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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,40073
BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20 (https://dejure.org/2021,40073)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2021 - 7 A 17.20 (https://dejure.org/2021,40073)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2021 - 7 A 17.20 (https://dejure.org/2021,40073)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Unterlagen sind grundsätzlich dann auszulegen, wenn sich erst aus ihnen abwägungserhebliche Auswirkungen auf die Belange potenziell Betroffener oder anerkannter Vereinigungen ergeben; ergänzt eine Unterlage dagegen nur ausgelegte Planungsunterlagen, muss sie nicht mit ausgelegt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 Rn. 16 m.w.N.).

    Solche Unterlagen gehören nicht zu den wichtigsten Berichten und Empfehlungen im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 2011/92/EU vom 13. Dezember 2011 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten - UVP-RL - (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 Rn. 17 m.w.N.).

    Zwar gehört die einem Vorhaben zugrunde gelegte Verkehrsprognose regelmäßig zu den auszulegenden Unterlagen im Sinne von § 73 VwVfG bzw. den entscheidungserheblichen Berichten und Empfehlungen, die von § 9 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2 UVPG 2010 erfasst werden (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 Rn. 19).

    Hierin liegt die notwendige (BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 a.a.O.) Angabe darüber, auf welcher Grundlage die Prognose erstellt worden ist.

    Rn. 43 Die Planrechtfertigung als ungeschriebenes Erfordernis jeder Fachplanung und Ausprägung des Prinzips der Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns, das mit Eingriffen in private Rechte verbunden ist (…vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 26. April 2007 - 4 C 12.05 - BVerwGE 128, 358 Rn. 45 m.w.N. und vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 Rn. 33), liegt für das planfestgestellte Vorhaben vor.

    Die Planrechtfertigung kann sich aus einer gesetzlichen Bedarfsfeststellung nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz ergeben, die für die Planfeststellung und das gerichtliche Verfahren verbindlich ist und grundsätzlich die Nachprüfung ausschließt, ob für das geplante Vorhaben ein Verkehrsbedarf vorhanden ist (§ 1 Abs. 2 BSWAG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - a.a.O.).

    Die ausweislich der Festsetzungen im Bedarfsplan erkennbare Bedarfsstruktur ist bei der Trassenwahl als gesetzgeberische Wertung in der planerischen Abwägung zu berücksichtigen (hierzu BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 92 Rn. 124 f. m.w.N.).

    Hierdurch unterscheidet sich die vorliegende Fallgestaltung auch von derjenigen, die der Entscheidung des Senats vom 15. Oktober 2020 zur Ausbaustrecke Oldenburg-Wilhelmshaven (BVerwG 7 A 9.19 ) zugrunde lag.

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Der hiermit der Sache nach gerügte Verstoß gegen § 2 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. §§ 11 f. UVPG 2010 (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 32 ff.) liegt nicht vor.

    Insoweit geht der Planfeststellungsbeschluss (S. 180 ff.) zutreffend davon aus, dass das Vorhaben gemessen an den Zielen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes, ein attraktives Verkehrsangebot auf der Schiene zu gewährleisten, und der gesetzlichen Bedarfsfeststellung vernünftigerweise geboten ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 58 und Beschluss vom 17. September 2004 - 9 VR 3.04 - Buchholz 316 § 76 VwVfG Nr. 13 S. 7 m.w.N.).

    Die Rechtmäßigkeit einer Planung kann aber nicht davon abhängen, ob der Vorhabenträger seine Planungsziele mit getrennten Planfeststellungsanträgen verfolgt oder die Ziele und Maßnahmen in einem Antrag bündelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 35).

    Rn. 49 Ein von den Klägern gerügter Verstoß gegen das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot (§ 27 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, § 47 Abs. 1 Nr. 1 WHG), das zwingendes, im Rahmen der Planfeststellung strikt zu beachtendes Recht darstellt (BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 160 …und vom 24. Februar 2021 - 9 A 8.20 - Buchholz 451.91 Europ.UmweltR Nr. 80 Rn. 22 f.), ist nicht ersichtlich.

    Rn. 74 Läuft eine Variante auf ein anderes Projekt hinaus, kann von einer Alternative aber nicht mehr gesprochen werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. Mai 1998 - 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 , vom 17. Mai 2002 - 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 , vom 3. Mai 2013 - 9 A 16.12 - BVerwGE 146, 254 Rn. 85 und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 138).

    Sie wahrt nicht die Identität des Vorhabens und stellt ein Aliud gegenüber der vorgegebenen Planung dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 139 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 412).

