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Rechtsprechung
   KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,45724
KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,45724)
KG, Entscheidung vom 10.10.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,45724)
KG, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,45724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1924 Abs. 1 ; BGB § 1957 Abs. 1
    Anfechtung einer zunächst wirksamen Ausschlagungserklärung wegen Irrtums über den Wert des Nachlasses; Stützen der Erteilung eines Erbscheins auf gesetzliche Erbfolge (hier: Adoptivtochter)

Besprechungen u.ä.

  • heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anfechtung der Erbausschlagung bei Irrtum über werthaltigen Nachlassgegenstand

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Rn. 33 Unabhängig vom Wortlaut der Ausschlagungserklärung ist es ausreichend, aber auch notwendig, dass die angefochtene Erklärung tatsächlich auf einem entsprechenden Irrtum beruhte und dass dies aufgrund der Umstände des Einzelfalles zur notwendigen Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18 ; Beschluss vom 3. August 2018, 6 W 23/18).

  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Rn. 32 Die Ausschlagung der Erbschaft kann nur nach den allgemeinen Vorschriften über Willenserklärungen unter Lebenden gemäß §§ 119 ff BGB angefochten werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2023, IV ZB 12/22, Rn. 14;… Weidlich, a.a.O., § 1954 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 3 Wx 96/15

    Ausschlagung der Erbschaft: Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissenen …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dagegen hindert die bloße Unkenntnis vom Fristbeginn sowie der Ausschlagungsmöglichkeit den Fristbeginn nicht (…siehe dazu Krätzschel in: Krätzschel u.a., Nachlassrecht, 12. Aufl. (2022), § 16 Rn. 16 m.w.N.;… Weidlich, a.a.O., § 1944 Rn. 3 f m.w.N.;… OLG Zweibrücken, a.a.O., Rn. 19; OLG Celle…, Beschluss vom 7. Februar 2022, 6 W 188/21, Rn. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2016, 3 Wx 96/15, Rn. 16 f).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft, …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dem Erben müssen die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sein, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 W 6/06, Rn. 17 ff; BayObLG…, Beschluss vom 26. August 1993, 1Z BR 80/93, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die Kausalität des Irrtums für eine angefochtene Ausschlagungserklärung ist danach zu beurteilen, ob der Erklärende bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles die Ausschlagung nicht erklärt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2016, I-3 Wx 12/16, juris Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Wer nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder (relevanter) zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer Grundlage getroffen hatte, kann sich nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15, juris Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit …

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18 ; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dagegen liegt kein die Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB begründender Irrtum vor, wenn die Ausschlagung unabhängig von Grund und Höhe der Erbschaft oder auf Grund befürchteter Überschuldung des Nachlasses auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen erfolgte (…OLG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2018, 2 W 31/16, juris 26 f.).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Auszug aus KG, 10.10.2023 - 6 W 31/23
    Dem Erben müssen die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sein, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 W 6/06, Rn. 17 ff; BayObLG, Beschluss vom 26. August 1993, 1Z BR 80/93, Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise - …

  • OLG Celle, 07.02.2022 - 6 W 188/21

    Beschwerde gegen die Feststellung eines Fiskuserbrechts; Wirksamkeit einer …

  • OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21

    Zur Verteilung der funktionellen Zuständigkeit zwischen Richter und Rechtspfleger …

  • OLG Frankfurt, 24.07.2024 - 21 W 146/23

    Anfechtung einer Ausschlagungserklärung wegen Irrtums über verkehrswesentliche …

    Soweit die Rechtsprechung teilweise die Überschuldung des Nachlasses als verkehrswesentliche Eigenschaft ansieht (vgl. z.B. BGH NJW 1952, 778; BayObLG v. 05.07.2002 - 1Z BR 45/01, NJW 2003, 216; OLG Düsseldorf v. 05.09.2008 - 3 Wx 123/08, ZEV 2009, 137, BeckRS 2016, 19189;… OLG Brandenburg v. 23.07.2019 - 3 W 55/19, BeckRS 2019, 16864 Rn. 9; KG, Beschl. v. 19.10.2023 - 6 W 31/23, ErbR 2024, 140;… BeckOGK/Heinemann, BGB, 1.5.2024, § 1954 Rn. 63; offenlassend BGH NJW 1989, 2885), folgt der Senat dem nicht.

