Rechtsprechung
| BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Private Grundschule - Besonderes pädagogisches Interesse - Entscheidungsspielraum - Unterrichtsverwaltung - Beschränkte gerichtliche Überprüfbarkeit - Förderungswürdige pädagogische Prägung - Nachweis - Öffentliche Grundschule
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 7 Abs. 1, Abs. 5
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Ersatzschulen (Genehmigung) - Anerkennung des besonderen pädagogischen Interesses GG Art. 7
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 10.06.1982 - 3 A 494.81
- OVG Berlin, 02.02.1984 - 3 B 61.82
- BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Papierfundstellen
- BVerwGE 75, 275
- NVwZ 1987, 18
- NVwZ 1987, 318
- DVBl 1987, 312
- DVBl 1987, 560
- DÖV 1987, 395
- DÖV 1993, 22
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 1.79
Beurteilungsermächtigung eines Ausschusses zur Entscheidung über die …
Auszug aus BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84
Das vom Verfassunggeber in Art. 7 Abs. 5 1. Alternative GG der Unterrichtsverwaltung eingeräumte Bewertungsvorrecht mit der Folge der gerichtlich nur beschränkt überprüfbaren Entscheidung über die Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses verstößt nicht gegen die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79]); ein solcher Entscheidungsspielraum wird vielmehr von den eigenen pädagogischen Erwägungen der Unterrichtsverwaltung geprägt und begrenzt, so daß eine sich in diesem Rahmen haltende Entscheidung keine Rechte des Klägers verletzt. - VGH Hessen, 29.11.1982 - VI OE 120/76
Auszug aus BVerwG, 10.12.1986 - 7 C 60.84
Der abweichenden Auffassung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Urteil vom 29. November 1982 (ESVGH 33, 89 = RdJB 1983 S. 235), das besondere pädagogische Interesse im Sinne des Art. 7 Abs. 5 1. Alternative GG unterliege als unbestimmter Rechtsbegriff der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Überprüfung, vermag der erkennende Senat nicht zu folgen.
- BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87
Private Grundschule
das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 -,.Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Dezember 1986 - BVerwG 7 C 60.84 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Artikel 7 Absatz 4 Satz 1 und Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.
Der Einholung eines Sachverständigengutachtens habe es nicht bedurft (vgl. die Entscheidungsgründe im einzelnen in BVerwGE 75, 275).
Rn. 39 Anders als staatliche Schulversuche unterliegt die Erprobung pädagogischer Konzepte in privaten Grundschulen auch keiner engen zeitlichen Begrenzung, nach deren Abschluß das erprobte Konzept entweder mangels Bewährung zu verwerfen oder in das gesamte Schulwesen zu übernehmen wäre - mit der Folge, daß die "Besonderheit" des pädagogischen Interesses für die Privatschule entfiele (vgl. Peschke, RdJB 1988, S. 107).
- BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91
Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der …
Indem Art. 7 Abs. 5 GG für den Bereich der Volksschule einen Vorrang der öffentlichen (Volks-)Schule normiert (vgl. dazu BVerfGE 34, 165, 187; BVerwGE 75, 275, 277 f.) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84], hiervon aber für Gemeinschafts-, Bekenntnis- oder Weltanschauungsschulen Ausnahmen zuläßt, die an den Antrag von Erziehungsberechtigten anknüpfen, so ist das Ausdruck eben dieses Zusammenwirkens der Grundrechtsnormen in Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 7 Abs. 1, 4 und 5 GG sowie ein sachgerechter Ausgleich in dem Spannungsfeld unterschiedlicher Grundrechtsgewährleistungen und staatlicher Schulhoheit.Nur die restriktive Auslegung des Begriffs "Weltanschauungsschule" wird auch dem in Art. 7 Abs. 5 GG für den Bereich der Volksschule normierten Vorrang gerecht, welcher der öffentlichen (Volks-)Schule als einer die Kinder aller Volksschichten zusammenfassenden Einheitsschule gegenüber den privaten Bildungseinrichtungen zukommen soll (vgl. BVerfGE 34, 165, 187; BVerwGE 75, 275, 277 f.) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84].
