
    Der Senat kann offen lassen, ob entsprechendes substantiiertes Vorbringen der für eine Irreführungseignung darlegungs- und beweislasteten Klägerin oblegen hätte oder ob es um die Aufklärung von Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich der - unter Bezug auf ein Zeitschriftenheft aus dem Jahr vor der Klageerhebung mit einem für sie günstigen Testergebnis werbenden - Beklagten fallen, die deshalb nach dem Gebot redlicher Prozessführung eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (vgl. BGH, GRUR 1997, 229 [230] = WRP 1997, 183 - Beratungskompetenz; GRUR 2003, 800 [803] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog; GRUR 2007, 251 [Rn. 31] = WRP 2007, 308 - Regenwald-Projekt II;… vgl. auch Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 3.23 ff.;… Götting / Nordemann, UWG, § 5 Rn. 11.8 ff.).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
    Der Senat kann offen lassen, ob entsprechendes substantiiertes Vorbringen der für eine Irreführungseignung darlegungs- und beweislasteten Klägerin oblegen hätte oder ob es um die Aufklärung von Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich der - unter Bezug auf ein Zeitschriftenheft aus dem Jahr vor der Klageerhebung mit einem für sie günstigen Testergebnis werbenden - Beklagten fallen, die deshalb nach dem Gebot redlicher Prozessführung eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (vgl. BGH, GRUR 1997, 229 [230] = WRP 1997, 183 - Beratungskompetenz; GRUR 2003, 800 [803] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog;… GRUR 2007, 251 [Rn. 31] = WRP 2007, 308 - Regenwald-Projekt II;… vgl. auch Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 3.23 ff.;… Götting / Nordemann, UWG, § 5 Rn. 11.8 ff.).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 284/01

    Größter Online-Dienst

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
    Eines Rückgriffs auf die von der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 786 = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst) und des Senats (GRUR-RR 2009, 181 = MD 2009, 487 - Test mit Prestige-Cremes), die andere Fallgestaltungen betrafen, bedarf es dafür nicht.
  • OLG Köln, 18.02.2009 - 6 W 5/09

    Begriff der vergleichenden Werbung

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
    Eines Rückgriffs auf die von der Berufung angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 786 = WRP 2004, 1165 - Größter Online-Dienst) und des Senats (GRUR-RR 2009, 181 = MD 2009, 487 - Test mit Prestige-Cremes), die andere Fallgestaltungen betrafen, bedarf es dafür nicht.
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
    Der Senat kann offen lassen, ob entsprechendes substantiiertes Vorbringen der für eine Irreführungseignung darlegungs- und beweislasteten Klägerin oblegen hätte oder ob es um die Aufklärung von Tatsachen geht, die in den Verantwortungsbereich der - unter Bezug auf ein Zeitschriftenheft aus dem Jahr vor der Klageerhebung mit einem für sie günstigen Testergebnis werbenden - Beklagten fallen, die deshalb nach dem Gebot redlicher Prozessführung eine prozessuale Erklärungspflicht trifft (vgl. BGH, GRUR 1997, 229 [230] = WRP 1997, 183 - Beratungskompetenz; GRUR 2003, 800 [803] = WRP 2003, 1111 - Schachcomputerkatalog;… GRUR 2007, 251 [Rn. 31] = WRP 2007, 308 - Regenwald-Projekt II;… vgl. auch Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 3.23 ff.;… Götting / Nordemann, UWG, § 5 Rn. 11.8 ff.).
  • OLG Hamm, 15.02.2007 - 4 U 165/06

