Weitere Entscheidung unten: LG München II, 04.12.2017

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   LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17   

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https://dejure.org/2017,50528
LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17 (https://dejure.org/2017,50528)
LG München II, Entscheidung vom 31.07.2017 - 7 T 504/17 (https://dejure.org/2017,50528)
LG München II, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - 7 T 504/17 (https://dejure.org/2017,50528)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZVG § 31 Abs. 1 S. 2, § 57a, § 83 Nr. 6, § 96, § 100 Abs. 1, Abs. 3, § 180 Abs. 2, § 183; ZPO § 569 Abs. 1, § 765a, § 793; BGB § 181, § 745
    Versagung des Zuschlags bei der Teilungsversteigerung eines Einfamilienhauses

  • rewis.io

    Versagung des Zuschlags bei der Teilungsversteigerung eines Einfamilienhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versagung des Zuschlags bei der Teilungsversteigerung eines Einfamilienhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Versagung des Zuschlags bei Teilungsversteigerung eines Einfamilienhauses (IVR 2018, 28)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2018, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17
    Die Versagung des Zuschlags wirkt daher wie eine einstweilige Einstellung des Verfahrens (§ 86 Alt. 1 ZVG) (OLG Düsseldorf vom 14.03.1994, 3 W 513/93), was in der Beschlussformel aufzunehmen war (Stöber, a.a.O., Nr. 2.1 zu § 86 ZVG; BGH vom 25.01.2007, V ZB 47/06, Rz. 22).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17
    In Betracht käme auch, dass ein Antrag nach § 765a ZPO als begründet anzusehen sein könnte, wenn man das Ergebnis einer manipulierten Teilungsversteigerung als "ganz untragbares Ergebnis" ansieht (BGHZ 44, 138 Ls.).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17
    Streiten aber - wie hier - Miteigentümer im Rahmen einer Teilungsversteigerung mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen, rechtfertigt der kontradiktorische Charakter der Auseinandersetzung die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO (BGH NJW-RR 2007, 143).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17
    Erlangt das Versteigerungsgericht vor Zuschlagerteilung Kenntnis von einer prozessualen Manipulation der Teilungsversteigerung, kann sich unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht ergeben, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und einer fairen Verhandlungsführung von einer sofortigen Zuschlagerteilung abzusehen und die Beteiligten auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes gem. § 765a ZPO bzw. § 180 Abs. 2 ZVG hinzuweisen (OLG Karlsruhe vom 21.04.1993, 11 W 15/93 für die Bietabsprache im Zwangsversteigerungsverfahren; vgl. BVerfGE 46, 325, Rz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.1993 - 11 W 15/93
    Auszug aus LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17
    Erlangt das Versteigerungsgericht vor Zuschlagerteilung Kenntnis von einer prozessualen Manipulation der Teilungsversteigerung, kann sich unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht ergeben, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und einer fairen Verhandlungsführung von einer sofortigen Zuschlagerteilung abzusehen und die Beteiligten auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes gem. § 765a ZPO bzw. § 180 Abs. 2 ZVG hinzuweisen (OLG Karlsruhe vom 21.04.1993, 11 W 15/93 für die Bietabsprache im Zwangsversteigerungsverfahren; vgl. BVerfGE 46, 325, Rz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1994 - 3 W 513/93
    Auszug aus LG München II, 31.07.2017 - 7 T 504/17
    Die Versagung des Zuschlags wirkt daher wie eine einstweilige Einstellung des Verfahrens (§ 86 Alt. 1 ZVG) (OLG Düsseldorf vom 14.03.1994, 3 W 513/93), was in der Beschlussformel aufzunehmen war (Stöber, a.a.O., Nr. 2.1 zu § 86 ZVG; BGH vom 25.01.2007, V ZB 47/06, Rz. 22).
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LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17 (https://dejure.org/2017,64591)
LG München II, Entscheidung vom 04.12.2017 - 7 T 504/17 (https://dejure.org/2017,64591)
LG München II, Entscheidung vom 04. Dezember 2017 - 7 T 504/17 (https://dejure.org/2017,64591)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 47/06