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.1987 - 9 S 99/85
Genehmigung privater Grundschulen
7 Abs. 5 1. Alt. GG räumt der Unterrichtsverwaltung einen Beurteilungsspielraum bei der Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses ein (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 10.12.1986 - 7 C 60.84 -.Wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, müssen diese Zulassungsbedingungen für private Volksschulen, von denen hier nur die erste Alternative der Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses durch die Unterrichtsverwaltung in Betracht kommt, zusätzlich zu den allgemeinen Genehmigungsvoraussetzungen des Art. 7 Abs. 4 Sätze 3 und 4 GG sowie §§ 5 und 6 Privatschulgesetz erfüllt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10.12.1986 - 7 C 60.84. Die Frage der Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses ist auch alleiniger Gegenstand des vorliegenden Verfahrens. Eine entsprechende Beschränkung des Streitgegenstandes hat bereits das Verwaltungsgericht, ungeachtet der umfassenderen Formulierung des Klageantrags, bei der Ermittlung des wahren Klagebegehrens (vgl. § 88 VwGO) angenommen.
Daß der Unterrichtsverwaltung bei der Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses an der Zulassung einer privaten Grundschule gemäß Art. 7 Abs. 5 1. Alternative GG ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum zusteht, hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil vom 10.12.1986 (a.a.O.}}) überzeugend dargelegt.
Im Hinblick auf den anzuerkennenden Beurteilungsspielraum der zuständigen Schulbehörde ist die gerichtliche Kontrolle darauf beschränkt, ob die Entscheidung der Schulbehörde über die Nichtanerkennung eines besonderen öffentlichen Interesses für die geplante private Grundschule verfahrensfehlerhaft zustande gekommen ist (siehe oben 1.), ob ihr ein unrichtiger Sachverhalt zugrunde gelegt worden ist, allgemein anerkannte pädagogisch-fachwissenschaftliche Bewertungsgrundsätze mißachtet, sachfremde Erwägungen angestellt worden sind oder sonst willkürlich gehandelt worden ist (BVerwG, Urteil vom 10.12.1986, a.a.O.}}).
Das besondere pädagogische Interesse ist nach Wortlaut, Zweck und Entstehungsgeschichte der Vorschrift kein privates, sondern ein ausschließlich öffentliches Interesse (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1986, a.a.O.}}).
Die Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses setzt hiernach voraus, daß nach Auffassung der Unterrichtsverwaltung die zu genehmigende private Grundschule auch und gerade im Hinblick auf den verfassungsmäßigen Vorrang der öffentlichen Grundschule eine förderungswürdige pädagogische Prägung aufweist (vgl. im einzelnen BVerwG, Urt. v. 10.12.1986, a.a.O.}}).
- BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 70.88
Sozialhilfe - Privatschule - Monatliches Schulgeld - Kostenübernahme
- BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 12.92
Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten (auf BAföG bezogen)
Unbeschadet dessen, daß es sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht richtet, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt sein soll (BVerwGE 59, 213 ; 72, 195 ), sind Beurteilungsspielräume zugunsten der Exekutive bisher vor allem im Prüfungsrecht, für dienstliche Beurteilungen im Rahmen des Beamtenrechts, für Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie und mit Sachverständigen und/oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse sowie für Einschätzungen prognostischen Charakters anerkannt worden (vgl. dazu jüngst die Kategorisierung bei Geis, DÖV 1993, 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).Soweit die Vorinstanz den von ihr bejahten Beurteilungsspielraum mit dem Wortlaut des § 2 Abs. 2 Satz 1 BAföG begründet und aus diesem in Verbindung mit dem Gegenstand der Gleichwertigkeitsprüfung - in Anlehnung an die zu Art. 7 Abs. 5 GG ergangene Entscheidung BVerwGE 75, 275 (277) - folgert, daß diese Prüfung einer für die notwendigen vergleichenden Bewertungen fachlich besonders geeigneten Stelle vorbehalten sei, rechtfertigt dies die Annahme einer Beurteilungsermächtigung nicht.