    Wettbewerbswidrige Produktwerbung mit alten Tests der Stiftung Warentest ohne …

    Auszug aus OLG Köln, 18.12.2009 - 6 U 60/09
    Denn selbst wenn davon ausgegangen wird, dass das Ergebnis des "Connect"-Tests in der Werbung der Beklagten richtig wiedergegeben und für sich genommen durch den Test im Heft Nr. 11/2007 der Zeitschrift "PC Pr@xis" nicht überholt ist (…vgl. zu diesem Problemkreis Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., § 5 UWG Rdnr. 4.238 m.w.N.), stellt sich die in der konkreten Form - zumindest auch - auf das Dienstleistungsangebot der Beklagten bezogene Behauptung, dass "die Reaktionszeiten (Ping) deutlich fixer" seien, schon deshalb als irreführend dar, weil der damit ausgelobte Vorteil bei einer für die angesprochenen Nutzer von Online-Spielen und Handelsplattformen unstreitig besonders wichtigen Kenngröße durch den im gleichen Faltblatt kurz zuvor angeführten Test der Zeitschrift "PC Pr@xis" nicht bestätigt, sondern in Frage gestellt wird, ohne dass in der Werbung darauf hingewiesen würde (vgl. zur Darstellung von unterschiedlich begründeten Testergebnissen verschiedener Jahrgänge derselben Zeitschrift OLG Hamm, Urteil vom 15.02.2007 - 4 U 165/06, veröffentlicht in NRWE).
  • OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Das schnellste Internet Deutschlands"

    Rn. 18 Anders als die vom Senat in einem früheren Urteil (GRUR-RR 2010, 345) als irreführend beurteilte Werbung "Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten … hinweg liegt … vorn" stellt die streitbefangene Aussage auf keinen "Deutschland-Durchschnitt" ab.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19612
OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2010,19612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.07.2010 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2010,19612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Juli 2010 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2010,19612)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Verunreinigung des Frachtguts durch Ladungsrückstände; Mitverschulden des Absenders; Umfang des Schadensersatzanspruches

  • Justiz Hamburg

    § 425 Abs 1 HGB, § 425 Abs 2 HGB, § 427 Abs 1 Nr 3 HGB, § 429 Abs 2 HGB, § 430 HGB
    Frachtführerhaftung: Verunreinigung des Frachtguts durch Ladungsrückstände; Mitverschulden des Absenders; Umfang des Schadensersatzanspruches

  • IWW
  • rechtsportal.de

    HGB § 425
    Schadensersatzansprüche wegen des Verderbens von Rapsöl durch Vermischung mit Schweröl auf einem Schifftransport

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Bei Flüssiggütern beginnt die Haftung des Frachtführers mit dem Übergang in dessen Rohrleitungssystem

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzansprüche wegen des Verderbens von Rapsöl durch Vermischung mit Schweröl auf einem Schifftransport

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 14.06.1993 - 18 U 38/92

    Frachtführer; Verschmutztes Fahrzeug; Besenrein; Besondere Vereinbarung; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09
    Das OLG Hamm hat die Auffassung vertreten, dass aus dem Umstand, dass die Verladung Sache des Absenders sei, folge, dass dieser die Reinheit des Laderaumes zu kontrollieren habe (TranspR 1994, 109, 110, ähnlich OLG Hamburg VersR 1975, 708).

    Das Transportfahrzeug muss sich bezüglich seiner Sauberkeit dem zu befördernden Gut anpassen (OLG Hamburg TranspR 1986, 146, 148; auch OLG Hamm TranspR 1994, 109, 110).

    In der Rechtsprechung wird eine Prüfungspflicht des Absenders dann angenommen, wenn die Ladungsgüter besonders empfindlich sind, weil der Absender die Empfindlichkeit des Gutes besser kennt als der Unternehmer (OLG Hamm TranspR 1994, 109, 110), oder wenn das Transportmittel wegen des zu befördernden Füllgutes einen besonderen Reinheitsgrad aufweisen muss (OLG Hamburg VersR 1975, 708).

  • OLG Hamburg, 30.11.1973 - 11 U 175/72
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09
    Das OLG Hamm hat die Auffassung vertreten, dass aus dem Umstand, dass die Verladung Sache des Absenders sei, folge, dass dieser die Reinheit des Laderaumes zu kontrollieren habe (TranspR 1994, 109, 110, ähnlich OLG Hamburg VersR 1975, 708).

    In der Rechtsprechung wird eine Prüfungspflicht des Absenders dann angenommen, wenn die Ladungsgüter besonders empfindlich sind, weil der Absender die Empfindlichkeit des Gutes besser kennt als der Unternehmer (OLG Hamm TranspR 1994, 109, 110), oder wenn das Transportmittel wegen des zu befördernden Füllgutes einen besonderen Reinheitsgrad aufweisen muss (OLG Hamburg VersR 1975, 708).