    Voraussetzungen der Fortsetzung der Zwangsvollstreckung durch den

    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    Die Versagung des Zuschlags wirkt daher wie eine einstweilige Einstellung des Verfahrens (§ 86 Alt. 1 ZVG; OLG Düsseldorf vom 14.03.1994, 3 W 513/93), was in der Beschlussformel aufzunehmen war (Stöber, a.a.O., Nr. 2.1 zu § 86 ZVG; BGH vom 25.01.2007, V ZB 47/06, Rz. 22).
  • BGH, 22.03.2007 - V ZB 152/06

    Belange von Pflegekindern im (Teilungs-)Versteigerungsverfahren

    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    § 765a ZPO ist im Teilungsversteigerungsverfahren anwendbar (BGH in der von der Beschwerdegegnerin angeführten Entscheidung vom 22.03.2007, FamRZ 2007, 1010, Ls.).
  • BGH, 13.07.1965 - V ZR 269/62

    Vollstreckungsschutz in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    In Betracht käme jedoch jedenfalls auch, dass ein Antrag nach § 765a ZPO begründet sein könnte, wenn man das Ergebnis einer manipulierten Teilungsversteigerung als "ganz untragbares Ergebnis" ansieht (BGHZ 44, 138 Ls.; OLG Karlsruhe a.a.O.).
  • BGH, 20.07.2006 - V ZB 168/05

    Rechtschutzbedürfnis für eine Zuschlagsbeschwerde im

    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    Streiten aber - wie hier - Miteigentümer im Rahmen einer Teilungsversteigerung mit entgegengesetzten Interessen und Anträgen, rechtfertigt der kontradiktorische Charakter der Auseinandersetzung die Anwendung der §§ 91 ff. ZPO (BGH NJW-RR 2007, 143).
  • BVerfG, 07.12.1977 - 1 BvR 734/77

    Zwangsversteigerung II

    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    Erlangt das Versteigerungsgericht vor Zuschlagerteilung Kenntnis von einer prozessualen Manipulation der Teilungsversteigerung, kann sich unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht ergeben, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und einer fairen Verhandlungsführung von einer sofortigen Zuschlagerteilung abzusehen und die Beteiligten auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes gem. § 765a ZPO bzw. § 180 Abs. 2 ZVG hinzuweisen (OLG Karlsruhe vom 21.04.1993, 11 W 15/93 für die Bietabsprache im Zwangsversteigerungsverfahren; vgl. BVerfGE 46, 325, Rz. 19).
  • OLG Karlsruhe, 21.04.1993 - 11 W 15/93
    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    Erlangt das Versteigerungsgericht vor Zuschlagerteilung Kenntnis von einer prozessualen Manipulation der Teilungsversteigerung, kann sich unmittelbar aus Art. 14 GG die Pflicht ergeben, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes und einer fairen Verhandlungsführung von einer sofortigen Zuschlagerteilung abzusehen und die Beteiligten auf die Möglichkeit des Rechtsschutzes gem. § 765a ZPO bzw. § 180 Abs. 2 ZVG hinzuweisen (OLG Karlsruhe vom 21.04.1993, 11 W 15/93 für die Bietabsprache im Zwangsversteigerungsverfahren; vgl. BVerfGE 46, 325, Rz. 19).
  • OLG Düsseldorf, 14.03.1994 - 3 W 513/93
    Auszug aus LG München II, 04.12.2017 - 7 T 504/17
    Die Versagung des Zuschlags wirkt daher wie eine einstweilige Einstellung des Verfahrens (§ 86 Alt. 1 ZVG; OLG Düsseldorf vom 14.03.1994, 3 W 513/93), was in der Beschlussformel aufzunehmen war (Stöber, a.a.O., Nr. 2.1 zu § 86 ZVG; BGH vom 25.01.2007, V ZB 47/06, Rz. 22).
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