    Kein die Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB begründender Irrtum liegt vor, wenn die Ausschlagung unabhängig von Grund und Höhe der Erbschaft bewusst auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen erfolgte (KG v. 19.10.2023 - 6 W 31/23, ErbR 2024, 140 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 15.07.2025 - 3 W 38/25

    Rechtsmittel gegen die Erbscheinserteilung; Irrtumsanfechtung wegen Versäumung …

    Seit demselben Datum hatte sie auch Kenntnis von dem Berufungsgrund im Sinne von § 1944 Abs. 1 BGB, denn bei (wie hier) gesetzlicher Erbschaft ist Kenntnis des Berufungsgrundes anzunehmen, wenn dem gesetzlichen Erben die seine Erbberechtigung begründenden Familienverhältnisse bekannt sind und er nach den Gesamtumständen keine begründete Vermutung haben kann oder hat, dass eine ihn ausschließende letztwillige Verfügung vorhanden ist (KG, Beschl v 10.10.2023 - 6 W 31/23 -, ZEV 2024, 600).
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dejure.org Übersicht KG

Rechtsprechung
   OLG Celle, 22.03.2023 - 6 W 31/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,6071
OLG Celle, 22.03.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,6071)
OLG Celle, Entscheidung vom 22.03.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,6071)
OLG Celle, Entscheidung vom 22. März 2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,6071)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 1964 Abs. 1, 2; FamFG § 59 Abs. 1
    Beschwerdeberechtigung; Keine Beschwerdeberechtigung des Nachlassgläubigers bei einer Feststellung nach § 1964 Abs. 1 BGB

  • IWW

    BGB § 1964 Abs. 1, 2, FamFG § 59 Abs. 1
    BGB, FamFG

  • rechtsportal.de

    Beschwerdeberechtigung; Keine Beschwerdeberechtigung des Nachlassgläubigers bei einer Feststellung nach § 1964 Abs. 1 BGB

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde eines Nachlassgläubigers gegen die Feststellung, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 715
  • MDR 2023, 851
  • FGPrax 2023, 126
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.11.2011 - IV ZB 15/11

    Nachlassverfahren: Rechtsmittel gegen einen Beschluss über die Feststellung des …

    Auszug aus OLG Celle, 22.03.2023 - 6 W 31/23
    Die statthafte Beschwerde (vgl. Beschluss des BGH vom 23. November 2011 zu IV ZB 15/11, zitiert nach juris) ist unzulässig.
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9367
OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,9367)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,9367)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,9367)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de

    Einstweilige Verfügung auf Unterlassung von unlauterem Wettbewerb; Veräußerung von Rückenwärmegurten als Wettbewerbsverstoß; Wettbewerbswidrige Werbung; Verpflichtung über Information bezüglich einer Herstellergarantie

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Keine Informationspflichten auslösende Garantieerklärung nach § 479 BGB wenn auf einem Produktbild beiläufig eine Garantiekarte erwähnt wird

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Informationspflicht zu Garantie nur bei berechtigtem Interesse des Verbrauchers

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Vorvertragliche Informationspflicht zu Garantie nur bei berechtigtem Interesse des Verbrauchers

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Informationspflicht für Händler bei Werbung mit Garantien

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Hinweis auf Garantiekarte auf Produktbild löst keine Informationspflicht aus

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Abbildung einer Garantiekarte auf Produktbild löst keine Info-Pflicht aus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 421
  • MMR 2023, 861
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19

    Zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23
    1.  Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, ist die Werbung zunächst nicht wegen Verstoßes gegen § 312d Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 246a § 1 Nr. 12 EGBGB in der ab dem 28.05.2022 gültigen Fassung (inhaltsgleich zu der bis dahin in Ziff. 9 enthaltenen, vom Landgericht und dem Antragsteller in Bezug genommenen Regelung) unlauter, wobei die Unlauterkeit in diesem Zusammenhang allerdings nicht nach § 3a, sondern nach § 5a UWG zu bewerten ist (BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 241/19 - Herstellergarantie IV, juris, Rn 16).