  • BGH, 26.02.1980 - VI ZR 53/79

    Ersatzfähigkeit von Revisionsarbeiten wegen fortgesetzter Entwendungen aus einem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09
    In der Regel kann sich ein Schädiger aber nicht darauf berufen, dass er nicht ausreichend überwacht worden wäre (vgl. BGH NJW 1980, 1518, zitiert nach juris, dort Tz. 10;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 254, Rn. 16).
  • BGH, 13.12.1968 - I ZR 63/67

    Pflichten des Transportunternehmers zur Reinigung eines Tanklastzuges und …

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 90/09
    Grundsätzlich kann sich ein Absender auch darauf verlassen, dass der Frachtführer ein Transportmittel gestellt hat, das vertragskonform sauber ist (BGH VersR 1969, 228, 229;… Koller, TranspR, 6. Aufl., § 412, Rn. 5, S. 147.).
  • LG Hamburg, 21.12.2017 - 409 HKO 10/16

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Verunreinigung des Transportguts nach der …

    Rn. 77 Nach zutreffender Auffassung des OLG Hamburg (vgl. Urteil vom 08.07.2010 - 6 U 90/09 -, Rz. 65, juris) sei (zunächst) zu klären, ob der Frachtführer ein Transportmittel verwendet habe, welches den vertraglich vereinbarten Reinheitsgrad aufgewiesen habe.

    Rn. 135 Das hat auch das OLG Hamburg in einem vergleichbaren Fall nicht anders beurteilt (vgl. Urteil vom 08.07.2010 - 6 U 90/09, Tz. 63 - zitiert nach juris).

    Grundsätzlich kann sich ein Absender auch darauf verlassen, dass der Frachtführer ein Transportmittel gestellt hat, das vertragskonform sauber ist (BGH VersR 1969, 228, 229; OLG Hamburg, Urteil vom 08.07.2010 - 6 U 90/09, Rz. 65, zitiert nach juris).

    Rn. 146 In der Rechtsprechung wird eine Prüfungspflicht des Absenders dann angenommen, wenn die Ladungsgüter besonders empfindlich sind, weil der Absender die Empfindlichkeit des Gutes besser kennt als der Unternehmer (OLG Hamm TranspR 1994, 109, 110), oder wenn das Transportmittel wegen des zu befördernden Füllgutes einen besonderen Reinheitsgrad aufweisen muss (OLG Hamburg VersR 1975, 708; Urteil vom 08.07.2010 - 6 U 90/09, Rz. 66).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.12.2009 - I-6 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5409
OLG Köln, 11.12.2009 - I-6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,5409)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.12.2009 - I-6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,5409)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - I-6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,5409)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 308 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 6 U 90/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs waren bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH GRUR 2008, 271, 272 (Tz. 55) - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel; vgl. auch BGH GRUR 2008, 830, 831 (Tz. 18) - L-Carnitin II).

    Vom Arzneimittelbegriff wurden daher solche Mittel nicht erfasst, deren Wirkung auch durch die Aufnahme "normaler" Nahrungsmittel erreicht werden könnte (EuGH GRUR 2008, 271, 273 (Tz. 60, 66) - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel, mwN.).

    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich, dass der Terminus "pharmakologische Wirkung" eine andere Bedeutung als der Begriff "pharmakologische Eigenschaft" hat, der bereits nach früherem Recht ein entscheidender Faktor für die Einordnung als Arzneimittel war (vgl. EuGH GRUR 2008, 271, 272 (Tz. 59) - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff …

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 6 U 90/09
    Die Änderung ist zu dem in Erwägungsgrund 7 der Richtlinie genannten Zweck erfolgt, die Entstehung neuer Therapien und die steigende Zahl so genannter "Grenzprodukte" zu berücksichtigen (vgl. EuGH GRUR 2009, 511, 513 (Tz. 33 f.) - Hecht-Pharma).

