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Rechtsprechung
   LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1359
LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22 (https://dejure.org/2024,1359)
LG Berlin II, Entscheidung vom 25.01.2024 - 67 S 264/22 (https://dejure.org/2024,1359)
LG Berlin II, Entscheidung vom 25. Januar 2024 - 67 S 264/22 (https://dejure.org/2024,1359)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 573 Abs 1 BGB, § 573 Abs 2 Nr 2 BGB, § 574 Abs 1 BGB, § 574 Abs 2 BGB, § 574a Abs 1 BGB
    Fortsetzung des Mietverhältnisses auf bestimmte Zeit wegen fehlenden Ersatzwohnraums in Berlin aufgrund Mangellage am Wohnungsmarkt

  • mietrechtsiegen.de

    Sozialklausel - Voraussetzungen der Fortsetzung des Mietverhältnisses

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 574
    Widerspruch nach Eigenbedarfskündigung, in Berlin kein angemessener Ersatzwohnraum

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)

    Ersatzraumbeschaffungspflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen: Mietverhältnis wird fortgesetzt!

Kurzfassungen/Presse (10)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Zur Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen in Berlin

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die wirksame Eigenbedarfskündigung - und kein zumutbarer Ersatzwohnraum

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen in Berlin

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Anordnung der Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen in Berlin

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Fehlender Ersatzwohnraum: Gekündigte Mieter müssen vorerst nicht ausziehen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses unter Berufung auf fehlenden Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen in Berlin

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Mieterschutz: Trotz Eigenbedarfskündigung in der Wohnung bleiben

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarf, es gibt keine Ersatzwohnung - Fortsetzung Mietvertrag

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Eigenbedarfskündigung: Widerspruch wegen fehlendem Ersatzwohnraum

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausreichende Bemühungen zur Beschaffung von Ersatzwohnraum bei 244 vergeblichen Wohnungsbewerbungen innerhalb von 2 ½ Jahren - Bestätigung durch Existenz verschiedener für Wohnungsnot sprechende Verordnungen

Besprechungen u.ä. (3)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fehlender Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen: Mietverhältnis wird fortgesetzt! (IMR 2024, 238)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Bezeichnung der Bedarfsperson erfordert keine Angaben zur familiären Situation! (IVR 2024, 65)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Fortsetzung des Mietverhältnisses bei fehlendem Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen (IVR 2024, 66)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 489
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (27)

  • BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 167/17

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe einer Doppelhaushälfte nach Kündigung des …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NZM 2019, 527, beckonline Tz. 19 m.w.N.; Kammer, Beschl. v. 14. Februar 2023 - 67 S 288/22 , ZMR 2023, beckonline Tz. 3).

    Zwar ist die konkrete und eine Individualisierung zulassende Bezeichnung der Bedarfsperson erforderlich, wenn ausschließlich für diese Eigenbedarf geltend gemacht wird (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 19;… Kammer, Beschl. v. 14. Februar 2023, a.a.O., Tz. 3).

    Wesentliche Einschränkungen seines bisherigen Lebenszuschnittes muss der Mieter aber nicht hinnehmen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50).

    Dabei trifft den Mieter die Obliegenheit, sich mithilfe von Verwandten und Bekannten oder öffentlichen und privaten Stellen sowie unter Inanspruchnahme geeigneter Medien ernsthaft und nachhaltig um eine angemessene Ersatzwohnung zu bemühen (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50).

    Die Anforderungen an die Intensität seiner Suche richten sich danach, was dem Mieter unter seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen zuzumuten ist (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 53).

    Nur gelegentliche Versuche der Anmietung reichen regelmäßig nicht aus (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50); das gilt jedenfalls dann, wenn weiteren Suchbemühungen des Mieters nicht wegen der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt oder der besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters offensichtlich jede Erfolgsaussicht fehlen würde (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018- 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 , beckonline Tz. 5; Beschl. v. 19. Oktober 2023 - 67 T 79/23 , WuM 2024, 50 , beckonline Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

    Die Beklagten, denen der Beweis für das Vorliegen des von ihnen behaupteten Härtegrundes oblag (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 53;… Urt. v. 3. Februar 2021 - VIII ZR 68/19, NZM 2021, 361, beckonline Tz. 45), sind ihrer Beweislast gerecht geworden.

