Rechtsprechung
| BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
- Judicialis
BetrVG § 40 Abs. 2
- IWW
BetrVG § 40 Abs. 2
BetrVG - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflicht des Arbeitgebers zur Installation einer Telefonanlage für den Betriebsrat zur innerbetrieblichen Kommunikation mit den Arbeitnehmern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Betriebsverfassungsrecht - Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat; Erforderlichkeit des Sachmittels; Beurteilungsspielraums des Betriebsrats; fernmündliche Erreichbarkeit aller Mitglieder des Betriebsrats zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Betriebsverfassung; Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat
Verfahrensgang
- ArbG Heilbronn, 21.11.2000 - 1 BV 26/00
- ArbG Pforzheim, 21.11.2000 - 1 BV 26/00
- LAG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 6 TaBV 1/01
- BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Papierfundstellen
- BAGE 104, 32
- MDR 2003, 879
- NZA 2003, 803
- DB 2003, 1799
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Ob er die notwendigen Vorkehrungen getroffen hat, damit die Betriebsratsmitglieder in den Verkaufsstellen P. und W. von den Arbeitnehmern angerufen werden können, ist ggf. erst im Vollstreckungsverfahren zu prüfen (vgl. BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26, 29 f. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B I der Gründe).Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt worden sind, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26, 29 f. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 2 der Gründe).
Bewirken erst die technischen Veränderungen an diesen Anlagen die gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG erforderliche Nutzbarkeit, sind sie Teil des Sachmittelanspruchs des Betriebsrats (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 a der Gründe).
Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte ist ohne Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).
Das ist Sache des Betriebsrats, der seine Entscheidung nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffen hat (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 c bb der Gründe).
- BAG, 08.02.1977 - 1 ABR 82/74
Ordnungsgemäße Beschlußfassung des Betriebsrats - Jugendvertretung - …
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Das Gesetz verweist den Betriebsrat für den innerbetrieblichen Dialog mit der Belegschaft nicht auf die Durchführung von Betriebsversammlungen oder Sprechstunden (BAG 8. Februar 1977 - 1 ABR 82/74 - AP BetrVG 1972 § 80 Nr. 10 = EzA BetrVG 1972 § 70 Nr. 1, zu III 2 a der Gründe). - BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76
Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des …
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig hält, ist von ihm nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 41, zu II 2 der Gründe).
- BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97
PC für den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und die berechtigten Interessen des Arbeitgebers, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325, 331 f. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65, zu B III 2 a der Gründe). - BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG § 40 Nr. 64, zu B 2 der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 26.07.2001 - 6 TaBV 1/01
Bereitstellen von Telefonverbindungen mit dem Betriebsrat für die Mitarbeiter …
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 36/01
Die Rechtsbeschwerde des Arbeitgebers gegen den Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 26. Juli 2001 - 6 TaBV 1/01 - wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, daß dem Arbeitgeber aufgegeben wird, die in den Verkaufsstellen P. und W. vorhandenen Fernsprecher telefontechnisch so einrichten zu lassen, daß die dort beschäftigten Betriebsratsmitglieder von den Arbeitnehmern des Betriebs angerufen werden können.
- BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 46/08
Gesamtbetriebsrat - Nutzung von Telefonen
Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung im Rahmen des Beurteilungsspielraums des Betriebsrats, können die Gerichte dessen Entscheidung nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 104, 32).c) Die im Rahmen der arbeitsgerichtlichen Kontrolle ergehende Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - zu B II 2 der Gründe mwN, BAGE 104, 32).
a) Zutreffend geht das Landesarbeitsgericht zunächst davon aus, dass zum erforderlichen Umfang der nach § 40 Abs. 2 BetrVG dem Betriebsrat zustehenden Kommunikationstechnik bei einer Telefonanlage auch deren Nutzbarkeit in einer Art und Weise gehört, die dem Betriebsrat die Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben ermöglicht, und dieser deshalb die technischen Veränderungen an der Anlage verlangen kann, die zu deren Nutzbarkeit erforderlich sind (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - zu B II 3 a der Gründe mwN, BAGE 104, 32).
- BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04
Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied
Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (zuletzt 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 -, zu B III 2 b bb der Gründe; 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - BAGE 104, 32 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 75 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 2, zu B II 3 b der Gründe; 27. November 2002 - 7 ABR 33/01 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 76 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 1, zu B II 2 a aa der Gründe). - LAG Köln, 09.02.2004 - 2 (13) TaBV 65/03
Sachmittel, Betriebsrat, Amtsleitung, Telefon
Das Arbeitsgericht Siegburg hat unter Bezug auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 27.11.2002 - 7 ABR 36/01 - dem Antrag stattgegeben und dies damit begründet, dass die Erreichbarkeit eines Betriebsratsmitglieds des persönlichen Vertrauens zu den unmittelbaren Betriebsratsaufgaben gehört, die auf Grund der besonderen Betriebsstruktur nur dann erfüllt werden können, wenn Betriebsratsmitglieder im vom Betriebsrat beschlossenen Umfang auch von außen über Amtsleitungen erreichbar sind.Denn die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 27.11.2002 (7 ABR 36/01) trägt auch die Einrichtung von Amtsleitungen für zwei weitere Betriebsratsmitglieder.