    Sie sollte die von dem Europäischen Gerichtshof entwickelten Kriterien nicht ändern, abgesehen von der Notwendigkeit, von nun an neben den pharmakologischen Eigenschaften nunmehr auch dessen immunologische und metabolische Eigenschaften zu berücksichtigen (EuGH GRUR 2009, 511, 513 (Tz. 35) - Hecht-Pharma).

    Da aus den oben dargestellten Gründen das streitgegenständliche Mittel als Arzneimittel zu definieren ist, ist der Anwendungsbereich der genannten Richtlinienbestimmung eröffnet (vgl. EuGH GRUR 2009, 511, 512 (Tz. 29) - Hecht-Pharma; BVerwG NVwZ 2009, 1038 - Tz. 15).

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 61/05

    L-Carnitin II

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 6 U 90/09
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs waren bei der Entscheidung, ob ein Erzeugnis unter die Definition des Funktionsarzneimittels fällt, alle seine Merkmale und insbesondere seine Zusammensetzung, seine pharmakologischen Eigenschaften, wie sie sich beim jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellen lassen, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH GRUR 2008, 271, 272 (Tz. 55) - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel; vgl. auch BGH GRUR 2008, 830, 831 (Tz. 18) - L-Carnitin II).

    Rn. 16 c) Daran hat sich durch die Neufassung der Definition des Arzneimittels durch die Richtlinie 2004/27/EG, wie sie in § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG der geltenden Fassung umgesetzt hat und der daher richtlinienkonform auszulegen ist (vgl. BGH GRUR 2008, 830, 831 (Tz. 16) - L-Carnitin II), nichts geändert.

    Rn. 17 Auch der Bundesgerichtshof hat unter Geltung des neuen Rechts als pharmakologisch die tatsächlichen Wirkungszusammenhänge zwischen einem dem Organismus zugeführten Stoff und dessen (also des Organismus') Reaktion bezeichnet (BGH GRUR 2008, 830, 832 (Tz. 26) - Carnitin II).

  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 6 U 90/09
    Da ihr dieser Weg zur Verfügung stand, kann sie die Auskunft der TÜV Produkt-Service GmbH als Benannter Stelle und der insofern zuständigen Aufsichtsbehörde auch unter Berücksichtigung der Grundsätze der "Atemtest"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2005, 778) nicht entlasten.
  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel; …

    Auszug aus OLG Köln, 11.12.2009 - 6 U 90/09
    Da aus den oben dargestellten Gründen das streitgegenständliche Mittel als Arzneimittel zu definieren ist, ist der Anwendungsbereich der genannten Richtlinienbestimmung eröffnet (vgl. EuGH GRUR 2009, 511, 512 (Tz. 29) - Hecht-Pharma; BVerwG NVwZ 2009, 1038 - Tz. 15).
  • BGH, 24.11.2010 - I ZR 204/09

    Arzneimittelrecht: Abgrenzung zwischen Arzneimitteln und Medizinprodukten; …

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln, PharmR 2010, 73).
  • OLG Köln, 10.02.2012 - 6 U 124/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Darmreinigungspräparats zur …

    Sie verweist darauf, dass insofern die Entscheidung des Senats vom 11.12.2009 - 6 U 90/09 - in der Fachliteratur auf Kritik gestoßen sei.

    Rn. 22 aa) Der Senat hat in seinem Urteil vom 11.12.2009 - 6 U 90/09 - zum Begriff des Arzneimittels im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG ausgeführt:.

    Der Senat hat zu dem Mittel, das Gegenstand des Verfahrens 6 U 90/09 war, und das stofflich und in seiner bestimmungsgemäßen Wirkung dem Mittel der Beklagten entspricht, festgestellt:.