    Stattdessen hängt das Maß der dem Mieter abzuverlangenden Bemühungen davon ab, was ihm abhängig von den konkreten Gegebenheiten des örtlichen Wohnungsmarktes nach seinen persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen zugemutet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 53;… Emanuel, in: BeckOGK BGB, Stand: 1. Januar 2024, § 574 Rz. 32;… Rolfs, in: Staudinger, BGB, Stand: 14. Dezember 2022, § 574 Rz. 54 m.w.N).

    Auch wenn eine grundsätzlich schlechte Ausgangslage am Wohnungsmarkt den Mieter nicht von der Pflicht zur Ersatzwohnraumsuche zu entbinden vermag (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 52;… Emanuel, a.a.O., Rz. 31 m.w.N.;… Rolfs, a.a.O., Rz. 53 m.w.N.), muss die mangelhafte Suche des Mieters für die unterbliebene Beschaffung von Ersatzwohnraum ursächlich geworden sein, um ihm dem Schutz des § 574 Abs. 2 BGB zu entziehen.

    Dieser fordert vom gekündigten Mieter lediglich die Suche "auch in einem anderen Gebiet der Gemeinde" als der seines bisherigen Wohnsitzes, nicht aber die Suche in der gesamten Gemeinde (vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 53).

    Rn. 46 Der Beklagte zu 2) ist auch seiner Obliegenheit nachgekommen, seine Suche nach Ersatzwohnraum nicht nur auf Objekte zu beschränken, die in ihrer Größe, ihrem Zuschnitt, ihrer Qualität noch nach ihrem Preis vollständig der streitgegenständlichen Wohnung entsprechen (vgl. dazu BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50).

    Das ist nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50).

  • LG Berlin, 07.12.2023 - 67 S 20/23

    Eigenbedarfskündigung und Härte für den Mieter

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Dass sie als Partei ein Eigeninteresse am Ausgang des Verfahrens hat, vermag ohne das Hinzutreten weiterer - hier aber fehlender - Umstände keine entscheidungserheblichen Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit zu begründen (…st. Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94, BGHZ 128, 307, juris Tz. 12; Kammer, Urt. v. 7. Dezember 2023 - 67 S 20/23 , MDR 2024, 98 , beckonline Tz. 6).

    Die Tatgerichte können im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses den Behauptungen und Angaben einer Partei sogar dann glauben, wenn sie im Widerspruch zu den Bekundungen eines Gegenzeugen oder des als Partei vernommenen Prozessgegners stehen (vgl. BGH, Beschl. v. 27. September 2017 - XII ZR 48/17, NJW-RR 2018, 249, beckonline Tz. 12; Kammer, Urt. v. 7. Dezember 2023, a.a.O., Tz. 6).

    Das hätte erfordert, dass zukünftig weder eine Änderung der Lage am Berliner Wohnungsmarkt noch eine solche der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beklagten zu 2) absehbar gewesen wäre (vgl. Kammer, Urt. v. 7. Dezember 2023, a.a.O., Tz. 16 m.w.N.).

    Rn. 60 Für den Vermieter angemessen sind im Falle einer vom Gericht längerfristig oder auf unbestimmte Zeit angeordneten Vertragsfortsetzung aber grundsätzlich nur solche Bedingungen, wie sie bei vergleichbaren Mietverhältnissen in der Gemeinde üblich sind (…vgl. BGH, Urt. v. 26. Oktober 2022 - VIII ZR 390/21, NJW-RR 2023, 14, juris Tz. 61; Kammer, Urt. v. 7. Dezember 2023, a.a.O., Tz. 18 m.w.N.).