Rechnet man diese Kostenentlastung gegen die Kostenbelastung durch die Einrichtung der Freischaltung der Amtsleitungen, so ergibt sich insgesamt, dass der Beschluss des Betriebsrats innerhalb der Grenzen liegt, die das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 27.11.2002 (a.a.O.) vorgegeben hat.
- LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05
Betriebsratskosten
Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen vom 27. November 2002 (7 ABR 33/01 und 7 ABR 36/01 - AP Nr. 75 und 76 zu § 40 BetrVG 1972 sowie 7 ABR 45/01 - n. a. v.) mit der Nutzung von Telefonanlagen durch den Betriebsrat, insbesondere in den Betriebsratsbezirken der Arbeitgeberin, befasst, jedoch nicht ausdrücklich mit der Frage der Zur-Verfügung-Stellung eines Mobiltelefons.
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Rechtsprechung
| BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Nutzung einer Telefonanlage durch Betriebsrat
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat; Sachmittelansprüche des Betriebsrats als Gegenstand eines Antrags auf künftige Leistungen ; Feststellungsinteresse bei Nichtbestreiten des Vorliegens einer Verpflichtung durch den Arbeitgeber; Prüfung der ...
- rechtsportal.de
BetrVG § 40 Abs. 2
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Stuttgart, 28.09.2000 - 5 BV 180/97
- ArbG Stuttgart, 21.11.2000 - 5 BV 103/00
- LAG Baden-Württemberg, 17.04.2001 - 8 TaBV 1/01
- BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (6)
- BAG, 09.06.1999 - 7 ABR 66/97
Nutzung einer vorhandenen Telefonanlage durch den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Der Arbeitgeber hat nach den Feststellungen des Landesarbeitsgerichts nach Verkündung des Beschlusses des erkennenden Senats vom 9. Juni 1999 (- 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26), durch den einem vergleichbaren Antrag eines Betriebsrats in einem anderen Bezirk des Arbeitgebers stattgegeben wurde, stets bekundet, die Telefonanlagen auch in anderen Verkaufsbezirken entsprechend einrichten zu lassen.Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts kann im Rechtsbeschwerdeverfahren ebenfalls nur eingeschränkt daraufhin überprüft werden, ob Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Würdigung übersehen worden sind (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26, 29 f. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 2 der Gründe mwN).
Bewirken erst technische Veränderungen an diesen Anlagen die nach § 40 Abs. 2 BetrVG erforderliche Nutzbarkeit der Fernsprecheinrichtung, sind sie Teil des Sachmittelanspruchs des Betriebsrats (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - BAGE 92, 26, 30 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 66, zu B II 3 a der Gründe).
Auch die sachgerechte Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte ist ohne Informations- und Meinungsaustausch zwischen Betriebsrat und Belegschaft nicht denkbar (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 b der Gründe).
Er muß sich nicht vom Arbeitgeber vorschreiben lassen, auf welche Art die innerbetriebliche Kommunikation erfolgen soll (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO, zu B II 3 c aa und bb der Gründe mwN).
Dementsprechend kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, die vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, daß der Betriebsrat in den Verkaufsstellen seines Zuständigkeitsbereichs anrufen kann (BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 8. März 2000 - 7 ABR 73/98 - Z BVR 2001, 122).
- BAG, 12.05.1999 - 7 ABR 36/97
PC für den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts einerseits und berechtigte Interessen des Arbeitgebers andererseits, auch soweit sie auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gerichtet sind, gegeneinander abzuwägen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - BAGE 91, 325, 331 f. = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 65, zu B III 2 a der Gründe).Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64).
- BAG, 21.11.1978 - 6 ABR 85/76
Aufgaben des Betriebsrats - Unterrichtung der Belegschaft - Kosten des …
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Welche Informations- und Kommunikationswege der Betriebsrat für zweckmäßig hält, ist von ihm nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (BAG 21. November 1978 - 6 ABR 85/76 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 15 = EzA BetrVG 1972 § 40 Nr. 41).