  • LG Köln, 26.05.2011 - 31 O 424/09

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs eines Darmreinigungspräparats wegen …

    Wegen der Einzelheiten der vom Sachverständigen Prof. Dr. G festgestellten Wirkweise wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer im Urteil vom 14.05.2009 (Az. 31 O 374/06) und des Oberlandesgerichts Köln im Urteil vom 11.12.2009 (Az. 6 U 90/09) verwiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,17346
OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,17346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2009 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,17346)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2009 - 6 U 90/09 (https://dejure.org/2009,17346)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • hilfeaufrufe.de PDF

    Marke PORTA

  • rechtsportal.de

    BGB § 986; MarkenG § 21; MarkenG § 22
    Abweisung der Klage auf Benutzung eine Marke für Dienstleistungen eines Patentanwalts, da dem Beklagten eine Lizenz an der Wortmarke eingeräumt worden ist.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung einer patentrechtlich geschützten Marke und auf Löschung eines Online-Suchbegriffs im Internet; Recht auf Nutzung einer Wortmarke durch Einräumung einer Lizenz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 437 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 22.04.2009 - 6 U 127/07
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auf das Urteil im Verfahren LG Mannheim 2 O 220/06 / OLG Karlsruhe 6 U 127/07, das das Landgericht heranziehe, habe sich die Beklagte nicht berufen.

    Da Rechts- und Patentanwaltskanzleien, wie dem Senat aus zahlreichen Fällen bekannt ist, seit Jahren zunehmend bestrebt sind, den Wiedererkennungswert ihrer Leistungen durch Verwendung Kurzbezeichnungen nach Art einer Marke zu steigern (vgl. Senatsurteil vom 22.04.2009, Az. 6 U 127/07, S. 20 f.) und im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen der firmenmäßige und der markenmäßige Gebrauch eines Kennzeichens regelmäßig ineinander übergehen (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA), wird der Verkehr in einem Zeichen, das zur Nennung einer Anwaltskanzlei in einem online-Telefonbuch führt, zumindest auch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen sehen.

    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07) entschieden hat, kann der Markeninhaber aus der Marke PORTA dem Kläger die als firmen- und markenmäßig zu qualifizierende Benutzung der Bezeichnung "... / patent- und rechtsanwälte" verbieten, ohne dass dies an § 23 Nr. 1 MarkenG scheiterte; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist lediglich das Verbot einer rein firmenmäßigen Benutzung aus einer Marke ausgeschlossen, nicht aber einer firmenmäßigen Benutzung, die zugleich markenmäßigen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE).

  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07) entschieden hat, kann der Markeninhaber aus der Marke PORTA dem Kläger die als firmen- und markenmäßig zu qualifizierende Benutzung der Bezeichnung "... / patent- und rechtsanwälte" verbieten, ohne dass dies an § 23 Nr. 1 MarkenG scheiterte; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist lediglich das Verbot einer rein firmenmäßigen Benutzung aus einer Marke ausgeschlossen, nicht aber einer firmenmäßigen Benutzung, die zugleich markenmäßigen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE).
  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Wie der Senat in dem den Parteien bekannten Urteil vom 22.04.2009 (Az. 6 U 127/07) entschieden hat, kann der Markeninhaber aus der Marke PORTA dem Kläger die als firmen- und markenmäßig zu qualifizierende Benutzung der Bezeichnung "... / patent- und rechtsanwälte" verbieten, ohne dass dies an § 23 Nr. 1 MarkenG scheiterte; nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, ist lediglich das Verbot einer rein firmenmäßigen Benutzung aus einer Marke ausgeschlossen, nicht aber einer firmenmäßigen Benutzung, die zugleich markenmäßigen Charakter hat (vgl. EuGH GRUR 2007, 971 - Céline; BGH GRUR 2008, 254 - THE HOME STORE).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Da Rechts- und Patentanwaltskanzleien, wie dem Senat aus zahlreichen Fällen bekannt ist, seit Jahren zunehmend bestrebt sind, den Wiedererkennungswert ihrer Leistungen durch Verwendung Kurzbezeichnungen nach Art einer Marke zu steigern (vgl. Senatsurteil vom 22.04.2009, Az. 6 U 127/07, S. 20 f.) und im Bereich der Erbringung von Dienstleistungen der firmenmäßige und der markenmäßige Gebrauch eines Kennzeichens regelmäßig ineinander übergehen (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA), wird der Verkehr in einem Zeichen, das zur Nennung einer Anwaltskanzlei in einem online-Telefonbuch führt, zumindest auch einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft der Dienstleistungen sehen.
  • BGH, 24.02.2005 - I ZR 161/02