    Die Kappungsgrenze und die sonstigen Formalien der ohnehin nur für die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblichen §§ 558 ff. BGB sind dabei unbeachtlich (vgl. Kammer, Urt. v. 7. Dezember 2023, a.a.O., Tz. 18).

  • LG Berlin, 15.12.2022 - 67 S 180/22

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 556d ff. BGB: Zulassung der Revision wegen …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Angesichts der hohen Anzahl fehlgeschlagener Anmietbemühungen des Beklagten zu 2), der in Berlin für eine hinreichende Wohnraumversorgung der Gesamtbevölkerung zu niedrigen und innerhalb eines Zeitraums von knapp zwanzig Jahren von 5, 1 % auf nur noch 0, 3 % kollabierten Leerstandsquote (2022), eines jährlichen Bevölkerungszuwachses von zuletzt 84.584 Personen (2022), eines seit dem Jahr 2012 um ungefähr 50.000 Wohnungen gesunkenen Sozialwohnungsbestandes und eines durchgängig hinter den Zielvorgaben zurückbleibenden Neubaus von zuletzt lediglich 17.300 Wohnungen (2022) hätten dem Beklagten zu 2) zur vollen Überzeugung der Kammer selbst quantitativ gesteigerte Anmietbemühungen keine, allenfalls aber rein theoretische Chancen auf die erfolgreiche Anmietung von Ersatzwohnraum auf dem Berliner Wohnungsmarkt eröffnet (vgl. zu den Makrodaten des Berliner Wohnungsmarktes Kammer, Urt. v. 15. Dezember 2022 - 67 S 180/22 , ZMR 2023, 247, juris Tz. 21; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/258439/ umfrage/leerstandsquote-von-wohnungen-in-ber-lin/#:~:text=Verf%C3%BCgbarer%20 Wohnraum%20in%20Berlin%20wird,5%2C1%20Prozent; https://www.statistik-berlin-branden burg.de/140-2023; https://www.berlin.de/aktuelles/8215910 -958090-zahl-der-fertiggestellten-wohnungen-in-b.html#:~:text=Mehr%20als%2017.300%20Wohnungen %20wurden,Berlin% 2DBrandenburg%20am%20Dienstag%20mitteilte;https://de.statista.com/statistik/daten/ studie/1384295/umfrage/entwicklung-und-prognose-des-bestands-an-sozialwohnungen-in-berlin/; jeweils abgerufen am 24. Januar 2024).

    Das gilt trotz - oder womöglich sogar gerade wegen - der mit der Preisregulierung der Wohnraummieten über die §§ 556d ff. BGB verbundenen Markteffekte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18, NZM 2019, 676, Tz. 62, 65; Kammer, Urt. v. 15. Dezember 2022, a.a.O., Tz. 19 m.w.N.; Heusch, NZM 2020, 357, 361 f.; Kühling, NZM 2020, 521, 526).

  • BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 45/85

    Darlegungs- und Beweislast des unterhaltsberechtigten Ehegatten für Bemühung um …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Eine Ursächlichkeit scheidet jedoch dann aus, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters für ihn keine reale Chance bestanden hat, auch bei gesteigerten Bewerbungsanstrengungen mit seinen Anmietbemühungen durchzudringen (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1986 - IV b ZR 45/85, NJW 1986, 3080, juris Tz. 13;… Urt. v. 21. September 2011 - XII ZR 121/09, NJW 2011, 3577, beckonline Tz. 14;… BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09, NJW 2012, 1144, juris Tz. 30 (jeweils zu § 1573 Abs. 1 BGB);… Kammer, Beschl. v. 5. April 2018, a.a.O., Tz. 5;… Beschl. v. 19. Oktober 2023, a.a.O. Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

    Die Ursächlichkeit fehlt jedenfalls in den Fällen, in denen die Chance, dass der Mieter bei weiterer Suche eine Wohnung fände, als lediglich irreal oder nur von theoretischer Natur erscheint (vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1986, a.a.O., Tz. 13 (zu § 1573 Abs. 1 BGB)).