  • BVerwG, 09.02.2017 - 7 A 2.15

    Elbvertiefung: Habitatschutzrechtliche Verträglichkeitsprüfung und …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Sie setzt voraus, dass die Unterlagen potenziell Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang ihre Belange oder ihre satzungsgemäßen Interessen von den Umweltauswirkungen betroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 28 m.w.N.).

    Dabei entfalten gesetzliche Bedarfsfeststellungen anders als nur politisch vorgegebene Ziele ein höheres Gewicht, das sich auf der Zulassungsebene "alternativenbegrenzend" auswirken kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 16 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 411;… vgl. Hösch, UPR 2014, S. 401 ).

    Sie wahrt nicht die Identität des Vorhabens und stellt ein Aliud gegenüber der vorgegebenen Planung dar (…vgl. BVerwG, Urteile vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 139 und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 412).

  • BVerwG, 18.07.2013 - 7 A 4.12

    Planfeststellung; Netzausbau; Netzentwicklungsplan; Netzregion; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Die gewählte Abschnittsbildung führt auch nicht dazu, dass durch das Gesamtvorhaben ausgelöste Probleme unbewältigt blieben oder Rechtsschutz unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert würde (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 - 7 A 4.12 - BVerwGE 147, 184 Rn. 50 m.w.N.).

    Für die Rechtmäßigkeit der den Planungsabschnitt 1 betreffenden Planung ist es insoweit ausreichend aber auch notwendig, dass nach einer summarischen Prüfung der Verwirklichung des Gesamtvorhabens auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 18. Juli 2013 a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Die Erweiterung der Verbindungskurve um ein zweites Gleis gleicht den Entfall der bislang vorhandenen Güterverkehrsinfrastruktur aus, die für die Errichtung der zwei neuen S-Bahngleise zurückgebaut werden muss (vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 11. November 2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 20).

    Rn. 79 Einen Rechtsfehler der Abschnittsbildung, deren grundsätzliche Zulässigkeit in der Rechtsprechung geklärt ist (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2020 - 7 VR 5.20 - juris Rn. 15 m.w.N.), zeigen die Kläger nicht auf.

  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Die ebenfalls beantragte Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat der Senat mit Beschluss vom 29. Oktober 2020 (BVerwG 7 VR 7.20 ) abgelehnt.

    Ausreichend ist vielmehr eine hinreichend verlautbarte Verwaltungsentscheidung, wie sie hier für den Knoten Hamburg mit der im November 2018 bekanntgegebenen Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum Aufstieg in den Vordringlichen Bedarf erfolgt ist (…vgl. BMVI, Bewertung der Schienenwegeausbauvorhaben des Potenziellen Bedarfs, 5. November 2018, S. 30;… Kurzbericht über die Bewertungsergebnisse für die Schienenprojekte des Potenziellen Bedarfs aus dem Bundesverkehrswegeplan 2030, 6. November 2018, S. 1 f.; vgl. bereits BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2020 - 7 VR 7.20 - Buchholz 442.09 § 18e AEG Nr. 4 Rn. 6).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Die Prognose muss ergeben, dass dem Vorhaben auch im weiteren Verlauf keine von vornherein unüberwindbaren Hindernisse entgegenstehen (BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.01.2014 - 9 A 4.13

    Naturschutzvereinigung; eigene Rechte; gerichtlicher Vergleich; Planänderung; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit wären nur überschritten, wenn der Behörde beim Auswahlverfahren infolge fehlerhafter Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen wäre oder sich eine andere Variante unter Berücksichtigung aller Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urteil vom 8. Januar 2014 - 9 A 4.13 - NVwZ 2014, 1008 Rn. 117 ).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Dabei entfalten gesetzliche Bedarfsfeststellungen anders als nur politisch vorgegebene Ziele ein höheres Gewicht, das sich auf der Zulassungsebene "alternativenbegrenzend" auswirken kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 C 12.07 - BVerwGE 134, 166 Rn. 16 …und vom 9. Februar 2017 - 7 A 2.15 - BVerwGE 158, 1 Rn. 411;… vgl. Hösch, UPR 2014, S. 401 ).
  • BVerwG, 12.08.2009 - 9 A 64.07

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; gerichtliche Kontrolle; …

    Auszug aus BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 17.20
    Danach ist eine summarische Prüfung erforderlich, aber auch ausreichend, ob der Verwirklichung des Gesamtvorhabens keine von vornherein unüberwindlichen Hindernisse entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. August 2009 - 9 A 64.07 - BVerwGE 134, 308 Rn. 115 …und vom 10. November 2016 - 9 A 18.15 - Buchholz 451.91 Europ.UmweltR Nr. 68 Rn. 32 ).
  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck …

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 C 12.05

    Sonderlandeplatz; Sonderflugplatz; Gewässerausbau; selbständiges Vorhaben; …

  • BVerwG, 04.06.2020 - 7 A 1.18

    Umweltschützer unterliegen: Klagen gegen Elbvertiefung abgewiesen

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

  • BVerwG, 24.02.2021 - 9 A 8.20

    Straßenrechtliche Planfeststellung (A 20 Schleswig-Holstein)

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 31.07

    Planfeststellungsbeschluss; Änderungsbeschluss; Einbeziehung eines …

  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Standortalternativenprüfung bei Deponievorhaben auf betreibereigenen Flächen

  • BVerwG, 17.09.2004 - 9 VR 3.04

    Schienenwegeplanung, City-Tunnel Leipzig, Planfeststellungsbeschluss, …

  • BVerwG, 28.01.2004 - 9 A 27.03

    Beseitigung eines Bahnübergangs; Vertrauen auf Aufrechterhaltung einer günstigen …

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28 …

  • BVerwG, 30.08.2012 - 7 VR 6.12

    Anfechtungsklage; Ausbau; Planfeststellungsbeschluss; Schienenweg; aufschiebende …

  • EuGH, 28.05.2020 - C-535/18

    Land Nordrhein-Westfalen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Übereinkommen …

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 02.07.2020 - 9 A 19.19

    Lückenschluss des Bremer Autobahnrings: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch; …

  • BVerwG, 16.08.1995 - 11 A 2.95

    Verkehrswegeplanung - Einwendungsausschluß - Anstoßwirkung - Nicht ortsansässiger …

  • BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 5.05

    Baustopp für Jahnallee in Leipzig (B 87) aufgehoben

  • BVerwG, 28.10.2020 - 7 VR 3.20

    Sofortige Vollziehbarkeit von Planfeststellungsbeschlüssen für den Bau oder die …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.02.2023 - 5 K 171/22

    Erteilung einer Genehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage

    Systematisch betrachtet ist zunächst festzuhalten, dass eine Alternativenprüfung Gegenstand fachplanerischer Abwägung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 7 A 17.20 -, juris Rn. 65).
  • VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40029

    Straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger Ausbau einer Bundesstraße, …

    Der Plangeber hat in Bezug auf die Nullvariante nur zu prüfen, ob das Gewicht der entgegenstehenden Belange einen Verzicht auf das Vorhaben erzwingt (BVerwG, U.v. 5.10.2021 - 7 A 17.20 - juris Rn. 67;… BayVGH, U.v. 28.5.2025 - 8 A 22.40063 - juris Rn. 51;… Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 74 Rn. 128).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.12.2023 - 2 L 74/19

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine …

    Sie setzt voraus, dass die Unterlagen potenziell Betroffenen und den anerkannten Vereinigungen die Beurteilung ermöglichen, ob und in welchem Umfang ihre Belange oder ihre satzungsgemäßen Interessen von den Umweltauswirkungen betroffen werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 7 A 17.20 - juris Rn. 35, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40035

    Coronavirus, SARS-CoV-2, straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger …

    Der Plangeber hat in Bezug auf die Nullvariante nur zu prüfen, ob das Gewicht der entgegenstehenden Belange einen Verzicht auf das Vorhaben erzwingt (BVerwG, U.v. 5.10.2021 - 7 A 17.20 - juris Rn. 67;… BayVGH, U.v. 28.5.2025 - 8 A 22.40063 - juris Rn. 51;… Neumann/Külpmann in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2023, § 74 Rn. 128).
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40040

    Planfeststellung für Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke

    Ob er wegen der nur vorübergehenden Inanspruchnahme seines Grundstücks enteignungsbetroffen ist (vgl. § 19 Abs. 2 FStrG) mit der Folge, dass ihm ein Anspruch auf gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses auf seine objektive Rechtmäßigkeit (sog. Vollüberprüfungsanspruch) zusteht (dafür BVerwG, U.v. 5.10.2021 - 7 A 17.20 - juris Rn. 5 und 22 [ohne Begründung];… OVG NW, U.v. 28.4.2016 - 11 D 33/13.AK - juris Rn. 49;… offengelassen OVG LSA, U.v. 8.7.2020 - 2 K 22/19 - juris Rn. 52;… vgl. auch BVerwG, U.v. 14.3.2018 - 4 A 11.17 - juris Rn. 24;… dagegen VGH BW, B.v. 11.11.2013 - 5 S 1036/13 - juris Rn. 28), kann deshalb offenbleiben.