    Die Fälle, in denen ein Unternehmer gegenüber einem Verbraucher eine Garantieerklärung in diesem Sinne abgibt, sind von einer Werbung danach abzugrenzen, ob der Unternehmer nur eine invitatio ad offerendum ausgesprochen oder aber bereits ein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB abgegeben hat und der Verbraucher damit zu entscheiden hat, ob er dieses annehmen soll (vgl. BGH, Urteil vom 10.11.2022 - I ZR 241/19 - Herstellergarantie IV, juris, a.a.O., Rn. 59).

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 146/11

    Herstellergarantie II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23
    Zwar lag hier - wie dort - bezüglich der angebotenen Ware ein rechtsverbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages vor, nachdem der Antragsteller den zum Verkauf gestellten Rückenwärmegurt auf der Auktionsplattform eBay auch über die "sofort-Kaufen-Option" angeboten hat (vgl. BGH, GRUR 2013, 851 - Herstellergarantie II, Rn. 12).
  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 88/11

    Wettbewerbsverstoß: Werbung mit unvollständigen Angaben zu einer …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23
    Als Garantieerklärung, die den in § 479 Abs. 1 bestimmten Erfordernissen entsprechen muss, ist im Falle einer selbstständigen Garantie die auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtete Willenserklärung des Unternehmers und bei einer unselbständigen Garantie dessen auf die Modifikation der gesetzlichen Rechtsbehelfe des Verbrauchers gerichteten Willenserklärung anzusehen (BGH, Urteil vom 05.12.2012 - I ZR 88/11 - Werbung mit Herstellergarantie bei eBay, juris, Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 14.02.2013 - 4 U 182/12

    Verbraucherinformation zum "Sofort-Kaufen" mit "5 Jahren Garantie" und zum …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23
    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich deshalb maßgeblich von denjenigen, die den Entscheidungen des OLG Hamm (Urteil vom 14.02.2013 - I-4 U 182/12, 4 U 182/12 - Garantiewerbung bei eBay; juris) und des OLG Nürnberg (Urteil vom 10.12.2019 - 3 U 1021/19 - 5 Jahre Garantie; juris) zu beurteilen waren.
  • OLG Nürnberg, 10.12.2019 - 3 U 1021/19

    Intransparente Bewerbung einer Produktgarantie bei einem eBay-Sofortkaufangebot

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 W 31/23
    Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt unterscheidet sich deshalb maßgeblich von denjenigen, die den Entscheidungen des OLG Hamm (Urteil vom 14.02.2013 - I-4 U 182/12, 4 U 182/12 - Garantiewerbung bei eBay; juris) und des OLG Nürnberg (Urteil vom 10.12.2019 - 3 U 1021/19 - 5 Jahre Garantie; juris) zu beurteilen waren.
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dejure.org Übersicht OLG Brandenburg

Rechtsprechung
   KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,50524
KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,50524)
KG, Entscheidung vom 16.10.2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,50524)
KG, Entscheidung vom 16. Oktober 2023 - 6 W 31/23 (https://dejure.org/2023,50524)
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  • KG, 20.02.2018 - 6 W 1/18

    Anfechtung einer Erbausschlagungserklärung

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Rn. 33 Unabhängig vom Wortlaut der Ausschlagungserklärung ist es ausreichend, aber auch notwendig, dass die angefochtene Erklärung tatsächlich auf einem entsprechenden Irrtum beruhte und dass dies aufgrund der Umstände des Einzelfalles zur notwendigen Überzeugung des Gerichts festgestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; Beschluss vom 3. August 2018, 6 W 23/18).

  • BGH, 22.03.2023 - IV ZB 12/22

    Ausschlagung der Erbschaft: Irrtum des Ausschlagenden über die an seiner Stelle …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Rn. 32 Die Ausschlagung der Erbschaft kann nur nach den allgemeinen Vorschriften über Willenserklärungen unter Lebenden gemäß §§ 119 ff BGB angefochten werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. März 2023, IV ZB 12/22, Rn. 14;… Weidlich, a.a.O., § 1954 Rn. 1 m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 98/87

    Einbeziehung eines Vermächtnisses in die Bindung eines Erbvertrages; Anfechtung …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 20.06.2016 - 3 Wx 96/15