  • BGH, 15.03.2017 - VIII ZR 270/15

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses wegen unzumutbarer Härte (§ 574 Abs. 1 BGB): …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Denn im Falle einer Mietermehrheit ist es ausreichend, wenn Härtegründe nur in der Person eines von mehreren Mietern vorliegen (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1747, Tz. 27; LG Bochum, Beschl. v. 16. Februar 2007 - 10 S 68/06, BeckRS 2007, 4346;… Hartmann, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 16. Aufl. 2024, BGB § 574 Rz. 21;… Häublein, in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl. 2023, § 574 Rz. 10;… Siegmund, in: Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl. 2023, § 574 Rz. 2;… Tiedemann, in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 10. Aufl. 2023, § 574 Rz. 16).

    Rn. 51 Bei der Gewichtung des Vermieterinteresses an der Vertragsbeendigung ist vor allem die Dringlichkeit des geltend gemachten Eigenbedarfs von Bedeutung (vgl. BGH, Urt. v. 15. März 2017 - VIII ZR 270/15, NJW 2017, 1474, juris Tz. 30;… Kammer, Urt. v. 25. Mai 2021 - 67 S 345/18, WuM 2021, 429 , beckonline Tz. 35).

  • LG Berlin, 05.04.2018 - 67 T 40/18

    Gewährung oder Verlängerung einer Räumungsfrist: Belegenheit der Mietsache in …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Nur gelegentliche Versuche der Anmietung reichen regelmäßig nicht aus (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50); das gilt jedenfalls dann, wenn weiteren Suchbemühungen des Mieters nicht wegen der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt oder der besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters offensichtlich jede Erfolgsaussicht fehlen würde (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018- 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 , beckonline Tz. 5; Beschl. v. 19. Oktober 2023 - 67 T 79/23 , WuM 2024, 50 , beckonline Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

    Eine Ursächlichkeit scheidet jedoch dann aus, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters für ihn keine reale Chance bestanden hat, auch bei gesteigerten Bewerbungsanstrengungen mit seinen Anmietbemühungen durchzudringen (…vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1986 - IV b ZR 45/85, NJW 1986, 3080, juris Tz. 13;… Urt. v. 21. September 2011 - XII ZR 121/09, NJW 2011, 3577, beckonline Tz. 14;… BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09, NJW 2012, 1144, juris Tz. 30 (jeweils zu § 1573 Abs. 1 BGB); Kammer, Beschl. v. 5. April 2018, a.a.O., Tz. 5;… Beschl. v. 19. Oktober 2023, a.a.O. Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

  • LG Berlin, 19.10.2023 - 67 T 79/23

    Zulässigkeit einer Zurückweisung eines auf Verlängerung der Räumungsfrist …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Nur gelegentliche Versuche der Anmietung reichen regelmäßig nicht aus (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 50); das gilt jedenfalls dann, wenn weiteren Suchbemühungen des Mieters nicht wegen der prekären Lage auf dem Wohnungsmarkt oder der besonderen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters offensichtlich jede Erfolgsaussicht fehlen würde (vgl. Kammer, Beschl. v. 5. April 2018- 67 T 40/18 , WuM 2018, 383 , beckonline Tz. 5; Beschl. v. 19. Oktober 2023 - 67 T 79/23 , WuM 2024, 50 , beckonline Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

    Eine Ursächlichkeit scheidet jedoch dann aus, wenn nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Wohnungsmarktes sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Mieters für ihn keine reale Chance bestanden hat, auch bei gesteigerten Bewerbungsanstrengungen mit seinen Anmietbemühungen durchzudringen (…vgl. BGH, Urt. v. 4. Juni 1986 - IV b ZR 45/85, NJW 1986, 3080, juris Tz. 13;… Urt. v. 21. September 2011 - XII ZR 121/09, NJW 2011, 3577, beckonline Tz. 14;… BGH, Urt. v. 18. Januar 2012 - XII ZR 178/09, NJW 2012, 1144, juris Tz. 30 (jeweils zu § 1573 Abs. 1 BGB);… Kammer, Beschl. v. 5. April 2018, a.a.O., Tz. 5; Beschl. v. 19. Oktober 2023, a.a.O. Tz. 5 (jeweils zu § 721 Abs. 3 ZPO)).