    Seicom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auch wenn dies - mit der herrschenden Auffassung (vgl. BGH GRUR 2005, 871 - Seicom;… Ströbele/Hacker, aaO., § 15 Rz. 17, je m.w.N.) - bejaht wird, kann sich die Beklagte im Streitfall nach dem Rechtsgedanken von § 986 Abs. 1 S. 1, 2. Alt BGB auf ihre Lizenz an dem prioriätsälteren Recht aus der Marke "..." berufen, die u.a. für Dienstleistungen eine Patentanwalts geschützt ist.
  • BGH, 13.04.2000 - I ZR 220/97

    Erteilung einer Markenlizenz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Insoweit liegt der zu entscheidende Fall anders als in der vom Kläger zitierten Entscheidung BGH GRUR 2001, 54 - SUBWAY, wo gegenüber dem Klagezeichen "SUBWAY" auf eine mögliche Lizenz am Zeichen "Subwear" verwiesen wurde.
  • BGH, 08.02.1996 - I ZR 216/93

    "J.C. Winter"; Recht des Erwerbers einer Marke zur Führung des in dieser …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auch aus der Entscheidung J. C. Winter (BGH GRUR 1996, 422) lässt sich diese Konsequenz nicht herleiten.
  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    In der Entscheidung Hotel Adlon (BGH GRUR 2002, 267) hat der Bundesgerichtshof unter Verweis auf BGHZ 19, 23, 29 - Magirus ausgeführt, dass der Zeicheninhaber - sofern nicht ältere Rechte Dritter entgegenstehen - grundsätzlich berechtigt ist, seine Marke auch firmenmäßig zu verwenden und zu versuchen, sich dadurch die Kennzeichnungskraft eines Unternehmenskennzeichens zu verschaffen; das könne aufgrund einer prioritätsjüngeren Marke nicht verhindert werden.
  • LG Mannheim, 12.05.2009 - 2 O 59/09

    Unternehmenskennzeichenrecht: Voraussetzungen einer ein Unternehmenskennzeichen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Die Berufung des Verfügungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 12.05.2009 (Az. 2 O 59/09) wird zurückgewiesen.
  • LG Mannheim, 03.07.2007 - 2 O 220/06

    Porta Patentanwälte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2009 - 6 U 90/09
    Auf das Urteil im Verfahren LG Mannheim 2 O 220/06 / OLG Karlsruhe 6 U 127/07, das das Landgericht heranziehe, habe sich die Beklagte nicht berufen.
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Rechtsprechung
   LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,9827
LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09 (https://dejure.org/2012,9827)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.02.2012 - L 6 U 90/09 (https://dejure.org/2012,9827)
LSG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - L 6 U 90/09 (https://dejure.org/2012,9827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 18/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - ständige Familienwohnung - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Da diese Vorschriften inhaltlich im Wesentlichen mit den früheren Regelungen des § 548 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO) und des § 550 Abs. 1 und 3 RVO übereinstimmen, kann die hierzu ergangene Rechtsprechung auch für die rechtliche Beurteilung des Vorliegens von Arbeits- und Wegeunfällen nach den Vorschriften des SGB VII weiter herangezogen werden, soweit nicht die wenigen Änderungen des materiellen Rechts entgegenstehen (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Ständige Familienwohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Wohnung, die für "nicht unerhebliche Zeit" den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13); die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (…BSG, B 2 U 20/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19;… BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).

    Schließlich ist der Begriff der Familienwohnung auch von psychologischen und soziologischen Gegebenheiten mitbestimmt (vgl. BSG, 28.05.1957, 2 RU 78/55, Juris, zuletzt BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Maßgebend ist dabei die Handlungstendenz des Versicherten, so wie sie insbesondere durch die objektiven Umstände des Einzelfalles bestätigt wird (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Für die tatsächlichen Grundlagen des Vorliegens versicherter Tätigkeit muss der volle Beweis erbracht werden, das Vorhandensein versicherter Tätigkeit also sicher feststehen, während für die kausale Verknüpfung zwischen ihr und dem Unfall die hinreichende Wahrscheinlichkeit genügt (BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

    Rn. 34 Dabei ist zu berücksichtigen, dass ein nicht von oder nach der Wohnung angetretener Weg nach Sinn und Zweck des § 8 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII grundsätzlich unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalls in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit stehen muss (vgl. BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13).