    Er wiederholt im Wesentlichen die im ergänzenden Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen (vgl. Schreiben vom 26.6.2020 S. 4, dritter Absatz bis S. 6; Schriftsatz vom 24.8.2022 S. 6 ff.), ohne sich mit den einschlägigen Nebenbestimmungen (vgl. PÄEB S. 35 f. Nr. 2.1.6 bis 2.1.8) und den Gutachten, auf denen das Schutzkonzept basiert (insbesondere Bauerschütterungstechnische Untersuchung vom 6.2.2019, Unterlage E 11.8), auseinanderzusetzen (vgl. auch BVerwG, U.v. 5.10.2021 - 7 A 17.20 - juris Rn. 59).

  • OVG Sachsen, 01.03.2024 - 4 A 1119/18

    Abgrenzung FFH-Gebiet; Biotopschutz; FFH-Richtlinie; Hochwasserschutzanlage; …

    Im Hinblick auf das zentrale gesetzgeberische Anliegen einer frühzeitigen und effektiven Öffentlichkeitsbeteiligung geht es darum, ob die bereits ausgelegten Unterlagen die nach § 6 Abs. 3 Satz 3 UVPG a. F. erforderliche Anstoßwirkung entfalten oder ob das Interesse potentiell Betroffener an der Erhebung von Einwendungen erstmals durch die neuen Unterlagen geweckt würde (BVerwG, Urt. v. 5. Oktober 2021 - 7 A 17.20 -, juris Rn. 35;… Urt. v. 19. Dezember 2017 - 7 A 6.17 -, juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 63/21

    Zuständigkeit; Verwaltungsorganisation; Rechtsverordnung; Gesetzesbegriff; …

    Im Übrigen ist es entscheidend, ob die Bekanntmachung ihre Anstoßfunktion erfüllt, sie also die jeweilige Betroffenheit so hinreichend deutlich erkennen lässt, dass Betroffene ermuntert werden, sich für die Planung zu interessieren und die Planungsunterlagen einzusehen (BVerwG, Urt. v. 5. Oktober 2021 - 7 A 17.20 -, juris Rn. 26 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 7 VR 7.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

    Rn. 3 Mit ihrer Klage (BVerwG 7 A 17.20 ) begehren die Antragsteller die Aufhebung, hilfsweise die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses.
  • BVerwG, 14.06.2023 - 10 B 3.23

    Klagebegründungsfrist im Umweltrechtsbehelfs-Gesetz

    Dies gilt zumal vor dem Hintergrund, dass die Klägerin als Eigentümerin von Flächen, die im Bereich des Vorhabens liegen, einen Vollüberprüfungsanspruch (vgl. hierzu nur BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 7 A 17.20 - juris Rn. 22 m. w. N.) geltend machen kann, der es ermöglicht, ein konkretes Klageziel - hier die Vermeidung einer Beeinträchtigung durch eine Baustelleneinrichtungsfläche - durch den Vortrag ganz unterschiedlicher sachlicher Rügen gegen ein planfestgestelltes Vorhaben zu erreichen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.05.2026 - 8 C 10792/25

    Planfeststellung

    Ausgehend hiervon ist es aus Sicht des Senats nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Bekanntmachungshinweis in der Rubrik der Gemeinde "Osterspai" in Zusammenschau mit dem vollständigen Bekanntmachungstext in der Rubrik der Verbandsgemeinde Loreley geeignet war, den Klägern ihre Planungsbetroffenheit hinreichend deutlich vor Augen zu führen und sie hierdurch dazu anzuhalten, im Wege der Erhebung von Einwendungen gegebenenfalls an der Planung mitzuwirken (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 2021 - 7 A 17.20 -, juris Rn. 26).
  • OVG Sachsen, 06.09.2023 - 4 C 61/21

    Freileitung; Erdverkabelung; Kostenvergleich

  • VGH Bayern, 05.10.2023 - 8 N 23.863

    Normenkontrollantrag gegen Straßenbebauungsplan - Saalequerung

  • VGH Bayern, 28.05.2025 - 8 A 22.40063

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss

  • OVG Hamburg, 06.11.2025 - 1 E 12/22

    Teilweise erfolgreiche Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau …

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 228/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; Vertretung; …

  • VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4966

    Planfeststellung für einen Hubschraubersonderlandeplatz, …

  • OVG Sachsen, 13.07.2022 - 4 B 235/21

    Planfeststellung; 110-kv-Freileitung; Erdkabel; Vorhabenträger; …

  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 8 A 22.40038

    Planfeststellung, Ausbau einer Bundesstraße mit Neubau einer Brücke, …

  • VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4210

    Planfeststellungsbeschluss Verlegung Polizeihubschrauberstaffel Bayern

  • VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4150

    Planfeststellungbeschluss für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern …

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