  • LG Berlin, 14.02.2023 - 67 S 288/22

    Begründung einer Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Diesem Zweck wird im Allgemeinen Genüge getan, wenn das Kündigungsschreiben den Kündigungsgrund so bezeichnet, dass er identifiziert und von anderen Gründen unterschieden werden kann; bei einer Kündigung wegen Eigenbedarfs ist daher grundsätzlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt wird, und die Darlegung des Interesses, das diese Person an der Erlangung der Wohnung hat, ausreichend (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019 - VIII ZR 167/17, NZM 2019, 527, beckonline Tz. 19 m.w.N.; Kammer, Beschl. v. 14. Februar 2023 - 67 S 288/22 , ZMR 2023, beckonline Tz. 3).

    Zwar ist die konkrete und eine Individualisierung zulassende Bezeichnung der Bedarfsperson erforderlich, wenn ausschließlich für diese Eigenbedarf geltend gemacht wird (…vgl. BGH, Urt. v. 22. Mai 2019, a.a.O., Tz. 19; Kammer, Beschl. v. 14. Februar 2023, a.a.O., Tz. 3).

  • BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18

    Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Das gilt trotz - oder womöglich sogar gerade wegen - der mit der Preisregulierung der Wohnraummieten über die §§ 556d ff. BGB verbundenen Markteffekte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18. Juli 2019 - 1 BvL 1/18, 1 BvL 4/18, 1 BvR 1595/18, NZM 2019, 676, Tz. 62, 65;… Kammer, Urt. v. 15. Dezember 2022, a.a.O., Tz. 19 m.w.N.; Heusch, NZM 2020, 357, 361 f.; Kühling, NZM 2020, 521, 526).
  • BGH, 28.04.2021 - VIII ZR 6/19

    Räumungsprozess nach Eigenbedarfskündigung: Erforderlichkeit der Einholung eines …

    Auszug aus LG Berlin II, 25.01.2024 - 67 S 264/22
    Rn. 54 Nach den in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck gekommenen Vorstellungen, die letztlich auch in die unveränderte Fassung der §§ 574 ff. BGB eingeflossen sind, soll im Regelfall die Fortsetzung des Mietverhältnisses nur auf bestimmte Zeit erfolgen (vgl. BGH, Urt. v. 28. April 2021 - VIII ZR 6/19, NZM 2021, 597, beckonline Tz. 34 m.w.N.).
  • BGH, 03.02.2021 - VIII ZR 68/19

    Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete: Interessenabwägung bei hohem Lebensalter …

  • BGH, 18.01.2012 - XII ZR 178/09

    Nachehelicher Unterhalt: Beweislast des erwerbslosen Unterhaltsberechtigten für …

  • BGH, 26.10.2022 - VIII ZR 390/21

    Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei unabsehbar …

  • LG Berlin, 25.05.2021 - 67 S 345/18

    Fortsetzung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit bei hohem Alter des …

  • BGH, 21.09.2011 - XII ZR 121/09

    Abänderungsklage für Nachehelichenunterhalt: Beweiswürdigung des Familiengerichts …

  • LG Berlin, 28.09.2023 - 67 S 101/23

    Notwendigkeit von Anmietbemühungen vor Ablauf der Kündigungsfrist für die …

  • OLG Karlsruhe, 03.07.1970 - 1 REMiet 1/70
  • LG München I, 22.03.2019 - 14 S 5271/17

    Eigenbedarfskündigung trotz Vorliegens von Härtegründen

  • BGH, 27.09.2017 - XII ZR 48/17

    Zivilprozess: Tatrichterliche Überzeugungsbildung hinsichtlich der Wahrheit einer …