    Ausschlagung der Erbschaft: Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissenen …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Dagegen hindert die bloße Unkenntnis vom Fristbeginn sowie der Ausschlagungsmöglichkeit den Fristbeginn nicht (…siehe dazu Krätzschel in: Krätzschel u.a., Nachlassrecht, 12. Aufl. (2022), § 16 Rn. 16 m.w.N.;… Weidlich, a.a.O., § 1944 Rn. 3 f m.w.N.;… OLG Zweibrücken, a.a.O., Rn. 19; OLG Celle…, Beschluss vom 7. Februar 2022, 6 W 188/21, Rn. 6; OLG Schleswig, Beschluss vom 20. Juni 2016, 3 Wx 96/15, Rn. 16 f).
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2006 - 3 W 6/06

    Erbschaft: Kenntnis des gesetzlichen Erben von dem Anfall der Erbschaft, …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Dem Erben müssen die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sein, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 W 6/06, Rn. 17 ff; BayObLG…, Beschluss vom 26. August 1993, 1Z BR 80/93, Rn. 12 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2016 - 3 Wx 12/16

    Anfechtung der Ausschlagung der Erbschaft wegen Irrtums über die Zugehörigkeit …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Die Kausalität des Irrtums für eine angefochtene Ausschlagungserklärung ist danach zu beurteilen, ob der Erklärende bei Kenntnis der Sachlage und verständiger Würdigung des Falles die Ausschlagung nicht erklärt hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. November 2016, I-3 Wx 12/16, juris Rn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 17.10.2016 - 3 Wx 155/15

    Anforderungen an die Ermittlungstätigkeit des Nachlassgerichts bei Anfechtung …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Wer nicht aufgrund einer Bewertung ihm bekannter oder (relevanter) zugänglicher Fakten zu dem Ergebnis gelangt war, die Erbschaft ausschlagen zu wollen, sondern seine Entscheidung auf spekulativer Grundlage getroffen hatte, kann sich nicht auf einen Anfechtungsgrund berufen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Oktober 2016, I-3 Wx 155/15, juris Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 31.01.2011 - 3 Wx 21/11

    Anfechtung der Ausschlagung einer Erbschaft wegen Irrtums über die Werthaltigkeit …

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Die irrtümliche Annahme, der Nachlass sei überschuldet, stellt nach der herrschenden Meinung, die auch der Senat teilt, nur dann einen Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Nachlasses im Sinne des § 119 Abs. 2 BGB dar, wenn er auf einer unrichtigen Vorstellung über die Zusammensetzung des Nachlasses beruhte, wenn also der Erbe nur deshalb von einer Überschuldung ausging, weil er keine Kenntnis von einem weiteren werthaltigen Nachlassgegenstand hatte (ständige Rechtsprechung des Senats, siehe etwa: Beschluss vom 20. Februar 2018, 6 W 1/18; vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 1989, BGHZ 106, 359; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Januar 2011, I-3 Wx 21/11, juris Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 07.03.2018 - 2 W 31/16

    Erbscheinsverfahren: Umfang des Richtervorbehalts in Hamburg

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Dagegen liegt kein die Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB begründender Irrtum vor, wenn die Ausschlagung unabhängig von Grund und Höhe der Erbschaft oder auf Grund befürchteter Überschuldung des Nachlasses auf der Grundlage ungenauer zeitferner Informationen erfolgte (…OLG Düsseldorf, a.a.O., juris Rn. 18 ff.; OLG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2018, 2 W 31/16, juris 26 f.).
  • BayObLG, 26.08.1993 - 1Z BR 80/93

    Beginn der Sechs-Wochen-Frist für Erbausschlagung bei juristischen Laien

    Auszug aus KG, 16.10.2023 - 6 W 31/23
    Dem Erben müssen die tatsächlichen oder rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sein, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft einzutreten (vgl. OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 23. Februar 2006, 3 W 6/06, Rn. 17 ff; BayObLG, Beschluss vom 26. August 1993, 1Z BR 80/93, Rn. 12 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65

    Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise - …

  • OLG Celle, 07.02.2022 - 6 W 188/21

    Beschwerde gegen die Feststellung eines Fiskuserbrechts; Wirksamkeit einer …

  • OLG München, 28.04.2021 - 31 Wx 154/21

    Zur Verteilung der funktionellen Zuständigkeit zwischen Richter und Rechtspfleger …

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