- BAG, 11.11.1998 - 7 ABR 57/97
Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Dient das jeweilige Sachmittel der Erledigung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben und hält sich die Interessenabwägung des Betriebsrats im Rahmen seines Beurteilungsspielraums, können die Gerichte die Entscheidung des Betriebsrats nicht durch ihre eigene ersetzen (…BAG 12. Mai 1999 - 7 ABR 36/97 - aaO; 11. November 1998 - 7 ABR 57/97 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 64). - BAG, 08.03.2000 - 7 ABR 73/98
Nutzung einer Telefonanlage durch den Betriebsrat
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Dementsprechend kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber verlangen, die vorhandene Telefonanlage so einrichten zu lassen, daß der Betriebsrat in den Verkaufsstellen seines Zuständigkeitsbereichs anrufen kann (…BAG 9. Juni 1999 - 7 ABR 66/97 - aaO; 8. März 2000 - 7 ABR 73/98 - Z BVR 2001, 122). - LAG Baden-Württemberg, 17.04.2001 - 8 TaBV 1/01
Telefonische Erreichbarkeit aller Betriebsratsmitglieder
Auszug aus BAG, 27.11.2002 - 7 ABR 45/01
Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 17. April 2001 - 8 TaBV 1/01 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im übrigen teilweise aufgehoben.
- BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08
Internetnutzung durch den Betriebsrat
In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe) . - BAG, 19.01.2005 - 7 ABR 24/04
Telefon - Amtsanschluss für Betriebsratsmitglied
Das hat der Senat bereits mehrfach entschieden (zuletzt 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 -, zu B III 2 b bb der Gründe; 27. November 2002 - 7 ABR 36/01 - BAGE 104, 32 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 75 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 2, zu B II 3 b der Gründe; 27. November 2002 - 7 ABR 33/01 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 76 = EzA BetrVG 2001 § 40 Nr. 1, zu B II 2 a aa der Gründe).In einem Unternehmen, dessen vom Betriebsrat zu betreuende Betriebsstätten räumlich voneinander entfernt sind, kann es der Betriebsrat zur Ermöglichung des innerbetrieblichen Dialogs mit den von ihm repräsentierten Arbeitnehmern und für die Kommunikation zwischen den Betriebsratsmitgliedern als erforderlich ansehen, dass die Betriebsratsmitglieder jederzeit telefonieren können und telefonisch erreichbar sind (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 -, zu B III 2 b bb der Gründe).
- BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 81/09
Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs
In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).
- BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 103/09
Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs
Vor allem obliegt dem Betriebsrat aber die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und ggf. auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 87 ff., 92 ff. und 111 ff. BetrVG) sowie der Aufgaben bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90 f. BetrVG). In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283). In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).. - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 58/08
Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs
Vor allem obliegt dem Betriebsrat aber die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und ggf. auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 87 ff., 92 ff. und 111 ff. BetrVG) sowie der Aufgaben bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90 f. BetrVG). In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283). In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).. - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 54/09
Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs
Vor allem obliegt dem Betriebsrat aber die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und ggf. auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 87 ff., 92 ff. und 111 ff. BetrVG) sowie der Aufgaben bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90 f. BetrVG). In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283). In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).. - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 92/09
Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs
Vor allem obliegt dem Betriebsrat aber die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und ggf. auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 87 ff., 92 ff. und 111 ff. BetrVG) sowie der Aufgaben bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90 f. BetrVG). In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283). In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe).. - LAG München, 20.12.2005 - 8 TaBV 57/05
Betriebsratskosten
Das Bundesarbeitsgericht hat sich bereits in zwei Entscheidungen vom 27. November 2002 (7 ABR 33/01 und 7 ABR 36/01 - AP Nr. 75 und 76 zu § 40 BetrVG 1972 sowie 7 ABR 45/01 - n. a. v.) mit der Nutzung von Telefonanlagen durch den Betriebsrat, insbesondere in den Betriebsratsbezirken der Arbeitgeberin, befasst, jedoch nicht ausdrücklich mit der Frage der Zur-Verfügung-Stellung eines Mobiltelefons. - BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 105/09
Anspruch des Betriebsrats auf Einrichtung eines Internetzugangs
Vor allem obliegt dem Betriebsrat aber die Wahrnehmung der gesetzlichen Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte in sozialen, personellen und ggf. auch in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§§ 87 ff., 92 ff. und 111 ff. BetrVG) sowie der Aufgaben bei der Gestaltung von Arbeitsplatz, Arbeitsablauf und Arbeitsumgebung (§§ 90 f. BetrVG). In den in § 87 BetrVG aufgeführten Angelegenheiten hat er ein Initiativrecht und kann von sich aus eine Regelung der mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten vorschlagen (BAG 28. November 1989 - 1 ABR 97/88 - BAGE 63, 283). In bestimmten Angelegenheiten sind die Arbeitnehmer berechtigt, ein Mitglied des Betriebsrats ihrer Wahl hinzuzuziehen (§ 81 Abs. 4 Satz 3, § 82 Abs. 2 Satz 2, § 83 Abs. 1 Satz 2 BetrVG); es gehört daher auch zu den Aufgaben jedes einzelnen Betriebsratsmitglieds, die Arbeitnehmer zu beraten (BAG 27. November 2002 - 7 ABR 45/01 - zu B III 2 b bb der Gründe)..
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