  • BGH, 16.03.2017 - IX ZB 45/15

    Insolvenzverfahren: Freigabe des Anspruchs auf Rückzahlung der Mietkaution vom …

  • BGH, 20.01.1988 - VIII ARZ 4/87

    Eigenbedarf des Vermieters

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2018 - 15 U 2/17

    Rechtstellung des Arbeitnehmererfinders

  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 191/17

    Zurückweisungshaftsache: Bestimmung zum beauftragten Richter bei einem …

  • LG Berlin, 25.09.2014 - 67 S 198/14

    Räumungsprozess: Parteivernehmung bei Eigenbedarfskündigung; freie …

  • BVerfG, 20.05.1999 - 1 BvR 29/99

    Eigenbedarf; Wohnbedarf des Vermieters; Sozialklausel; Lebensgestaltung des …

  • LG Bochum, 16.02.2007 - 10 S 68/06
  • LG Berlin II, 17.02.2024 - 67 T 108/23

    Verlängerung von Räumungsfrist wegen "gerichtsbekannter Lage auf Wohnungsmarkt"

    Rn. 6 Das ist nicht frei von Verfahrensfehlern, da den Mieter - nicht anders als bei § 574 Abs. 2 BGB - die Darlegungs- und Beweislast dafür trifft, ob die Voraussetzungen für eine Verlängerung nach § 721 Abs. 3 ZPO vorliegen (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2024 - 67 S 264/22 , juris Tz. 25 (zu § 574 Abs. 2 BGB).

    An die Beweisführung sind zwar keine für den Mieter unüberwindlichen Anforderungen zu stellen (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2024, a.a.O. Tz. 26 ff. (zu § 574 Abs. 2 BGB)).

  • LG Berlin II, 11.03.2024 - 67 S 289/23

    Anforderungen an erhebliche Nachteile bei Verwertungskündigung und …

    Er wäre zudem gezwungen, sich mit ungewissem Ausgang auf dem durch erhebliche Preisanstiege und eine Verknappung freien Ersatzwohnraums gekennzeichneten Berliner Wohnungsmarkt zu behaupten (vgl. Kammer, Urt. v. 25. Januar 2024 - 67 S 264/22); außerdem müsste er die weiteren mit einem Wohnungswechsel verbundenen finanziellen und sonstigen Belastungen tragen (…vgl. Kammer, Urt. v. 25. September 2014, a.a.O.;… Urt. v. 20. September 2018, a.a.O., Tz. 12).
  • LG Berlin II, 18.04.2024 - 65 S 172/23

    Anspruch auf Räumung einer Wohnung nach Kündigung wegen Eigenbedarfs

    Rn. 45 Unabhängig davon berufen die Beklagten sich ohne Erfolg auf die Entscheidung einer anderen Kammer des Landgerichts Berlin II (LG Berlin II [ZK 67] v. 25. Januar 2024 - 67 S 264/22 , juris), die Gerichte seien befugt, den Nachweis als geführt anzusehen, dass ein Mieter geeigneten Ersatzwohnraum nicht beschaffen könne, wenn die Gesetzes- oder Verordnungslage einer tatsächlichen Mangellage auf dem örtlichen Wohnungsmarkt Rechnung trage und er hinreichend intensive Bemühungen um Ersatzwohnraum beweise.
  • LG Berlin II, 25.06.2024 - 67 S 103/24

    Parteianhörung zum Nachweis von Eigenbedarf

    Die richterliche Befugnis zur Parteianhörung ist dabei nicht auf die Fälle beschränkt, in der sich die beweispflichtige Partei in Beweisnot befindet (vgl. BGH, Beschl. v. 27. September 2017 - XII ZR 48/17, NJW-RR 2018, 249, beck-online Tz. 12, Kammer, Urt. v. 25. Januar 2024 - 67 S 264/22 , BeckRS 2024, 1196 Tz. 13, jeweils m.w.N.).
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