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 33/00 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - dritter Ort - Handlungstendenz - Abgrenzung …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Für den inneren Zusammenhang ist dann entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten getragen ist, sich zur Arbeit bzw. Ausbildung zu begeben bzw. hiervon zurückzukehren (…vgl. BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 m.w.N.) oder davon rechtlich wesentlich geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am "dritten Ort" abzuschließen (BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 m.w.N.).

    Rn. 35 Wie die Beklagte in dem angefochtenen Widerspruchsbescheid bereits zutreffend ausgeführt hat, berücksichtigt die neuere Rechtsprechung des BSG (anders als die frühere) bei der Bewertung der Prägung des unfallbringenden Weges zwar weiterhin die jeweiligen Entfernungen, misst ihnen aber ausdrücklich nicht die allein entscheidende Bedeutung zu und verlangt, dass die Umstände des jeweiligen Einzelfalles stärker zu berücksichtigen sind (vgl. BSG, a.a.O. unter Hinweis auf BSG SozR 3-2700 § 8 Nr. 6;… Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 Rn. 198 m.w.N.).

    Zudem war der Aufenthalt des Klägers am "dritten Ort" nicht hinreichend betriebsbezogen, sondern überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt (…zum Verwandtenbesuch vgl. schon BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13; BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).

  • BSG, 10.10.2002 - B 2 U 16/02 R

    Wegeunfall - Tatbestandsmerkmal - ständige Familienwohnung - Unterkunft - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Ständige Familienwohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Wohnung, die für "nicht unerhebliche Zeit" den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (…BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13); die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (…BSG, B 2 U 20/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19; BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).

    Die Rechtsprechung hat der Dauer der auswärtigen beruflichen Beschäftigung eines Versicherten im Hinblick auf die Lebenserfahrung die Bedeutung beigemessen, dass sich auch der Lebensmittelpunkt des Versicherten im Laufe der Zeit an den Ort der Tätigkeit verlagert (BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).

    Mitbestimmend sind dabei u.a. die sozialen Kontakte des Versicherten zu anderen Personen (BSG, 31.10.1972, 2 RU 137/70, Juris), wie häufig die betreffende Wohnung aufgesucht wird (BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.) und ob die jeweiligen Wohnverhältnisse auf eine längere bzw. "nicht unerhebliche" Zeit angelegt sind.

  • BSG, 31.05.1996 - 2 RU 28/95

    Vorübergehende Verlagerung der Familienwohnung iS. von § 550 Abs. 3 RVO

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Für den inneren Zusammenhang ist dann entscheidend, ob dieser Weg noch von dem Vorhaben des Versicherten getragen ist, sich zur Arbeit bzw. Ausbildung zu begeben bzw. hiervon zurückzukehren (vgl. BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13 m.w.N.) oder davon rechtlich wesentlich geprägt ist, einen eigenwirtschaftlichen Besuch am "dritten Ort" abzuschließen (…BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6 m.w.N.).

    Zudem war der Aufenthalt des Klägers am "dritten Ort" nicht hinreichend betriebsbezogen, sondern überwiegend eigenwirtschaftlich geprägt (zum Verwandtenbesuch vgl. schon BSG, 31.5.1996, 2 RU 28/95, SozR 3-2200 § 550 Nr. 13;… BSG, 2.5.2001, B 2 U 33/00 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 6).

  • BSG, 28.07.1983 - 2 RU 19/83
    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Selbst eine starke innere Verbundenheit zu den Kindern in S. kann aber die Voraussetzungen für einen Versicherungsschutz nach § 8 Abs. 2 Nr. 4 SGB VII (eine "ständige Familienwohnung") nicht ersetzen, wenn - wie hier - die tatsächliche Gestaltung der äußeren Verhältnisse dem entgegensteht (vgl. BSG, 28.7.83, 2 RU 19/83, USK 82107).