- BVerwG, 23.06.1993 - 11 C 11.92
Förderung der Ausbildung zum Klassenlehrer an Waldorfschulen - Anforderungen an …
Unbeschadet dessen, daß es sich nach dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht richtet, ob einer hoheitlich tätigen Stelle im Rahmen der Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs eine Beurteilungsermächtigung eingeräumt sein soll (BVerwGE 59, 213 [BVerwG 13.12.1979 - 5 C 1/79] ; 72, 195 [BVerwG 05.11.1985 - 1 C 40/82] ), sind Beurteilungsspielräume zugunsten der Exekutive bisher vor allem im Prüfungsrecht, für dienstliche Beurteilungen im Rahmen des Beamtenrechts, für Entscheidungen wertender Art durch weisungsfreie und mit Sachverständigen und/oder Interessenvertretern besetzte Ausschüsse sowie für Einschätzungen prognostischen Charakters anerkannt worden (vgl. dazu jüngst die Kategorisierung bei Geis, DÖV 1993, 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).ergangene Entscheidung BVerwGE 75, 275 (277) [BVerwG 10.12.1986 - 7 C 60/84] - folgert, daß diese Prüfung einer für die notwendigen vergleichenden Bewertungen fachlich besonders geeigneten Stelle vorbehalten sei, rechtfertigt dies die Annahme einer Beurteilungsermächtigung nicht.
- VGH Bayern, 20.01.2004 - 8 N 02.3211
Überprüfung des Art. 22a des Bayerischen Straßengesetzes und Wegegesetzes …
Zwar verstößt dabei die Einräumung exekutiver Entscheidungsspielräume für sich betrachtet nicht gegen Art. 19 Abs. 4 GG (vgl. BVerwGE 75, 275/279). - VGH Hessen, 31.05.1999 - 7 UE 2961/95
Ersatzschulfinanzierung - Schulen besonderer pädagogischer Prägung
Zu einem solchen Ergebnis sei auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 1986 (-- 7 C 60.84 -- BVerwGE 75, 275) bezüglich der Tatbestandsvoraussetzung der Anerkennung des besonderen pädagogischen Interesses durch die Schulverwaltung in Art. 7 Abs. 5 GG gekommen.Zwar hat demgegenüber das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Dezember 1986 (-- 7 C 60.84 -- BVerwGE 75, 275, 276) angenommen, bei der Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses an der Zulassung einer privaten Grundschule gemäß Art. 7 Abs. 5 GG stehe der Unterrichtsverwaltung ein gerichtlich nur beschränkt überprüfbarer Entscheidungsspielraum zu.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.1992 - 19 A 3019/91
Wissenschaftliche Ausbildung; Kenntnisse; Fähigkeiten; Öffentliche Schule; …
auch für die vergleichbare Entscheidung über die Anerkennung eines besonderen pädagogischen Interesses nach Art. 7 Abs. 5 GG: BVerwG, Urteil vom 10.12.1986 - 7 C 60/84 -, NVwZ 1987, 318; Maunz, a.a.O., Rdnrn. 79 und 82; Heckel/Avenarius, Schulrechtskunde, 6. Aufl. 1986, Nr. 13.63; Jach, Privatschulfreiheit am Scheideweg-Vielfalt oder institutionelle Erstarrung?, DÖV 1990, 506 (508 ff.). - VG Würzburg, 16.08.1990 - W 3 K 89.304
Errichtung und Betrieb einer "Privaten Volksschule (Grundschule) im Universellen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89
Gleichwertigkeitsanerkennung des Studiengangs: "Oberstufenlehrer an …
- VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1682/89
Gleichwertigkeitsanerkennung - Studiengang: Klassenlehrer an Waldorfschulen
- BVerwG, 04.10.1991 - 6 B 10.91
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Fristversäumung - …
- VG Stade, 14.03.2002 - 4 A 489/01
Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Kosten für Privatschule; notwendiger Unterhalt; …
- OVG Hamburg, 26.11.1990 - Bf III 27/90
Bekenntnisschule; Privatschule; Schulwesen; Genehmigung der privaten Schule; …
- LAG Hamburg, 30.08.1993 - 7 TaBV 12/91
Berufsförderungswerk ; Dozenten; Arbeitnehmereigenschaft; Mitbestimmungsrechte …
- BVerwG, 07.03.1995 - 6 C 6.93
Antrag auf Genehmigung einer privaten Volksschule mit spezifischen pädagogischen …
- VGH Bayern, 28.11.1990 - 7 B 90.18
- BVerwG, 22.08.1986 - 7 C 24.83
Antrag auf Genehmigung einer privaten Schule - Entscheidung über die Kosten eines …
- VGH Baden-Württemberg, 13.01.1988 - 9 S 2429/87
Ablehnung der vorläufigen Genehmigung einer Freien Waldorfschule
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