    Rn. 29 Im Hinblick auf diese tatsächlichen Verhältnisse, die durch den rund neun Jahre währenden Aufenthalt des Klägers weit entfernt von der Wohnung in S. geschaffen worden sind, können auch die jährlich zwei Besuche des Klägers bei den Kindern keine ausschlaggebenden Argumente gegen die Verlagerung der Lebensinteressen des Klägers an dem Beschäftigungsort mehr darstellen, auch wenn in Betracht gezogen wird, dass gerade die weite Entfernung zwischen M. und S. wie auch die finanzielle Lage des Klägers häufigeren Reisen zu den Kindern entgegenstanden (vgl. BSG, 28.7.83, 2 RU 19/83, USK 82107).

  • BSG, 04.06.2002 - B 2 U 11/01 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Handlungstendenz - eigensüchtiges Verhalten - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Rn. 33 bb) Der Ausgangspunkt des Weges des Klägers (S.) zur Arbeitsstätte (S.) ist damit als "dritter Ort" und nicht als auf dem Weg von M. nach S. liegend anzusehen (vgl. dazu BSG 4.6.2002, B 2 U 11/01 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 10 m.w.N.).
  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 11/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - selbstgeschaffene Gefahr - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Rn. 22 Ob die Verrichtung, bei der sich der Unfall ereignet hat, der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (sog. innerer oder sachlicher Zusammenhang), ist wertend zu entscheiden, indem untersucht wird, ob sie innerhalb der Grenze liegt, bis zu der nach dem Gesetz der Unfallversicherungsschutz reicht (…ständige Rechtsprechung, vgl. BSG, 1.7.1997, 2 RU 36/96, SozR 3-2200 § 548 Nr. 32; BSG, 12.4.2005, B 2 U 11/04 R, BSGE 94, 262, 263 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 14).
  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung: …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Bei Dienstreisen wie allgemein bei versicherten Wegen geht allerdings der Versicherungsschutz durch eine eingeschobene private Verrichtung im Regelfall nicht endgültig verloren, sondern lebt nach deren Beendigung mit der Fortsetzung des angefangenen Weges wieder auf (siehe BSG, 9.12.2003, B 2 U 23/03 R, BSGE 91, 293 = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3 Rn. 9 m.w.N.).
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Ständige Familienwohnung ist nach der Rechtsprechung des BSG eine Wohnung, die für "nicht unerhebliche Zeit" den Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Versicherten bildet (…BSG, 3.12.2002, B 2 U 18/02 R, SozR 3-2700 § 8 Nr. 13); die Beurteilung, ob die hiernach erforderlichen Voraussetzungen gegeben sind, richtet sich nach der tatsächlichen Gestaltung der Lebensverhältnisse des Versicherten zur Unfallzeit (BSG, B 2 U 20/05 R, SozR 4-2700 § 8 Nr. 19;… BSG, 10.10.2002, B 2 U 16/02 R, SozR 3-2200 § 550 Nr. 22 m.w.N.).
  • BSG, 13.09.2005 - B 2 U 6/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung - …

    Auszug aus LSG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - L 6 U 90/09
    Maßgebend ist dabei, ob der Versicherte eine dem Beschäftigungsunternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollte und ob diese Handlungstendenz durch die objektiven Umstände des Einzelfalls bestätigt wird (…BSG, 31.5.1988, 2/9b RU 16/87, SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG, 13.9.2005, B 2 U 6/05 R, SozR 4-2700 § 2 Nr. 7 Rn. 16).
  • BSG, 12.05.2009 - B 2 U 11/08 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - dritter …

  • BSG, 01.07.1997 - 2 RU 36/96

    Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer Motivationsreise

  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87

    Berufliche Fortbildung - Bildungsreise - Fortbildungskatalog - Deutsche Ärzte - …

  • BSG, 04.11.1981 - 2 RU 33/80
  • BSG, 31.10.1972 - 2 RU 137/70
  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 78/55
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